Die Bayerische Staatsregierung hat am 29. Januar die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen.

Der Freistaat Bayern will auch weiterhin für eine solide, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik stehen. Dafür sei neben einer klugen Prioritätensetzung auch weiterhin strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Der Haushaltsentwurf 2024/2025 kommt ohne neue Schulden aus. Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wird eingehalten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird mit der Tilgung der zur Bewältigung der Corona-Krise in den Jahren 2020 bis 2022 im Sonderfonds Corona-Pandemie aufgenommenen Schulden begonnen.

Der Ministerrat hebt u.a. folgende Eckpunkte des Haushalts 2024/2025 hervor:

  • Die Gesamtausgaben 2024/2025 betragen insgesamt knapp 149 Mrd. Euro.
  • Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2024/2025 um rund 3,1 %.
  • Die Bildungsausgaben steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 52 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt.
  • Im Bereich der Inneren Sicherheit und des Rechtsschutzes sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 17 Mrd. Euro eingeplant.
  • Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro.
  • Der kommunale Finanzausgleich 2024 erreicht mit rund 11,4 Mrd. Euro einen neuen Spitzenstand. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 213 Mio. Euro.
  • Die Investitionsausgaben werden deutlich erhöht und betragen nunmehr insgesamt gut 22 Mrd. Euro. Die Investitionsquote steigt im Jahresdurchschnitt 2024/2025 auf 15,0 %.
  • Zur Tilgung der coronabedingten Kreditaufnahme ist zunächst eine Tilgung i. H. v. 100 Mio. Euro vorgesehen.
  • Für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind gut 6.000 zusätzliche Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 4.100 zusätzliche Stellen für weitere Verbesserungen des bayerischen Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung (2.900 Lehrerstellen und 1.200 Stellen für Unterstützungskräfte an Schulen) und knapp 1.000 zusätzliche Stellen für Polizei und Justiz

Der Ministerrat stellt u.a. folgende Ausgabenschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2024/2025 heraus:

  • Die staatliche Wohnraumförderung erreicht mit einem Bewilligungsrahmen von rund 885 Mio. Euro im Jahr 2024 und 940 Mio. Euro im Jahr 2025 jeweils ein neues Rekordniveau. Sie umfasst darüber hinaus das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (150 Mio. Euro pro Jahr), die Bayerischen Holzbauförderung (35 Mio. Euro pro Jahr) und die Studentenwohnraumförderung (38 Mio. Euro pro Jahr). Zusätzlich wird die Eigenkapitalbasis der Studentenwerke zur Realisierung von studentischem Wohnraum um insgesamt 50 Mio. Euro gestärkt. Damit steht für den Bereich des studentischen Wohnraums in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt ein Betrag rund 330 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die „Wohnungsbaumilliarde“ (Bewilligungsrahmen) wird damit– wie im Koalitionsvertrag vereinbart – verstetigt.
  • Für weitere Kapitalzuführungen an die BayernHeim GmbH werden im Haushaltsentwurf 2024/2025 120 Mio. Euro aus Grundstockmitteln sowie insgesamt 125 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen eingeplant. Für das Ziel, bis zum Jahr 2025 10.000 neue Wohnungen auf den Weg zu bringen, wird damit eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage geschaffen.
  • Der Bewilligungsrahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms wird im Haushaltsentwurf 2024/2025 mit insgesamt 230 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgeführt. Zusammen mit den Bund-Länder- und EU-Programmen ergibt sich für beide Jahre ein Bewilligungsrahmen in Höhe von insgesamt rund 635 Mio. Euro.
  • Mit den für das sog. „BayernDarlehen“ vorgesehenen Mitteln kann im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ein zusätzliches Darlehenskontingent in Höhe von 250 Mio. Euro generiert werden. Damit kann ein wesentlicher Baustein des Bayerischen Baukonjunkturprogramms bereits vollständig umgesetzt werden.
  • Für den Neubau von Staatsbedienstetenwohnungen werden weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 160 Mio. Euro (zzgl. Ca. 156 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie weitere 60,0 Mio. Euro (zzgl. 51 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung) für Kapitalzuführungen an die staatseigene Stadibau GmbH vorgesehen.

Im Bayerischen Landtag soll der Doppelhaushalt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 beschlossen werden.