Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung Der Freistaat Bayern hat in einem Alleingang überraschend die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 verlängert. Bayerns Finanzminister Albert Füracker gab die Entscheidung am 31.01.2023 nach der Sitzung des Bayerischen Kabinetts bekannt.
Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt. Es gilt die neue Abgabefrist zum 30. April 2023.
Kurz vor dem Ende der ursprünglichen Verlängerung zum 31.01.2023 fehlten in Bayern nach Angaben des Finanzministeriums noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.
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