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GdW zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Wärmewende darf nicht zur Kostenfalle für Mieter und Wohnungsunternehmen werden

Wohnungswirtschaft fordert praxistauglichen CO₂-Pfad, stärkere Quartierslösungen und verlässliche Investitionsbedingungen

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert im Rahmen der Verbändeanhörung und anlässlich der Beratung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett am 13. Mai deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Zwar enthält der Entwurf wichtige Ansätze für mehr Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit, zentrale Fragen zu Investitionssicherheit, Refinanzierung und sozialverträglicher Umsetzung der Wärmewende bleiben jedoch ungelöst.

Positiv bewertet der GdW, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen wichtige Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgreift. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Wärmepumpen-Hybridlösungen nicht unter die Regelung der Bio-Treppe fallen, sofern sie die vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Gerade im Gebäudebestand sind sie häufig der einzige kurzfristig wirtschaftlich und technisch realisierbare Weg, um CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren, ohne Mieter, Vermieter und Energieinfrastruktur zu überlasten. Auch die vorgesehene neue Berechnungsmethodik für KWK-Fernwärme bewertet der GdW positiv. Für die neue Berechnungsmethodik hatte sich der GdW seit Jahren eingesetzt. Dadurch wird Fernwärme bilanziell attraktiver und Quartierslösungen können künftig einfacher umgesetzt werden. Ebenso begrüßt der GdW, dass der Verbrauchsausweis für Wohngebäude grundsätzlich erhalten bleibt. Für große Wohnungsbestände ist dieser praxistauglich, kosteneffizient und administrativ handhabbar.

Entscheidend wird nun aber sein, dass aus dem Gesetzentwurf auch ein wirklich investitionsfähiges und sozial tragfähiges Regelwerk gemacht wird. „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gemeinsam gedacht werden. Zusätzliche Investitionspflichten ohne wirtschaftlich tragfähige Refinanzierung gefährden nicht nur Modernisierung und Neubau, sondern am Ende auch die Akzeptanz der Transformation“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Der GdW fordert insbesondere einen verbindlichen und praxistauglichen CO₂-Minderungspfad für den Gebäudesektor bis 2045. Statt kleinteiliger Einzelgebäudevorgaben muss stärker auf tatsächlich erreichte Emissionsminderungen gesetzt werden, etwa über quartiersbezogene Lösungen und Bestandsstrategien. „Entscheidend ist nicht die formale Erfüllung immer neuer Detailvorgaben, sondern die tatsächliche CO₂-Minderung. Dafür brauchen wir einen CO₂-Praxispfad, der Quartierslösungen, Flottenansätze und digitale Nachweisverfahren ausdrücklich ermöglicht“, so Gedaschko.

Kritisch bewertet die Wohnungswirtschaft zudem die geplanten Regelungen zur sogenannten „Bio-Treppe“ und zur CO₂-Kostenaufteilung. Die vorgesehenen Beimischquoten für klimafreundliche Brennstoffe sind hoch ambitioniert, zugleich fehlt es an verlässlichen Aussagen zur Marktverfügbarkeit und Preisentwicklung. Wohnungsunternehmen dürfen nicht mit unkalkulierbaren Zusatzkosten belastet werden, auf die sie keinen Einfluss haben.

Auch beim Ausbau von Fernwärme und Wärmeliefermodellen sieht der GdW erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ohne Anpassungen im Miet- und Wärmelieferrecht drohen wichtige Transformationspfade im Mietwohnungsbestand an fehlender Wirtschaftlichkeit oder rechtlichen Unsicherheiten zu scheitern. „Die Wohnungswirtschaft braucht endlich verlässliche und realistische Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Bürokratie und neuer Unsicherheiten. Die Wärmewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie praktisch umsetzbar, investierbar und für Mieter bezahlbar bleibt“, sagt Gedaschko.

Der GdW spricht sich darüber hinaus für eine deutliche Reduzierung von Nachweis- und Gutachterpflichten, eine stärkere Berücksichtigung des Nutzerverhaltens bei der CO₂-Kostenverteilung sowie eine Aktualisierung der kostenoptimalen energetischen Standards aus.

