Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer (Stichtag: 1. Januar 2022) von Grundstücken (z. B. einem Einfamilienhaus, einer Eigentumswohnung oder eines Gewerbegrundstücks) und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen z. B. auch einzelne oder mehrere land- und forstwirtschaftliche Flurstücke) eine Grundsteuererklärung einreichen. Die Grundsteuererklärung kann seit dem 1. Juli 2022 abgegeben werden. Die Frist endet am 31. Oktober 2022. Das Bundesfinanzministerium will die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung einem Medienbericht vom 21.09.2022 zufolge nicht verlängern. Eine Verlängerung über Ende Oktober hinaus berge die Gefahr, dass die Kommunen ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erfüllen könnten.
Die Abgabepflicht betrifft auch Wohnungsunternehmen, die durch die Allgemeinverfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 30. März 2022 nicht aufgefordert wurden. Bitte setzen Sie sich in einem solchen Fall mit dem Bayerischen Landesamt für Steuern in Verbindung.
Falls Sie die Abgabe nicht fristgerecht schaffen, sollten Sie einen Antrag auf Fristverlängerung stellen. Die Bavaria Tax GmbH kann Sie bei der Grundsteuererklärung unterstützen.
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