Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist auch die überarbeitete Richtlinie zur “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) am 01.01.2024 in Kraft getreten (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29.12.2023). Eine neue Heizungsförderung unterstützt dabei den Einbau neuer Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Weitere Effizienzmaßnahmen, z. B. Dämmung oder Fenstertausch, werden weiterhin mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert.

Daneben wird es auch ein Förderangebot im Rahmen eines Ergänzungskredites für alle BEG Einzelmaßnahmen geben. Das bekannte Förderangebot eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibt erhalten.

Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359): Neues Förderangebot ab 27.02.2024

Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß vorgenannter Richtlinie umgesetzt werden. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden.

Ein ausführliches Informationsschreiben der KfW zur neuen BEG-Richtlinie und dem Ergänzungskredit finden Sie hier zum Herunterladen.

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