George Orwell hatte ihn vorhergesehen, den Überwachungsstaat. Der Datenschützer rüstet dagegen auf und sagt, meine Daten gehen nur mich etwas an. Die neue DS-GVO versucht so gut es geht, den Bürger zu schützen. Aber wer schützt den Mieter? Und wer den Hauseigentümer? Welche Art der Überwachung auf Grundstücken oder innerhalb eines Miethauses erlaubt das Gesetz? Wo ziehen die Gerichte Grenzen und verbieten Überwachungsmaßnahmen rigoros? Diese Fragen der digitalen Überwachung werden im Seminar vom Referenten RA Detlef Wendt unter mietrechtlichen Aspekten erörtert.
Inhalte:
– Videoüberwachung durch den Vermieter auf dem Grundstück
– Videoüberwachung durch den Vermieter im Hauseingangsbereich
– Videoüberwachung durch den Vermieter innerhalb des Hauses (Hausflur/Keller)
– Videoüberwachung durch den Vermieter in der Tiefgarage
– Tonüberwachung/Aufnahme/Speicherung zulässig?
– Videoüberwachung durch einen Mieter
– Sinnvolle Maßnahmen bei eigenmächtigem Handeln eines
Mieters
– Videoüberwachung durch Grundstücksnachbarn
– Besonderheiten bei Videoattrappen
Das Seminar richtet sich an Vorstände, Geschäftsführer, Mitarbeiter von Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und an Hausverwalter mit Sondermietenverwaltung.
Anmeldung und Informationen:
https://www.vdwbayern.de/veranstaltungen-termine/seminare/