Änderung der zweiten SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung – Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Tests für Beschäftigte
Die Zweite Änderungsverordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung tritt nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 20.04.2021 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 30. Juni 2021. Neu ist die Einführung einer bundesweiten Pflicht zum Angebot von Beschäftigtentestungen. Die Maßnahmen der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung [...]