Zweieinhalb Wochen nach der Landtagswahl haben CSU und Freie Wähler den gemeinsam ausgehandelten Koalitionsvertrag am 26.10.2023 unterzeichnet. Die Vereidigung des neuen Kabinetts erfolgte am  8. November, gut eine Woche nach der Wahl des Ministerpräsidenten am 31. Oktober.

Der 90-seitige Koalitionsvertrag steht unter dem Motto „Freiheit und Stabilität“. Er umfasst eine Vielzahl von Themen und Inhalten für die neue Legislaturperiode bis 2028.

Ein Überblick über die zentralen Themen für die Wohnungswirtschaft:

Wohnungsbau
Auf die aktuellen Herausforderungen möchten die Koalitionspartner mit einem Dreiklang reagieren: Hilfen für privaten Eigentumserwerb, staatlicher Wohnungsbau und soziale Wohnraumförderung. Alles, was derzeit gebaut werden kann, soll auf den Weg gebracht werden. Das Kernstück wird ein eigenes bayerisches Baukonjunkturprogramm sein.

Im staatlichen Wohnungsbau wird ein Landesbauprogramm 2030 aufgestellt, in dem Vorhaben priorisiert und durchfinanziert werden. Ein Ziel ist es, die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften (BayernHeim, StadiBau und Siedlungswerk Nürnberg) zusammenzufassen und diese mit mehr Eigenkapital auszustatten.

Das hohe Niveau bei der der sozialen Wohnraumförderung mit einer Wohnbaumilliarde wird verstetigt, um für den Wohnungsbau eine verlässliche Investitionsperspektive zu schaffen. Geplant wird, dass vom Land geförderter und mit Belegungs- und Mietpreisbindungen versehener neuer Wohnraum mit bereits bestehenden Wohnungen getauscht werden kann.

Klimaschutz
Im Koalitionsvertrag bleibt es beim Ziel der Staatsregierung: Bayern soll bis 2040 klimaneutral werden – unter anderem mit mehr Windkraft. Dabei soll auf Technologieoffenheit und den Einklang mit den Bürgerinnen und Bürgern und nicht auf Verbote gesetzt werden. Folgende Maßnahmen sind zur Erreichung der Klimaschutzziele vorgesehen:

  • Verdoppelung der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis 2030.
  • Die Stromerzeugung aus Photovoltaik wird bis 2030 verdreifacht. Das Potential hierfür auf staatlichen Gebäuden soll bis 2025 voll ausschöpft werden.
  • Bei der Windkraft ist das erst Ziel 1.000 neue Windkraftanlagen im Freistaat bis 2030. Mittelfristig soll ein Spitzenplatz in Deutschland erreicht werden.
  • Zugleich wird ein Ausbau der Geothermie angestrebt, bis 2050 sollen insgesamt 25 % des bayerischen Wärmebedarfs im Gebäudebereich mit Erdwärme gedeckt werden.
  • Das Bayerische Holzbauförderprogramm wird auf weitere klimaneutrale Baustoffe ausgeweitet.

Bürokratieabbau
Bis Mitte 2024 sollen mindestens zehn Prozent aller Verwaltungsvorschriften entfallen“, so steht es im Koalitionsvertrag.

Beurteilung VdW Bayern:

In einem ersten Statement hat der VdW Bayern am 26.10. den Stellenwert des Wohnungsbaus im neuen Koalitionsvertrag begrüßt. „Der Koalitionsvertrag verspricht eine verlässliche Investitionsperspektive beim geförderten Wohnungsbau und genau diese brauchen unsere Mitgliedsunternehmen. Planungssicherheit und Fördermittelkontinuität sind die wesentlichen Forderungen der Wohnungswirtschaft“, sagte Verbandsdirektor Hans Maier. Darüber hinaus sind für den Verband alle Initiativen, die das Bauen erleichtern, wichtige Schritte, um den dringend nötigen Wohnungsbau zu stärken.

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