Workshop: KI im Personalwesen von Wohnungsunternehmen am 20. Mai

Der Fachkräftemangel, unbesetzte Stellen und steigender Druck im Tagesgeschäft sorgen dafür, dass Personalabteilungen längst an ihre Grenzen stoßen.
Viele wissen: Ohne KI geht es künftig nicht mehr.
Doch wie gelingt der Einstieg, wenn Zeit, Ressourcen und technisches Know-how knapp sind?

Dieser Workshop zeigt praxisnah, wie Sie KI im Recruiting und Personalmanagement gezielt einsetzen können, um Entlastung zu schaffen, mehr passende Bewerber:innen zu erreichen und interne Prozesse zu vereinfachen.

Ihr Nutzen

  • Zeitgewinn: Routineaufgaben automatisieren und Freiraum für das Wesentliche schaffen.
  • Sichtbarkeit: Mit KI-gestützten Texten und Websites mehr passende Bewerber:innen erreichen.
  • Sicherheit: Klarheit, wo KI rechtssicher und sinnvoll eingesetzt werden kann.
  • Praxisbezug: Sie testen konkrete Tools live und erarbeiten Ihren individuellen Einstieg.

Inhalte 

Grundlagen und Trends
• Aktuelle Entwicklungen im HR-Bereich
• Chancen, Risiken und Grenzen (Bias, DSGVO, Ethik)
• Überblick über KI-Tools im Personalwesen

Website-Check mit KI
• Wie KI Karrierewebsites analysiert und optimiert
• Sprache, Barrierefreiheit, Candidate Journey

Stellenanzeigen mit KI optimieren
• Wie Sie mit KI Texte schreiben, die gefunden werden und wirken
• Tonalität, Zielgruppenansprache, Genderneutralität

KI-Chatbots im Bewerbungsprozess
• Automatisierte Kommunikation im Recruiting
• Typische Einsatzfelder: Erstkontakt, FAQs, Interviewvereinbarung

Matching und Talentpools
• Wie KI hilft, passende Bewerberinnen und Bewerber zu identifizieren
• Automatisiertes Profil-Matching und Datenbanken

Vorsicht bei Angeboten zu „Penetrations-Tests“

Mehrere Mitgliedsunternehmen haben uns in den vergangenen Tagen auf eine zunehmende Unsicherheit beim Thema IT-Sicherheitsprüfungen angesprochen. Hintergrund sind Werbeschreiben, in denen unter Verweis auf mögliche DSGVO-Bußgelder sogenannte „Penetrations-Tests“ beworben werden.

Zur Einordnung:

Der Hinweis auf Art. 32 DSGVO ist grundsätzlich richtig. Unternehmen müssen Verfahren zur regelmäßigen Überprüfung ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) vorhalten. Die DSGVO schreibt jedoch weder eine bestimmte Methode noch eine feste Prüffrequenz vor. Insbesondere besteht keine Pflicht zu jährlichen Penetrationstests. Entscheidend ist vielmehr, dass die Maßnahmen angemessen zum jeweiligen Risiko der Datenverarbeitung sind.

Auch die in den Schreiben angedeuteten Bußgeldrisiken sollten sachlich eingeordnet werden. Bußgelder nach Art. 83 DSGVO setzen konkrete Verstöße voraus. Sie werden in der Regel bei tatsächlichen Datenschutzvorfällen oder bei gravierenden organisatorischen Mängeln verhängt. Allein das Fehlen eines Penetrationstests erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Eine persönliche Haftung von Vorständen oder Geschäftsführungen kommt nur dann in Betracht, wenn trotz konkreter Hinweise auf erkennbare Sicherheitslücken untätig geblieben wird und daraus ein Schaden entsteht. Unternehmen, die ein nachvollziehbares Prüf- und Dokumentationsverfahren etabliert haben, sind gegenüber Aufsichtsbehörden grundsätzlich gut aufgestellt.

Die VdW Bayern DigiSol hat bereits eine Lösung erstellt, mit der das Thema für Mitgliedsunternehmen praxisnah und wirtschaftlich umgesetzt werden kann. Dazu werden wir zeitnah weiter informieren. Alternativ können Sie auch direkt auf die VdW Bayern DigiSol zugehen.

BMWE-Förderaufruf 1. Innovationswettbewerb Energiequartiere

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat am 4. Mai 2026 den Förderaufruf „1. Innovationswettbewerb Energiequartiere“ im 8. Energieforschungsprogramm veröffentlicht.

