BID-Verbände: Wählen gehen, Demokratie stärken und Bauen wieder bezahlbarer machen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID), ruft alle Wahlberechtigten zum Wählen bei der bevorstehenden Bundestagswahl auf. Die wachsende gesellschaftliche Spaltung, der eklatante Wohnungsmangel und die wirtschaftlichen Herausforderungen der Immobilien- und Wohnungswirtschaft verlangen nach einem klaren Kurs und verlässlichen Rahmenbedingungen.

„Gehen Sie wählen! Das Wahlrecht ist das wichtigste Element der Demokratie und die wirksamste Form der Beteiligung an der politischen Entwicklung. Wir stehen vor wichtigen Entscheidungen, die die Zukunft und den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes beeinflussen. Billiger Populismus will spalten, sorgt nicht für das friedliche Miteinander und ein gutes Ergebnis für unser Land. Unseriöse, einfache Antworten werden den komplizierten Herausforderungen nicht gerecht“, betonte der BID-Vorsitzende und Präsident des Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen (BFW), Dirk Salewski, in Berlin.

„Es muss einer kommenden Bundesregierung gelingen, Bauen wieder bezahlbarer zu gestalten. Wir müssen mehr Bauen, mit weniger und nicht mehr Vorschriften und Regeln. Dazu müssen klare, verlässliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und Erleichterungen bei der Erlangung von Eigentum erreicht werden. Dazu gehört auch, dass das Bundesbauministerium gestärkt wird und alle relevanten Kompetenzen erhält. Baupolitik litt bislang an mangelnder politischer Bedeutung und fehlender Durchsetzungskraft. Das muss sich ändern. Ansonsten werden wir eine zunehmende soziale Spaltung, Abwanderung von Fachkräften und eine Zunahme bei Unternehmensinsolvenzen in unserem Land erleben, die niemand wollen kann“, sagte Salewski.

„Die bevorstehende Wahl ist richtungsweisend – es geht nicht nur darum, eine neue Regierung zu wählen, sondern auch darum, unsere demokratischen Werte zu stärken. Wer eine stabile Gesellschaft will, muss Parteien unterstützen, die sich für die Schaffung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen, für den Bau bezahlbarer Wohnungen, sowie für soziale Gerechtigkeit einsetzen. Dazu gehört, dass sich die Parteien der Mitte endlich mit Nachdruck und Verantwortung um das Wohnen als die soziale Frage unserer Zeit kümmern und echte, wirksame Lösungen auf den Weg bringen. Statt den Mangel nur zu verwalten, braucht es einen Bau-Boost: Baukosten senken, vergünstigte Grundstücke bereitstellen und den sozialen Wohnungsbau massiv fördern. Ohne flexible Bauvorschriften, schnellere Genehmigungen, eine Baukostenbremse und ein verlässliches Fördersystem bleibt bezahlbares Wohnen eine Illusion“, sagte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

„Die höchsten Baustandards in Europa, hohe Steuern und Bürokratie sowie falsche Förderungen und massive Regulierungen verteuern, erschweren und verhindern den Wohnungsbau – mit gravierenden Folgen für Arbeitsmarkt, Wirtschaft und sozialen Zusammenhalt“, warnte Dirk Wohltorf, Präsident des Immobilienverband Deutschland IVD. „Wohnungsmangel ist kein isoliertes Problem, sondern eine Gefahr für sozialen Frieden und wirtschaftliche Entwicklung. Fachkräfte finden in den Wachstumsregionen keinen bezahlbaren Wohnraum, Investoren schrecken vor unsicheren Rahmenbedingungen zurück. Nur eine echte Wohnwende wird die Lösung bringen: Der Immobilienmarkt muss entfesselt, der Wohnungsbau wiederbelebt werden. Die neue Regierung muss den Bauturbo zünden und die Legislaturperiode der Eigentumsbildung ermöglichen. Die Bau- und Wohnpolitik muss so ausgerichtet werden, dass sie den Menschen die Türen zum Eigenheim öffnet. Ich appelliere an alle Bürgerinnen und Bürger: Nutzen Sie Ihr Wahlrecht! Stärken Sie wirtschaftlich kompetente Kräfte der politischen Mitte. Deutschland steht am Scheideweg – verharren wir im Krisenmodus oder wagen wir die Wirtschafts- und Wohnwende? Nutzen wir diese Wahl klug.“

