Aktuelle Nachrichten

Veranstaltungshinweis: Forum Technik am 25. Juni 2025 in Nürnberg

Der VdW Bayern und der Fachausschuss Technik laden Sie herzlich zu unserem Forum Technik am Mittwoch, 25. Juni 2025 nach Nürnberg ein.

Bayern braucht dringend bezahlbaren Wohnraum – und das möglichst schnell, effizient und nachhaltig. Ein Ansatz: Serielles Bauen und Serielles Sanieren!
Beim Forum Technik 2025 zeigen wbg Nürnberg und GEWOBAU Erlangen anhand von Projekten, wie es gehen könnte und wo die Stolpersteine liegen. Unterstützen können optimierte Prozesse und KI-gestützte Planungsmodule. Vorgestellt wird ein in der wohnungswirtschaftlichen Praxis erprobter Ansatz.

Die Exkursion am Nachmittag führt uns zu drei interessanten Projekten in Nürnberg und Fürth: Wir bedanken uns bereits im Voraus für das Engagement und die Unterstützung durch die Vertreterinnen und Vertreter der Baugenossenschaft Selbsthilfe Nürnberg, des Evangelischen Siedlungswerks und der wbg Nürnberg.

Auftakt in besonderem Rahmen – Unser Vorabend-Event

Kein Forum Technik ohne Begegnung! Am Dienstag, 24. Juni 2025 laden wir Sie herzlich zu einem besonderen Auftaktabend ein – mit nostalgischem Charme, kulinarischem Genuss und viel Raum für Austausch.

Los geht’s um 17:15 Uhr im Historischen Straßenbahndepot St. Peter in Nürnberg. Von dort starten wir zu einer Stadtrundfahrt der etwas anderen Art: In einer restaurierten klassischen 2-Achser-Straßenbahn rollen wir durch Nürnberg – mit kühlen Getränken und einem kleinen Imbiss.

Ab 19:00 Uhr öffnen sich dann die Tore der Ausstellungshalle im Depot: In entspannter Atmosphäre genießen wir das Buffet, besichtigen die Straßenbahnausstellung und nutzen die Gelegenheit zum persönlichen Kennenlernen und Wiedersehen.

Der Vorabend endet um 22:00 Uhr. Kostenbeitrag: 90 € zzgl. USt. (inklusive Stadtrundfahrt, Essen und Getränke).

Hier geht es zur Anmeldung:

Informationen des VdW Bayern Finanz- und Versicherungsservice

Der Kapitalmarkt am 21.05.2025

Konditionen von Darlehen für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahmen und Umschuldungen – freibleibend

Zinsfestschreibung Zinsen nominal Zinsen effektiv
10 Jahre 3,37% 3,40%
20 Jahre 3,50% 3,55%
30 Jahre 3,66% 3,72%
  • Auszahlung 100%, 2% Tilgung p.a.; bzw. Volltilger
  • Zahlung: monatlich bei sofortiger Tilgungsverrechnung
  • bis zu einer Beleihungsquote von 60 Prozent
Bausparverträge:

Einige Bausparkassen haben ihre Tarife bereits geändert. Die VdW Bayern Treuhand hat aber noch einen sehr attraktiven Bauspartarif mit einem Darlehenszins ab 1,25% p.a. und günstigen Abschlussgebühren, der sich bspw. für eine Anschlussfinanzierung empfiehlt.

Anlage

Ab 1 Mio. Euro
2,02% für 3 Monate
2,15% für 6 Monate
2,40% für 24 Monate

Ihre Ansprechpartner:

Herr Jochen Gloger,
Tel.: +49 911 98898-61,
jochen.gloger@vdwbayern.de

Frau Helena Bender
Tel. +49 91198898-13
helena.bender@vdwbayern.de.