Er adressiert den Wandel von Bestandsquartieren hin zu Effizienz, Resilienz und Klimaverträglichkeit und verbindet dabei technische, architektonische, ökonomische und soziale Fragestellungen.

Der Förderaufruf richtet sich an quartiersbezogene Zusammenschlüsse geeigneter Akteure aus Immobilienwirtschaft, Energieversorgern/-dienstleistern, Hochschulen/Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Laut Förderaufruf sollte das Quartier 10 bis 50 Gebäude oder 100 bis 1.000 Wohneinheiten umfassen.

Gesucht werden innovative Projekte, die über das „business as usual“ hinausgehen. Diese sollen in drei aufeinander aufbauenden Phasen mit einem ganzheitlichen Ansatz vom Konzept (DESIGN), über die Umsetzung (BUILD), bis zum Betrieb (OPERATE) gefördert werden. Dabei messen sich die teilnehmenden Konsortien in mehreren Disziplinen, bewertet von entsprechenden Jurys.

  • In der DESIGN-Phase werden Verbundvorhaben mit jeweils bis zu 1 Mio. Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu zwei Jahre.
  • In der BUILD-Phase werden Verbundvorhaben mit jeweils bis zu 5 Mio. Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu fünf Jahre.
  • In der OPERATE-Phase werden Verbundvorhaben mit jeweils bis zu 500.000 Euro gefördert. Die Laufzeit beträgt bis zu drei Jahre.

Eine Informationsveranstaltung zum Innovationswettbewerb Energiequartiere findet am 24. Juni 2026 statt. Alle Details zum Förderaufruf und die Anmeldung zur Infoveranstaltung finden Sie auf energieforschung.de.

Der Wettbewerb ist niedrigschwellig aufgebaut, dass heißt das die Wohnungsunternehmen nicht bereits ein fertiges Konzept zur Bewerbung einreichen müssen. Zur Konzeption ist die zweijährige Design-Phase gedacht.

Informationen des VdW Bayern Finanz- und Versicherungsservice

Der Kapitalmarkt am 13.05.2026

Konditionen von Darlehen für Neubau-, Modernisierungs-, Sanierungsmaßnahmen und Umschuldungen – freibleibend

Zinsfestschreibung Zinsen nominal Zinsen effektiv
10 Jahre 3,83% 3,89%
20 Jahre 3,99% 4,06%
30 Jahre 4,12% 4,20%
  • Auszahlung 100%, 2% Tilgung p.a.; bzw. Volltilger
  • Zahlung: monatlich bei sofortiger Tilgungsverrechnung
  • bis zu einer Beleihungsquote von 60 Prozent

Anlagen

Anlagekonditionen: Festgeld ab 1 Mio. Euro

6 Monate: 2,40 %

• Sechsmonatige Zinsgarantie seitens der Alten Leipziger LV.
• Nach Ablauf der Garantiezeit wird Ihnen ein neuer Zinssatz mitgeteilt, dieser wird für drei weitere Monate garantiert.
• Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von 2 Jahren.
• Es sind keine Zuzahlungen während der Laufzeit des Kapitaldepots möglich.
• Eine Kündigung ist jederzeit möglich (Teilbeträge sowie komplett) ohne Zinsabschlag.

Ihre Ansprechpartner:

Herr Jochen Gloger,
Tel.: +49 911 98898-61,
jochen.gloger@vdwbayern.de

Frau Helena Bender
Tel. +49 91198898-13
helena.bender@vdwbayern.de.

WEBINAR “Gemeinsam gelingt’s – Gute Praxis der Kooperation zwischen Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungswirtschaft” am 18.06.2026

Das kostenlose Webinar am 18.06.2026 (10 bis 12 Uhr) knüpft an die gleichnamige Broschüre (Link zu wohwi.online) an, die der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die BAG der Freien Wohlfahrtspflege und die BAG Wohnungslosenhilfe gemeinsam erarbeitet haben. Sie dokumentiert, wie Kooperationen zwischen Wohnungsnotfallhilfe und Wohnungswirtschaft in der Praxis gelingen – und welche Faktoren dabei entscheidend sind.