„Die zukünftige Bundesregierung muss Voraussetzungen schaffen, in denen der Immobiliensektor endlich wieder wachsen kann. Gesetze müssen praktikabel und umsetzbar sein – ohne zu überfordern. Auch eine zielgerichtete und breit angelegte Förderung des Wohneigentums, die insbesondere junge Familien und Haushalte mit mittlerem Einkommen stärker beachtet, muss endlich auf den Weg gebracht werden. Eigentumsbildung ist kein Luxus, sondern eine Investition in die Zukunft. Eine Politik, die Wohneigentum befördert, stärkt nicht nur sozialen Frieden, sondern kurbelt auch das Wirtschaftswachstum an, sichert Arbeitsplätze und ermöglicht eine Altersvorsorge für breitere Schichten unserer Bevölkerung“, betonte Sylvia Pruß, Präsidentin des Verbandes der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV).

„Deutschland steht vor einem entscheidenden Jahr. Es muss gelingen, endlich spürbare wirtschaftspolitische Impulse zu setzen. Das würde die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands stärken, Wirtschaftswachstum stimulieren und sich so auch positiv auf den Immobilienmarkt auswirken. Die Schaffung von mehr Wohnraum gehört zu den aktuell drängendsten politischen und sozialen Aufgaben, sie birgt in gesellschaftlicher Hinsicht großen Konfliktstoff. Die neue Bundesregierung wird hier besonders gefordert sein, schnell umfassende und zielführende Maßnahmen zu ergreifen, die den Wohnungsbau vor allem in den Großstädten ankurbeln“, erklärte Jens Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des Verbandes Deutscher Pfandbriefbanken (vdp). Gute und aussichtsreiche Maßnahmen seien im Bündnis bezahlbarer Wohnraum erarbeitet worden. Jetzt komme es auf deren zügige Umsetzung an.

„Es braucht ein kräftiges Zeichen für die Demokratie. Sie bietet die Basis für Innovation und Fortschritt, für eine leistungsfähige Wirtschaft und den Wohlstand der Menschen in dieser Republik. Umso wichtiger, dass eine künftige Bundesregierung der Mitte die ökonomische Kehrtwende vollzieht. Die Politik muss den Anteil staatlich bedingter Kosten bei Bau und Verkauf runterschrauben, die Regulierung zurückfahren und ein investitionsfreundliches Umfeld schaffen. Damit kann die Immobilienwirtschaft ihren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt, Klimaschutz und Wohlstand in diesem Land weiter leisten. Gehen Sie bitte wählen. Die Demokratie steht unter Druck, sie braucht Sie“, betonte Iris Schöberl, Präsidentin des Spitzenverbandes der deutschen Immobilienwirtschaft (ZIA).

In der BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland arbeiten die Verbände BFW, VDIV, GdW, IVD, vdp, und ZIA zusammen, um mit gebündelten Kräften gemeinsam inhaltliche Positionen effektiver in der Öffentlichkeit zu vertreten. Mit der BID steht der Politik und anderen Wirtschaftszweigen sowie weiteren Verbänden ein unterstützender und durchsetzungsfähiger immobilienwirtschaftlicher Partner zur Seite. Weitere Informationen über die BID finden Sie im Internet unter www.bid.info

Mehr zu den ausführlichen Positionen der sozial orientierten Wohnungswirtschaft im GdW zur Bundestagswahl 2025 finden Sie hier.

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Seminarhinweis: Qualität mit Herz: Service und Kompetenz am Empfang am 27. Februar

Souveränes Auftreten ist eine wichtige Kompetenz am Empfang. Denn das garantiert einen positiven ersten und letzten (!) Eindruck einen guten Service in der täglichen Arbeit für Kunden, Kollegen und Chefs.
Als Ansprechpartner „für alle“ sind Sie DIE Schnittstelle im Arbeitsablauf und besonders wichtig.

