Unternehmen im produzierenden Gewerbe sollen stärker von den hohen Energiepreisen entlastet werden. Die Bundesregierung hat sich auf zusätzliche Maßnahmen für die kommenden fünf Jahre verständigt. Eine Stromsteuersenkung sowie Regelungen im Emissionshandel sollen die Unternehmen wettbewerbsfähig halten.
Mit dem neuen Strompreispaket begegnet die Bundesregierung den immensen finanziellen Lasten der hohen Energiepreise, die durch den russischen Überfall auf die Ukraine und dessen Folgen entstanden sind – und weiterhin bestehen.
Stromsteuersenkung entlastet
Wesentlicher Bestandteil des Pakets ist eine massive Stromsteuersenkung für alle Unternehmen des produzierenden Gewerbes. Sie sinkt auf den Mindestwert, den die Europäische Union zulässt. Die Stromsteuer kostet die Unternehmen dann noch 50 Cent pro Megawattstunde beziehungsweise 0,05 Cent pro Kilowattstunde. Vorher waren es über 15 Euro pro Megawattstunde und über anderthalb Cent pro Kilowattstunde.
Die Absenkung der Stromsteuer für produzierende Unternehmen soll für die Jahre 2024 und 2025 gesetzlich geregelt werden. Sie gilt für weitere drei Jahre, sofern für die Jahre 2026 bis 2028 eine Gegenfinanzierung im Bundeshaushalt dargestellt werden kann.