Im Webinar bringen wir beide Seiten in einen direkten Austausch: Vertreter aus Wohnungswirtschaft und Wohnungsnotfallhilfe stellen gemeinsam konkrete Praxisbeispiele vor – von der Prävention von Wohnungsverlusten über die Wohnungsversorgung im Bestand bis hin zur Schaffung neuen Wohnraums durch Bau. Nach jedem Beispiel gibt es Raum für Fragen und Diskussion.

Das Programm finden Sie hier: Link

Jetzt kostenlos unter folgendem Link anmelden:
https://eveeno.com/232761650

Wohnungsfertigstellungen sinken in Bayern 2025 um 13,9 Prozent

Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Statistik werden im Jahr 2025 in Bayern insgesamt 47 359 Wohnungen als bezugsfertig gemeldet. Das sind 13,9 Prozent weniger als im Jahr 2024 mit 55 013 Wohnungen. Rückläufige Baugenehmigungen als Frühindikator der Bautätigkeit hatten diese Entwicklung bereits seit dem Jahr 2023 angekündigt.

Die Wohnungsfertigstellungen verteilen sich 2025 mit 84,9 Prozent auf den Wohnungsneubau in Wohngebäuden und 15,1 Prozent auf Baumaßnahmen in Wohngebäuden. Lediglich 2,5 Prozent der Wohnungen werden in überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden bezugsfertig. Während Fertigstellungen durch Baumaßnahmen in Wohngebäuden leicht über dem Vorjahresniveau bleiben, fällt der Wohnungsneubau (in Wohngebäuden) um 16,4 Prozent.

Nach Gebäudearten betrachtet zeigt sich der Rückgang der Wohnungsfertigstellungen im Jahr 2025 über weite Teile des Neubausegments hinweg in ähnlicher Größenordnung. Der prozentuale Rückgang liegt sowohl bei Ein- und Zweifamilienhäusern als auch bei Mehrfamilienhäusern bei rund 17 Prozent. Demgegenüber ist bei Wohnungen in Wohnheimen ein Zuwachs um 10,4 Prozent beziehungsweise 211 Wohnungen zu beobachten.

Rückgang der Fertigstellungen in sechs von sieben Regierungsbezirken
Regional differenziert ergibt sich im Jahr 2025 in nahezu allen Gebietskategorien ein Rückgang der Wohnungsfertigstellungen. In den kreisfreien Städten verringert sich die Zahl der fertiggestellten Neubauwohnungen gegenüber dem Vorjahr um 13,7 Prozent, in den Großstädten um 13,8 Prozent (1 695 Wohnungen weniger). Auch in den Landkreisen ist mit einem Minus von 14,0 Prozent ein deutlicher Rückgang zu verzeichnen. Auf Ebene der Regierungsbezirke gibt es lediglich in der Oberpfalz einen Zuwachs. Dort werden 272 Wohnungen mehr als im Jahr 2024 fertiggestellt, was einem Plus von 5,6 Prozent entspricht. Besonders stark fallen die Rückgänge in Oberbayern und Oberfranken mit jeweils rund 25 Prozent weniger fertiggestellten Wohnungen aus. In Niederbayern (–1,8 Prozent), Mittelfranken (–4,4 Prozent) und Unterfranken (–1,0 Prozent) bleibt der Rückgang hingegen vergleichsweise gering, während Schwaben mit einem Minus von 14,4 Prozent einen deutlich stärkeren Rückgang verzeichnet.

Presse-Statement VdW Bayern
Die weiter rückläufigen Baufertigstellungen sind ein schlechtes Zeichen für das Wohnen in Bayern. Am Wohnungsmarkt macht sich der Rückgang bereits bemerkbar. Der Druck steigt spürbar. Die Wartelisten bei den Mitglidsunternehmen des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen sind lang. Gleichzeitig sinkt die Fluktuation. “Die Menschen wollen ihre sicheren Mietwohnungen nicht mehr verlassen, auch wenn sich die Lebenssituation ändert”, erklärt Verbandsdirektor Hans Maier. Sein Fazit: “Der Wohnungsmarkt funktioniert nicht mehr”.

Die Leistungsbilanz der Wohnungswirtschaft Bayern für 2025 bekräftigt die Zahlen des Landesamts für Statistik: Die Gesamtinvestitionen der Mitgliedsunternehmen sind 2025 um mehr als zehn Prozent auf rund 2,4 Milliarden Euro gesunken. Vor allem der Neubau ist betroffen: Die Ausgaben gingen im letzten Jahr um über 20 Prozent auf rund 1,3 Mrd. Euro zurück. Im Jahr 2025 wurden 3.505 Wohnungen (-1,7%) fertiggestellt.

