Wohnungsmangel: Sozialen und bezahlbaren Wohnungsbau endlich voranbringen

Nach am 5. Februar veröffentlichten Berechnungen des Verbändebündnisses „Soziales Wohnen“ fehlen in Deutschland rund 550.000 Wohnungen, davon allein in Berlin 35.000 bezahlbare Wohnungen und Sozialwohnungen. Das Bündnis fordert unter anderem einen ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent auf alle Bauleistungen für neue Wohngebäude, in denen mehr als zwei Drittel der Wohnungen Sozialwohnungen sind und eine Absenkung der Baustandards.

Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Es ist unbestreitbar: In Deutschland fehlt es massiv an Sozialwohnungen. Der Bestand an Sozialwohnungen lag 2023 bereits rund 1,2 Millionen Einheiten unter dem Niveau von 2002. Seit Jahren schrumpft die Zahl der Sozialwohnungen, während die Bindungen bestehender Wohnungen auslaufen und mehr Wohnungen aus der sozialen Förderung herausfallen, als neue entstehen. Die Realität ist klar: Der soziale Wohnungsbau kommt nicht voran – trotz höherer Mittel und intensiver Diskussionen. Die ambitionierten Ziele der Bundesregierung von 100.000 neuen Sozialwohnungen pro Jahr wurden in keinem einzigen Jahr erreicht. Um die staatlichen Subventionen sinnvoll einzusetzen, muss sofort alles getan werden, um die Baukosten endlich wieder in den Griff zu bekommen. Mehr Geld und weniger Wohnungen kann nicht die Antwort auf den Mangel sein.

Die nächste Regierung muss deshalb zusammen mit den Ländern einen echten Boost für den sozialen Wohnungsbau schaffen: Baukosten runter, vergünstigte Grundstücke und die Förderbedingungen für den sozialen Wohnungsbau so anpassen, dass mehr Neubau möglich ist. Dafür müssen niedrigere Bau-Standards für die Förderung festgelegt werden. Zum anderen müssen die Länder sich viel stärker für den Kauf von Belegungsbindungen für sozial gebundenen Wohnraum engagieren.

Aber nicht nur im sozialen Wohnungsbau klafft eine gewaltige Lücke: Die Gesamtzahl neu genehmigter Wohnungen ist seit Anfang 2022 stark rückläufig. Das bedeutet, dass nicht nur Haushalte mit niedrigen Einkommen, sondern große Teile der Gesellschaft mit dem Problem konfrontiert sind – der Mangel an bezahlbarem Wohnraum betrifft die breite Mitte der Bevölkerung.

Wir fordern deshalb schon lange eine dritte Fördersäule für bezahlbaren Wohnraum. Mit dem KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) hat das Bundesbauministerium in der ablaufenden Legislaturperiode hier einen Versuch unternommen, der aber bei Weitem nicht ausreicht. Wenn Wohnungsbau für die Mitte der Gesellschaft wieder bezahlbar werden soll, brauchen wir ein viel breiter angelegtes Programm mit einer Zinssenkung auf 1 Prozent. In Kombination mit dem seriellen und modularen Wohnungsbau und den Kostenvorteilen aus der entsprechenden GdW-Rahmenvereinbarung wären dann wieder bezahlbare Mieten von 9 bis 12 Euro pro Quadratmeter möglich. So würde auch die abgeflaute Baukonjunktur wieder in Schwung kommen und die zusätzlichen Steuereinnahmen würden die Zinssenkung für den Staat kostenneutral machen.

Um den Neubau von Wohnungen voranzubringen, muss sich Deutschland zudem von zu starren Bauvorschriften verabschieden. Flexiblere Standards sind erforderlich – eine echte Baukostenbremse muss her. Auch eine beschleunigte Planung und Genehmigung ist unerlässlich. Und: Der Neubau von Wohnungen muss als vorrangiges öffentliches Interesse anerkannt werden.“

Link zur Pressemitteilung des Verbändebündnisses „Soziales Wohnen“

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Seminarhinweis: Die solare (Dach-) Nutzung der Immobilie aus energierechtlicher Sicht am 12. Februar

Die Landesgesetzgebung verpflichtet immer mehr Immobilieneigentümer zur solaren Dachnutzung. Wirtschaftlich ist das nur lohnend, wenn das Geschäftsmodell stimmt. Das wiederum wird maßgeblich durch das Recht und hier wiederum durch das Energierecht determiniert.

In diesem Seminar wollen wir Ihnen einen Überblick über mögliche Nutzungsmöglichkeiten des solar vor Ort in Ihrer Immobilie produzierten Stroms geben. Was kann ich rechtlich machen? Was muss ich dabei beachten?

