Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten bei Wohnungsgenossenschaften und Bezüge von Geschäftsführern bei Wohnungsgesellschaften

Der Geschäftsbereich Wirtschaftsprüfung & Prüfungsnahe Beratung stellt Ihnen regelmäßig Auswertungen über Bezüge von Vorständen und Aufsichtsräten bei Wohnungsgenossenschaften und Bezüge von Geschäftsführern bei Wohnungsgesellschaften zur Verfügung. Die aktuellen Daten zu den Gehältern in der Wohnungswirtschaft finden Sie hier zum Herunterladen:
https://www.vdwbayern.de/mitgliederbereich/downloads/wirtschaftspruefung/ (Rubrik: Arbeitshilfen und weitere Informationen).

Individualisierte Auskünfte zu Vorstands- und Aufsichtsratsvergütungen bzw. Geschäftsführervergütungen erteilen wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Kontakt:
Verbandsdirektor Andreas Pritschet
E-Mail: andreas.pritschet@vdwbayern.de
Tel.: 089 290020-410

Bayerische Staatsregierung plant Belegungsbindungen zu verlängern

Die Bayerische Staatsregierung plant aktuell, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz wird bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. „Damit können die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten“, teilte Bauminister Christian Bernreiter in einer Pressemitteilung vom 16.02.2023 mit.

Die Verlängerung der Belegungsbindungen sei einer von vielen Bausteinen des von der Staatsregierung gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit wird der Freistaat unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen verbessern, gibt Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stockt das Kapital der BayernHeim auf, stärkt die Innenentwicklung und erweitert die Spielräume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau.

Die geplante Verlängerung der Belegungsbindungen für geförderte Wohnungen begrüßt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ausdrücklich. Eine attraktive Förderung ist wichtig für den Wohnungsbau.

Um 4,6 Prozent weniger Baugenehmigungen für Wohnungen in Bayern im Jahr 2022 gegenüber Vorjahr

In Bayern werden im Jahr 2022 insgesamt 76.633 Baugenehmigungen für Wohnungen erteilt. Nach Mitteilung des Bayerischen Landesamts für Statistik stellt dies im Vergleich zum Jahresergebnis 2021 ein Minus von 3.711 Wohnungs­baufreigaben beziehungsweise 4,6 Prozent dar. Bei der Betrachtung des Genehmigungsvolumens nach Gebäudearten zeigt sich ein unterschiedliches Bild. Eine ähnlich hohe relative Abnahme lässt sich bei Einfamilienhäusern mit 18,4 Prozent und bei Zweifamilienhäusern mit 19,6 Prozent feststellen. Die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen in Mehrfamilienhäusern ist dagegen im Jahresvergleich um 9,0 Prozent gestiegen. In den bayerischen Regierungsbezirken sind die Baugenehmigungen für Wohnungen insgesamt rückläufig ausgenommen Mittelfranken mit einem Plus von 21,5 Prozent.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden werden im Jahr 2022 insgesamt 65.312 Wohnungen genehmigt. Dies entspricht einer Verringerung um 3.247 Baufreigaben beziehungsweise 4,7 Prozent. Es lässt sich ein Einbruch der Wohnungsbaugenehmigungen im Eigenheimbereich gegenüber einer Ausweitung im Geschosswohnungsbau in Bayern feststellen. Bei den Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern reduzieren sich die Wohnungsbaufreigaben zusammen um 18,7 Prozent auf 25.182 Wohnungen. Eine Zunahme der entsprechenden Baugenehmigungen um 9,0 Prozent auf 38.539 kann dagegen bei Mehrfamilienhäusern (ohne Wohnheime) festgestellt werden.

Unter den bayerischen Regierungsbezirken erzielt im Jahresvergleich allein Mittelfranken einen Zuwachs der Baugenehmigungen für Wohnungen. Die entsprechenden Genehmigungen erhöhen sich um 21,5 Prozent auf 11 208 Wohnungen insgesamt. In den anderen Regierungsbezirken verringert sich die Zahl der Wohnungsbaufreigaben. Die rückläufige Entwicklung macht zwischen 2,6 Prozent in Unterfranken und 22,8 Prozent in Oberfranken aus.