Übersicht zu Modul-Wärmepumpen

Der Umstieg auf Wärmepumpen ist für viele Wohnungsunternehmen ein notwendiger, aber oft herausfordernder Schritt auf dem Weg zur Klimaneutralität. Eine aktuelle Übersicht des Team Klimaschutz des VdW Bayern zeigt: Vorkonfektionierte Modul-Wärmepumpen bieten eine praxisnahe Lösung – mit klaren Zuständigkeiten, kalkulierbaren Kosten und minimalem Platzbedarf im Bestand. Die Module werden als komplette Technikzentralen geliefert, ermöglichen auch im Bestand monovalente Versorgung und reduzieren die Abhängigkeit von individueller Planung und unerprobten Einzelkombinationen.

Die Studie räumt mit gängigen Vorbehalten auf: Modul-Wärmepumpen funktionieren – auch im Altbau und auch mit höheren Vorlauftemperaturen. Sie entlasten Planer und Installateure, standardisieren Prozesse und sorgen so für verlässliche Wärmeversorgung bei reduzierter Projektrisiko. Besonders spannend: Einige Anbieter integrieren bereits Warmwasserbereitung, Fernwartung ab Werk und garantieren die Einhaltung der Jahresarbeitszahl.

Hier der Link zum kostenfreien Download

Seminarhinweis: “BWL in der Wohnungswirtschaft – Grundlagen für Nichtkaufleute” am 3. Juni

Praxisseminar für Führungskräfte

Kenntnisse in der Betriebswirtschaft sind für strategische Argumentationen und Entscheidungen relevant. Vor allem Führungskräfte sollten ein betriebswirtschaftliches Verständnis mitbringen, um entsprechend agieren zu können.

Das Seminar verfolgt das Ziel, Begrifflichkeiten, Instrumente, Kennzahlen und deren Zusammenhänge in der Unternehmenspraxis aufzuzeigen.

Muster-Vorlagen für Beschlüsse zum Verzicht auf die Schriftform

Im Rahmen des Bürokratieentlastungsgesetzes IV wurde das Erfordernis einer schriftlichen Beitrittserklärung aufgehoben. Ferner wurden weitere zwingende Schriftformerfordernisse aufgehoben. Diese Änderungen sind seit 1. Januar 2025 in Kraft (siehe im Einzelnen dazu bereits GdW-RS vom 14. Oktober 2024).

Der GdW-FA Recht hat Vorlagen für Beschlüsse erarbeitet, die es ermöglichen sollen, dass für einen Übergangszeitraum (bis max. 31. Dezember 2029) auf das jeweilige zwingende Schriftformerfordernis, z.B. beim Beitritt und bei der Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied, verzichtet werden kann, auch wenn die derzeit geltende Satzung die Schriftform vorsieht.

Für die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen wurden zwei Vorlagen erarbeitet; je nachdem, was gewünscht ist. Die eine Vorlage soll dazu dienen, dass, sofern gewünscht, auch weiterhin die Schriftform zwingend erforderlich ist. Die andere Vorlage soll, sofern gewünscht, die Möglichkeit einräumen, zu beschließen, welche vom Gesetz eröffneten Möglichkeiten der Textform genutzt werden sollen.

Des Weiteren wurde bezüglich der Übertragung des Geschäftsguthabens ein Beschluss erarbeitet. Dieser soll klarstellen, dass an der bisherigen Satzungsregelung festgehalten werden soll und für die Übertragung des Geschäftsguthabens ungeachtet der neuen gesetzlichen Regelung in § 76 Abs. 1 Satz 1 GenG eine schriftliche Vereinbarung zwischen
Veräußerer und Erwerber erforderlich ist.

Die Vorlagen sind als Anlagen zu diesem Rundschreiben ebenso wie entsprechende Erläuterungen zu den einzelnen Vorlagen beigefügt. Eine entsprechende Übersicht zeigt, welche Vorlagen jeweils genutzt werden müssen.

