Veranstaltungshinweis: DigiKon Süd 2025 am 31. März und 1. April in Kempten

Digital und praxisnah: Die DigiKon Süd bringt Digitalisierungslösungen der Wohnungswirtschaft auf die Bühne und Unternehmen in den Austausch. Das Digitalisierungs-Forum der süddeutschen Wohnungswirtschaft, gemeinsam gestaltet von vbw Baden-Württemberg und VdW Bayern, findet 2025 am 31. März und 1. April an einem neuen Ort statt – wir freuen uns, Sie live vor Ort in der bigBOX in Kempten oder im Livestream begrüßen zu dürfen!

Auf der diesjährigen DigiKon Süd erwartet Sie erneut ein spannendes Programm mit Schwerpunkten in den Bereichen:

  • Workshops zu den Themen “MS Office-Potentiale vollständig nutzen”, “KI für mein Unternehmen” & “Klima und Digitalisierungspfad zusammenbringen”
  • Austausch zu Effekten digitaler Heizungssteuerung
  • Low-Code-Ansätze zur Überwindung von “Digitalisierungslücken”
  • KI-Assistenten für Mitarbeiter und Mieter
  • Nutzen von Cloudanwendungen für Verwaltung und Abrechnung der Betriebskosten
  • Vermietungsprozess im Jahr 2035 – ein Schlüsselprozess in die Zukunft gedacht

Finden Sie heraus, wie kleine, mittelständische und große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften mit dem Thema Digitalisierung umgehen, knüpfen Sie neue Kontakte und lernen Sie neue Möglichkeiten der Digitalisierung kennen, die echten Mehrwert für Ihre tägliche Arbeit bereithalten. Immer unter dem Motto: Digital und praxisnah!

Information & Anmeldung

Seminarhinweis: Heizkosten sparen und Schimmel vermeiden – Erfolgreiche Kommunikation zum Thema Schimmelbildung am 24. und 25. Februar

Vor dem Hintergrund steigender Heizkosten kommt es bei zahlreichen Wohnungen immer wieder zu Schimmelbildung. Der Mieter meldet sich dann beim Wohnungsunternehmen und ist der Ansicht, alles richtig zu machen. Bei der Begutachtung stellt sich dann häufig heraus, dass der Mieter durch falsches Heiz- und Lüftungsverhalten für den Schaden verantwortlich ist. Bei den dann folgenden Beratungsgesprächen sind die Mieter oft beratungsresistent und teilweise sogar aggressiv.

Das Ziel des Seminars ist es deshalb aufzuzeigen, wie man dem Mieter die Schimmelursachen und die Methoden zur Bekämpfung des Schimmels anschaulich vermittelt und dem Mieter zu einer nachhaltigen Verhaltensveränderung bewegt. Dabei werden praxisnahe Argumente und Methoden vorgestellt, mit denen die Seminarteilnehmer ihre kommunikative Sicherheit erhöhen und das Unternehmen ggf. vor den Folgen gerichtlicher Auseinandersetzungen bewahren.

Anmeldung München 24.02.
Anmeldung Nürnberg 25.02.

GdW-Information 172: Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 2024/2025

Zum Jahresanfang veröffentlicht der GdW eine kurze Zusammenfassung der Einschätzungen zur aktuellen Wirtschaftslage in Deutschland.
Zur Unterstützung bei der Abfassung Ihrer Geschäftsberichte finden Sie die Veröffentlichung sowohl als PDF-Datei als auch als Word-Datei sowie die enthaltenden Abbildungen als PowerPoint.

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Bayerischer Baugipfel

Am 10. Februar 2025 hat Ministerpräsident Dr. Markus Söder alle wichtigen Vertreter der Branche – Arbeitnehmer, Handwerk, Industrie, Wohnungsunternehmen und kommunale Spitzenverbände – zu einem Baugipfel im upside east im Münchner Werksviertel geladen.

Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „In Bayern haben wir die Mittel für Tiefbau in zehn Jahren fast verdoppelt, haben ein eigenes Brückensanierungsprogramm und unterstützen mit dem Baukonjunkturprogramm 3000 Familien beim Traum vom Eigenheim. Mit der BauNova Bayern bündeln wir unsere Wohnungsbaugesellschaften mit 30.000 günstigen Wohnungen in Bestand und Planung. Zudem erleichtern wir Dachgeschossausbauten und Aufstockungen, streichen Verordnungen und sorgen für schnellere Genehmigungen sowie die Digitalisierung der Bauverwaltung. Nur eine starke Baubranche sichert Arbeitsplätze, lindert den Wohnungsmangel und prägt auch architektonisch das Städtebild unserer Zeit.“

In einer Pressekonferenz nannte Söder als Ziel, eine Wende im Bereich des Bauens zu erreichen. Bei der Umsetzung setze Bayern auf weiteren Bürokratieabbau, etwa durch eine Überarbeitung der Brandschutzregeln, die Digitalisierung von Bauanträgen und Vereinfachungen beim Denkmalschutz. Außerdem ist geplant, die Genehmigungsverfahren in den Behörden durch den Einsatz Künstlicher Intelligenz zu beschleunigen.  Zudem verwies Söder auf die bereits erfolgten Anpassung der Bayerischen Bauordnung im Rahmen des Modernisierungsgesetzes.

