Aktuelle Nachrichten

Informationen des VdW Bayern Finanz- und Versicherungsservice

Der Kapitalmarkt am 13.11.2025

Konditionen von Darlehen für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahmen und Umschuldungen – freibleibend

Zinsfestschreibung Zinsen nominal Zinsen effektiv
10 Jahre 3,43% 3,48%
20 Jahre 3,58% 3,64%
30 Jahre 3,71% 3,78%
  • Auszahlung 100%, 2% Tilgung p.a.; bzw. Volltilger
  • Zahlung: monatlich bei sofortiger Tilgungsverrechnung
  • bis zu einer Beleihungsquote von 60 Prozent

Tagesgeld

Tagesgeld ab 1 Mio. Euro , Sicherungssystem BVR: 1,70% p.a.

Anlagezinsen:

Festgeld ab 1 Mio. €, Sicherungssystem BVR:

3 Monate: 2,01 % p.a.
6 Monate: 2,10 % p.a
12 Monate: 2,21 % p.a

Ihre Ansprechpartner:

Herr Jochen Gloger,
Tel.: +49 911 98898-61,
jochen.gloger@vdwbayern.de

Frau Helena Bender
Tel. +49 91198898-13
helena.bender@vdwbayern.de.

Ersatzunterkunft bei Sanierung – Wer zahlt was?

LG Berlin, Urteil vom 18.05.2022, Az. 64 S 249/20

Das Wichtigste in Kürze:

Wenn eine Wohnung wegen Sanierungsarbeiten unbewohnbar ist und Mieter in eine Ersatzunterkunft ziehen müssen, kann der Vermieter die ersparte Miete gegen die Kosten der Ersatzunterkunft aufrechnen.

Das Landgericht Berlin stellt klar: Mieter haben keinen Anspruch auf vollständige Kostenerstattung, wenn sie durch die Mietminderung auf null bereits finanziell entlastet sind.

Der Sachverhalt:

  • Wohnung war wegen notwendiger Sanierung unbewohnbar
  • Monatliche Miete der Wohnung: zu 100% gemindert
  • Mieter zogen in Ersatzunterkünfte, die günstiger waren als die Wohnung
  • Mieter forderten Erstattung alle aufgelaufenen Kosten für Ersatzunterkünfte
  • Ergebnis: Klage abgewiesen!

Die Rechtsgrundlagen:
Mieter können Kosten für Ersatzunterkünfte grundsätzlich nach zwei Normen geltend machen.
Das Gericht macht deutlich: Unabhängig davon, ob Mieter sich auf § 555a Abs. 3 BGB (Aufwendungsersatz) oder § 536a Abs. 1 BGB (Schadensersatz) berufen – in beiden Fällen gilt der Grundsatz der Anrechnung ersparter Aufwendungen.

Die zentrale Aussage des Gerichts:
Mieter müssen sich die ersparte Miete auf die Kosten der Ersatzunterkunft anrechnen lassen – sonst kommt es zu einer unbilligen Überkompensation, weil

  • Mieter zahlen während der Unbewohnbarkeit keine Miete (100% Mietminderung)
  • Gleichzeitig verlieren sie den Wohnungsnutzen
  • Diese beiden Faktoren gleichen sich aus
  • Würde der Vermieter zusätzlich die Ersatzunterkunft zahlen, hätten Mieter doppelten Vorteil
    Ist die Ersatzunterkunft günstiger oder kostengleich als die Wohnung besteht kein Erstattungsanspruch

Wann können Mieter dennoch Erstattung verlangen?

Das Gericht lässt eine Ausnahme zu:
Mieter haben einen Erstattungsanspruch, wenn sie nachweisen können, dass:
Der Nutzen der Ersatzunterkunft DRASTISCHER hinter dem vertragsgemäßen Nutzen zurückblieb als die Kosten hinter der vertragsgemäßen Miete.

