Das Gebäudeenergiegesetz, im Volksmund Heizungsgesetz genannt, hat die letzte parlamentarische Hürde im Bundesrat genommen. Der Bundestag hatte das Gesetz bereits am 8. September 2023 verabschiedet (wir berichteten). Der Antrag Bayerns, das Gesetz in den Vermittlungsausschuss zu überweisen, fand am 29. September 2023 keine Mehrheit im Plenum.

Damit ist das Gesetz, das der Zustimmung der Länder nicht bedurfte, automatisch gebilligt. Es wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und kann danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Es soll in weiten Teilen am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Informationsangebot des VdW Bayern zum GEG

Der VdW Bayern wird Sie im Rahmen seiner Fachveranstaltungen und Seminare umfassend über die praktischen Folgen des Heizungsgesetzes für die Wohnungswirtschaft informieren. Auf unserer Fachtagung WohWi im Dialog hält GdW-Expertin Dr. Ingrid Vogler einen Vortrag über “Die Umsetzung der Klima- und Wärmegesetzgebung”, am 20. Oktober findet ein Online Seminar über die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (Link) statt und weitere Formate sind in Planung.