Auf Sie kommt es an – gerade auch bei Konflikten, Beschwerden oder aufgebrachten Personen.
Gleichzeitig müssen Sie sich gut organisieren für all Ihre vielfältigen Tätigkeiten. Kommunikation und Organisation sind Ihr Grundstein für „Qualität mit Herz“.

In diesem Seminar festigen Sie Ihren professionellen Auftritt – auch für knifflige Situationen. Sie lernen, wie Sie selbst dann gut organisiert bleiben, wenn „alles auf einmal“ kommt.

Lernziele/Nutzen:
• Sie stärken Ihre souveräne und sichere Kommunikation am Hotspot „Empfang“
• Sie finden die Balance zwischen Serviceorientierung und den „Ansprüchen“ anderer
• Sie erhalten Tipps für eine gute Organisation Ihrer vielfältigen Aufgaben

Inhalte:
  • Professioneller Auftritt: Präsentieren Sie sich und Ihr Unternehmen von der besten Seite.
  • Kommunikationstraining: Lenken Sie geschickt redselige und konfliktfreudige Mieter
  • Psychologie: werden Sie zum Experten für den Umgang mit verschiedenen Menschentypen.
  • Ruhe und Souveränität: bei Konflikten und „Stau“ (Telefon, Mieter, Chef…) gelassen bleiben
  • Zeitmanagement: Organisieren Sie Ihren Arbeitstag effizient und schaffen Sie sich Freiräume.
  • Flexibilität: Entwickeln Sie die Fähigkeit, sich an veränderte Situationen anzupassen und neue Herausforderungen anzunehmen.
  • Teamfähigkeit: Stärken Sie Ihre Zusammenarbeit mit Kollegen und tragen Sie zum Erfolg des Teams bei.
  • Zusammenfassung und Tipps für den Alltag
Zur Anmeldung

Neue Videobeiträge im Bildungsportal

Das Bildungsportal des VdW Bayern wird immer wieder um neue Lehrvideos erweitert, so dass wir mittlerweile 65 Videos zu aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen anbieten. Diese kommen aus den unterschiedlichsten Geschäftsbereichen des VdW Bayern und der VdW Bayern Gruppe.

Bei den zuletzt eingestellten Videos geht es um folgende Themen:

Vision Betriebskosten 2030
Perspektiven der Garagen- bzw. Stellplatzmieterhöhung
Einführung in die WohWi KI
Migration des ERP-Systems
Verfahrensdokumentation nach GoBD
Grundlagen der Immobilienbewertung Teil 1 – Teil 3
Immobilienbewertung Ertragswert und DCF Teil 1 – Teil 4

Sie finden im Bildungsportal Videos zu folgenden Bereichen: Recht, Datenschutz, Digitalisierung und IT, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Kommunikation, Wohnungswirtschaftliches Management und Personalentwicklung, Förderung, VdW Bayern Assekuranz, VdW Bayern CAT.

Wer noch kein Abonnement unseres Mitglieder-Bildungsportals ist, kann sich gerne die attraktiven Konditionen auf unserer Website unter  www.vdwbayern.de/Veranstaltungen/Bildungsportal ansehen. Dort können Sie sich auch gleich online registrieren und das Abonnement abschließen. Das Seminarteam wird Ihnen dann das Passwort per E-Mail mitteilen.

Haben Sie noch Fragen hierzu oder sind Sie neugierig geworden, dann rufen Sie uns gerne an unter 089/29 00 20 – 640. Übrigens werden halbjährlich immer wieder neue Videos aufgenommen, um das Angebot stets für Sie zu erweitern. Viel Freude mit unserem E-Learning-Programm.

Kaum noch Städte mit ausgeglichenem Haushalt – Trendwende bei den Kommunalfinanzen gefordert

In diesem Jahr wird fast keine Stadt in Deutschland mehr einen echten ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Das zeigt eine Blitzumfrage des Deutschen Städtetages, an der 100 Großstädte teilgenommen haben. 37 Prozent der Städte können keinen ausgeglichen Haushalt mehr vorlegen, weitere 47 Prozent schaffen einen ausgeglichenen Haushalt nur, indem sie auf finanzielle Rücklagen zurückgreifen.