Hierbei sind folgende Kriterien der Nutzenbewertung relevant (objektive Faktoren):

  • Wohnfläche und Zimmeranzahl, aber: bloße Flächenvergleiche reichen nicht
  • Ausstattung (Küche, Bad, Möblierung)
  • Lage und Erreichbarkeit
  • Nutzungsmöglichkeiten (z.B. Terrasse vs. keine)
  • Einschränkungen (z.B. Hotelservice vs. eigene Haushaltsführung)
  • Zusätzliche Belastungen (häufige Ortswechsel, Reisekosten)

Nicht relevant sind subjektive Faktoren wie:

  • Emotionale Bindung zur Wohnung
  • Persönliche Vorlieben
  • Individuelle Befindlichkeiten

Fazit

Voreilige Zusagen zur Kostenübernahme oder pauschale Zusicherungen sollten vermieden werden. Vor der Bereitstellung von Ersatzunterkünften sind die anfallenden Kosten sowie die Ausstattung sorgfältig zu prüfen. Zudem ist der konkrete Nutzen der Unterkunft nachvollziehbar zu dokumentieren. Unklare Vereinbarungen gilt es zu vermeiden. Es sollte stets schriftlich festgehalten werden, wer welche Kosten übernimmt.

Doppelhaushalt 2026/2027: Mehr Geld für die Wohnraumförderung

Statement VdW Bayern:

Der Haushaltsplan des Freistaats setzt einen wichtigen und dringend nötigen Impuls für den geförderten Wohnungsbau in Bayern. Wegen der großen Überzeichnung der Wohnraumfördermittel in den Jahren 2024 und 2025 konnten die Mitglieder des VdW Bayern viele Projekte nicht verwirklichen. Durch die Kontinuität bei den Fördermitteln sowie die Sondermittel im geplanten Herbst- und Winterpaket bekommt die Wohnungswirtschaft wieder ein Stück Handlungsspielraum zurück. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte ist das ein dringend nötiger Schritt. Erleichterung erhofft sich die Wohnungswirtschaft auch durch die Vereinfachung der Wohnraumförderbestimmungen. Positiv ist auch die geplante Neuauflage der EH55-Neubauförderung des Bundes mit 800 Mio. Euro. Zusammen sind das gute Nachrichten für den Wohnungsbau in Bayern.

Wohnungsgenossenschaftliche Tagung 2025 am 4. Dezember in Nürnberg

Der VdW Bayern ist seit vielen Jahren Mitglied der Gesellschaft zur Förderung des Forschungsinstituts für Genossenschaftswesen an der FAU Erlangen-Nürnberg und unterstützt den Austausch zwischen Wissenschaft, Forschung und wohnungsgenossenschaftlicher Praxis.

Ein zentrales Forum dieses Austauschs ist die jährlich stattfindende Fachtagung des Forschungsinstituts. Unter dem diesjährigen Thema „Wohnungsgenossenschaften als Adressaten und Partner sozialer und nachhaltiger Wohnungspolitik“ möchten wir gemeinsam diskutieren, wie Kooperationsmodelle neue Wege eröffnen können, um den aktuellen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen.

Die Tagung findet am Donnerstag, 4. Dezember 2025, von 10:00 bis 15:00 Uhr im eckstein – Haus der evang.-luth. Kirche, Burgstraße 1–3, 90403 Nürnberg statt.

Bitte melden Sie sich bis 21. November 2025 per E-Mail an info@genossenschaftsinstitut.de an.

Das Programm finden Sie hier:

Bauministerium: Mehr Geld für Wohnen, Bau und Verkehr

Wohnungsbau anschieben, Staatsstraßen erhalten und ausbauen, Angebot im Nahverkehr attraktiv halten: Im Haushaltsplan des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr sind für die Jahre 2026 und 2027 insgesamt rund 13,9 Milliarden Euro vorgesehen. Staatsminister Christian Bernreiter: „Das ist ein hervorragendes Ergebnis und ein sehr gutes Zeichen für die Menschen in Bayern! Mit dem Geld setzen wir unser Engagement im ganzen Freistaat weiter kraftvoll fort. Besonders wichtig sind mir zusätzliches Geld für den kommunalen Wohnungsbau, den Erhalt und Ausbau der Staatsstraßen, die Städtebauförderung und ein verlässliches Angebot im Schienenpersonennahverkehr!“

