Abschluss der Trilogverhandlungen zur Überarbeitung der CSRD

In der Plenar-Sitzung am 16.12.2025 hat das Europäische Parlament die im Trilog mit dem Rat erzielte vorläufige Einigung zum sog. „Content-Vorschlag“ (COM(2025)81) des Omnibus-I-Pakets gebilligt.

Damit sind die Trilogverhandlungen abgeschlossen, die neuen EU-Vorschriften können im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden (ein Inkrafttreten der Änderungen erfolgt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt) und sind durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen. Die Inhalte betreffen insb. folgende Punkte:

  • Bilanzrichtlinie/CSRD: Berichtspflichtige Unternehmen müssen mehr als 1.000 Mitarbeitende und mehr als 450 Mio. Euro Umsatzerlöse aufweisen
  • CSDDD: verpflichtete Unternehmen müssen mehr als 5.000 Mitarbeitende und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatzerlöse aufweisen

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie zeitnah informieren.

Seminarhinweis: Die Heizkostenabrechnung in der Praxis am 20. und 21. Januar 2026

An den Bedürfnissen der Praktiker der Wohnungswirtschaft orientiert, vermittelt dieses Seminar das gesamte Fachwissen, das für eine rechtlich sichere Abrechnung der Heizkosten nötig ist. Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter müssen in der Lage sein die Abrechnung zu erläutern. Wir wollen auch diskutieren, wie wir mit Einsprüchen gegen die Abrechnung umgehen. Die Kommunikation mit dem Mieter muss überzeugen, sonst drohen Prozesse, daher werden wir uns die umfangreiche Rechtsprechung anschauen.

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen und aktuelle Rechtsprechung
  • Duldungspflichten des Mieters bei der Ablesung und bei Funk
  • Pflicht zur Verbrauchserfassung
  • Grundkosten und Verbrauchskosten
  • Änderung von Verteilerschlüsseln
  • Abrechnung bei verbundenen Anlagen
  • Mieterwechsel innerhalb der Abrechnungsperiode
  • Was tun bei Geräteausfall? Schätzung?
  • Kürzungsrecht des Mieters
  • Ausnahmeregelungen
  • Bearbeitung der Einsprüche der Mieter
  • Anpassung der Heizkostenvorauszahlungen
  • Wie umgehen mit CO2 Kosten?
  • Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Webinar: Digitale Werkzeuge für effizientere Planungs- und Bestandsprozesse

Durch die öffentliche Diskussion rund um die Rahmenvereinbarung zum seriellen und modularen Bauen ist der GdW zunehmend Ansprechpartner für Fragen zu digitalen und industriellen Bauweisen geworden. In diesem Zusammenhang wird auf ein neues Angebot im Bereich der digitalen Planung, Umsetzung und Bewirtschaftung von Gebäuden hingewiesen: NeoBIM.

Das Unternehmen stellt seine Lösung im Rahmen eines offenen Webinars vor. Ziel ist es, interessierten Wohnungsunternehmen einen ersten Einblick in die Funktionen und Einsatzmöglichkeiten der Plattform zu geben.

Wichtig: Das Angebot steht in keinerlei Verbindung zur GdW-Rahmenvereinbarung. Es besteht keine Verpflichtung zur Nutzung, ebenso wird keine Qualitätsgarantie abgegeben. Die Vorstellung erfolgt unabhängig – mit dem Ziel, den Wohnungsunternehmen gegebenenfalls eine praktische Unterstützung zu bieten. 

NeoBIM ist ein VC-finanziertes Technologieunternehmen aus Karlsruhe mit rund 40 Entwicklerinnen und Entwicklern. Das Unternehmen entwickelt KI-gestützte Softwarelösungen, die insbesondere Hersteller im Modul- und Systembau unterstützen: von der schnellen Variantenprüfung über die digitale Planung bis hin zur strukturierten Verwaltung technischer Daten. Ziel ist es, Herstellern Werkzeuge bereitzustellen, die Flexibilität, Präzision und Geschwindigkeit erhöhen – und gleichzeitig den Aufwand in Vertrieb, Planung und technischer Dokumentation spürbar senken.

