Seit dem 1. September 2023 gibt es laut einer Pressemitteilung des Bayerischen Bauministeriums Fördermittel für mehr Haushalte in Bayern. Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen um rund 25 Prozent steige beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze für eine Familie mit einem Kind von bisher 45.500 Euro auf 57.100 Euro. Letzteres entspricht einem Jahresbruttoeinkommen von rund 81.600 Euro.
Der Freistaat Bayern fördert Haushalte beim Bau oder Erwerb ihres Eigenheims durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse. Bei Erwerb eines Bestandsgebäudes wird zudem die Modernisierung und Instandsetzung gefördert.
Die entsprechende Verordnung zur Änderung des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes und der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht ist zum 1. September 2023 in Kraft getreten. Die Anhebung der Einkommensgrenzen gilt sowohl für Neuförderungen als auch für bereits in der Vergangenheit gebundenen Mietwohnraum. Anlass für die Änderung war, dass aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung immer weniger bayerische Haushalte in den Kreis der für die Wohnraumförderung Berechtigten fielen. Anträge auf Wohnraumförderung können regelmäßig bei der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde beziehungsweise kreisfreien Stadt gestellt werden.