Dazu erklärte der Präsident des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeister Markus Lewe aus Münster, in der Bundespressekonferenz in Berlin: „Die Zeit ausgeglichener kommunaler Haushalte gehört erst einmal der Vergangenheit an. Das hat viele strukturelle Gründe, ist aber kein selbstverschuldetes Problem der Städte. Die Sozialausgaben, auf die wir kaum Einfluss haben, laufen uns davon. Außerdem weisen Bund und Länder uns immer mehr Aufgaben zu, die nicht ausfinanziert sind. Zusammen mit der anhaltenden Wachstumsschwäche führt das zu einer völligen Überlastung der kommunalen Haushalte. Die neue Bundesregierung wird große Räder drehen müssen, damit die Kommunalfinanzen nicht komplett zusammenbrechen und die Städte endlich wieder vor Ort gestalten können.“

Für eine echte Trendwende bei den Kommunalfinanzen fordern die Städte:

  1. Einen höheren Anteil der Städte an den Gemeinschaftssteuern, zum Beispiel der Umsatzsteuer. Bei den Kommunen liegt etwa ein Viertel der gesamtstaatlichen Aufgaben, sie haben aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Das passt nicht zusammen.
  2. Es darf von Bund und Ländern keine zusätzlichen Aufgaben mehr für die Städte geben, die nicht ausfinanziert sind. Mittel für Aufgaben, bei denen die Kosten absehbar steigen, müssen dynamisiert sein – damit die Städte ihrem Geld bei Kostensteigerungen nicht hinterherlaufen müssen.
  3. Es darf von Bund und Ländern keine steuerpolitischen Entscheidungen geben, die zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen führen. Wenn die Steuerpolitik von Bund und Ländern zu Einnahmeausfällen bei den Kommunen führt, müssen diese Ausfälle 1 zu 1 ausgeglichen werden.
  4. Häufiger feste Budgets statt komplizierter Förderprogramme. Wir brauchen mehr Vertrauen in die Städte durch Bund und Länder. Das heißt: Feste Budgets für geförderte Aufgaben, über die die Städte frei verfügen können – statt komplizierter Förderprogramme, die den Städten Zeit und Geld kosten.
  5. Schuldenbremse auf den Prüfstand: Wenn die Schuldenbremse Zukunftsinvestitionen verhindert, muss sie reformiert werden.

Wenn sich nichts ändert, wird die Finanznot der Städte weiter anwachsen. Die Blitzumfrage des Deutschen Städtetages zeigt: Die Einschätzung der Städte zu ihrer Haushaltslage hat sich in wenigen Jahren vielerorts um 180 Grad gedreht. Im Rückblick auf die vergangenen fünf Jahre bewerten fast zwei Drittel der Städte (64 Prozent) ihre Haushaltslage als „eher gut oder ausgeglichen“. Mit Blick auf die kommenden fünf Jahre treffen nur noch 2 Prozent der Städte diese Aussage. Stattdessen schätzen 46 Prozent ihre künftige Haushaltslage als „eher schlecht“ und 49 Prozent sogar als „sehr schlecht“ ein.

Ein Aspekt, der für die prekäre Finanzsituation der Städte sorgt: Die Sozialausgaben der Städte legen Jahr für Jahr deutlich zu, viel stärker als die Einnahmen. Beispiele sind die ganztägige Kinderbetreuung, die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen oder die Hilfe zur Pflege im Alter.

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dena: Zwölf Leitplanken für konsequenten Klimaschutz

Das dena-Impulspapier behandelt die großen Infrastrukturbereiche von Strom- und Wärmenetzen bis hin zur Digitalisierung, sektorale Handlungsfelder wie Energiewirtschaft, Gebäude, Industrie oder Mobilität sowie grundlegende Fragen der Finanzierung und Verantwortung aller staatlichen Ebenen. Quintessenz: Um die Klimaziele zu erreichen, dürfen wir nicht von unseren gesteckten Zielen abweichen. Wirtschaft und Politik müssen an einem Strang ziehen und die Breite der Gesellschaft mit ins Boot nehmen, denn nur so schaffen wir es, die Ziele gemeinsam zu erreichen.

