Aktuelle Nachrichten

Orientierungsleifaden zur Erstellung des Lageberichts

Der aktualisierte Orientierungsleitfaden zum Lagebericht steht ab sofort zum Download zur Verfügung. Er dient als praxisorientierte Arbeitshilfe und unterstützt bei der Aufstellung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts nach den geltenden gesetzlichen und berufsständischen Vorgaben.

Der Leitfaden ist entsprechend der Gliederung des DRS 20 aufgebaut und enthält Verweise auf die einschlägigen Regelungen des HGB sowie auf den IDW PS 350 n.F. In zusammengefasster Form stellt er die Anforderungen an einen Lagebericht gemäß § 289 HGB dar. Die dargestellten Berichtspflichten sind dabei nicht als abschließende Aufzählung zu verstehen.

Art und Umfang der Berichterstattung sind stets unternehmensindividuell festzulegen. Der Lagebericht soll insbesondere
– in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang stehen,
– ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Lage der Gesellschaft vermitteln,
– die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend darstellen und
– die gesetzlichen Vorschriften zur Aufstellung des Lageberichts einhalten.

Der Orientierungsleitfaden versteht sich somit als strukturierende Unterstützung für die Praxis, ersetzt jedoch nicht die erforderliche individuelle Beurteilung, Gewichtung und Auswahl der Berichtsinhalte.

Tag der Wohnungswirtschaft Bayern 2026 / Verbandstag am 7. Mai

Am Donnerstag, 7. Mai 2026 findet der Tag der Wohnungswirtschaft Bayern, unser diesjähriger Verbandstag, in München statt.
Wir freuen uns bereits sehr, zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter bayerischer Wohnungsunternehmen im großen Festsaal des Paulaner am Nockherberg (Hochstraße 77, 81541 München) begrüßen zu dürfen. Für den öffentlichen Teil des Tags der Wohnungswirtschaft am 7. Mai hat bereits Thorsten Glauber, MdL, Bayerischer Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz sein Kommen zugesagt.

Die Anmeldung zum Tag der Wohnungswirtschaft sowie zu unserer Vorabendveranstaltung, der WohWi Night 2026, die am 6. Mai im Münchner Werksviertel stattfinden, ist ab sofort über unserer Website möglich.

Dort können Sie sich auch für ein erweitertes Rahmenprogramm am Nachmittag des 6. Mai anmelden.

Der VdW Bayern freut sich, Sie zum Tag der Wohnungswirtschaft 2026 in München begrüßen zu dürfen.

Einsetzung der Ad hoc-Kommission „Krisenmanagement in der Wohnungswirtschaft“

Beim Tag der Wohnungswirtschaft im November vergangenen Jahres wurde angekündigt, dass der GdW das Thema Resilienz zu einem strategischen Schwerpunkt machen wird.

Die Entwicklungen der letzten Monate haben diese Entscheidung eindrucksvoll bestätigt: Die Welt ist unruhiger geworden. Hybride Formen der Einflussnahme und der Kriegsführung gegen europäische Staaten gehören inzwischen zum Alltag. Kritische Infrastrukturen geraten zunehmend ins Visier – mit unmittelbaren Folgen für unsere Unternehmen und für Millionen Mieterhaushalte.

Die Wohnungswirtschaft steht damit vor einer neuen Verantwortung: Wir müssen uns und unsere Mieterinnen und Mieter besser auf Krisen vorbereiten – und wir müssen wissen, wie wir im Ernstfall handlungsfähig bleiben. Genau aus diesem Grund hat der GdW zu Jahresbeginn die Ad‑hoc-Kommission „Krisenmanagement in der Wohnungswirtschaft“‑ eingesetzt.

Das ausführliche Informationsschreiben des GdW an die Mitglieder der Regionalverbände finden Sie hier:

Forum Personal vom 21.-22.04.2026 im Ginn Hotel Hamburg-Elbspeicher

In einer Zeit, in der sich die Arbeitswelt schneller denn je verändert, ist es für Unternehmen entscheidend, proaktiv auf die Herausforderungen von Transformation und Digitalisierung sowie auf den Generationenwechsel zu reagieren.
Unser 13. Forum Personal, organisiert von der EBZ Akademie und den Regionalverbänden der Deutschen Immobilienwirtschaft, widmet sich zentralen Themen rund um den Wandel von Organisationen, Generationen und Technologien.
An zwei Tagen diskutieren Expert:innen und Praktiker:innen über die Kommunikation verschiedener Generationen, über Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation und der Frage, wie KI im HR-Bereich unterstützend eingesetzt werden kann. Seien Sie dabei und nutzen Sie die Gelegenheit, sich mit Gleichgesinnten zu vernetzen und wertvolle Impulse für Ihren Arbeitsalltag mitzunehmen.