Die Lösungen von NeoBIM basieren auf moderner KI-Technologie und automatisieren wiederkehrende Aufgaben, ohne dabei die fachliche Kontrolle der Planenden einzuschränken. Dadurch entsteht mehr Raum für Gestaltung, Qualität und verantwortungsvolle Entscheidungen.

Termin: Montag, 09.02.2026, 15:00 Uhr – 16:00 Uhr

Das Webinar ist kostenlos.

Damit wir das Teilnehmerfeld etwas einschätzen können, wäre eine Zusage schön, aber nicht Voraussetzung.

Kontakt:

Silke Ziemke
+49 (30) 82403-171
ziemke@gdw.de

Im Rahmen des Webinars stellt NeoBIM folgende Werkzeuge vor:

neoONE – Planungstool wie SketchUp + AutoCAD

neoONE vereint den kompletten frühen Planungsprozess – von der ersten Massingstudie bis zum LOD-250-Design – in einem browserbasierten, KI-gestützten Tool. Massings, Grundrisse, Ansichten, Fassaden und technische Zeichnungen entstehen in wenigen Minuten und bleiben durchgehend synchron. IFC- und DWG-Exporte ermöglichen eine direkte Weitergabe an interne Teams oder externe Planungspartner.

Für Wohnungsunternehmen bedeutet dies: effiziente Variantenbildung, konsistente Unterlagen und ein deutlich beschleunigter Entwurfsprozess.

neoGEN – 3D-Machbarkeitsstudien

neoGEN automatisiert die Erstellung von Machbarkeitsstudien und generiert regelkonforme Gebäudevarianten innerhalb kürzester Zeit. Die KI analysiert Vorgaben, Abstandsflächen, Höhen, Flächenkennzahlen und liefert zudem erste wirtschaftliche Einschätzungen zu Kosten und Mieten.

Damit unterstützt neoGEN Wohnungsunternehmen bei frühen Entscheidungen, die auf langfristige Bestandsorientierung und sozial verträgliche Mietmodelle ausgelegt sind.

neoMIND – Datalake für alle Daten im Büro

neoMIND verwandelt sämtliche Projektunterlagen – Pläne, PDFs, Tabellen, Normen, Verträge und interne Dokumente – in einen strukturierten, KI-durchsuchbaren Wissensspeicher. Informationen lassen sich in Sekunden abrufen, vergleichen und prüfen.

Dies stärkt die Qualität und Transparenz komplexer Projekte und unterstützt Teams bei effizienteren Abstimmungs- und Entscheidungsprozessen.

neoSCAN – Digitalisierung as a Service

neoSCAN digitalisiert physische Bestandsunterlagen wie Papierpläne und Archivmaterial direkt vor Ort in mobilen Scan-Containern. Alle Dokumente werden lesbar, OCR-fähig und systematisch aufbereitet.

Gerade im langfristigen Bestand ermöglicht neoSCAN den nahtlosen Übergang in vollständig digitale Arbeitsprozesse.

neo2BIM – 2D-zu-3D-Konvertierung

neo2BIM konvertiert gescannte Pläne, PDFs oder DWGs automatisch in CAD- oder BIM-Modelle. Bauteile, Räume, Maße und Beschriftungen werden KI-gestützt erkannt und strukturiert umgesetzt.

So entfällt die manuelle Nachmodellierung und Bestandsgebäude können unmittelbar digital weiterbearbeitet werden.

neoSEARCH – Liste mit anstehenden Bauprojekten

neoSEARCH überwacht kommunale Websites automatisch und erkennt relevante Beschlüsse, Ausschreibungen sowie frühzeitig bevorstehende Bau- und Infrastrukturprojekte.

Wohnungsunternehmen erhalten dadurch einen Informationsvorsprung und können Potenziale, Risiken und Entwicklungsfenster deutlich früher einschätzen.