Derzeit sieht der Referent dafür folgende Agenda vor:

  1. Überblick über die wichtigsten Normen des Energierechts bei der solaren Dachnutzung
  2. Die Solardachnutzungspflicht als Ordnungsrecht (kurzer Überblick)
  3. Der Umgang mit der solaren Dachnutzungspflicht: die Optionen

Netzeinspeisung (Volleinspeisung)

Technische Vorgaben
Regelungen aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023)

Mieterstrom (dezentraler Verkauf mit Vollversorgung des Mieters)

Technische Vorgaben
Abgrenzung zwischen dezentraler Versorgung („Kundenanlage“) und Netzbelieferung
Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Vertragsgestaltung
Vorgaben des EEG 2023 an einen Mieterstromzuschlag
Energierechtliche Aufgaben eines Mieterstromes (Pflichten als Energieversorger)

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung („PV-Only“ ohne Vollversorgungspflicht)

Vorgaben aus dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) an die Vertragsgestaltung
Organisation von Aufteilungsschlüssel und Koordinierung mit dem Zweit-Lieferanten
Energierechtliche Erleichterungen aus Sicht der Energieversorgung

Vertragsmodelle des sog. „Energy Sharing“

Vorstellung des Konzepts und der rechtlichen Möglichkeiten
Diskussion der vorhandenen Ansätze und Möglichkeiten aus Sicht der Immobilieneigentümer

Kombinationen der aufgezeigten Möglichkeiten

Zur Anmeldung

UBA veröffentlicht neues Internetportal – „So geht’s mit Wärmepumpen!“

Das Umweltbundesamt (UBA) hat das Internetportal „So geht’s mit Wärmepumpen!“ Link ins Leben gerufen, um erfolgreiche Wärmepumpenprojekte in Bestandsgebäuden zu präsentieren. Hiermit möchten wir Sie als Akteure aus der Wohnungswirtschaft dazu einladen, ihre Projekte über dieses  Online-Portal einzureichen. Nutzen Sie die Chance, sich und Ihr Unternehmen als Vorreiter in Sachen Klimaschutz und Energiewende sowie Mieterschutz vor fossiler Preissteigerung auf dem UBA-Portal zu präsentieren. Tragen Sie zum Informationsaustausch in unserer Branche bei und profitieren Sie von den Erkenntnissen anderer.

Das UBA-Projektteam bestehend aus ifeu – Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg GmbH, co2online gemeinnützige Beratungsgesellschaft mbH und Ingenieurbüro Heckmann unterstützt Sie gerne.

Die Datenbank „So geht’s mit Wärmepumpen!“ wird im Rahmen eines Projektes des Umweltbundesamtes entwickelt.

Der GdW ist als Mitglied des Fachbeirats in die Entwicklung der Datenbank eingebunden.

GdW Stellungnahme zur Konsultation der Plattform für nachhaltiges Finanzwesen zur EU-Taxonomie

Der GdW hat eine Stellungnahme zum Entwurf eines Berichts der Plattform on Sustainable Finance über die Tätigkeiten und technischen Evaluierungskriterien, die aktualisiert werden sollen, abgegeben.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wurden gebeten, die Forderungen der Wohnungswirtschaft zu unterstützen.

Unsere Forderungen werden wir auch in die Omnibus-Initiative der EU zur Vereinfachung der Berichtspflichten im Rahmen der CSRD und EU-Taxonomie im Februar 2025 einbringen.

Die EU-Kommission hat am 29.01.2025 einen „Kompass für die Wettbewerbsfähigkeit“ (EU-Kompass) veröffentlicht. Der EU-Kompass enthält u.a. einige Hinweise auf die Richtung, in die die Omnibus-Initiative zur Vereinfachung der CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive), CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive; Europäische Lieferkettenrichtlinie) und der EU-Taxonomie gehen soll:

  • Erklärtes Ziel ist es, die EU-Berichtspflichten für alle Unternehmen um 25% und für KMU um 35% zu reduzieren.
  • Es soll eine neue Kategorie für Unternehmen geschaffen werden, die “größer als KMU, aber kleiner als Großunternehmen” sind.
  • Konkrete Schwellenwerte werden voraussichtlich erst in der Omnibus-Initiative vorgeschlagen.
  • Unternehmen dieser Größenklasse sollen von regulatorischen Vereinfachungen “im gleichen Sinne wie KMU” profitieren.
  • Generell sollen die Angabepflichten in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang der Aktivitäten der Unternehmen stehen.
  • Zudem sollen die geforderten Informationen besser auf die Bedürfnisse von Investoren ausgerichtet werden. Es soll sichergestellt werden, dass Investitionen in kleinere Unternehmen in der Übergangsphase durch die Berichterstattung nicht beeinträchtigt werden.
  • Die Erstanwendungszeitpunkte für die Nachhaltigkeitsberichterstattung sollen verhältnismäßig sein.
  • Es werden Maßnahmen geplant, um den “trickle-down”-Effekt der Berichtsanforderungen auf kleinere Unternehmen in der Lieferkette zu verhindern.