Inhalte

  • GEN Z – Was müssen Arbeitgeber:innen heute bieten und wissen?
  •  Podiumsdiskussion – Generationen im Austausch
  •  Zeitwertkonten als Brücke zwischen Generationen – Flexibel. Fair. Zukunftsfähig.
  •  Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation – Menschen und Organisationen gemeinsam denken
  •  Smartes Personalmanagement – Wie KI den HR-Bereich transformiert

Ihre Vorteile

  •  Durch die Vielfalt an Referent:innen ermöglichen wir Ihnen einen Perspektivwechsel – so wird das Finden innovativer Lösungen begünstigt
  •  Sie knüpfen Kontakte zu Gleichgesinnten und erweitern Ihr berufliches Netzwerk
  •  Mehr als “auf dem Laufenden bleiben” – Weiterentwicklung durch Erfahrungsaustausch

Zielgruppe

  • Geschäftsführer:innen
  • Vorständ:innen
  • Personalverantwortliche
  • Personalinteressierte

Übernachtungsmöglichkeiten im Veranstaltungshotel:

Sollten Sie eine Übernachtung im Veranstaltungshotel in Hamburg wünschen, hält das Hotel für Sie ein Abrufkontingent unter dem Stichwort “Forum Personal” bis zum 03.03.2026 zu folgenden Konditionen bereit: 179,00 €/ÜN exkl. Frühstück. Reservierungen sind per E-Mail an: reservation@ginn-hotels.com möglich.

Detaillierte Informationen sowie Anmeldemöglichkeiten unter folgendem Link.

Neue Fortbildungsangebote des Europäischen Bildungszentrums (EBZ)

Um wichtige Zukunftskompetenzen in der Branche zu stärken, wurden vom EBZ zwei neue Qualifizierungsprogramme entwickelt: „Sozialberater:in in der Wohnungswirtschaft“ – zur professionellen Unterstützung sozialer Quartiersarbeit und sozialer Beratung im Wohnumfeld und „Serielle Sanierung in der Wohnungswirtschaft“ – ein praxisorientiertes Format, das Unternehmen befähigt, serielle Modernisierungen effizient umzusetzen.

GdW-Stipendium 2026 für Immobilienkaufleute

Der GdW und die beteiligten Hochschulen vergeben auch im Jahr 2026 wieder drei Stipendien für Absolventinnen und Absolventen der Ausbildung zur Immobilienkauffrau bzw. zum Immobilienkaufmann. Mit den Stipendien wird ein berufsbegleitendes Studium an einer von Mitgliedsunternehmen eingerichteten Hochschule unterstützt. Die Förderung umfasst die Übernahme von 75 Prozent der anfallenden Studiengebühren.

Mitgliedsunternehmen werden gebeten, geeignete Nachwuchskräfte auf diese Möglichkeit aufmerksam zu machen.

Informationen zur Bewerbungsfrist und zu den erforderlichen Unterlagen folgen in den kommenden Wochen. Weitere Hinweise sind auch auf der Website des GdW verfügbar.

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales: Aktionswochen “Zu Hause daheim” 2026

Unter www.zu-hause-daheim.bayern.de können Sie ab sofort Ihre Veranstaltungen zu den sechsten Aktionswochen „Zu Hause daheim“ (4. Mai bis 24. Mai 2026) anmelden.

Für interessierte Veranstalter/-innen: Bitte registrieren Sie sich zunächst als Veranstalter/-in. Anschließend können Sie im Veranstalter-Portal beliebig viele Veranstaltungen zu den Aktionswochen anlegen. Zudem können Sie dort kostenfrei Give-Aways, Plakatvorlagen und andere Unterstützungsmaterialien beziehen.

Zu den Aktionswochen: Bei den Aktionswochen „Zu Hause daheim“ dreht sich wie in den Vorjahren alles um die Möglichkeiten eines selbstbestimmten Wohnens und Lebens im Alter in Bayern. Akteure der Seniorenarbeit informieren die ältere Bevölkerung vor Ort über ihre Angebote und kommen miteinander ins Gespräch. Es können sowohl einmalige Aktionen (z.B. Informationsveranstaltung, Tag der offenen Tür) als auch regelmäßig stattfindende Angebote (z.B. Beratungsangebote, Mitmach-Angebote) gemeldet werden, die während des Aktionszeitraums (4. Mai bis 24. Mai 2026) stattfinden.

Das STMAS freut sich auf Ihre Anmeldungen. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen unter zuhausedaheim@stmas.bayern.de oder 089 / 1261 1616 gerne zur Verfügung.

Reallöhne im Jahr 2025 um 1,9 % gestiegen

Die Nominallöhne in Deutschland waren im Jahr 2025 um 4,2 % höher als im Vorjahr. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Reallöhne im Jahr 2025 damit um 1,9 % gegenüber dem Vorjahr zu. Nach den Rückgängen in den Jahren 2020 bis 2023 stiegen die Reallöhne in den Folgejahren wieder an. Im Jahr 2025 erreichte der Reallohnindex mit 100 Punkten damit fast wieder das Reallohnniveau des Jahres 2019 vor Beginn der Corona-Pandemie mit 100,5 Punkten (Basis 2025=100).

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet stiegen die Nominallöhne 2025 am stärksten in den Wirtschaftsabschnitten Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+5,7 %), Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen (+5,3 %) und Erziehung und Unterricht (+5,0 %). Demgegenüber verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden (+2,8 %), Land- und Forstwirtschaft, Fischerei (+3,3 %) und verarbeitendes Gewerbe (+3,3 %) vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege.

Nominallöhne von Frauen steigen prozentual stärker als Nominallöhne von Männern

Die Verdienste der Vollzeitbeschäftigten insgesamt stiegen 2025 um 4,3 % gegenüber dem Vorjahr. Unter den Vollzeitbeschäftigten wiesen Frauen mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 4,8 % stärkere Verdienststeigerungen auf als Männer (+4,1 %).

Geringverdienende mit überdurchschnittlichem Nominallohngewinn

Insbesondere Geringverdienende verzeichneten 2025 – wie bereits 2023 und 2024 – erneut ein starkes Nominallohnwachstum. Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 6,0 % die stärkste Verdienststeigerung im Vergleich zum Vorjahr. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) lag der Nominallohnanstieg mit +3,7 % unter der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung.

Auszubildende wiesen 2025 mit +6,3 % gegenüber dem Vorjahr ein überdurchschnittliches Nominallohnwachstum auf. Geringfügig Beschäftigte hingegen hatten einen nur geringen Nominallohnanstieg zu verzeichnen (+0,5 %).

Reallohnentwicklung im 4. Quartal 2025 ebenfalls positiv

Die Reallöhne stiegen auch im 4. Quartal 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum an: Im Vergleich zum 4. Quartal 2024 ergab sich ein Reallohnwachstum von 1,9 %, das sich aus einem Nominallohnzuwachs von 4,1 % und einem Anstieg der Verbraucherpreise von 2,2 % zusammensetzt. Überdurchschnittliche Verdienststeigerungen waren im 4. Quartal 2025 insbesondere in den Wirtschaftsabschnitten Grundstücks- und Wohnungswesen (+8,1 %), Erziehung und Unterricht (+6,7 %) und Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen (+6,5 %) zu verzeichnen.

Inflation in Bayern liegt im Februar 2026 bei 1,9 Prozent

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Februar 2026 bei 1,9 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat Januar 2026 steigt der Verbraucherpreisindex um 0,2 Prozent.

Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich in diesem Monat auf 2,6 Prozent und liegt damit weiterhin über der Gesamtinflation. Gegenüber dem Vormonat Januar 2026 steigt die Kerninflation um 0,3 Prozent.

Nahrungsmittel: Hohe Preissteigerungen bei Fleisch und Fleischwaren; Butter, Quark, Speisefette und Speiseöle sowie Olivenöl werden deutlich günstiger
Im Jahresvergleich steigen für Verbraucherinnen und Verbraucher im Februar 2026 die Preise für Nahrungsmittel um 1,0 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat Januar 2026 sinken die Preise um 0,2 Prozent. Fleisch und Fleischwaren (+4,8 Prozent) werden gegenüber dem Vorjahr deutlich teurer. Ebenso steigen die Preise im Vorjahresvergleich für Kaffee und Ähnliches (+15,5 Prozent), Brot und Brötchen (+3,1 Prozent) sowie Fisch, Fischwaren und Meeresfrüchte (+3,0 Prozent). Obst (+3,2 Prozent) wird gegenüber dem Vorjahr ebenfalls teurer, Gemüse hingegen um 0,4 Prozent günstiger. Wie schon in den Vormonaten sinken dagegen die Verbraucherpreise für Butter (-34,9 Prozent), Quark (-23,2 Prozent), Speisefette und Speiseöle (-19,2 Prozent) sowie Olivenöl (-10,0 Prozent) gegenüber dem Vorjahr spürbar. Hier macht sich ein so genannter Basiseffekt bemerkbar, da die Preise für diese Produkte im Vorjahresmonat zum Teil stark gestiegen waren.

Heizöl, Strom und Erdgas im Vorjahresvergleich billiger; Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe werden seit mehreren Monaten teurer
Die Preise für Energie liegen im Februar 2026 um 2,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. Strom (-6,0 Prozent) und Erdgas (-3,8 Prozent) können im Vorjahresvergleich deutlich günstiger bezogen werden. Der Preis für Heizöl sinkt ebenfalls spürbar um 5,3 Prozent gegenüber Februar 2025. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe werden dagegen deutlich teurer (+15,3 Prozent). Der Preis für Kraftstoffe ist im Februar 2026 gegenüber dem Vorjahresmonat gesunken (-1,1 Prozent).

Wohnungsmieten – Preissteigerungen über der Entwicklung des Gesamtindex
Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten ohne Nebenkosten im Februar 2026 um 2,5 Prozent. Die Preissteigerung in diesem Bereich liegt damit über dem Niveau der allgemeinen Preisentwicklung.

Neuer Freistellungsbeschluss der EU-Kommission in Kraft

Über zehn Jahre ist es nun her, dass die EU-Kommission den Beschluss 2012/21/EU, der staatliche Beihilfen für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (sog. „DAWI“) regelt, gefasst hat. Der DAWI-Freistellungsbeschluss, wie er kurz genannt wird, ist seitdem eines der zentralen Legitimationsinstrumente im EU-Beihilfenrecht.

Nunmehr hat die EU-Kommission dessen Regelungen mit dem neuen Beschluss (EU) 2025/2630 aktualisiert. Die neuen Vorgaben ersetzen die Regelungen des alten Beschlusses und betreffen insbesondere die Auslegung des DAWI-Begriffes und den maßgeblichen Schwellenwert für die Befreiung von der Anmeldepflicht, der von 15 Mio. € auf 20 Mio. € angehoben wird.

Besonders das Thema Wohnen wird im Beschluss eingehend betrachtet und nimmt einen hohen Stellenwert ein. Für die soziale Wohnraumförderung bleiben dabei die Bestimmungen des bisherigen DAWI-Freistellungsbeschlusses im Kern bestehen. Insbesondere bleibt es dabei, dass eine getrennte Buchführung in Bezug auf DAWI-geförderte Objekte nicht verlangt wird.

Als neue Kategorie führt der Freistellungsbeschluss den Begriff des erschwinglichen Wohnraums ein. Hintergrund ist, dass dieser in vielen Regionen auch für mittlere Einkommensschichten knapp sein kann, da sie wegen der spezifischen Marktbedingungen keinen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum haben. Hierfür schafft der Freistellungsbeschluss einen eigenständigen, freigestellten DAWI-Rahmen.
Voraussetzung ist, dass die Mitgliedstaaten in Bezug auf den erschwinglichen Wohnraum belastbare Indikatoren erfassen und dokumentieren, wie etwa das Verhältnis der Miete oder Hypothekenrate zum Einkommen. Energiekosten sind bei der Ermittlung der Erschwinglichkeit ausdrücklich zu berücksichtigen. Zudem werden von den Mitgliedstaaten Mindeststandards in Bezug auf Qualität, Umwelt und Zugänglichkeit gefordert, z. B. Barrierefreiheit, Energieeffizienz, Klimaresilienz und Brandschutz.

Sowohl bezogen auf sozialen als auch auf erschwinglichen Wohnraum müssen Überkompensationskontrollen nur noch alle fünf Jahre und zum Ende des Betrauungszeitraums erfolgen. Es steht den betrauenden Stellen jedoch frei, kürzere Zeiträume zu wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sogar auf die Überkompensationsprüfung verzichtet werden.

Ab dem 01.01.2028 sind Beihilfen über eine Million Euro pro Unternehmen und DAWI in ein zentrales, öffentlich zugängliches Register einzutragen. Die entsprechende Meldung hat binnen 20 Arbeitstagen nach Gewährung der Beihilfe zu erfolgen. Die Angaben sind zehn Jahre aufzubewahren. Dadurch entfällt die bisher erforderliche zweijährliche DAWI-Berichterstattung über die nationalen Behörden an die EU-Kommission.

Bestehende, nach dem alten Beschluss freigestellte Beihilferegelungen bleiben grundsätzlich noch zwei Jahre freigestellt. Einzelbeihilfen für soziale DAWI bleiben bis zum Ende der jeweiligen Betrauung anerkannt.

Über die weitere Entwicklung und über Erfahrungen mit den neuen Regelungen wird der VdW Bayern informieren und praxisnahe Hinweise geben. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen im Übrigen gerne zur Verfügung.