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Immer häufiger weigern sich Mieter, Schönheitsreparaturen durchzuführen. In den vergangenen Jahren hat der Bundesgerichtshof Mietverträge verstärkt unter die Lupe genommen und viele in den Vertragsformularen der Wohnungsunternehmen enthaltenen Klauseln für unwirksam erklärt. Welche Möglichkeiten hat ein Vermieter heute noch, seine Ansprüche durchzusetzen? Haben Mieter bei unwirksamen Klauseln Rückforderungsansprüche gegen den Vermieter für die in der Vergangenheit ausgeführten Schönheitsreparaturen? Und welche Möglichkeiten stehen einem Vermieter zur Verfügung, es zu verhindern, selbst regelmäßig Schönheitsreparaturen durchführen zu müssen?

In dieser Veranstaltung lernen Sie praxisnah anhand von Fallbeispielen die aktuelle Rechtsprechung zu den Schönheitsreparaturen kennen. Überprüfen Sie anhand der Tipps im Seminar Ihre Mietverträge, um unnötige Gerichtsprozesse zu vermeiden und berechtigte Ansprüche gegen die Mieter durchsetzen zu können.

Inhaltliche Schwerpunkte des Seminars sind folgende Themen:
• Inhalt, Art und Umfang von Schönheitsreparaturen
• Vertragliche Übertragung auf den Mieter: Was ist heute noch wirksam?
• Wann ist eine Wohnung als renoviert anzusehen?
• Wann liegt ein angemessener Ausgleich bei unrenovierten Wohnungen vor?
• Bedeutung und Rechtsfolgen von starren Fristen, Ausführungsartklauseln u.a.m.
• Abgeltungsklauseln bei Schönheitsreparaturen: Noch wirksam?
• Bereicherungsansprüche des Mieters und Verjährung
• Helfen dem Vermieter Freizeichnungsklauseln?
• Aktuelle Rechtsprechung zu Schönheitsreparaturen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
RA Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Recklinghausen
Seit 1996 führt er bundesweit für Wohnungsverbände und Unternehmen Seminarveranstaltungen durch. Er ist Autor des Sachbuches „Auf hoher See und vor Gericht“. Auf seinem Blog „Wendt der Woche“ bespricht er Gerichtsurteile.

Gebühren:
300,00 € für VdW-Mitglieder
350,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Geschäftsführer und Vorstände von Wohnungsunternehmen, Mitarbeiter aus den Bereichen Bestandsbewirtschaftung und Vermietung

Anmeldeschluss: 12.01.2022
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss

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