Der Bund kann in diesem Jahr Ausgaben in Höhe von 476,81 Milliarden Euro tätigen. Die Nettokreditaufnahme soll bei 39,03 Milliarden Euro liegen und damit im Rahmen der Schuldenbremse des Grundgesetzes. Das hat der Haushaltsausschuss am 18. Januar nach rund 9,5-stündiger Bereinigungssitzung beschlossen. Gegenüber dem Vorjahressoll steigen die Ausgaben damit um 3,4 Prozent. 2023 lag das Soll bei 461,2 Milliarden Euro, die Nettokreditaufnahme bei 27,4 Milliarden Euro.

Reaktion auf Urteil des Bundesverfassungsgerichtes

Mit dem nun beschlossenen Entwurf reagiert die Koalition auch auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 zum Zweiten Nachtragshaushalt 2021. In Folge des Urteils ist nunmehr unter anderem der Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds angepasst worden. Zudem reflektiert der Haushalt 2024 Umschichtungen, die sich aus der Auflösung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds zu Ende 2023 ergeben haben.

Positives Zeichen für den bezahlbaren Neubau: 1 Milliarde Euro extra für Wohnungsbau ist richtiger und wichtiger Schritt

In ihrer Bereinigungssitzung zum Bundeshaushalt 2024 hat die Regierung eine Milliarde Euro für ein Förderprogramm für den Neubau energieeffizienter, bezahlbarer Wohnungen mit Wohnflächenbegrenzung in Aussicht gestellt.

Bundestag und Bundesrat sollen Anfang Februar endgültig über den Haushalt 2024 entscheiden, mit deren Zustimmung wird allerdings gerechnet.