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Gefördertes Wohnen

Geförderter Wohnraum – 60 Prozent der bayerischen Haushalte haben Anspruch auf eine bezahlbare Wohnung

Die Wartelisten für geförderte Wohnungen in Bayerns Städten sind lang. In München sind rund 30.000 Haushalte gemeldet, in Nürnberg 7.500 und in Augsburg 2.100. Bezahlbare Wohnungen sind gefragt. Neu ist, dass nicht nur in Großstädten wie München und Nürnberg Wohnungen fehlen, sondern auch in Klein- und Mittelstädten.

Bevölkerungsgruppen wie kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Senioren sind von den angespannten Wohnungsmärkten in vielen bayerischen Städten besonders betroffen. Hinzu kommen die Herausforderungen durch die demografische Entwicklung und den Zuzug nach Bayern.

Erhöhung der Einkommensgrenzen

Der Freistaat Bayern hat 2018 eine wichtige Forderung des VdW Bayern erfüllt und die Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen erhöht. Dadurch sollten wieder mehr Haushalte in Bayern die Chance auf eine bezahlbare Mietwohnung oder ein Eigenheim haben. Für eine Familie mit einem Kind steigt beispielsweise die gesetzliche Einkommenshöchstgrenze von bisher 36.500 Euro auf 45.500 Euro. Letzteres entspricht einem höchstmöglichen Jahresbruttoeinkommen von rund 67.270 Euro.

Schon bei der Einführung des Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) zum 01.05.2007 war das Ziel des Gesetzgebers, dass mit den höchstmöglichen Einkommensgrenzen nach Art. 11 rund 60 Prozent der bayerischen Haushalte Zugang zur Wohnraumförderung haben.

“Der Wohnungsbau hat einen langen Planungshorizont. Deshalb sind stabile und dauerhafte Rahmenbedingungen für die Unternehmen enorm wichtig. Wir brauchen in Bayern eine gesetzliche Regelung, die eine gesicherte Mittelausstattung bei der Wohnraumförderung gewährleistet. Sie darf nicht von Bundesmitteln abhängig sein.”

Hans Maier | Verbandsdirektor

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