Link Publikation

16,8 % weniger Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2024

Im Jahr 2024 wurde in Deutschland der Bau von 215 900 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 16,8 % oder 43 700 Wohnungen weniger als im Vorjahr. Damit sank die Zahl der Baugenehmigungen bereits im dritten Jahr in Folge. Weniger neue Wohnungen waren zuletzt im Jahr 2010 (187 600 Wohnungen) genehmigt worden. In den Zahlen sind die Baugenehmigungen für Wohnungen sowohl in neuen als auch in bestehenden Gebäuden enthalten. Die Zahl der gemeldeten Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator für die zukünftige Bauaktivität.

Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen verlangsamt sich im 2. Halbjahr 2024

Nach dem Einbruch der Zahl der Baugenehmigungen im Jahr 2023 um insgesamt 26,6 % gegenüber dem Vorjahr verlangsamte sich der Rückgang im Jahresverlauf 2024 etwas: Waren im 1. Halbjahr 2024 im Vergleich zum Vorjahreshalbjahr 21,1 % weniger (-28 500 auf 106 700) Wohnungen genehmigt worden, so waren es im 2. Halbjahr 2024 gegenüber dem Vorjahreshalbjahr 12,5 % weniger (-15 600 auf 109 300) Wohnungen.

Fast ein Fünftel weniger Baugenehmigungen im Neubau

Im Jahr 2024 wurden 172 100 Neubauwohnungen genehmigt. Das waren 19,4 % oder 41 500 Neubauwohnungen weniger als im Vorjahr.

Rund 93 % der Genehmigungen für Neubauwohnungen entfielen in Deutschland 2024 auf Unternehmen und Privatpersonen. Entsprechend prägen diese beiden Gruppen die Gesamtentwicklung. Im Jahr 2024 entfielen auf Unternehmen 92 300 Baugenehmigungen für Wohnungen und damit 21,6 % oder 25 400 weniger als im Vorjahr. Auf Privatpersonen entfielen 68 400 Baugenehmigungen, das waren 15,6 % oder 12 700 weniger als im Jahr zuvor. Die Zahl der Baugenehmigungen, die auf Bauanträge der öffentlichen Hand zurückgehen, sank um 19,8 % oder 2 200 auf 8 800.

Starke Rückgänge bei Ein- und Mehrfamilienhäusern

Nach Gebäudearten betrachtet ging im Neubau im Jahr 2024 die Zahl der Baugenehmigungen bei Einfamilienhäusern (-20,3 % oder -9 600 auf 37 900) deutlich stärker zurück als bei Zweifamilienhäusern (-11,3 % oder -1 600 auf 12 700 Wohnungen). Diese beiden Gebäudearten werden im Allgemeinen von Privatpersonen errichtet und machen rund ein Drittel (29,4 %) der im Jahr 2024 genehmigten Neubauwohnungen in Deutschland aus. Im Jahresverlauf 2024 hat sich die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auf niedrigem Niveau stabilisiert. Im Januar 2024 wurde mit 3 900 Genehmigungen der bisher niedrigste Monatswert seit dem Beginn der Zeitreihe 1995 gemessen. Seitdem schwankt die Zahl der Baugenehmigungen eng um einen durchschnittlichen Monatswert von ca. 4 200.

Rund zwei Drittel (66,4 %) der im Jahr 2024 genehmigten Neubauwohnungen in Deutschland entstehen in Mehrfamilienhäusern. Hier lag die Zahl der Baugenehmigungen 2024 gegenüber 2023 um 19,7 % niedriger (-28 000 auf 114 200 Wohnungen).

Weniger neue Bauvorhaben auch bei Nichtwohngebäuden

Auch die neuen Bauvorhaben bei Nichtwohngebäuden lagen im Jahr 2024 niedriger als 2023. Nichtwohngebäude sind zum Beispiel Fabrikgebäude und Lagerhallen, Büro- und Verwaltungsgebäude oder landwirtschaftliche Betriebsgebäude. Der zentrale Indikator zur Messung der Bauaktivität ist hier der umbaute Raum. Bei den genehmigten Nichtwohngebäuden verringerte sich dieser 2024 gegenüber 2023 um 2,9 % auf 193,0 Millionen Kubikmeter. Das war der niedrigste Wert seit 2014 (186,8 Millionen Kubikmeter).