Vom Bund forderte die Staatsregierung eine Erhöhung der Wohnraumfördermittel auf 3,5 Mrd. Euro jährlich, ein Sonderabschreibungsprogramm für Bauinvestitionen und eine Reduzierung der Grunderwerbssteuer auf den bayerischen Satz.

Statement VdW Bayern: Lösungen für mehr Wohnungsbau

Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen nennt drei konkrete Lösungsansätze als Auswege aus der Baukrise. Erste und wichtigste Stellschraube sind die Baukosten. Diese müssen dringend gesenkt werden. Als konkrete Maßnahmen für schnelle Erfolge schlägt der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen Reduzierungen bei den Baustandards, die Vereinfachung des Baurechts und eine bessere Förderung des seriellen und modularen Bauens vor. „Das Bauen muss einfacher, schneller und kostengünstiger werden“, sagt Maier. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist der geplante Gebäudetyp E, wie einfach bauen. „Der Gebäudetyp E muss das neue Normal werden“, ergänzt der Verbandsdirektor. Dazu brauche es aber eine praxistaugliche Regelung im BGB.

Zweiter Punkt ist die Stärkung und Verstetigung der Fördermittel für das bezahlbare Wohnen. Die KfW muss wieder ein verlässlicher Partner für den Wohnungsbau werden. Die Verbandsmitglieder können aktuell ohne Fördermittel keine Neubauprojekte durchführen. Für das Bauen ist eine langfristige Planungssicherheit unabdingbar.

Drittens: Die in Bayern dringend benötigten Wohnungen werden nicht nur mit Fördermitteln gebaut werden können. Ohne privates Kapital sind die benötigten Stückzahlen nicht finanzierbar. Deshalb spricht sich der Verband für steuerliche Anreize für den Mietwohnungsbau und den Eigenheimbau aus. Dies würde auch dazu beitragen, die angespannten Mietwohnungsmärkten zu entlasten.

Europäisches Parlament bildet einen Sonderausschuss zur Wohnraumkrise

Am 23. Januar 2025 wurde die Zusammensetzung des Sonderausschusses zur Wohnraumkrise in der EU bekanntgegeben, nachdem das Europäische Parlament auf seiner Plenarsitzung im Dezember 2024 die Einrichtung des Sonderausschusses beschlossen hatte.

Unter den 33 Mitgliedern des Sonderausschusses befinden sich drei deutsche Europaabgeordnete: Markus Ferber (CSU, Europäische Volkspartei (EVP)), Gabriele Bischoff (SPD, Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten (S&D)) sowie Irmhild Boßdorf (AfD, Europa der Souveränen Nationen (ESN)).

Die Sitze verteilen sich wie folgt auf die Fraktionen: EVP neun, S&D sechs, Patrioten für Europa (PfE) vier, Europäische Konservative und Reformer (EKR) vier, Renew (liberale Fraktion) vier, Die Grünen/EFA zwei, Fraktion Die Linke zwei, ESN und Fraktionslos (NI) jeweils ein Sitz.

In der konstituierenden Sitzung am 30. Januar 2025 wurden die italienische Abgeordnete Irene Tinagli (S&D) zur Vorsitzenden sowie ihre vier stellvertretenden Vorsitzenden gewählt: Dirk Gotink, NL (EVP), Vincent Marza Ibanez, ES (Green/EFA), Ciaran Mullooly, IE (Renew) und Regina Doherty, IE (EVP).

Ziel des Sonderausschusses ist die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum. Der Ausschuss wird sich speziell damit auseinandersetzen, wie die EU-Beihilferegeln überarbeitet werden können, um staatliche Förderungen im Wohnungsbau zu erleichtern. Zu den weiteren Aufgaben gehören die Ermittlung des Bedarfs an Wohnraum, die Analyse bestehender wohnungspolitischer Maßnahmen in der EU und auf anderen Ebenen, die Analyse der Auswirkungen der Spekulation mit Wohnraum, die Analyse der Auswirkungen von EU-Maßnahmen auf die Bezahlbarkeit von Wohnraum, die Bewertung potentieller Hindernisse für den Bausektor, die Bewertung der Auswirkungen gemeinnütziger und gewinnorientierter Wohnungslösungen, die Bewertung von Strategien und Legislativvorschlägen zur Bereitstellung bezahlbaren Wohnraumes sowie die Mitwirkung an der künftigen Umsetzung des europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum und der EU-Wohnungsstrategie der Kommission.

