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Jeder Vermieter kennt das: Ist ein Mieter finanziell angeschlagen, wird gerne mal ein Mangel behauptet und die Miete gemindert. Ganz beliebt sind Feuchtigkeit und Schimmel. Liegt tatsächlich ein derartiger Schaden vor, kommt kein Mieter auf den Gedanken, diesen selbst verursacht zu haben. Wann ein Mangel vorliegt und welche Konsequenzen das hat, wird anhand aktueller Rechtsprechung in diesem Seminar eingehend vorgestellt.

Dabei sind folgende Themen von Bedeutung:

  • Gebrauchsrechte, Mangelbegriff, Sach- und Rechtsmängel
  • Berechnung der Minderungsquote, Minderungstabelle
  • Beispielsfälle aus der Rechtsprechung
  • Kenntnis vom Mangel, Mangelanzeige, Mangelverursachung
  • Mangelbeseitigungsrecht und -pflicht
  • Zeitpunkt und Höhe einer Mietminderung
  • Minderungsausschluss, Verjährung, Verwirkung
  • Unterschiedliche Klageverfahren bei Mängeln

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.


Referent:
Detlef Wendt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Recklinghausen
Seit 1996 führt er bundesweit für Wohnungsverbände und Unternehmen Seminarveranstaltungen durch. Er ist Autor des Sachbuches „Auf hoher See und vor Gericht“. Auf seinem Blog „Wendt der Woche“ bespricht er Gerichtsurteile.

Gebühren:
320,00 € für VdW-Mitglieder
370,00 € für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung

Anmeldeschluss: 06.07.2023
Ihre Anmeldebestätigung erhalten Sie erst nach Anmeldeschluss.

 

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