Mit Blick auf die Kreise in Bayern verzeichnen insbesondere die Landkreise einen Rückgang der zum Bau geplanten Wohnungen. Die Zahl der Baugenehmigungen verringert sich dort im Jahresvergleich insgesamt um 6,2 Prozent auf 55.815 Wohnungen. In Summe der kreisfreien Städte bleiben die Wohnungsbaufreigaben im Jahr 2022 mit 20.818 Wohnungen und einer Abnahme um 0,2 Prozent nahezu konstant. Bei der alleinigen Betrachtung der bayerischen Großstädte fällt der Rückgang mit 1,8 Prozent allerdings etwas größer aus.

BMWSB: Dem Wohnraummangel ökologisch begegnen

Der Wohnraummangel ist in vielen Großstädten und Ballungsräumen ein immenses soziales Problem. Gleichzeitig verfehlt der Gebäudesektor seit Jahren seine Umwelt- und Klimaziele. Wie sich mehr bezahlbare Wohnungen schaffen lassen, ohne dabei Umwelt und Gesundheit unnötig zu schaden, haben Umweltbundesamt (UBA) und die Kommission Nachhaltiges Bauen am UBA (KNBau) in einem aktuellen Positionspapier untersucht. Demnach ist die wichtigste Stellschraube für mehr Umweltschutz beim Wohnraumbau, dass der vorhandene Gebäudebestand wo immer möglich erhalten bleibt oder sinnvoll umgebaut und umgenutzt wird. Klimaemissionen und unnötig hohe Rohstoffverbräuche lassen sich so am einfachsten vermeiden. Am 120. Februar hat UBA-Präsident Prof. Dr. Dirk Messner die Vorschläge der KNBau an Bundesbauministerin Klara Geywitz und Bundesumweltministerin Steffi Lemke in Berlin überreicht.

Um die Klimaemissionen und den Rohstoffverbrauch beim Bau zu senken, empfiehlt die KNBau die Musterbauordnung und verschiedene Landesbauordnungen anzupassen. Sie sollten sich künftig an ambitionierten Nachhaltigkeitskriterien orientieren und beispielsweise Ressourcenschonung sowie den Vorrang des Bestandsschutzes vor Neubau vorsehen. Auch fördernde Rahmenbedingungen für den Einsatz besonders ökologischer Baustoffe wären dort zu verankern, ebenso wie reduzierte Mindestabstände für Photovoltaikanlagen auf Dächern zulassen. Zusätzlich sollten Rechtsgrundlagen in Landesbauordnungen so erweitert werden, dass auch Standards für die Vorsorge vor Gefahren für Gesundheit und Umwelt vorgeschrieben werden können.

Das UBA/KNBau-Positionspapier finden Sie unter folgendem Link:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/umwelt-klima-schuetzen-wohnraum-schaffen

Inflationsrate liegt in Bayern im Januar bei 8,8 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Vergleich zum Januar des letzten Jahres um 8,8 Prozent. Weiterhin treiben steigende Energiepreise die Teuerung. So erhöhen sich die Preise für Heizöl gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,2 Prozent und die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe um 54,6 Prozent. Gas steigt im gleichen Zeitraum sogar um 73,7 Prozent. Ohne Berücksichtigung des Energiebereichs liegt die Inflationsrate diesen Monat bei immer noch hohen 7,4 Prozent. Darin enthalten: der starke Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 19,8 Prozent.

Die Verbraucherpreise steigen im Januar 2023 im Vergleich zum Vormonat um 0,7 Prozent. Binnen Monatsfrist sinkt der Heizölpreis um 0,8 Prozent, die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe steigen um 3,5 Prozent. Auch Kraftstoffpreise steigen im Vergleich zum Vormonat leicht um 1,2 Prozent. Erdgas wird deutlich um 38,2 Prozent teurer. Binnen Monatsfrist kosten Nahrungsmittel insgesamt 1,4 Prozent mehr als im Dezember.

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex für Bayern gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Januar 2023 bei 8,8 Prozent.

Der Gesamtindex ohne die aktuellen Hauptpreistreiber Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich im Januar auf 5,7 Prozent.