Ein Bericht mit Empfehlungen zur Bewältigung der Wohnraumkrise in Europa soll die Arbeit des Sonderausschusses abschließen. Der Sonderausschuss ist zunächst für zwölf Monate eingerichtet.

Download EU Info

Für Münchner Verbandsmitglieder: Umfrage der Branddirektion München zur Zufriedenheit bei der Zusammenarbeit

Wir leiten hiermit eine Umfrage aus der Branddirektion München an Sie weiter.

Branddirektor, Florian Petz, hat Kontakt mit der Vereinigung Münchener Wohnungsunternehmen aufgenommen und bietet an, Ihre Rückmeldungen zu sammeln und auch für weitere Gespräche zur Verfügung zu stehen.

Brandschutz ist ein Thema, das uns in unserer täglichen Hausbewirtschaftung begleitet – im Bestand oft mit überraschenden Effekten, im Neubau oft in langen planerischen Prozessen.

Sie haben nun die Möglichkeit Ihre Erfahrungen oder Anregungen im Rahmen dieser Kundenbefragung mitzuteilen.

Die Teilnahme an der Umfrage wird bis Ende Februar möglich sein:

Zur Umfrage

Neue Tools für den Jahresabschluss

Plausibilisierung Werthaltigkeit Immobilien AV (ehem. Beizulegender Wert)

Das Exceltool dient der Berechnung des niedrigeren beizulegenden Werts (Werthaltigkeitsprüfung im Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 3 Satz 5 HGB).
Mit dem Berechnungstool wird der beizulegende Wert eines Objekts ermittelt und dem Buchwert des Objekts gegenübergestellt. In dem Exceltool wird darauf aufbauend veranschaulicht, ob eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erforderlich ist oder nicht.

Ermittlung eines überschlägigen Beteiligungswerts (Schnelltest Finanzanlagen)

Das Exceltool dient der Berechnung des überschlägigen Werts einer Beteiligung i.S.v. § 271 Abs. 1 HGB zum Abschlussstichtag für Zwecke der Bilanzierung im handelsrechtlichen Jahresabschluss.

In dem Exceltool wird veranschaulicht, ob eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund einer dauerhaften Wertminderung erforderlich ist oder nicht. Da es sich bei Beteiligungen um Finanzanlagen handelt, dürfen gemäß § 253 Abs. 3 S. 6 HGB auch außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, wenn keine dauernde Wertminderung vorliegt.

Vollständiger Finanzplan (VoFi) für Neubau und Modernisierung

Der vollständige Finanzplan (kurz „VoFi“) stellt ein Instrument zur Unterstützung von Investitionsentscheidungen sowie zur laufenden Investitionskontrolle dar, in dem alle dem Investitionsobjekt zurechenbaren finanziellen Komponenten und Konsequenzen tabellarisch erfasst werden.

Der VoFi hilft, die notwendigen Entscheidungen zahlenmäßig aufzubereiten, Argumentationen zu stützen und unterschiedliche Alternativen zu vergleichen.
Berechnungssheets stehen sowohl für sowohl für Neubaumaßnahmen als auch für Modernisierungsmaßnahmen zur Verfügung.

Orientierungsleitfaden zur Erstellung des Lageberichts

Der aktualisierte Orientierungsleitfaden wird nachgereicht, sobald die Datengrundlage des GdW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) bereit steht. Es folgt ein entsprechender Hinweis in der VdW aktuell, wenn der Orientierungsleitfaden im Mitgliederbereich abrufbar ist.

IT-Anforderungslisten

Um unseren Mitgliedsunternehmen die Arbeit mit IT-Anforderungen während der Jahresabschlussprüfung zu erleichtern, haben wir unsere bestehende Liste überarbeitet und neu strukturiert. Das Ziel: eine klarere, verständlichere und praxisnahe Übersicht der relevanten Anforderungen für Ihre IT-Systeme.
Die neue IT-Anforderungsliste wurde so gestaltet, dass sie sich einfacher nutzen lässt und gleichzeitig alle wesentlichen Aspekte abdeckt. Durch eine optimierte Gliederung und präzisere Formulierungen sind die Anforderungen nun schneller erfassbar und anwendbar.

