Seminarhinweis “Streit im Treppenhaus oder die Hausordnung wird eingehalten!” am 18. und 19. März

Streitigkeiten der Mieter untereinander, zweifelhafte Gerüche im Treppenhaus und Lärmbelästigungen: Das ist oft die Realität in unseren Häusern. Nehmen diese Probleme überhand, haben wir Leerstand zu beklagen oder der Vermieter muss mit Mietminderung rechnen und wird aufgefordert, sofort die Einhaltung der Hausordnung durchzusetzen. Für den Vermieter stellt sich die Frage, was tun?

Inhalte:
  • Die Hausordnung – Vereinbarung, Inhalte und Durchsetzung
  • Störung des Hausfriedens – Abmahnung und Kündigung
  • Hausverbote
  • Geruchsbelästigung und Lärm
  • Messies – was tun?
  • Tierhaltung in der Wohnung – Klauseln im Mietvertrag und Streitigkeiten
  • Fütterung „wilder“ Tiere auf dem Hausgrundstück (Tauben, Katzen usw.)
  • Schränke, Blumentöpfe, Schuhe und Fußmatten im Treppenhaus
  • Kinderwagen und Gehhilfen im Treppenhaus
  • Sperrmüll
  • Aushänge und Zustellungen – was ist zu beachten?
  • Streit um die Reinigung des Treppenhauses durch den Mieter
  • Die Obhutspflicht des Mieters

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Anmeldung München 18.3.
Anmeldung Nürnberg 19.3.

Verbände fordern Klarheit und Verlässlichkeit für die Wärmewende: Wohnungswirtschaft unterstützt gemeinsamen Appell

Die Wohnungswirtschaft bekräftigt gemeinsam mit führenden Branchenverbänden die Forderung nach einer klaren, verlässlichen und praxistauglichen Strategie für die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung. In einem gemeinsamen Appell rufen GdW, BDEW, BDH, BEE, B.KWK, BWP, DVGW, VKU, ZIA, Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft e.V. und ZVSHK die Politik dazu auf, die Wärmewende konsequent, sozial verträglich und wirtschaftlich machbar zu gestalten.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Eine klimaneutrale Wärmeversorgung ist essenziell für das Gelingen der Energiewende. Doch um dieses Ziel zu erreichen, brauchen wir Klarheit und Verlässlichkeit in der politischen Strategie. Die derzeitigen regulatorischen Unsicherheiten und die stetig steigenden Anforderungen an die Gebäudeeffizienz gefährden nicht nur die Investitionsbereitschaft, sondern treiben auch die Kosten für Mieter und Vermieter in die Höhe.

Statt immer schärfere Effizienzvorgaben durchzusetzen, die zu massiven Kostensteigerungen führen, brauchen wir eine realistische, pragmatische Herangehensweise. Der Fokus muss auf einer schnellen Defossilisierung der Wärmeversorgung liegen – durch erneuerbare Wärmequellen wie Wärmepumpen, grüne Fernwärme und Abwärmenutzung. Dies kann effektiver zur CO2-Reduktion beitragen als die bisherige, übermäßige Konzentration auf Maßnahmen an der Gebäudehülle, die oft unwirtschaftlich und sozial problematisch ist.

Ein wesentlicher Punkt unseres Appells ist die Notwendigkeit einer langfristigen Planbarkeit für die Wohnungsunternehmen. Die Überarbeitung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bis 2026 muss genutzt werden, um praxisgerechte Regelungen zu schaffen, die Investitionen erleichtern und eine kontinuierliche Entwicklung hin zur Klimaneutralität ermöglichen.

Ebenso entscheidend ist eine sozialverträgliche Wärmewende. Die Belastung für Mieter und Eigentümer darf nicht weiter steigen. Deshalb fordern wir eine gezielte Förderstrategie, die nicht nur den Klimaschutz, sondern auch bezahlbares Wohnen sicherstellt.

Die Wohnungswirtschaft steht bereit, diesen Prozess aktiv zu begleiten. Jetzt ist die Politik gefragt, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen – für eine Wärmewende, die Planungssicherheit schafft, sozial ausgewogen bleibt und die Klimaziele effizient erreicht.“

Den Wärme-Appell finden Sie hier.

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Solar- und Wohnungswirtschaft veröffentlichen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW

Acht von zehn Wohnungsunternehmen haben Pläne für den Bau von Solarstromanlagen auf Dächern von vermieteten Gebäuden (44 Prozent) oder zumindest grundsätzlich Interesse daran (38 Prozent), Mieter mit selbst erzeugtem Solarstrom zu versorgen (Pressegrafik). So lautet das Ergebnis einer Umfrage des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar) und des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen unter mehr als 350 Mitgliedsunternehmen des GdW und dessen Regionalverbänden.

Mit den Plänen zur Installation von Solaranlagen punktet die Wohnungswirtschaft bei Mieterinnen und Mietern: Eine klare Mehrheit von ihnen (59 Prozent) würde es begrüßen, sauberen und günstigen Solarstrom vom Dach des Wohngebäudes zu beziehen. Dies wiederum ergab eine repräsentative Yougov-Befragung im Auftrag des BSW-Solar unter 1.056 Mietern.

Anders als auf Eigenheimen, Gewerbedächern und Freiflächen blieben Solaranlagen auf den Dächern deutscher Mehrfamilienhäuser bislang eher eine Ausnahme. Mieterinnen und Mieter konnten bestenfalls mittels kleiner „Balkonkraftwerke“ oder Mieterstrom-Modellen, die sich meist nur in größeren Mehrfamilienhäusern wirtschaftlich darstellen lassen, in sehr begrenztem Umfang von vor Ort erzeugtem preiswerten Solarstrom profitieren. Bei den befragten Wohnungsunternehmen, die bereits Solaranlagen installiert haben, sind im Durchschnitt erst 15 Prozent der Wohngebäude mit Photovoltaikdachanlagen ausgestattet. Von den insgesamt bis zu 75 Gigawatt an technischem Potenzial an Photovoltaik-Leistung auf vermieteten Wohngebäuden wurden bislang nur ein Bruchteil erschlossen.

Carsten Körnig, Hautgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, erklärte: „Von Solaranlagen auf Mehrfamilienhäuser profitieren Mieter und Vermieter gleichermaßen. Ihre großen Potenziale gilt es nun mit Hilfe einer Gemeinschaftlichen solaren Gebäudeversorgung zu heben. Mieterinnen und Mietern wird dadurch der Zugang zu günstigem Solarstrom deutlich erleichtert.“

Um Wohnungsunternehmen, Wohneigentümergemeinschaften und Photovoltaik-Projektierer über dieses im Rahmen des Solarpakets der Bundesregierung im vergangenen Jahr neu geschaffene solare Betreiberkonzept zu informieren, haben der BSW-Solar und der GdW einen umfangreichen Leitfaden zur Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung erstellen lassen, der ab sofort kostenfrei als Download zur Verfügung steht.

Ingeborg Esser, Hauptgeschäftsführerin des GdW, erläuterte anlässlich einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Bundesverband Solarwirtschaft: „Solar- und Wohnungswirtschaft ziehen an einem Strang, um Wohnungsunternehmen und Projektentwickler bestmöglich bei der Planung und Umsetzung von Solarstromanlagen in Mietshäusern zu unterstützen. Mit unserer Expertise möchten wir dazu beitragen, dass Photovoltaikanlagen inklusive der Vor-Ort-Versorgung nun auch im Mehrfamilienhausbereich im großen Stil umgesetzt werden. Nun ist der Gesetzgeber – auch vor dem Hintergrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zur Kundenanlage – gefordert, einen verlässlichen Rahmen zu schaffen, der den Ausbau dezentraler Energieerzeugung und die Verteilung des erzeugten Stroms an lokale Kunden fördert, bestehende Kundenanlagen schützt und eine vereinfachte Regulierung kleiner Quartiersnetze ermöglicht.“

Den Leitfaden finden Sie hier

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Arbeitshilfe Innerbetriebliche Leistungsverrechnung

In welchen organisatorischen Einheiten eines Unternehmens, den sog. Kostenstellen (Geschäftsbereichen, Abteilungen, Sparten) sind welche Kosten entstanden?

Die Antwort auf diese Frage ist wichtig zur Kontrolle und Steuerung der Wirtschaftlichkeit eines Gesamtunternehmens. Das vorliegende Tool dient der Ermittlung der Deckungsbeiträge der einzelnen Kostenstellen eines Wohnungs- und Immobilienunternehmens mit Hilfe eines entscheidungsorientierten Kostenmanagements.

Der Betriebsabrechnungsbogen (BAB) stellt dabei eine tabellarische Kostenstellenrechnung dar und hat den Zweck, die Gemeinkosten und andere Kostenarten über die Kostenbereiche auf die einzelnen Kostenstellen verursachungsgerecht zu verteilen.

Link zum Mitgliederbereich

Reallöhne im Jahr 2024 um 3,1 % gestiegen

Die Nominallöhne in Deutschland waren im Jahr 2024 um 5,4 % höher als im Vorjahr. Die Verbraucherpreise stiegen im selben Zeitraum um 2,2 %. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, nahmen die Reallöhne im Jahr 2024 damit um 3,1 % gegenüber dem Vorjahr zu. Das war der stärkste Reallohnanstieg seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008. Während in den Jahren zuvor noch insbesondere die hohe Inflation den Nominallohnanstieg aufgezehrt hatte, ist das starke Reallohnwachstum im Jahr 2024 auf die schwächere Inflationsentwicklung, die Zahlungen von Inflationsausgleichsprämien und die in Tarifverträgen beschlossenen Lohnsteigerungen und Einmalzahlungen zurückzuführen.

Nach Wirtschaftsabschnitten betrachtet stiegen die Nominallöhne 2024 in den Wirtschaftsabschnitten “Information und Kommunikation” (+6,9 %), “Gesundheits- und Sozialwesen” (+6,5 %) und “Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen” (+6,5 %) am stärksten. Demgegenüber verzeichneten die Wirtschaftsabschnitte “Grundstücks- & Wohnungswesen” (+4,1 %), “Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen” (+4,1 %) und “Land- und Forstwirtschaft, Fischerei” (+4,6 %) sowie “Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden” (+4,6 %) vergleichsweise geringe Nominallohnanstiege.

Geringverdienende profitieren besonders stark von Inflationsausgleichsprämien

Insbesondere Geringverdienende hatten 2024 ein starkes Nominallohnwachstum zu verzeichnen. Betrachtet man die Vollzeitbeschäftigten nach ihrer Verdienstgrößenklasse, hatte das Fünftel mit den geringsten Verdiensten (1. Quintil) mit einem durchschnittlichen Nominallohnwachstum von 7,8 % die stärksten Verdienststeigerungen. Dies ist wie bereits im Vorjahr vorrangig auf den prozentual stärkeren Effekt der Inflationsausgleichsprämie in dieser Verdienstgrößenklasse zurückzuführen, da diese steuerfreie Zahlung meist unabhängig von der Gehaltsstufe als Festbetrag ausgezahlt wurde. Für das oberste Fünftel mit den höchsten Verdiensten unter den Vollzeitbeschäftigten (5. Quintil) betrug der Nominallohnanstieg – auch wegen des geringeren Effekts der Inflationsausgleichsprämie – dagegen lediglich 5,0 % und lag damit unter der Nominallohnentwicklung in der Gesamtwirtschaft.

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Externe Veranstaltung: Sie sind eingeladen: Am 19.03. findet die IMPULS25 statt!

Am 19. März, 6 Monate nach der IMPULS24 mit über 350 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus der Wohnungswirtschaft, geht die Konferenz in die zweite Runde. Von 13.00 bis 17:00 Uhr ist unter der Schirrmherrschaft von Axel Gedaschko ein Nachmittag voller Insights für die Wohnungswirtschaft geplant. Natürlich wieder kostenlos und digital!

Mit dabei sind dieses Mal:

  • 13:30 Uhr: Update Energierecht & Politik: Was kommt auf die Wohnungswirtschaft zu? – Martin Gehbald (Energiejurist) stellt im Interview Fragen an die Politik
  • 14:15 Uhr: Manifest für einen Kurswechsel in der Klimapolitik für den Gebäudesektor – Prof. Dr. Werner Sobek (Wissenschaftler, Verfasser GdW Manifest) gibt Einblicke in das GdW Manifest und die Empfehlungen
  • 15:00 Uhr: Dekarbonisierung im Quartier: Ein Praxiseinblick vom WBG Mieterschutz Köln – Lucas Diepert und Tom Listig geben Einblicke in die Erstellung der Klimastrategie
  • 16:00 Uhr: Trendreport Wohnungswirtschaft 2025: Ein Ausblick auf die wichtigsten Themen der Branche – Dr. Jörg Kruhl, Alexander Müller und Magdalena Strasburger bringen Trends für die Branche mit

Die gesamte Agenda, die Aufzeichnungen vom letzten Jahr und alle weiteren Informationen finden Sie auf der IMPULS Website.