Gegenüber dem Vormonat steigt der Verbraucherpreisindex im Januar um 0,7 Prozent.

Nahrungsmittel – Preissteigerungen von fast 20 Prozent zu Januar 2022

Mit im Jahresvergleich weiterhin stark steigenden Preisen sind die Verbraucher bei Nahrungsmitteln konfrontiert. Diese ziehen gegenüber Januar 2022 jetzt im ersten Monat 2023 um 19,8 Prozent deutlich an.

Besonders erhöhen sich im Vorjahresvergleich Molkereiprodukte und Eier (+34,0 Prozent), Brot und Getreideerzeugnisse (+23,2 Prozent), Fleisch und Fleischwaren (+18,4 Prozent) sowie Gemüse (+12,7 Prozent). Bei Obst (+2,7 Prozent) verläuft die Entwicklung moderater. Insbesondere Zucker ist mit 58,8 Prozent deutlich teurer als im Vorjahr. Binnen Monatsfrist erhöhen sich die Preise für Nahrungsmittel insgesamt um 1,4 Prozent. Für Gemüse müssen die Verbraucher im Vergleich zum Vormonat 2,8 Prozent mehr bezahlen, Obst wird mit einem Preisrückgang von 0,1 Prozent etwas günstiger.

Gas, Heizöl, Kraft- und Brennstoffe befeuern weiterhin hohe Inflationsrate

Die Inflationsrate wird weiterhin stark von den Energiepreisen getrieben. Vor allem Gas (+73,7 Prozent) und Heizöl (+29,2 Prozent) tragen zu diesem Anstieg im Jahresvergleich bei. Doch auch die Energiegewinnung aus Brennholz, Holzpellets oder anderen festen Brennstoffen wird für die Verbraucher mit einer Teuerungsrate von 54,6 Prozent erheblich kostenintensiver. Kraftstoffe sind mit 7,1 Prozent und Strom mit 25,7 Prozent ebenfalls spürbar teurer als im Vorjahresmonat. Nach den Berechnungen des Bayerischen Landesamtes für Statistik steigen die Preise für Gas im Vergleich zum Dezember 2022 um 38,2 Prozent. Bei Heizöl (‑0,8 Prozent) sinken die Preise binnen Monatsfrist geringfügig, während Kraftstoffe mit 1,2 Prozent wieder teurer werden. Die Strompreise steigen im Vergleich zum Vormonat leicht an (+0,6 Prozent).

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft im Vergleich zum Gesamtindex unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Januar um 2,6 Prozent.

Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft

Seit 2003 sorgt der im Herbst 2002 gegründete „Rat der Immobilienweisen“ durch seine Frühjahrsprognosen für mehr Transparenz auf den Immobilienmärkten. Mit den damals erstmals erfassten Daten zu Bruttoproduktionswert, Beschäftigten und Immobilienbestand sollte auch die Immobilienwirtschaft als einer der bedeutendsten Wirtschaftszweige in Deutschland in der öffentlichen Wahrnehmung besser verankert werden. Mitglieder des Rats der Immobilienweisen sind Prof. Dr. Dr. h.c. Lars Feld (Walter Eucken Institut), Michael Gerling (EHI Retail Institute), Sven Carstensen (bulwiengesa), Prof. Dr. Harald Simons (empirica) und Carolin Wandzik (GOS).
Ergebnisse aus dem Frühjahrsgutachten 2023 im Überblick

Laut dem Frühjahrsgutachten sind Bauinvestitionen unattraktiv wie lange nicht.

Zum Frühjahrsgutachten: Link

Zweitägiges Online-Seminar „Darlehens- und Anlagenbuchhaltung“ vom 28.02. bis 01.03.2023

Die Abbildung von Investitionen und deren Finanzierung sind in jedem Wohnungsunternehmen von großer Bedeutung und eng miteinander verknüpft. Die Anforderungen und Vorschriften an die Buchhaltung in Wohnungsunternehmen sind komplex und anspruchsvoll.

