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Abgesagt – wegen zu geringer Teilnehmerzahl

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Wohnungseigentumsrechts (WEMoG), das am 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist, hat sich das Praxisumfeld für Wohnungseigentümer und Wohnungseigentumsverwaltungen einschneidend verändert. Die rechtsfähige Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Verband) wurde ins Zentrum gerückt, die Rechtsbeziehungen der Beteiligten vollständig neu geordnet. Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer entsteht bereits mit der Anlegung der Grundbücher, die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) finden mithin bereits ab diesem Zeitpunkt Anwendung. Geändert wurden vor allem auch die Aufgaben und Befugnisse der Verwaltung. Rechtsprechung zu den neuen Regelungen gibt es bislang naturgemäß nur in geringem Ausmaß.

Ohne zumindest grundlegende baurechtliche Kenntnisse ist eine zielgerichtete Anspruchsverfolgung mit erheblichen Risiken behaftet. Zu beachten sind in diesem Kontext u.a. auch die Neuerungen durch die zum 1. Januar 2018 in Kraft getretene Reform des Bauvertragsrechts. Sollen Planer für die Sanierungsvorbereitung und bauliche Umsetzung herangezogen werden, hat die HOAI 2021 nunmehr den Weg für freie Honorarvereinbarungen geöffnet.

Im Seminar werden die Neuregelungen des Wohnungseigentumsrechts, wie sie im WEG ihren Niederschlag gefunden haben, ausführlich behandelt. Dargestellt wird, was unter Berücksichtigung der nunmehrigen gesetzlichen Vorgaben bei der Verfolgung und Durchsetzung sogenannter anfänglicher Baumängel am gemeinschaftlichen Eigentum einer Wohnungseigentumsanlage beachtet werden muss, damit keine Ansprüche verloren gehen und damit gegebenenfalls auch die Verwaltung zusätzlicher Haftungsrisiken ausgesetzt ist. Angesprochen werden auch die Änderungen des Bauvertragsrechts und, soweit es um die Vergabe von Planerleistungen geht, ferner auch die durch die neue HOAI 2021 eröffneten Optionen zur Honorierung.

Inhalte:

• Überblick über die Neuregelungen durch das WEMoG
• Die Entstehung und Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft
• Verfolgung von Ansprüchen wegen anfänglicher Baumängel
– gegen den Bauträger
– gegen sonstiger Baubeteiligte
• Notwendige Beschlussfassungen
• Vergemeinschaftung von Mängelansprüchen
• Auswirkung auf die Rechtsausübung einzelner
• Grenzen der Beschlusskompetenz
• Umsetzung von Beschlüssen
• Sondervergütung für den/die Verwalter*in
• Mängel am Sondereigentum
• Verjährung von Ansprüchen
– Rechtzeitige Begehung zur Mangelfeststellung
– Hemmung und Neubeginn der Verjährung
• Abschluss von Werkverträgen
– Verträge mit ausführenden Unternehmen
– Der Vertrag mit Sonderfachleuten
• Wenn gerichtliche Verfahren eingeleitet werden müssen
– Notwendige Beschlussfassungen
– Das selbständige Beweisverfahren
– Unwägbarkeiten und Kostenrisiken

 


Referenten:
Helmut Aschenbrenner, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, München
Ulrike Gantert, Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht, Karlsruhe

Gebühren:
Präsenz
350,00 € für VdW-Mitglieder
440,00 € für Nichtmitglieder
sowie jeweils pro Tag eine Verpflegungspauschale von 20,00 € netto zzgl. USt.

Online
320,00 für VdW-Mitglieder
370,00 für Nichtmitglieder

Zielgruppe:
Kaufmännische und technische Leiter von Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsbauunternehmen sowie kirchlicher und freier Wohnungsunternehmen, Verwalter von Wohnungseigentum, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Projektleiter

Anmeldeschluss: 03.07.2023
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