Die Regelungen zur Grundsteuer im Bundesmodell („Scholz-Modell“) haben Steuerexperten von Anfang an als kompliziert und verfassungsrechtlich bedenklich eingestuft.

Der Bund der Steuerzahler und der Verband Haus & Grund planen nun, sechs Musterklagen einzureichen: zwei in Nordrhein-Westfalen, je eine in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und in Sachsen. Als Grundlage für die geplanten Musterprozesse der beiden Verbände gegen das Bundesmodell dient ein Gutachten von Prof. Dr. Kirchhof.

Bundesmodell setzt auf wertabhängige Faktoren
Das Bundesmodell gilt als aufwendig und schwierig. Denn zusätzlich zu den Grundstückswerten und dem Bodenrichtwert fließen auch noch die Immobilienart, die Grundstücks- und Gebäudeflächen sowie das Alter des Gebäudes in die Berechnung ein. Umfangreiche Tabellen zu Normalherstellungskosten, zum Baupreisindex und zu Marktanpassungsfaktoren sind zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass durch dieses wertabhängige Modell auch steigende Grundstückspreise und steigende Mieten Auswirkungen auf die Grundsteuer haben.

Hinweis: Die Grundsteuer in Bayern ist von diesen Musterklagen gegen das Bundesmodell nicht betroffen.
In Bayern gilt ein wertunabhängiges Flächenmodell – ebenso wie in Hamburg, Hessen und Niedersachsen. Die bayerische Grundsteuer wird nur anhand der Fläche des Grundstücks und der Fläche des Gebäudes sowie der Immobiliennutzung berechnet. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien, die Lage, das Alter oder der Zustand des Gebäudes spielen bei Berechnung der Grundsteuer für bayerische Grundstücke keine Rolle.