Wettbewerb: Europan E18 Re-sourcing

Der Wettbewerb Europan 18 ›Re-sourcing − Eine neue Perspektive auf das Bestehende A New Perspective on the Existing‹ fragt danach, wie wir unter Berücksichtigung der 3 Rs (Reduce, Reuse, Recycle)* den Erhalt der natürlichen Ressourcen im Bestehenden fördern und gleichzeitig in den urbanisierten Räumen unserer Städte und Kommunen dem Klimawandel und den vom Menschen verursachten sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Ungleichheiten mit innovativen und integrativen Projekten sowie neuen Planungsprozessen begegnen können.

Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung von Ideen für vernachlässigte, brachliegende, leere, stigmatisierte oder monofunktional genutzten Gebäude und Flächen, um diese wieder zu lebendigen, integrativen und durchmischten Räumen zu transformieren.

Bundeszentralamt für Steuern warnt vor Betrugsversuch

Aktuell sind betrügerische E-Mails, vereinzelt auch über den postalischen Weg, im Umlauf, die vorgeben, vom Bundeszentralamt für Steuern zu stammen. Betroffen sind auch Mitglieder des VdW Bayern.

Das Bundeszentralamt für Steuern hat eine entsprechende Warnung auf seiner Homepage veröffentlicht (Link: https://www.bzst.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2025_Kurzmeldungen/20250423_betrugsversuch.html). In diesen Fällen keinesfalls Überweisungen tätigen. Das Bundeszentralamt für Steuern ist nicht für die Überwachung und Anzeige von Fristversäumnissen zuständig.

Bei den uns bekannten E-Mails war auffällig, dass insbesondere Schreibfehler (Groß- und Kleinschreibung z.B; „bitte Überweisen sie“ ) auftreten und vor allem die IBAN für das Bankkonto mit PL und nicht mit DE beginnt.

Neues GdW-Rundschreiben zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Zum Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) am 28.06.2025 aktualisiert der GdW seine Einschätzung zur Anwendbarkeit des Gesetzes. Das BFSG ist bei Dienstleistungen mit Verbrauchern z. B. anwendbar:

  • Bei elektronischem Abschluss eines Mietvertrags.
  • Bei Inseraten mit digitaler/elektronischer Buchungsmöglichkeit für Besichtigungen.
  • Bei Kontaktformularen für Dienstleistungen, welche auf der Website durch eine Eingabemaske auszufüllen sind. Insbesondere bei Wohnungsunternehmen mit Spareinrichtungen: Webseiten, Apps oder Portale, sofern über einen Kontaktbutton ein direkter Kontakt zur
  • genossenschaftlichen Spareinrichtung bzw. zum Wohnungsunternehmen ermöglicht wird, und so eine Geldeinzahlung bzw. Auszahlung beantragt werden kann.
  • Klassischer Onlinehandel.

Aufgrund des unklaren Wortlauts bleibt die Auslegung des Gesetzes schwierig.

  • Inserate ohne Buchungsmöglichkeit.
  • Rein informative Webseiten mit nur allgemeinen Kontaktdaten.
  • Kontaktformulare, die keinen Bezug zu einer Dienstleistung haben.
  • (Wohl) kostenlose Produkte und Dienstleistungen.
  • Bloße Weiterleitung auf Webseiten von Drittanbietern.

Sofern in Wohnungsinseraten (ggf. neben Adressdaten und Telefonnummern) eine E-MailAdresse als Möglichkeit der Kontaktaufnahme angegeben wird, ist nach dem hier vertretenen Verständnis der Anwendungsbereich des BFSG dann nicht berührt, wenn die E-Mail außerhalb der entsprechenden Webseite oder des entsprechenden elektronischen Mediums des Unternehmens abgesendet werden muss, z. B. über das eigene Outlook-Programm des Interessenten. Bleibt der Verbraucher/Interessent auf der Webseite des Unternehmens („im eigenen System“), ist diese barrierefrei auszugestalten.