Das Omnibus-Paket ist für den 26.02.2025 angekündigt.

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.

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Inflation in Bayern liegt im Januar 2025 bei 2,5 Prozent

Rückgang der Verbraucherpreise (alt: Inflationsrate) um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat Dezember 2024

Im Vergleich zum Vormonat Dezember 2024 fallen die Verbraucherpreise im Januar 2025 um 0,3 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum Dezember 2024 günstiger (-0,7 Prozent). Die Preise für Heizöl (+9,2 Prozent) und Kraftstoffe (+5,0 Prozent) liegen deutlich über dem jeweiligen Wert des Vormonats. Strom (-1,9 Prozent) ist günstiger im Vergleich zum Dezember 2024.

Inflationsrate im Januar

Die Inflationsrate, gemessen als Prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Januar 2025 bei 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat fallen die Verbraucherpreise im Januar 2025 um 0,3 Prozent.

Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich in diesem Monat auf 3,0 Prozent. Gegenüber dem Vormonat Dezember 2024 ist hier ebenfalls ein Rückgang, und zwar von 0,5 Prozent zu verzeichnen.

Nahrungsmittel: Hohe Preissteigerungen bei Butter, Olivenöl wird günstiger

Im Jahresvergleich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Januar 2025 Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln hinnehmen (+1,7 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat zeigt sich hier allerdings eine Reduktion um 0,7 Prozent. Obst (-2,1 Prozent) und Gemüse (-1,1 Prozent) werden gegenüber dem Vorjahr billiger. Mit einem Preisanstieg von 11,8 Prozent werden Speisefette und Speiseöle deutlich teurer. Diese Preissteigerung kann vor allem bei Butter (+33,9 Prozent) beobachtet werden, günstiger hingegen werden Margarine und Pflanzenfett (-1,3 Prozent) sowie Sonnenblumen- und Rapsöl (-2,8 Prozent). Olivenöl (-17,2 Prozent) kann deutlich günstiger bezogen werden im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Energie günstiger als im Vorjahr, Kraftstoffe geringfügig teurer

Die Preise für Energie liegen im Januar 2025 1,6 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wird Heizöl mit einem Rückgang um 1,7 Prozent günstiger. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-5,7 Prozent) und Strom (-2,2 Prozent) können erkennbar günstiger bezogen werden. Erdgas ist mit einem Preisabfall um 1,1 Prozent ebenfalls günstiger als im Vorjahr. Kraftstoffe steigen geringfügig über den Wert des Vorjahres (+0,1 Prozent).

Tanken wird im Vergleich zum Vormonat Dezember 2024 teurer (+5,0 Prozent). Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+6,3 Prozent) sowie für Heizöl (+9,2 Prozent) steigen ebenfalls deutlich. Erdgas (-5,2 Prozent) und Strom (-1,9 Prozent) werden hingegen erkennbar günstiger im Vergleich zum Vormonat Dezember 2024.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen im Vergleich zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft deutlich moderater im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten im Januar 2025 um 1,8 Prozent.

Save the Date: Masterclass „Glasfaser für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bayern“ im Rahmen der Digital X am 25. März

Die Masterclass „Glasfaser für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft in Bayern“ findet im Rahmen der Digital X der Telekom Deutschland statt.

Am 25. März 2025 liegt der Fokus in der Allianz Arena in München auf digitalen Innovationen und Erfolgsgeschichten, die von Mut, Pioniergeist, Know-how und Ideenreichtum geprägt sind.

Innovative Lösungsansätze treiben die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung voran. Die Veranstaltung präsentiert verschiedene Perspektiven und Antworten auf zentrale Fragen der Digitalisierung – mit Blick auf Wirtschaft und Gesellschaft, Bildung und Berufsleben, Kultur und Politik.

Gerade in der aktuellen Zeit sind positive Impulse gefragt. Die Masterclass richtet sich an die Wohnungswirtschaft und zeigt anschaulich und praxisnah, welchen wirtschaftlichen Nutzen die Digitalisierung bieten kann. Thematisiert werden Strategien zur Bewältigung von Herausforderungen, die Förderung von Innovationen und die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.

Weitere Informationen zu Programm und Anmeldung folgen in Kürze.