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Ergebnis der bayerischen Wohnraumförderung im Jahr 2024

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr informiert über die bayerische Wohnraumförderung im Jahr 2024.

Die Maßnahmen der Bayerischen Staatsregierung für mehr bezahlbaren Wohnraum zeigen Wirkung: Mit dem Wohnbau-Booster Bayern, dem Bayerischen Baukonjunkturprogramm und durch die Anhebung der Einkommensgrenzen wurde im vergangenen Jahr das gute Ergebnis von 2023 über alle Programme hinweg um rund 50 Prozent übertroffen. „Der Wohnungsbau befindet sich aufgrund der anhaltend hohen Baukosten bundesweit in einer schwierigen Lage“, betont Bayerns Bauminister Christian Bernreiter, „umso mehr freut es mich, dass unsere Politik Früchte trägt und wir im vergangenen Jahr so viele Bauherren bei der Schaffung und dem Erhalt von bezahlbarem Wohnraum unterstützen konnten.“

Für die staatliche Wohnraumförderung in Bayern standen im Haushaltsjahr 2024 rund 1,1 Milliarden Euro zur Verfügung. Der Freistaat Bayern unterstützte damit kommunale, kirchliche, staatliche, genossenschaftliche und private Vorhabenträger beim Bau und der Modernisierung von in Summe mehr als 13.600 Wohneinheiten in allen Landesteilen.

Im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms, des Kommunalen Wohnraumförderungsprogramms und des Bayern-Darlehens konnten so über 8.700 Wohnungen und Eigenheime gefördert werden. Dabei konnte der Bau von über 3.100 sozial gebundenen Mietwohnungen bewilligt werden. Zudem wurden über 2.600 Maßnahmen zur Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung gefördert. In der Eigenwohnraumförderung wurde der Bau oder Erwerb von rund 3.000 Eigenheimen unterstützt. Dies ist nahezu eine Verdopplung zum Vorjahresergebnis. „Wohneigentum ist nicht nur ein Ort zum Leben, sondern auch eine wichtige Grundlage für die finanzielle Sicherheit im Alter. Wir möchten, dass möglichst viele Menschen in Bayern die Chance haben, Eigentum zu erwerben und damit für ihre Zukunft vorzusorgen“, sagt Bernreiter: „Gerade für Familien und Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen ist der Zugang zu Wohneigentum keine Selbstverständlichkeit, deshalb freut es mich, dass wir so viele Familien bei der Schaffung von Wohneigentum unterstützen konnten.“

Weiterhin wurden rund 2.400 Wohnplätze für Studierende und Auszubildende, rund 300 Wohnplätze für Menschen mit Behinderung, die Modernisierung von über 1.000 Mietwohnungen und Wohnplätzen sowie die Verlängerung von rund 1.200 Belegungsbindungen gefördert.

Ziel ist es, die Dynamik in der Wohnraumförderung auch in Zukunft beizubehalten, um die bayerische Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Deshalb setzt sich Staatsminister Bernreiter als Vorsitzender der Bauministerkonferenz insbesondere auch dafür ein, dass der Bund den Ländern seine Gelder für den sozialen Wohnungsbau möglichst schnell zur Verfügung stellt und warnt: „Wenn der Bund hier nicht bald aktiv wird, kann das zur Folge haben, dass Bewilligungen und damit dringend benötigte Wohnbauprojekte ins Stocken geraten. Das darf nicht passieren. Einen Stillstand in der Förderung und beim Bau von Wohnungen können wir uns bei der derzeit schon desolaten Baukonjunktur nicht leisten.“

Erinnerung und Fristverlängerung bis 21. Februar 2025: Ausschreibung für die Neuen Europäischen Bauhaus Preise 2025

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Bewerbungsfrist der Mitte Januar begonnenen Ausschreibung der Europäischen Kommission für die fünfte Ausgabe der Neuen Europäischen Bauhaus-Preise bis 21. Februar 2025 verlängert wurde. Der Schwerpunkt des diesjährigen Wettbewerbs liegt auf bezahlbarem Wohnraum. Vier Preise werden ausschließlich für bestehende Projekte in diesem Bereich vergeben, die nachhaltige, inklusive, schöne und bezahlbare Wohnraumlösungen im Einklang mit den drei Kernwerten und -prinzipien des NEB vereinen.