Der VdW Bayern fordert daher eine konsequente Reduzierung von Bauvorschriften und Standards. “Das Bauen muss wieder wirtschaftlich möglich sein”, betont der Verbandsdirektor. Ein wichtiger Ansatz ist der sogenannte Gebäudetyp-e, der einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll. Dieser neue Ansatz müsse schnell rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB verankert werden.

Jahrespressekonferenz 2026 – Wohnungswirtschaft Bayern: Keine Trendwende in Sicht

Investitionen brechen ein – Wohnungsmarkt funktioniert nicht mehr

Die Baukrise in Bayern hat die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fest im Griff. Eine Trendwende beim Wohnungsbau ist nicht in Sicht. Das zeigt die aktuelle Leistungsbilanz der Mitgliedsunternehmen des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen (VdW Bayern) für das Jahr 2025. Die Baufertigstellungen stagnieren auf niedrigem Niveau. Im Jahr 2025 wurden 3.505 Wohnungen (-1,7%) fertiggestellt. Vor vier Jahren waren es noch rund 5.200 Wohnungen. Gleichzeitig wächst der Bedarf an Wohnraum weiter. Der Wohnungsbau kann mit der hohen Nachfrage nicht Schritt halten.

Besonders deutlich zeigt sich die Krise bei den Investitionen. Die Gesamtinvestitionen der Mitgliedsunternehmen sind 2025 um mehr als zehn Prozent auf rund 2,4 Milliarden Euro gesunken. Vor allem der Neubau ist betroffen: Die Ausgaben gingen im letzten Jahr um über 20 Prozent auf rund 1,3 Mrd. Euro zurück. Gleichzeitig verschieben viele Unternehmen ihre Mittel in den Wohnungsbestand. Bei den Modernisierungsinvestitionen verzeichnen die Unternehmen einen Zuwachs von 14 Prozent. „Die Folgen dieser Entwicklung werden zeitverzögert sichtbar“, erläutert Verbandsdirektor Hans Maier. Bereits heute sei ist klar: Der Rückgang der Investitionen wird sich in den Jahren 2026 und 2027 in deutlich geringeren Fertigstellungszahlen niederschlagen. Die Baukrise wirkt damit langfristig und verschärft den Wohnungsmangel weiter.

Wohnungsmarkt unter Druck

Die Lage auf dem Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist hoch wie lange nicht mehr. Nach Einschätzung des VdW Bayern fehlen im Freistaat rund 200.000 bezahlbare Wohnungen. Gleichzeitig berichten die Mitgliedsunternehmen von immer längeren Wartelisten. „In manchen Städten ist die Nachfrage so hoch, dass unsere Mitglieder ihren kompletten Wohnungsbestand noch einmal vermieten könnten“, berichtet Maier. Der Verband zieht eine klare Bilanz: Der Wohnungsmarkt funktioniert nicht mehr. Für viele Menschen wird es immer schwieriger, eine Wohnung zu finden. Das betrifft auch Haushalte mit mittleren Einkommen. „Wenn selbst Normalverdiener keine Wohnung mehr finden, gerät der gesellschaftliche Zusammenhalt unter Druck“, warnt der Verbandsdirektor.
Dabei sind die sozial orientierten Wohnungsunternehmen ein wichtiger Stabilitätsanker am Markt. Mit rund 550.000 Wohnungen bieten sie etwa jedem fünften Mieter in Bayern ein bezahlbares Zuhause. Die Durchschnittsmiete liegt bei 7,43 Euro pro Quadratmeter. „Unsere Mitglieder vermieten bayernweit rund 30 Prozent unter Marktniveau. In Städten wie München ist die Differenz noch deutlich größer“, sagt der Verbandsdirektor.

Geförderter Wohnungsbau am Limit

Eine zentrale Rolle für bezahlbares Wohnen spielt die staatliche Wohnraumförderung. Diese befindet sich aktuell mit rund 1,3 Mrd. Euro auf Rekordniveau. Gleichzeitig sind die Mittel stark überzeichnet. Die große Nachfrage macht deutlich, dass Wohnungsbau unter den aktuellen Rahmenbedingungen oft nur noch mit staatlicher Unterstützung möglich ist.