Es werden mit der Referentin Kerstin Bonk, Geschäftsführerin bonkonsult, die Grundlagen der Anlagenbuchführung sowie der Darlehensbuchhaltung vermittelt sowie die typischen Geschäftsprozesse in diesen Bereichen abgebildet. Als praxisorientiertes Seminar gibt es einen umfangreichen Überblick.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter der Bereiche Rechnungswesen, zudem ist es auch für Quereinsteiger geeignet.

Weitere Informationen und Anmeldung: Link

Mit NEOVID Expert:innen zu Learning & Development Themen aus der Immobilienwirtschaft vernetzen

NEOVID – das beschreibt ein Netzwerk für unsere Branche zu überfachlichen Themen aus dem breiten Themenfeld der Personalentwicklung. Gemeinsam mit den Expert:innen aus der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft widmet sich das Europäische Bildungszentrum der Immobilienwirtschaft (EBZ) den Themen Lernen, Mitarbeiterentwicklung, Führung, Employer Branding, Ausbildung und vielen weiteren Themen. Die Neovid Plattform liefert Studien und Artikel zu aktuellen Fragestellungen im Learning & Development Bereich. Darüber hinaus bietet das EBZ Events in Form von MeetUps und Workshops an, um über zukunftsweisende Themen zu diskutieren und Erfahrungen zu teilen. Mit NEOVID begegnet das EBZ den Herausforderungen fortschreitender Digitalisierung, sowie Veränderungen im Arbeitsalltag durch den zunehmend spürbaren demographischen Wandel.

Ziel des NEOVID Netzwerkes ist es sich gegenseitig zu überfachlichen Personalthemen zu inspirieren und Wissen und Ideen miteinander zu teilen. Gemeinsam stellt sich das EBZ mit den Expert:innen aus Wohnungs- und Immobilienwirtschaft den Herausforderungen eines sich wandelnden Arbeitslebens und treiben Wandel aktiv voran. Damit sollen auch insbesondere mittelständische und kleinere Unternehmen aus der Wohnungs- und Immobilienbranche angesprochen und ihnen eine Community für den Austausch und die Vernetzung angeboten werden.

Das Herzstück von NEOVID ist eine Plattform, die aktuell in sechs Themenbereiche gegliedert ist. Jede Seite enthält redaktionelle Texte, Literaturhinweise und aktuelle Studienergebnisse. Zusätzlich haben Nutzer:innen die Möglichkeit sich für die Events des EBZ in Form von MeetUps und Workshops anzumelden oder sich in einem Circle mit anderen Nutzer:innen zusammenzuschließen und gemeinsam an Fragestellungen zu arbeiten.

In Abständen von 6-8 Wochen finden Online-MeetUps zu personalrelevanten Fragestellungen statt. Eine Session umfasst dabei 1,5 Stunden. Neben den MeetUps bietet das EBZ auch ganztägige Workshops an, die zu einem großen Teil am EBZ durchgeführt werden. Auch das Forum Personal ist gemeinsam mit den Regionalverbänden als eine Veranstaltung innerhalb des Neovid Projektes aufgesetzt. Zusätzlich moderiert das EBZ Arbeitsgruppen, sogenannte Circles, in denen sich Nutzer:innen über aktuelle Fragestellungen und Herausforderungen austauschen und gemeinsame Lösungswege suchen.

Für 2023 plant das EBZ 7 MeetUps, 5 Workshops und 1 Community-Day. Der Community-Day soll das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der Community stärken und noch einmal bewusst den persönlichen Austausch fokussieren. Bei der Auswahl der Events wählt das EBZ bewusst einen partizipativen Ansatz, um NEOVID-Mitgliedern die Chance zu bieten sich aktiv mit Themen, die sie gerade beschäftigen einzubringen und weiterführende Impulse zu erhalten. Dazu bindet das EBZ neben internen und externen Referenten auch Erfahrungsberichte und Praxisbeispiele aktiv mit ein.
Sie haben Interesse Teil des NEOVID Netzwerkes zu werden und sind neugierig geworden auf die Inhalte und Events, die NEOVID zu bieten hat? Dann generieren Sie sich einen kostenlosen Testzugang über die folgende Landingpage: https://neovid.de/.