Das ausführliche GdW-Schreiben finden Sie hier zum Herunterladen:

Baugenehmigungen für Wohnungen im März 2025: +5,8 % zum Vorjahresmonat

Im März 2025 wurde in Deutschland der Bau von 19 500 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,8 % oder 1 100 Baugenehmigungen mehr als im März 2024. Im 1. Quartal 2025 wurden insgesamt 55 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 3,4 % oder 1 800 Wohnungen mehr als im 1. Quartal 2024. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im März 2025 insgesamt 16 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 8,9 % oder 1 300 Wohnungen mehr als im Vorjahresmonat. Im 1. Quartal 2025 wurden 46 100 Neubauwohnungen genehmigt und damit 4,1 % oder 1 800 Wohnungen mehr als im 1. Quartal 2024. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser gegenüber dem Vorjahresquartal um 15,3 % (+1 400) auf 10 600. Bei den Zweifamilienhäusern dagegen sank die Zahl um 8,9 % (-300) auf 3 000 genehmigte Wohnungen. Die Genehmigungen bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, blieben gegenüber dem Vorjahresquartal mit 28 800 Wohnungen nahezu konstant (+10).

Jede fünfte Person in Bayern wohnt allein

Aktuelle Erstergebnisse des Mikrozensus 2024 zeigen, dass es in Bayern rund 6,5 Millionen Privathaushalte gibt, in denen insgesamt knapp 13,2 Millionen Personen
leben. Im Durchschnitt wohnen in Bayern 2,0 Personen in einem Haushalt.

Rückblickend hat sich die Zahl der Haushalte in Bayern seit dem Jahr 1961 von 3,2 auf 6,5 Millionen im Jahr 2024 mehr als verdoppelt. Der Anteil der Einpersonenhaushalte hat dabei von 21 auf 41 Prozent am stärksten zugenommen. Im Jahr 2024 leben 2,7 Millionen Personen in Bayern allein. Große Haushalte mit drei oder mehr Personen werden im Vergleich immer seltener. Im Jahr 1961 bestehen mit 53 Prozent noch mehr als die Hälfte der Haushalte aus mindestens drei Personen. Bis zum Jahr 2024 hat sich dieser Anteil mit 26 Prozent aller Haushalte halbiert. Der Anteil der Zweipersonenhaushalte bleibt über diesen langen Zeitraum relativ stabil und steigt von 26 Prozent im Jahr 1961 auf 32 Prozent im Jahr 2024.

Im Jahr 2024 gab es in Bayern rund 2,1 Millionen Zweipersonenhaushalte, davon 84 Prozent Paargemeinschaften, 13 Prozent Alleinerziehende mit einem Kind und vier Prozent Haushalte mit zwei Alleinstehenden. Im Jahr 2015 erreicht die durchschnittliche Haushaltsgröße mit 2,0 Personen pro Haushalt den niedrigsten Wert und ist seither unverändert geblieben.

Jede fünfte alleinlebende Person ist 75 Jahre oder älter

Insgesamt betrachtet leben Frauen und Männer in etwa gleich häufig allein. Die Struktur der Einpersonenhaushalte unterscheidet sich hingegen deutlich nach Alter und Geschlecht der Personen. Im Alter zwischen 25 und 30 Jahren leben insgesamt noch viele junge Menschen allein, Männer dabei deutlich häufiger als Frauen. Ab dem Alter von 30 Jahren ist die Zahl der Einpersonenhaushalte insgesamt wieder rückläufig und nimmt erst ab dem Alter von 50 Jahren allmählich wieder zu. Im höheren Alter von 75 Jahren oder älter leben insgesamt 559 000 Personen allein, dabei sind drei Viertel (76 Prozent) dieser Einpersonenhaushalte weiblich. Dies lässt sich auch durch die
höhere Lebenserwartung von Frauen erklären.