Die Verbandsmitglieder haben aktuell noch 106.820 geförderte Wohnungen in ihrem Bestand. Diese werden auch nach dem Auslaufen der Bindungen sozial orientiert vermietet Im Jahr 2025 kamen 2.059 neue geförderte Wohnungen dazu. „Wir könnten noch mehr bauen, wenn die Wohnungswirtschaft die Fördermittel bekommt“, bietet Maier an. Die Vergabe der Mittel ist für Wohnungsunternehmen oft unklar. Langfristige Investitionen erforderten aber bereits in der Planungsphase Verlässlichkeit und Transparenz.

Der Verbandsdirektor stellt aber auch klar: Allein mit Förderung lässt sich das Wohnungsproblem nicht lösen. Er setzt deshalb auf eine Stärkung aller drei Säulen des Wohnungsbaus: den geförderten Wohnungsbau, den freifinanzierten Mietwohnungsbau und den Eigentumswohnungsbau. Entscheidend ist, dass wieder mehr privates Kapital in den Wohnungsbau fließt. Nur so kann die notwendige Zahl an Wohnungen entstehen.

Baukosten konsequent senken

Ein zentraler Hebel sind die Baukosten. Sie sind in den vergangenen Jahren massiv gestiegen und machen viele Projekte wirtschaftlich kaum noch darstellbar. Durch den Irankrieg werden die Kosten für Baumaterial wie Stahl, Beton oder auch Dämmstoffe noch weiter anziehen. Der VdW Bayern fordert daher eine konsequente Reduzierung von Bauvorschriften und Standards.

Ein wichtiger Ansatz ist der sogenannte Gebäudetyp-e, der einfacheres und kostengünstigeres Bauen ermöglichen soll. Erste Pilotprojekte der Wohnungswirtschaft zeigen eine Kosteneinsparung von rund 15 Prozent. „Jetzt müssen wir schleunigst die Weiterentwicklung vom Piloten zum Standard schaffen“, fordert Maier. Hier ist der Bund gefragt. Der Gebäudetyp-e muss schnell rechtssicher im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB verankert werden.

Bestand stärker in den Fokus nehmen

Neben dem Neubau gewinnt auch der Wohnungsbestand zunehmend an Bedeutung. Viele Unternehmen investieren verstärkt in die Modernisierung ihrer Gebäude. Durchgeführt werden vor allem Maßnahmen für den Klimaschutz ebenso wie die Anpassung an veränderte Wohnbedürfnisse. Der Verband fordert deshalb, dass Fördermittel nicht nur in den Neubau fließen, sondern auch gezielt für den Erhalt und die Weiterentwicklung des Bestands eingesetzt werden. Auch dies würde Mieterhaushalte bei den Wohnkosten entlasten und darüber hinaus Ressourcen schonen.

Forderung: Jetzt mutig handeln

Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung richtet der VdW Bayern klare Forderungen an die Politik. „Der Wohnungsbau muss auf die Überholspur gelenkt werden“, fordert Maier. Ziel ist es, den Wohnungsbau wieder anzukurbeln und mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dazu gehören auch verlässliche und transparente Förderbedingungen und eine konsequente Senkung der Baukosten. Zudem braucht es bessere steuerliche Anreize, um private Investitionen zu mobilisieren. „Wer das Wohnungsproblem lösen will, muss jetzt mutig handeln“, appelliert der Verbandsdirektor.


Im VdW Bayern sind 499 sozial orientierte bayerische Wohnungsunternehmen zusammengeschlossen – darunter 348 Wohnungsgenossenschaften und 110 kommunale Wohnungsunternehmen. Die Mitgliedsunternehmen verwalten rund 550.000 Wohnungen, in denen ein Fünftel aller bayerischen Mieter wohnen.



Seminarhinweis: “Heizungsumstellung in der WEG – Durchführung von Heizungsmaßnahmen nach dem GEG 2024 und Kostentragung im WEG” am 13. Mai

Das GEG 2024 legt den Gebäudeeigentümern im Falle der gewollten oder notwendigen Erneuerung einer Heizungsanlage Vorgaben in Bezug auf den Einsatz erneuerbarer Energien auf. Zudem bestehen aktuell besondere Anforderungen für Etagenheizungen. Gesetzliche Änderungen sind zwar im Koalitionsvertrag angekündigt, jedoch noch nicht umgesetzt.

