In einem aktuellen Beschluss vom 08.08.2023 hat das Finanzgericht Nürnberg betreffend die neu ergehenden Grundlagenbescheide für die Bayerische Grundsteuer geurteilt, dass keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Regelungen des Bayerischen Grundsteuergesetzes bestehen (FG Nürnberg Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23). Es ist das erste Urteil eines Finanzgerichts, das zur neuen Grundsteuer veröffentlicht wurde.

Sachverhalt:

Geklagt hatte ein Immobilienbesitzer mit zwei Wohnungen, für die das Finanzamt bereits die neuen Bescheide zu den Grundsteueräquivalenzbeträgen sowie Grundsteuermessbeträgen festgesetzt hatte. Er monierte, dass in Bayern die neuen Grundsteuerwerte flächenorientiert ermittelt werden und keine Differenzierung nach Wohnlagen vorgenommen wird. Eine Wohnung in Bestlage würde genauso bewertet wie „Oma‘s Häuschen“ am Stadtrand. Zusätzlich beantragte der Kläger, die „Vollziehung des Grundsteuerbescheides“ auszusetzen.

Diesem Eilverfahren zur Gewährung der Aussetzung der Vollziehung (AdV) bei der Grundsteuer haben die Richter nun eine Absage erteilt.

Eine abschließende Entscheidung zur Grundsteuer hat das Gericht nicht getroffen – jedoch kann der schnelle und eindeutige Beschluss der Finanzrichter als richtungsweisend gesehen werden.

Begründung:

Die Richter begründen ihre Entscheidung unter anderem auch damit, dass dem Gesetzgeber bei der Wahl der Bemessungsgrundlage und bei der Ausgestaltung der Bewertungsregeln einer Steuer ein großer Spielraum zusteht. Das System der Ermittlung der Grundsteuer sei auf der Grundlage eines reinen Flächenmodells, wie es das Bayerische Grundsteuergesetz vom 10.12.2021 vorsieht, nicht zu beanstanden. Ein vorläufiger Rechtsschutz und die damit verbundene Aussetzung der Vollziehung sei deshalb abzulehnen.

Das Finanzgericht hat ausdrücklich die Beschwerde zum Bundesfinanzhof zugelassen. Ob eine baldige Klärung der Rechtsfragen zur Grundsteuer erfolgen wird, ist derzeit offen. Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Weitere Informationen:

Das bayerische Grundsteuermodell ist als wertunabhängiges Flächenmodell ausgestaltet. Das Bundesmodell ist im Vergleich zur bayerischen Grundsteuer als wertabhängige Neubewertung des Grundstücks und der Immobilien ausgestaltet. Gegen die Regelungen zur Grundsteuer im Bundesmodell sind weitere Finanzgerichtsverfahren anhängig, die der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus & Grund eingereicht hat. Zum Bundesmodell sind bislang (noch) keine Finanzgerichtsurteile ergangen.

In diesem Zusammenhang verweisen wir auf den Beitrag der Bavaria Tax GmbH vom 24.04.2023.
Link:
https://www.bavariatax.de/2023/04/24/musterklagen-gegen-das-bundesmodell-der-grundsteuer-angekuendigt/

Zum Download des Urteils des FG Nürnberg Beschluss vom 08.08.2023, Az. 8 V 300/23
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