Seit der letzten Ausgabe der vdw aktuell mit dem Bericht über den Stopp der BEG-Förderung zum 24.01.2022 liegen ereignisreiche Tage hinter uns. Das Hin- und Her rund um das BEG-Chaos haben Sie sicherlich in der Tagespresse verfolgt. Wir möchten Ihnen im Folgenden gerne die Entwicklung hinter den Kulissen von Politik und wohnungswirtschaftlichen Verbänden schildern. Fakt ist leider, dass trotz der teilweisen Aufhebung des KfW-Förderstopps die Planungsunsicherheit weiter bestehen bleibt.

Am 24.01.2022 wurde vom BMWK und der KfW der sofortige Förderstopp für alle Anträge auf EH55-Neubauförderung, für alle Programme der energetischen Sanierung sowie die EH 40-Neubauförderung verkündet. Dies wurde begründet mit fehlenden Haushaltsmitteln. Es wurde angekündigt, dass die gestellten Anträge auf EH55-Neubauförderung nicht mehr bearbeitet und beschieden und die energetische Sanierung sowie EH 40 im Neubau wiederaufgenommen werden würden, wenn die entsprechenden Haushaltsmittel freigegeben sind.

Daraufhin hat der GdW sofort alle beteiligten Bundesminister, Dr. Robert Habeck, Klara Geywitz und Christian Lindner, sowie das Bundeskanzleramt über die massiven Auswirkungen dieser Entscheidung informiert. Dabei wurde vor allem der Vertrauensschutz bezüglich der EH 55-Neubauförderung angemahnt, für die nach Schreiben des BMWK vom 04.11.2021 noch Anträge bis 31.01.2022 gestellt werden konnten. Außerdem wurde auf die konkreten Auswirkungen eines Stopps der Bestandsförderung wie auch der Förderung im EH 40-Neubau hingewiesen.

Über die Ergebnisse der Umfrage des VdW Bayern zu den konkreten Auswirkungen des Förderstopps auf die Projekte der Verbandsmitglieder haben wir Sie bereits informiert. Rund 10.000 bezahlbare Wohnungen mit einem Fördervolumen von 416 Mio. Euro wären von einem kompletten Förderstopp betroffen. Diese Daten haben wir erfolgreich für die Pressearbeit und die politische Interessenvertretung genutzt.

Am 01.02.2022 informierten die Bundesministerien für Wirtschaft und Klimaschutz, für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen sowie der Finanzen, dass sie beschlossen hätten, alle bis einschließlich 23.01.2022 gestellten Anträge für die Bearbeitung wiederaufzunehmen und die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Zurzeit werde mit Hochdruck daran gearbeitet, auch die Programme der energetischen Sanierung wiederaufzunehmen (Einzelmaßnahmen, EH Denkmal, EH 100, 85, 70, 55 und 40), die erhalten bleiben sollen. Die Förderung für EH 40 im Neubau soll ebenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Wiederaufnahme der Bearbeitung aller bis 23.01.2022 gestellten Anträge ist aus unserer Sicht ein großer Erfolg. Aber: Das reicht selbstverständlich nicht aus. Zum einen sind viele Unternehmen betroffen, die bis zum 31.01.2022 noch Anträge für EH 55-Neubauten stellen wollten. Hier prüfen wir zurzeit intensiv, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen. Der VdW Bayern und weitere Regionalverbände verschaffen sich gerade einen Überblick, wer in welchem Umfang betroffen ist. Darüber hinaus ist durch Befragungen bekannt, dass eine Vielzahl von geplanten Baumaßnahmen nun entweder in EH 40-Standard – wobei die Förderhöhe noch nicht bekannt ist – umgeplant werden müssen bzw. nach dem geltenden GEG-Standard gebaut werden sollen oder auch gänzlich zurückgestellt werden. Besonders schwierig ist die Situation für die geplanten Baumaßnahmen im sozialen Wohnungsbau, da die Länderförderprogramme in der Regel auf der Bundesförderung Energieeffiziente Gebäude aufsetzen. Hier wird ebenfalls nach Lösungen gesucht. Eine Sonderbauministerkonferenz zu diesem Thema soll stattfinden.

Erste Erkenntnisse zur Fortführung der KfW-Förderung nach dem Stopp

Hinsichtlich der Weiterführung der KfW-Förderung für Sanierung und Neubau erreichten uns nun folgende Informationen:

  • Die Sanierungsförderung für energetische Gebäudesanierung soll kurzfristig mit unveränderten Sanierungstatbeständen wiederaufgenommen werden.
  • Für das laufende Jahr 2022 soll ein befristetes EH40-Neubau-Förderprogramm mit geänderten Bedingungen aufgelegt werden. Die Fördersätze sollen auf die Hälfte abgesenkt und ein Kostendeckel von voraussichtlich einer Milliarde Euro eingezogen werden. Einzelheiten wie die Antragsberechtigung und das Vergabeverfahren arbeiten Ministerien und KfW derzeit aus.
  • Ab dem Jahr 2023 soll die Gebäudeförderung neu ausgerichtet werden. Es soll ein neues Programm „Klimafreundliches Bauen“ als Nachfolge der EH55- und EH40-Förderung aufgelegt werden. Förderbeginn soll spätestens der 01.01.2023 sein. Das Programm soll auf das Bauen mit nachhaltigen Baustoffen, das Fördern nachhaltiger Energieversorgung und die Lebenszyklus-Treibhausgas-Emissionen pro m2 Wohnfläche ausgerichtet werden.
  • Die BEG soll im Laufe des Jahres 2022 auch im Hinblick auf die Sanierungsförderung überarbeitet werden.
  • Für den Sozialen Wohnungsbau wird das BMWSB mit den Ländern ein Förderprogramm außerhalb der KfW-Förderung auflegen.

Dies geht aus zwei Schreiben von Frau Clara Geywitz und Herrn Dr. Robert Habeck hervor, die dem GdW vorliegen.

Musterschreiben für Wohnungsunternehmen
Der GdW hat ein Musterschreiben für alle betroffenen Wohnungsunternehmen vorbereitet. Dieses Schreiben können Sie an Ihren politischen Adressatenkreis (Bundestags- und Landtagsabgeordnete) senden. Sie finden es im Mitgliederbereich unter  GdW-Informationen

Selbstverständlich werden der VdW Bayern, der GdW und die anderen Regionalverbände alle Kontakte zur Politik nutzen, um zu vernünftigen Lösungen für das Jahr 2022 zu kommen, bis dann 2023 die neue Fördersystematik greifen wird. Über unsere weiteren Aktivitäten werden wir Sie regelmäßig informieren.