Insgesamt sind 22 Preise für innovative Projekte und Konzepte in den folgenden vier Kategorien vorgesehen:

1. Rückbesinnung auf die Natur
2. Wiedererlangung des Zugehörigkeitsgefühls
3. Vorrang für Orte und Menschen, die Unterstützung am stärksten benötigen
4. Ausgestaltung eines kreislauforientierten industriellen Ökosystems und Unterstützung des Lebenszyklusdenkens

Auch in der 2025-Ausgabe wird es wieder zwei Wettbewerbsbereiche geben: Wettbewerbsbereich A – „New European Champions“ für bestehende Projekte und Wettbewerbsbereich B – „New European Bauhaus Rising Stars“ für Ideen/Konzepte von jungen Menschen unter 30 Jahren. Pro Wettbewerbsbereich werden vier Gewinner und vier Zweitplatzierte ausgewählt. Zusätzlich werden, wie in den vergangenen Jahren, zwei Projekte durch eine öffentliche Online-Abstimmung prämiert. Für den Sonderpreis „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ im „Wettbewerbsbereich A“ wird in jeder der vier Kategorien ein Preis vergeben.

Die Preisträger im „Wettbewerbsbereich A“ erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 30.000 EUR. Für die Zweitplatzierten sind 20.000 EUR vorgesehen. Die Preisträger im „Wettbewerbsbereich B“ bekommen jeweils 15.000 EUR für den ersten und 10.000 EUR für den zweiten Platz. Die vier Gewinner des Sonderpreises „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ erhalten jeweils 30.000 EUR. Zusätzlich erhalten alle Gewinner ein Kommunikationspaket der Europäischen Kommission.

Bewerbungsschluss ist nun der 21. Februar 2025 um 19.00 Uhr. Die Bewerbungen müssen in englischer Sprache auf der NEB-Preis_Plattform eingereicht werden. Wichtig ist dabei die Darstellung, wie das Projekt die NEB-Kernwerte (Nachhaltigkeit, Inklusion, Ästhetik) und die NEB-Grundwerte (partizipativer Prozess, Multi-Level-Beteiligung und transdisziplinärer Ansatz) integriert.

Die Bewerbung für den Sonderpreis „NEB Bezahlbarer Wohnraum“ ist nur im „Wettbewerbsbereich A“ möglich und muss dort deutlich gekennzeichnet werden. Die Bewerbung kann jedoch zusätzlich im „Wettbewerbsbereich A“ für die NEB Hauptpreise 2025 in der gleichen Kategorie eingereicht werden. Das Projekt kann jedoch nur einen Preis erhalten.

Bewerbungen, die bereits in einer früheren Ausgabe des NEB-Preises eingereicht wurden, aber nicht ausgezeichnet wurden, können erneut abgegeben werden.

Weitere Informationen zum Bewerbungsprozess und zu den Zulassungskriterien können dem Leitfaden entnommen werden.

12,3 Prozent weniger Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern 2024

Nach Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik ist im Jahr 2024 die Abwärtsbewegung im bayerischen Wohnungsbau nicht mehr so stark aber weiterhin erkennbar. Im Vorjahresvergleich sinkt die Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen bei Mehrfamilienhäusern um 16,5 Prozent, bei Einfamilienhäusern um 14,9 Prozent und bei Zweifamilienhäusern um 11,5 Prozent. Bei Wohnungen in Wohnheimen sind es 676 weniger Baugenehmigungen, beziehungsweise 23,6 Prozent. Dagegen steigen die Wohnungsbaugenehmigungen bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden um 432 Fälle beziehungsweise 5,2 Prozent. Der Wohnungsbau teilt sich dabei in Neubauten (82,5 Prozent bzw. 41 242 Wohnungsbaugenehmigungen) und Baumaßnahmen (17,5 Prozent bzw. 8 728 Wohnungen) auf.

Rückgang bei kreisfreien Städten um 19,7 und in Landkreisen um 7,9 Prozent

Der Blick auf Regierungsbezirke und Kreise zeigt über alle Regierungsbezirke hinweg sowie bei den Landkreisen unterschiedlich stark ausgeprägte Abnahmen der Baugenehmigungen. In Schwaben und Oberbayern bewegt sich der Rückgang prozentual im einstelligen Bereich, in der Oberpfalz ist er dagegen mit fast 28 Prozent am deutlichsten. Die Regierungsbezirke Niederbayern (-14,1 Prozent), Oberfranken (-19,5 Prozent), Unterfranken (-15,7 Prozent) und Mittelfranken (-18,1 Prozent) weisen ebenfalls hohe Werte auf. Auf der Kreisebene verzeichnen die kreisfreien Städte mit einem Minus von 19,7 Prozent und die Großstädte mit einem Minus von 18,0 Prozent einen stärkeren Rückgang als die Landkreise Bayerns mit 7,9 Prozent.

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