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Terminänderung beim VdW Bayern-Mitgliederdialog am 17. März 2025

Am 17. März findet der nächste Mitgliederdialog des VdW Bayern statt. Über den Termin hatten wir Sie bereits informiert. Aus organisatorischen Gründen muss der Termin um eine halbe Stunde nach vorne verlegt werden.

Neue Uhrzeit: 17. März 2025 von 09:30 bis 11:00 Uhr

Wie:
Der Mitgliederdialog findet weiter über den gleichen Link auf der Plattform Zoom statt.
Zoom-Link

Was:
• Aktuelle Themen aus den Geschäftsbereichen
• Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken (tobias.straubinger@vdwbayern.de)

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und einen guten Austausch.

Inflation in Bayern liegt im Februar 2025 bei 2,4 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Februar 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4 Prozent. Dabei kosten Nahrungsmittel 3,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Energie kann hingegen um 1,6 Prozent günstiger bezogen werden.

Im Vergleich zum Vormonat Januar steigen die Verbraucherpreise im Februar 2025 um 0,4 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum Januar 2025 teurer (+1,3 Prozent). Auch die Preise für Kraftstoffe (+1,3 Prozent) liegen über dem Vormonatswert. Heizöl (-2,1 Prozent) und Strom (-0,1 Prozent) sind hingegen günstiger als im Januar.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen im Vergleich zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft deutlich moderater im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten im Februar 2025 um 1,8 Prozent.

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Bayerisches Bauministerium: Holding für staatliche Wohnungsbaugesellschaften Baunova Bayern GmbH gegründet

Seit dem 28. Februar bündelt die neue Holding „Baunova Bayern GmbH“ die Arbeit der staatlichen Wohnungsbaugesellschaften.

Bayerns Bauminister Christian Bernreiter: „Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, führen wir unsere Gesellschaften BayernHeim, Siedlungswerk Nürnberg und Stadibau unter dem Dach einer Holding zusammen. Damit bündeln wir Kompetenzen, richten die bestehenden Strukturen strategisch noch besser aus und nutzen Synergien!“ Aufsichtsratsvorsitzender Jürgen Baumgärtner: „Mit der Gründung der Holding wird man Synergieeffekte für die große gesellschaftliche Aufgabe, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, freisetzen“.

Derzeit haben die drei staatlichen Wohnungsbaugesellschaften 18.455 Wohnungen im Bestand, 5.382 Wohnungen sind im Bau und rund 5.250 weitere Wohnungen in Planung und Entwicklung. „Unsere Wohnungsbaugesellschaften sind wichtige Player in der Branche. Wir wollen ihre jeweiligen Stärken erhalten, damit sie ihre ambitionierten Neubauprogramme fortsetzen können“, so Bauminister Bernreiter. „Deswegen haben wir uns gegen eine Fusion und für eine Finanzholding entschieden. Die Baunova Bayern GmbH wird nicht selbst bauen, sondern strategische Aufgaben übernehmen, etwa Erstellung gemeinsamer Rahmenverträge, Öffentlichkeitsarbeit, Wissenstransfer und Entwicklung standardisierter Vorgehensweisen. Synergien sind auch in den Bereichen IT und Finanzwesen sowie im Betrieb zu erwarten. Damit können sich die Gesellschaften noch mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren: mehr bezahlbaren Wohnraum in ganz Bayern schaffen!“

Europäische Kommission veröffentlicht Leitlinien zur Definition von KI-Systemen

Nach der Veröffentlichung der Leitlinien zu verbotenen Praktiken im Zusammenhang der künstlichen Intelligenz (KI) einige Tage zuvor hat die Europäische Kommission am 6. Februar 2025 eine weitere Leitlinie zur Definition von KI-Systemen veröffentlicht. Dies fällt mit dem Inkrafttreten der Definition von KI-Systemen am 2. Februar 2025 zusammen.

Die Leitlinie soll Anbietern, Marktteilnehmern und verschiedenen Interessengruppen dabei helfen festzustellen, ob es sich bei einem System um ein KI-System im Sinne des im vergangenen Jahr verabschiedeten KI-Gesetzes handelt: Link

Das Dokument enthält eine Auflistung und Erläuterung der in den Artikeln der Verordnung verwendeten Rechtsbegriffe sowie der wichtigsten Konzepte, Elemente und Bezüge zwischen der Verordnung und anderen europäischen Regelungen. Unter anderem wird die Definition der expliziten und impliziten Ziele für KI-Systeme erläutert.