Im Bereich der Wohnraumförderung schafft eine zusätzliche Milliarde Euro Verlässlichkeit und neue Spielräume für den kommunalen und sozialen Wohnungsbau und das studentische Wohnen. „Wir investieren alle Mittel, die uns aus dem Sondervermögen zur Verfügung stehen, komplett bis 2027“, so Minister Bernreiter. „Wir verstärken das kommunale Wohnraumförderungsprogramm, wenn die Städte und Gemeinden selbst bauen. Außerdem fördern wir kommunale Wohnungsbauunternehmen und private Projektträger, die im Interesse der Kommunen handeln. Gleichzeitig vereinfachen wir die Förderung, indem technische Anforderungen wegfallen. Damit setzen wir ein deutliches Zeichen für den sozialen Wohnungsbau!“ Nach dem bereits umgesetzten Sommer- bietet ein Herbstpaket im Umfang von 300 Millionen Euro aufgrund der zu Verfügung stehenden Sondermittel attraktivere Konditionen. Anfang des nächsten Jahres folgt ein Winterpaket mit weiteren 600 Millionen Euro. Minister Bernreiter: „Auch mittelfristig gibt es zusätzliche Perspektiven: Dank der Sondermittel können wir das künftige Jahresbauprogramm 2027 um 400 Millionen Euro verstärken.“ Die Bayerischen Städte und Gemeinden werden auch von einem deutlichen Zuwachs in der Städtebauförderung profitieren. In den Jahren 2026 und 2027 stehen hierfür insgesamt mehr als 700 Millionen Euro zur Verfügung. „Diese Mittel kommen auch der energetischen Sanierung kommunaler Infrastrukturen zugute und damit dem Klimaschutz. Wir machen die Städte und Dörfer fit für Klimaveränderungen“, so Bernreiter.

Mit 500 Millionen Euro pro Jahr setzt der Freistaat die Investitionen in die Staatsstraßen auf Rekordniveau fort. „Für die Jahre 2026 und 2027 haben wir somit eine Staatsstraßen-Milliarde. Unser Grundsatz bleibt ‚Erhalt vor Neubau‘. Unsere Investitionsschwerpunkte sind weiterhin die Sanierung von Straßen und Brücken“, so Minister Bernreiter. „Wir bauen das Netz der Staatsstraßen aber auch weiter aus. Damit verbessern wir Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit und binden den ländlichen Raum besser an. Wichtige Projekte sind in allen Regierungsbezirken in Bau und Planung.“

Ein erheblicher Posten im Haushalt des Ministeriums ist die Finanzierung des Angebots im Schienenpersonennahverkehr. Insgesamt sind für die nächsten beiden Jahre 24 Milliarden Euro an Verpflichtungsermächtigungen für Ausschreibungen vorgesehen, mit denen attraktive Angebote langfristig vertraglich gesichert werden können. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) plant umfangreiche Ausschreibungen für gut 20 Netze, etwa den 2. Münchner S-Bahn-Vertrag und, gemeinsam mit dem tschechischen Verkehrsministerium, die Verbindung München – Prag. „Wir investieren sehr viel Geld in das Angebot auf der Schiene. Nur Dank unserem staatlichen Engagement gibt es attraktive Fahrpläne im ganzen Freistaat. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Mobilität der Menschen“, so Minister Bernreiter. „Sorgen macht mir, dass die Schieneninfrastruktur in schlechtem Zustand ist und gleichzeitig die Investitionskosten immer weiter steigen. Um das Angebot halten zu können, ist der Bund gefragt: Er muss dringend investieren und vor allem die Regionalisierungsmittel erhöhen.“

Statement Verband bayerischer Wohnungsunternehmen: Wichtiger Impuls für die Wohnraumförderung

Der Haushaltsplan des Freistaats setzt einen wichtigen und dringend nötigen Impuls für den geförderten Wohnungsbau in Bayern. Wegen der großen Überzeichnung der Wohnraumfördermittel in den Jahren 2024 und 2025 konnten die Mitglieder des VdW Bayern viele Projekte nicht verwirklichen. Durch die Kontinuität bei den Fördermitteln sowie die Sondermittel im geplanten Herbst- und Winterpaket bekommt die Wohnungswirtschaft wieder ein Stück Handlungsspielraum zurück. In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte ist das ein dringend nötiger Schritt. Positiv ist auch die geplante Neuauflage der EH55-Neubauförderung des Bundes mit 800 Mio. Euro. Das sind gute Nachrichten für den Wohnungsbau in Bayern.

Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Doppelhaushalt 2026/2027

Die Bayerische Staatsregierung hat am 11. November die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2026/2027 beschlossen. Der Entwurf des Doppelhaushalts 2026/2027 kommt ohne neue Schulden aus.

Der Ministerrat hebt unter anderem folgende Eckpunkte des Haushalts 2026/2027 hervor:

  • Durch hohe Ausgaben für Zukunftsinvestitionen wird die Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur in Bayern konsequent vorangetrieben:
  • Die Gesamtausgaben 2026/2027 betragen insgesamt rund 168 Mrd. Euro.
  • Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2026/2027 um rund 4,2 %; bereinigt um die Ausgaben nach dem Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz um rund 3,0 %.
  • Die Investitionsausgaben betragen insgesamt rund 28,6 Mrd. €. Die Investitionsquote beläuft sich im Jahresdurchschnitt 2026/2027 auf rund 17 % – und steigt im Vergleich zum vergangenen Doppelhaushalt 24/25 nochmal um fast 2% an. Damit setzt der Freistaat in Krisenzeiten ein starkes Signal.
  • Aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes stehen dem Freistaat Bayern im Rahmen der Durchführung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) über die gesamte Laufzeit insgesamt rund 15,7 Mrd. € zur Verfügung. Im Doppelhaushalt 2026/2027 werden in einer ersten Tranche Sondermittel in Höhe von insgesamt rund 7,0 Mrd. € veranschlagt; davon entfallen rund 5,0 Mrd. € auf kommunalbezogene Maßnahmen und rund 2,0 Mrd. € auf staatliche Maßnahmen. Im staatlichen Bereich werden die Sondermittel insbesondere für den Hochschulbau, den Staatsstraßenbau, die IT-Infrastruktur der Steuerverwaltung, für Beschaffungsmaßnahmen der Polizei, für die Beschaffung von Großgeräten an den Universitätskliniken, die Förderung des Privatschulbaus sowie Hochwasserschutzmaßnahmen eingesetzt.
  • 1 Mrd. Euro zusätzlich für kommunalen Wohnungsbau: Die Sondermilliarde hatte Ministerpräsident Markus Söder bereits angekündigt.
  • Die Ausgaben für Bildung und Forschung steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 59,5 Mrd. € den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt (rd. 35,4% des Gesamthaushalts).
  • Für die Hightech Agenda Bayern sind insgesamt rund 1,0 Mrd. € eingeplant.
  • Für Innere Sicherheit und Rechtsschutz sind insgesamt rund 17,9 Mrd. € eingeplant.
  • Der kommunale Finanzausgleich 2026 steigt gegenüber dem Vorjahr um rund 846 Mio. € auf nunmehr rund 12,83 Mrd. €. Zur dauerhaften strukturellen Verbesserung der Kommunalfinanzen wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund im Doppelhaushalt 2026/2027 in zwei Schritten von 13 % über 13,3 % auf am Ende 13,5 % angehoben. Zudem stellt der Freistaat den bayerischen Kommunen im Jahr 2026 rund 3,9 Mrd. € aus dem Sondervermögen des Bundes für Investitionen bereit und weitere 1,1 Mrd. € im Jahr 2027.
  • Für die Fortsetzung der Tilgung der Schulden im Sonderfonds Corona-Pandemie in den Jahren 2026 und 2027 werden insgesamt 100 Mio. € vorgesehen.
  • Zur Bewältigung der aktuellen demographischen und sicherheitspolitischen Herausforderungen in den Kernbereichen staatlichen Handelns bedarf es einer maßvollen und zielgerichteten Schaffung folgender Stellen ab 2027: 1.500 neue Stellen für Lehrkräfte, 400 neue Stellen für multiprofessionelle Unterstützungskräfte an Schulen, 248,5 neue Stellen für die Landratsämter, 200 neue Stellen im Bereich der Polizei, 200 neue Stellen im Bereich der Wissenschaft,150 neue Stellen im Bereich der Justiz sowie 20 neue Stellen für das Landesamt für Sicherheit in der Informationstechnik.