Dabei lag der umbaute Raum bei Handelsgebäuden im Jahr 2024 gegenüber dem Vorjahr 17,5 % niedriger. Bei Büro- und Verwaltungsgebäuden betrug der Rückgang 13,5 % und bei Fabrik- und Werkstattgebäuden 7,7 %. Demgegenüber stieg der umbaute Raum bei Warenlagergebäuden um 3,4 %.

43,0 % weniger umbauter Raum bei Büro- und Verwaltungsgebäuden seit 2021

Der erneute Rückgang des umbauten Raums im Jahr 2024 bei den Büro- und Verwaltungsgebäuden um 13,5 % führte zu einem Neubauvolumen von 15,6 Millionen Kubikmetern. Im Zeitraum von 2010 bis 2021 war der umbaute Raum bei dieser Gebäudeart von 10,8 Millionen auf 27,3 Millionen Kubikmeter stark gestiegen. Im Jahr 2022 kam es dann zu einem Einbruch auf 22,8 Millionen Kubikmeter, der sich 2023 und 2024 fortsetzte. Der Rückgang um 43,0 % zwischen Anfang 2021 und Ende 2024 dürfte unter anderem auf einen verminderten Bedarf an neuen Büro- und Verwaltungsgebäuden aufgrund des verstärkten Arbeitens im Homeoffice seit der Corona-Pandemie zurückzuführen sein.

KfW-Webinar: Vortrag Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) – Wohngebäude (296)

Der GdW hat uns den Vortrag des KfW-Webinars „Programm Klimafreundlicher Neubau – Niedrigpreissegment” vom 18.02.2025 zur Verfügung gestellt. Sie können sich die Präsentation hier herunterladen:

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Bundesrat stößt Verlängerung der Mietpreisbremse an

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2025 beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf zur Verlängerung der Mietpreisbremse beim Bundestag einzubringen.

Bestehende Regelung läuft aus

Die Mietpreisbremse gilt seit dem Jahr 2015 und läuft nach aktueller Rechtslage zum 31. Dezember 2025 aus. Mit seinem Vorstoß möchte der Bundesrat dieses Instrument bis zum 31. Dezember 2029 verlängern. Im Kern regelt die Mietpreisbremse, dass die Miete bei der Neu- und Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete um höchstens zehn Prozent übersteigen darf. Dies gilt nur für Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten, also zum Beispiel dort, wo Mieten deutlich stärker steigen als im Bundesdurchschnitt oder die Bevölkerung besonders stark wächst, ohne dass der Wohnungsneubau damit Schritt hält. Welche Gebiete dazu gehören, legen die jeweiligen Landesregierungen fest.

Wohnungsmärkte weiterhin angespannt

Die Länder begründen ihre Gesetzesinitiative mit weiter steigenden Mieten aufgrund der anhaltend hohen Nachfrage. Eine spürbare Entspannung der Wohnungsmärkte sei trotz staatlicher Investitionen in neuen Wohnraum noch nicht eingetreten und auch nur langfristig zu erwarten. Ein Auslaufen der Mietpreisbremse Ende 2025 ließe die Mieten weiter steigen. Zusammen mit den hohen Energiekosten und der Inflation würden Durchschnittsverdiener – insbesondere Familien – aus ihren Wohnvierteln verdrängt. Daher sei das Instrument weiter zu verlängern.

Verfassungsrechtliche Anforderungen

Der Gesetzentwurf enthält zudem eine neue Begründungspflicht für die Länder: Wenn eine Landesregierung erneut für ein Gebiet einen angespannten Wohnungsmarkt feststellen möchte, muss sie erklären, was bisher dagegen unternommen wurde und warum die Maßnahme dennoch weiterhin erforderlich ist. Dies und die Befristung bis zum Jahr 2029 sollen die verfassungsrechtlichen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur Mietpreisbremse formuliert hat, erfüllen.

Über die Bundesregierung in den Bundestag

Der Gesetzentwurf wird zunächst der Bundesregierung zugeleitet. Sie kann innerhalb von sechs Wochen eine Stellungnahme dazu abgeben. Danach ist der Gesetzentwurf an den Bundestag weiterzuleiten.

