Wohnungswirtschaft fordert praxistauglichen CO₂-Pfad, stärkere Quartierslösungen und verlässliche Investitionsbedingungen
Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW fordert im Rahmen der Verbändeanhörung und anlässlich der Beratung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) im Bundeskabinett am 13. Mai deutliche Nachbesserungen am Gesetzentwurf. Zwar enthält der Entwurf wichtige Ansätze für mehr Technologieoffenheit und Praxistauglichkeit, zentrale Fragen zu Investitionssicherheit, Refinanzierung und sozialverträglicher Umsetzung der Wärmewende bleiben jedoch ungelöst.
Positiv bewertet der GdW, dass der Gesetzentwurf an mehreren Stellen wichtige Forderungen der Wohnungswirtschaft aufgreift. Es ist ausdrücklich zu begrüßen, dass Wärmepumpen-Hybridlösungen nicht unter die Regelung der Bio-Treppe fallen, sofern sie die vorgegebenen Bedingungen erfüllen. Gerade im Gebäudebestand sind sie häufig der einzige kurzfristig wirtschaftlich und technisch realisierbare Weg, um CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren, ohne Mieter, Vermieter und Energieinfrastruktur zu überlasten. Auch die vorgesehene neue Berechnungsmethodik für KWK-Fernwärme bewertet der GdW positiv. Für die neue Berechnungsmethodik hatte sich der GdW seit Jahren eingesetzt. Dadurch wird Fernwärme bilanziell attraktiver und Quartierslösungen können künftig einfacher umgesetzt werden. Ebenso begrüßt der GdW, dass der Verbrauchsausweis für Wohngebäude grundsätzlich erhalten bleibt. Für große Wohnungsbestände ist dieser praxistauglich, kosteneffizient und administrativ handhabbar.
Entscheidend wird nun aber sein, dass aus dem Gesetzentwurf auch ein wirklich investitionsfähiges und sozial tragfähiges Regelwerk gemacht wird. „Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn Klimaschutz und bezahlbares Wohnen gemeinsam gedacht werden. Zusätzliche Investitionspflichten ohne wirtschaftlich tragfähige Refinanzierung gefährden nicht nur Modernisierung und Neubau, sondern am Ende auch die Akzeptanz der Transformation“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.
Der GdW fordert insbesondere einen verbindlichen und praxistauglichen CO₂-Minderungspfad für den Gebäudesektor bis 2045. Statt kleinteiliger Einzelgebäudevorgaben muss stärker auf tatsächlich erreichte Emissionsminderungen gesetzt werden, etwa über quartiersbezogene Lösungen und Bestandsstrategien. „Entscheidend ist nicht die formale Erfüllung immer neuer Detailvorgaben, sondern die tatsächliche CO₂-Minderung. Dafür brauchen wir einen CO₂-Praxispfad, der Quartierslösungen, Flottenansätze und digitale Nachweisverfahren ausdrücklich ermöglicht“, so Gedaschko.
Kritisch bewertet die Wohnungswirtschaft zudem die geplanten Regelungen zur sogenannten „Bio-Treppe“ und zur CO₂-Kostenaufteilung. Die vorgesehenen Beimischquoten für klimafreundliche Brennstoffe sind hoch ambitioniert, zugleich fehlt es an verlässlichen Aussagen zur Marktverfügbarkeit und Preisentwicklung. Wohnungsunternehmen dürfen nicht mit unkalkulierbaren Zusatzkosten belastet werden, auf die sie keinen Einfluss haben.
Auch beim Ausbau von Fernwärme und Wärmeliefermodellen sieht der GdW erheblichen Nachbesserungsbedarf. Ohne Anpassungen im Miet- und Wärmelieferrecht drohen wichtige Transformationspfade im Mietwohnungsbestand an fehlender Wirtschaftlichkeit oder rechtlichen Unsicherheiten zu scheitern. „Die Wohnungswirtschaft braucht endlich verlässliche und realistische Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Bürokratie und neuer Unsicherheiten. Die Wärmewende wird nur dann erfolgreich sein, wenn sie praktisch umsetzbar, investierbar und für Mieter bezahlbar bleibt“, sagt Gedaschko.
Der GdW spricht sich darüber hinaus für eine deutliche Reduzierung von Nachweis- und Gutachterpflichten, eine stärkere Berücksichtigung des Nutzerverhaltens bei der CO₂-Kostenverteilung sowie eine Aktualisierung der kostenoptimalen energetischen Standards aus.