In dem Seminar werden die gesetzlichen Vorgaben und die sich hieraus für die GdWE im Rahmen der Umsetzung von Heizungsmaßnahmen   für Vorbereitung, Kostenverteilung und Beschlussfassung ergebenden rechtlichen Konsequenzen dargestellt. Eventuell zwischenzeitlich eintretende gesetzliche Änderungen werden selbstverständlich Berücksichtigung finden.

A. Umstellung der Heizungsanlage

1. als Instandsetzungsmaßnahme

modernisierende Instandsetzung ?

Instandsetzung bei Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG

2. als bauliche Veränderung

insbesondere bei Durchführung vor Eingreifen der Verpflichtung gem. § 71 Abs. 1 GEG, § 71 Abs. 8 GEG

3. Herbeiführung der Beschlussfassung

nach § 19 WEG

nach §§ 20, 21 WEG

4. Kostentragung für die Maßnahme

nach § 16 WEG bei Instandsetzung

nach § 21 WEG bei baulicher Veränderung

    Kostentragung durch alle gem. § 21 Abs. 2 WEG

        – doppelte qualifizierte Mehrheit oder

        – Amortisation oder

        – durch entsprechende Beschlussfassung der Eigentümer ?

B. Spezialfall Etagenheizung § 71n GEG

1. Anwendungsbereich

2. Einholung und Aufbereitung von Informationen bei dem Schornsteinfeger und den Eigentümern im Jahr 2024

3. Pflichten nach dem Auftreten des ersten Austauschfall

Informationspflicht des Eigentümers

Einberufung Eigentümerversammlung

4. Herbeiführung der Grundlagenentscheidung der WEG

5-Jahres-Frist gem. § 71l Abs. 1 GEG

notwendige Stimmverhältnisse

5. Umsetzung der Zentralisierung

Frist

zwischenzeitlich notwendiger Austausch von Etagenheizungen in der Übergangsfrist

(notwendiger) Anschluss von Wohnungen nach Fertigstellung der Zentralheizungsanlage

6. Kostentragung

Spezialregelung § 71n Abs. 7 GEG

7. Heizungsaustausch bei Beibehaltung des dezentralen Heizungssystems

Erfüllung der Anforderungen des § 71 Abs. 1 GEG für die neu einzubauende Etagenheizung

C. Berücksichtigung ggf. zwischenzeitlich eingetretener gesetzlicher Änderungen

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Einladung WohWi FachKon 2026 in Bamberg vom 6. bis 8. Juli 2026

Der VdW Bayern lädt Sie herzlich zu unserer WohWi FachKon 2026 (hybrid) vom 6. bis 8. Juli in den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle Bamberg ein.

Am Montagabend, 7. Juli treffen wir uns traditionell in der Zehntscheune der Brauerei Klosterbräu, Obere Mühlbrücke 3, 96049 Bamberg zum Miteinander und zum Netzwerken.

Die WohWi FachKon richtet sich an Fach- und Führungskräfte aus der Wohnungswirtschaft.
Unsere Referentinnen und Referenten der VdW Bayern Unternehmensgruppe vermitteln Ihnen praxisrelevante Einblicke in bewährte Inhalte und aktuelle Neuerungen unter anderem aus den Bereichen Bestandsbewirtschaftung, Rechnungswesen, Digitalisierung, Steuern und Recht.
In den Vorträgen und Diskussionen werden aktuelle Themenbereiche aus und für die Praxis behandelt. Die WohWi FachKon leistet traditionell einen Beitrag dafür, qualitativ hochwertige Prozesse und Arbeitsergebnisse in Ihren Unternehmen zu unterstützen und innovative Ansätze zu implementieren.

Sollten Sie nicht vor Ort teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, die Veranstaltung per Livestream zu verfolgen. Zudem steht Ihnen ein Chat für Ihre Fragen und Anmerkungen laufend während der dreitägigen Veranstaltung zur Verfügung.

Die Zugangsdaten zu den Präsentationen sowie zum Livestream erhalten Sie am Donnerstag, 2. Juli 2026, an die bei der Anmeldung angegebene persönliche E-Mail-Adresse.

Zur Anmeldung gelangen Sie hier: