Endspurt: Die bisherige Umlage für den Breitbandanschluss, einschließlich TV-Entgelte, läuft gemäß dem zum 01.12.2021 in Kraft getretenen Telekommunikationsmodernisierungsgesetz auch für Bestandsanlagen endgültig zum 30.06.2024 aus. Der GdW hatte über Handlungsoptionen bereits in seiner Arbeitshilfe 89 aus Mai 2022 sowie in mehreren virtuellen Veranstaltungen umfassend informiert.

Zur Unterstützung der Mieterkommunikation legen der Breitbandverband ANGA und der GdW, auf Basis eines gemeinsamen Eckpunktepapiers, für ihre jeweiligen Mitgliedsunternehmen ein Muster für eine Mieterinformation zum Ende der TV-Betriebskostenumlage vor. Wohnungsunternehmen sind selbstverständlich frei, das Muster den individuellen Gegebenheiten anzupassen oder auch nicht zu verwenden. Ergänzend kann es sinnvoll sein, Mietern Empfehlungen für den Umgang mit der zunehmenden Haustürwerbung zu geben.

Nachtrag:

Der GdW hat inzwischen Hinweise von einzelnen Mitgliedsunternehmen erhalten, inwiefern einzelne Inhalte des Musterschreibens als Werbung jeglicher Art ausgelegt werden und somit für die erweiterte Kürzung schädlich sein könnten. Wir werden diesen Sachverhalt noch einmal zeitnah prüfen und empfehlen Wohnungsunternehmen, die der erweiterten Kürzung unterliegen, das Musterschreiben noch nicht zu verwenden.

Das Rundschreiben sowie das Eckpunktepapier und das Musterschreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen.

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