Der Bundestag stimmte am 30. Januar 2024 über den Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB ) ab. Größter Einzelposten des Etats ist das Wohngeld. Den Regierungsansatz von 2,42 Milliarden Euro kürzte der Haushaltsausschuss um 270 Millionen Euro auf 2,15 Milliarden Euro. Für das Baukindergeld sollen 2024 nur noch 719,47 Millionen Euro bereitstehen, den Regierungsansatz von 749,47 Millionen Euro kürzten die Haushälter entsprechend.

Als Ergebnis der Verhandlungen zum Bundeshaushalt wird im Etat des (BMWSB) zudem ein neuer Haushaltstitel zur Förderung „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude mit kleinen bis mittleren Einheiten“ (KNN) aufgesetzt. Dieser Titel ist auf die Jahre 2024 und 2025 befristet und zur Finanzierung mit einer Verpflichtungsermächtigung von 990 Millionen Euro bis zum Jahr 2034 ausgestattet. Für das Jahr 2024 sind zunächst 10 Millionen Euro eingestellt. Mit dem neuen Förderprogramm, das die Bundesregierung selber als eine „dritte Säule“ neben dem Programm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) und der Sozialen Wohnraumförderung bezeichnet, sollen „Neubauten gefördert (werden), die über die gesetzlich vorgeschriebenen Standards hinausgehen und eine Einsparwirkung haben, die über den Lebenszyklus mindestens der CO2-Einsparung von EH 40 entsprechen und durch andere Kriterien – wie weniger Fläche und deutlich geringere Baukosten – einen zusätzlichen Mehrwert für den Klimaschutz schaffen und in Ballungsgebieten dazu beitragen, dass zusätzlich bezahlbarer Wohnraum entsteht. Es wird ein Mietpreiskorridor festgeschrieben, der sich im unteren Drittel des Mietspiegels befindet. Die Mittel sind allerdings noch gesperrt, bis eine Förderrichtlinie vorliegt.

Darüber hinaus stehen folgende Titel im Bundeshaushalt, die von besonderer Bedeutung für die Wohnungsunternehmen sind:

  • „Sozialer Wohnungsbau“
    Die Mittel sind unverändert zum Regierungsentwurf für das Jahr 2024 mit 1,58 Mrd. Euro angesetzt. Mit Verpflichtungsermächtigungen aus den vorangegangenen Jahren stehen damit 3,15 Milliarden Euro Zuschuss aus Bundesmitteln in 2024 zur Verfügung.
  • „Förderung von Maßnahmen der Energieeffizienz und erneuerbarer Energien im Gebäudebereich“ (hierunter fällt die „Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude“, mit der u.a. der Einbau von Heizlösungen gefördert wird, die mit mindestens 65 % Erneuerbarer Energie heizen): 16,77 Milliarden Euro für das Jahr 2024. Der Titel wurde nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds um gut 2 Milliarden Euro gekürzt. Für die Wohnungsunternehmen wurde „Geschwindigkeitsbonus“ gestrichen, der 25 % Förderung für den Einbau einer solchen Heizlösung bis zum Jahr 2028 vorsah. Der GdW setzt sich für eine Wiederaufnahme des Geschwindigkeitsbonus ein.
  • Förderung des Erwerbs von Genossenschaftsanteilen für selbstgenutzten Wohnraum (KfW-Bankengruppe)“
    Der Titel wurde gegenüber dem Regierungsentwurf gekürzt. Es stehen nun 3,8 Millionen Euro anstelle der ursprünglich geplanten 5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die nun erfolgte Kürzung bleibt erneut ein Baustein der Wohnraumoffensive hinter den Erwartungen zurück.
  • „Serielles Sanieren“
    Die Förderung Seriellen Sanierens wurde deutlich reduziert. Sie sinkt von 150 Millionen auf gut 35 Millionen Euro. Mit der Kürzung wird ein wichtiges Marktanreizprogramm reduziert. Allerdings wurden die Mittel in der Bereinigungssitzung immerhin noch von geplanten 5 Millionen auf 35 Millionen Euro erhöht.
  • „Energetische Stadtsanierung“
    Das Programm wird abgewickelt. Anstelle der ursprünglich geplanten 78 Millionen Euro sind nur noch 45 Millionen Euro zur Finanzierung zugesagter Förderungen eingestellt. Neue Antragstellungen werden demnach nicht mehr möglich sein. Der GdW bedauert dies außerordentlich, da dieses Programm gerade in Zeiten der Wärmewende wichtige Beiträge geleistet hat. Zu der Wiederaufnahme bzw. der Neukonzeption der Förderrichtlinien liegen aktuell noch keine weiteren Informationen vor.
GdW: Bundeshaushalt mit guten ersten Signalen für bezahlbareren Wohnungsbau – Bund und Länder müssen Engagement aber noch deutlich verstärken

Der Deutsche Bundestag hat am 2.2.2024 den Bundeshaushalt 2024 verabschiedet. Für bezahlbareres Bauen und Wohnen enthält er gute Signale, insbesondere das neue Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN). Die Signale sind aber noch deutlich ausbaufähig, wenn bei der Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum wirklich etwas erreicht werden soll.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Regierung hat in der anhaltenden Wohnungsbaukrise mit einer zusätzlichen Milliarde Euro für bezahlbareren Neubau einen wichtigen Schritt in die richtige Richtung gemacht. Es müssen aber weitere große Schritte folgen. Der Bund muss sein finanzielles Engagement für den bezahlbaren Wohnungsbau weiter deutlich nach oben schrauben. Denn mit der zusätzlichen Milliarde lassen sich bei der richtigen Ausgestaltung des neuen Förderprogramms etwa 35.000 neue Wohnungen errichten. Das ist ein guter Anfang, aber es darf nicht bei einem Tropfen auf den heißen Stein bleiben. Denn in Deutschland müssten jedes Jahr rund 60.000 bezahlbare Mietwohnungen und weitere 80.000 Sozialwohnungen entstehen. Davon bleiben wir momentan noch meilenweit entfernt. Die Länder sind hier ebenso am Zug und müssen in ihren kommenden Haushalten das finanzielle Engagement des Bundes kofinanzieren.

Wichtig ist insbesondere, dass alle geplanten Verbesserungen und Vereinfachungen sehr schnell umgesetzt werden. Selbst dann würden die positiven Auswirkungen für den Wohnungsmarkt aber noch zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Um diese Lücke zu überbrücken und einen weiteren Absturz am Bau zumindest abzumildern, ist insbesondere das Programm mit Zinsförderung für preiswerte Mieten mit gedeckelten Baukosten extrem wichtig.“