Eckdaten Doppelhaushalt 2026/2027 des Freistaates Bayern:

Seminarhinweis: “Orientierung in turbulenten Zeiten: Strategische Planung für Wohnungsunternehmen – Mit klassischen Managementtools den Herausforderungen von heute und morgen begegnen” am 19. November

In einer Geschäftswelt, die zunehmend von Adjektiven wie „dynamisch“, „schnell“, „unvorhersehbar“, „polarisierend“ und „komplex“ geprägt ist, versuchen viele Unternehmen, ihre Strategieprozesse zu beschleunigen. Doch dieser Fokus auf Geschwindigkeit kann oft dazu führen, dass der Überblick verloren geht und Ressourcen verschwendet werden. Orientierung bleibt jedoch eine essenzielle Ressource, sowohl in stabilen als auch in turbulenten Zeiten.

Es sind nicht immer die neuesten Methoden, die die besten Antworten liefern; oft sind es die bewährten klassischen Managementwerkzeuge, die auch in unvorhersehbaren Zeiten Orientierung bieten. Richtig eingesetzt, fördern diese Werkzeuge flexibles Handeln und unterstützen sowohl die strategische Planung langfristiger Ziele als auch die adaptive Steuerung in Echtzeit.

Lernziele:

  • Verständnis für die Herausforderungen von Schwankungen und Mehrdeutigkeiten in der VUCA-Welt und deren Auswirkungen auf das strategische Management.
  • Fähigkeit zur Anwendung von proaktivem Handeln zur Risikominimierung in unvorhersehbaren Geschäftsszenarien.
  • Erkennen der Grenzen traditioneller strategischer Ansätze und Entwicklung von adaptiven Strategien.
  • Kompetenzen in der digitalen Transformation und Nachhaltigkeitsmanagement stärken und hinsichtlich der Identitäts- und Zielsetzung klären.
  • Durchführung umfassender Umfeldanalysen und Anwendung von Modellen wie dem Digital-Fit, Digital Mindset und 7-S-Modell.
  • Auswahl und Anwendung eines geeigneten Methodenmixes zur Entwicklung einer zukunftsfähigen Strategie.
  • Entwicklung und Umsetzung einer effektiven Strategie unter Berücksichtigung der Unternehmenskultur und Mitgestaltung durch Kommunikation.
  • Umgang mit und Anpassung an situativ bedingte Abweichungen von der Strategie.

Neuer Studiengang beim EBZ – MBA Real Estate

Der MBA Real Estate bietet die perfekte Kombination aus fundiertem Managementwissen und spezialisierter Immobilienexpertise. Ab nur 15 Monaten erwerben Absolventinnen und Absolventen praxisorientierte Kenntnisse, die auf führende Positionen in der Branche vorbereiten. Der MBA Real Estate bietet eine besonders kurze Studiendauer, flexible Lernmodelle, eine hochgradig praxisorientierte Ausbildung und wertvolle Netzwerkmöglichkeiten.

Weiterführende Informationen unter:

Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern: 13,4 Prozent Plus im dritten Quartal 2025

In Bayern werden von Januar bis September 2025 Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 41 237 Wohnungen bewilligt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik steigt die Zahl der Wohnungsbaufreigaben damit um 4 858 Wohnungen beziehungsweise 13,4 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

Eine Aufgliederung nach Gebäudearten zeigt: Neue Wohngebäude mit genau einer Wohnung, also Einfamilienhäuser, legen um 20,9 Prozent (+1 529) zu. Das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in neuen Zweifamilienhäusern sinkt um 11,3 Prozent
(– 294). Die Antragsbewilligungen für Mehrfamilienhäuser steigen um 12,1 Prozent (+ 2 211). Bei Wohnungen in Wohnheimen gibt es eine deutliche Zunahme der Genehmigungen um 172,5 Prozent (+1 525). Ursache hierfür sind unter anderem die Errichtung großer Studenten-, sowie Flüchtlingswohnheimen. Die Zahl bewilligter Wohnungen durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden steigen leicht um 1,2 Prozent (+75) und bei Nichtwohngebäuden sinken sie um 30,1 Prozent (– 106).

Regionale Unterschiede offenbaren sich bei der Trennung der bayerischen Kreise nach Stadt und Land: In den Landkreisen steigen die Wohnungsbaugenehmigungen um 16,7 Prozent. In den kreisfreien Städten vergrößert sich das Genehmigungsvolumen insgesamt um 6,9 Prozent. In den Großstädten ist mit 3,6 Prozent ein Rückgang zu verzeichnen. Mit Blick auf die Regierungsbezirke verzeichnen die Oberpfalz und Unterfranken deutliche Zuwächse um mehr als ein Drittel.

Den größten Zuwachs verzeichnet Mittelfranken mit 63,1 Prozent. Auch Niederbayern und Oberfranken verzeichnen mit über 40 Prozent eine deutliche Zunahme. In den südlichen Regierungsbezirken Oberbayern und Schwaben sinken die Genehmigungszahlen um 8,8 beziehungsweise 6 Prozent.

Destatis: Inflationsrate im Oktober 2025 bei +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Oktober 2025 bei +2,3 %. Im September 2025 hatte sie +2,4 % und im August 2025 +2,2 % betragen. “Nach zwei Anstiegen in Folge ging die Inflationsrate im Oktober wieder leicht zurück”, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). “Inflationstreibend wirkten dabei die weiterhin überdurchschnittlich steigenden Preise für Dienstleistungen.” Gegenüber dem Vormonat September 2025 stiegen die Verbraucherpreise im Oktober 2025 um 0,3 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 0,9 % gegenüber Oktober 2024

Die Preise für Energieprodukte lagen im Oktober 2025 um 0,9 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang für Energie hat sich damit wieder leicht verstärkt (-0,7 % gegenüber September 2024). Von Oktober 2024 bis Oktober 2025 verbilligte sich die Haushaltsenergie um 1,7 %. Insbesondere konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für leichtes Heizöl (-6,0 %) profitieren. Etwas günstiger als ein Jahr zuvor wurden Strom (-1,4 %) und Fernwärme (-1,0 %). Teurer unter der Haushaltsenergie waren hingegen Erdgas (+0,9 %) sowie Brennholz, Holzpellets oder andere Brennstoffe (+2,5 %). Die Kraftstoffpreise erhöhten sich binnen Jahresfrist um 0,4 %.

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist unterdurchschnittlich um 1,3 %

Die Preise für Nahrungsmittel waren im Oktober 2025 um 1,3 % höher als im Vorjahresmonat. Im Oktober 2025 hat sich damit der Preisauftrieb für Nahrungsmittel deutlich abgeschwächt (September 2025 gegenüber September 2024: +2,1 %) . Eine noch niedrigere Teuerungsrate für Nahrungsmittel wurde zuletzt im Januar 2025 erreicht (+0,8 %). Von Oktober 2024 bis Oktober 2025 waren vor allem Speisefette und Speiseöle (-12,6 %, darunter Olivenöl: -22,7 %; Butter: -16,0 %) günstiger. Zudem verbilligte sich Gemüse gegenüber dem Vorjahresmonat (-4,0 %, darunter Kartoffeln: -12,6 %). Einige andere Nahrungsmittelgruppen wurden hingegen spürbar teurer als ein Jahr zuvor, insbesondere Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+8,2 %, darunter Schokolade: +21,8 %). Auch für Fleisch und Fleischwaren (+4,3 %) sowie Obst (+3,1 %) fiel die Preiserhöhung deutlich aus.

Inflationsrate ohne Nahrungsmittel und Energie bei +2,8 %

Im Oktober 2025 lag die Inflationsrate ohne Energie bei +2,5 %, nach +2,7 % im September 2025. Die Inflationsrate ohne Berücksichtigung von Nahrungsmitteln und Energie, häufig auch als Kerninflation bezeichnet, verharrte im Oktober 2025 bei +2,8 % (September 2025: +2,8 %). Beide Kenngrößen verdeutlichen, dass die Teuerung in anderen wichtigen Güterbereichen weiterhin überdurchschnittlich hoch war.