Circit 2025 – Drittbestätigungen

In unserem Bestreben, die Komplexität des Prüfungsprozesses zu verringern, haben wir vor zwei Jahren die Anforderung von Drittbestätigungen auf einen rein digitalen Prozess umgestellt. Dies gelang uns in Zusammenarbeit mit unserem Anbieter Circit.

Nun wollen wir unsere technologischen Möglichkeiten weiter ausschöpfen und den Prozess noch komfortabler gestalten. In den kommenden Wochen werden wir Ihnen wie gewohnt unsere Anforderungen zukommen lassen. Dies findet Anfang dieses Jahres unabhängig vom Prüfungszeitpunkt statt. Dies stellt sicher, dass Sie genügend Zeit zum Durchsehen und Signieren der Anschreiben haben, wir genügend Vorlauf haben, eine Antwort jeder Anfrage sicherzustellen und auch die Dritten ihre Rückmeldungen zeitnah vor der jeweiligen Prüfung bereitstellen können.

Als Grundlage für die bereitgestellten Anforderungen verwenden wir die Prüfung des Vorjahres. Sollten seit der letzten Prüfung Änderungen bei den Dritten erfolgt sein, bitten wir Sie um eine kurze Rückmeldung, damit wir die entsprechenden Anpassungen vornehmen können. Sollte sich nichts geändert haben, können Sie wie gewohnt die Anforderungen einsehen und unterzeichnen.

Der große Zeitraum zwischen der Anforderung und dem Prüfungsbeginn soll sowohl Sie als auch Ihre zuständigen Prüfer entlasten.

Zudem freut es uns, Ihnen mitteilen zu können, dass das neue Update von Circit Ihnen erlaubt, jederzeit selbst den Status und den Rücklauf der Anfragen einsehen zu können. Hierfür müssen Sie sich lediglich wie gewohnt in Ihrem Browser unter www.app.circit.io anmelden und die gewünschte vollständige Anfrage auswählen. Im Abschnitt „Antwortdokumente“ können Sie mit einem Klick die Dokumente einsehen.

Bei Fragen können Sie sich gerne bei Ihrem zuständigen Prüfungsteam oder unter drittbestaetigungen@vdwbayern.de melden. Wir freuen uns wieder auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr.

IT-Checkliste zur optimalen Vorbereitung auf die Jahresabschlussprüfung

Mit der stetig wachsenden Integration von ERP-Systemen in den Buchhaltungs- und Jahresabschlusserstellungsprozesses steigen auch die Anforderungen an die Sicherheit und Integrität Ihrer IT-Umgebung. Auch in der Wirtschaftsprüfung gewinnen diese Systeme daher immer mehr an Bedeutung. Viele Prüffelder hängen mittlerweile davon ab, ob eine sichere und verlässliche Basis durch die jeweilige IT-Infrastruktur gewährleistet ist.

Damit Sie optimal auf die Prüfung vorbereitet sind, stellt Ihnen Ihr Prüfungsteam vor Beginn der Prüfung eine Checkliste mit allen benötigten Dokumenten und Nachweisen zur Verfügung. Die Checkliste finden Sie auch in unserem Mitgliederbereich Link

Um die Prüfung Ihrer IT-Umgebung im Rahmen der Jahresabschlussprüfung möglichst reibungslos zu gestalten, möchten wir Ihnen folgende Hinweise geben:

  • Halten Sie aktuelle Verträge und Dokumentationen zu Ihrer IT bereit.
  • Bereiten Sie zentrale Unterlagen wie Ihr Berechtigungskonzept, ein Protokoll zu Stammdatenänderungen, Regelungen zu Passwörtern sowie einen Notfallplan vor. Diese Dokumente werden in jeder Prüfung benötigt.
  • Sorgen Sie dafür, dass Unterlagen, die von Ihrem IT-Dienstleister angefordert werden müssen, frühzeitig eingeholt werden. So können Sie Verzögerungen vorbeugen und die Prüfungsplanung erleichtern.

Sollten Sie Rückfragen zum Vorgehen oder unserer IT-Checkliste haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir freuen uns wieder auf die Zusammenarbeit im kommenden Jahr.