Der Gesetzentwurf wurde am 16. August 2023 vom Bundeskabinett beschlossen und befindet sich nun im parlamentarischen Verfahren. Ziel des Gesetzentwurfes ist es, in allen rund 11.000 Kommunen Deutschlands eine Wärmeplanung zu haben. Darüber hinaus wird das Ziel festgelegt, bis zum Jahr 2030 die Hälfte der leitungsgebundenen Wärme klimaneutral zu erzeugen. Wärmenetze sollen bis 2030 zu einem Anteil von 30 Prozent und bis 2040 mit einem Anteil von 80 Prozent mit Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu speisen. Schließlich enthält das Wärmeplanungsgesetz eine Verpflichtung zur Erstellung von Fahrplänen für den Wärmenetzausbau und die Dekarbonisierung der Wärmenetze.

Ende dieses Jahres soll das Gesetz von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden und zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf dabei nicht der Zustimmung des Bundesrates. Ergänzend werden Änderungen des Baugesetzbuchs, die die Umsetzung der Wärmeplanung unterstützen, sowie eine Anpassung im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

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