Am 04.11.2021 hat das Bundeswirtschaftsministerium darüber informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingestellt wird.

Die Bundesregierung hat am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen.

Gleichzeitig wurde aber auch vereinbart, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dem ist nun die Förderung nach EH-55 für den Neubau zum Opfer gefallen.

Die EE-Klassen (Effizienzhaus/-gebäude 55 EE) und die Nachhaltigkeits-Klasse (Effizienzhaus 55 NH) werden ebenfalls eingestellt. Das Effizienzgebäude 55 NH wird für den Neubau nicht eingeführt.

Der GdW ist im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im Gespräch mit der künftigen Ampel-Koalition. Es besteht Hoffnung, dass diese Entscheidung der alten Bundesregierung noch entschärft werden kann.

Hinweis

Die Bundesregierung hat versichert, dass Anträge für das Effizienzhaus/-gebäude 55 im Neubau noch bis 31. Januar 2022 gestellt werden können, wobei das Datum der Antragstellung maßgeblich ist.

Bitte beachten Sie, dass Anträge, die von der KfW wegen fehlender bzw. falscher Angaben oder Dokumente zurückgesendet werden, ab dem 01.02.2022 nicht mehr erneut eingereicht werden können. Es empfiehlt sich daher, Anträge bis zum 13.01.2022, 15:00 Uhr zu stellen, damit auf eventuelle Rücksendungen noch reagiert werden kann.