Der Deutsche Bundestag hat am 19. Oktober 2023 den Gesetzentwurf zur Änderung des Lobbyregistergesetzes angenommen. Das Gesetz tritt am 1. März 2024 in Kraft.

Eintragungen, die vor dem 1. März 2024 vorgenommen worden, sind bis einschließlich 30. Juni 2024 an die neue Rechtslage anzupassen und zu ergänzen. Über das GdW-Rundschreiben vom 26. Oktober 2023 mit den Änderungen hatten wir Sie informiert.

Im Mitgliederbereich unserer Website finden Sie unter Downloads/GdW-Informationen das GdW Rundschreiben vom 26. Oktober 2023, das verkündete Gesetz und die Hilfsdokumente des Deutschen Bundestages, die „To-Do-Liste“ über die benötigten Informationen und den Migrationsprozess bis zum 30. Juni 2024.

Der Bundestag bietet folgende Web-Seminare für Interessenten an:
• Dienstag, 30. Januar 2024, 16.30 – 18.30 Uhr und
• Mittwoch, 14. Februar 2024, 14.00 – 16.00 Uhr

Registrierung siehe https://www.lobbyregister.bundestag.de/informationen-und-hilfe/aktuelles-863556. Hierzu können Sie sich anmelden.

Der GdW wird seine Information 162 vom 26. Oktober 2021 zeitnah aktualisieren.

Anlagen und Informationen