Link zum Webinar

Einladung zum Forum Soziale Quartiers- und Stadtentwicklung 2026 am 12. Februar

Wir laden Sie herzlich zum Forum Soziale Quartiers- und Stadtentwicklung am Donnerstag, 12. Februar in den Presse-Club in Nürnberg ein.

Der demografische Wandel stellt Wohnungsunternehmen zunehmend vor die strategische Aufgabe, ihre Bestände und Quartiere zukunftsfähig und altersgerecht weiterzuentwickeln. Das Forum Soziale Quartiers- und Stadtentwicklung 2026 widmet sich dem Thema „Wohnen im Alter“ und präsentiert praxisorientierte Konzepte für eine nachhaltige und soziale Quartiersentwicklung.

Wie können Menschen möglichst lange gesund und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben? Wie lassen sich ambulant betreute Wohngemeinschaften effizient und bezahlbar in bestehende Quartiere integrieren? Wie können Quartiere neuen Wohnbedürfnissen gerecht werden? Mit praxisnahen Lösungen zeigen Henriette Lutz von der Berner Fachhochschule, Brigitte Herkert von der Koordinationsstelle Pflege und Wohnen sowie Dr. Bernd Hunger, Sozialplaner und Stadtsoziologe vom StadtBüro Hunger, wie Quartiere auf die veränderten Lebensrealitäten ihrer Bewohner:innen reagieren können.

In einer Podiumsdiskussion diskutieren Wohnungsunternehmen gemeinsam mit Kooperationspartnern über gemeinschaftliche Wohnlösungen im Alter. Die abschließende Exkursion bietet Einblicke in die Quartiersarbeit des ESW – Evangelisches Siedlungswerk Bayern und der wbg Nürnberg GmbH Immobilienunternehmen in Kooperation mit der Stadtmission Nürnberg e.V. im neuen Quartier Lichtenreuth.

Information und Anmeldung:

Inflationsrate im November 2025 bei +2,3 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im November 2025 bei +2,3 %. Im Oktober 2025 hatte sie ebenfalls +2,3 % und im September 2025 +2,4 % betragen. “Die Entwicklung der Verbraucherpreise hat sich zum Jahresende vorerst stabilisiert”, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). “Der Preisauftrieb bei Dienstleistungen wirkt weiterhin erhöhend auf die Inflationsrate. Dämpfend wirken dagegen auch im November die Preisentwicklungen bei Energie und Nahrungsmitteln.” Gegenüber dem Vormonat Oktober 2025 sanken die Verbraucherpreise im November 2025 um 0,2 %.

2,8 % mehr Haushaltsabfälle im Jahr 2024

Im Jahr 2024 ist das Aufkommen an Haushaltsabfällen in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im Vergleich zu 2023 um rund 1,0 Million Tonnen oder 2,8 % auf 37,7 Millionen Tonnen gestiegen. Damit ist das Haushaltsabfallaufkommen erstmals wieder gewachsen, seit es nach dem Höchststand in der Corona-Pandemie im Jahr 2021 (40,3 Millionen Tonnen) zwei Jahre nacheinander gesunken war. Pro Kopf wurden im Jahr 2024 rund 452 Kilogramm Haushaltsabfälle eingesammelt, das waren 11 Kilogramm mehr als im Vorjahr (441 Kilogramm).

Hausmüll größter Posten der eingesammelten Haushaltsabfälle

Über ein Drittel der im Jahr 2024 eingesammelten Haushaltsabfälle waren Hausmüll (35 % beziehungsweise 13,1 Millionen Tonnen). Zum Hausmüll zählt alles, was nicht in die Wertstoffsammlung, die Gelbe Tonne oder die Biotonne geworfen werden soll oder speziell entsorgt werden muss. Die getrennt gesammelten Wertstoffe machten 30 % des Gesamtaufkommens (11,2 Millionen Tonnen) aus, gefolgt von den Bioabfällen mit 28 % (10,7 Millionen Tonnen), zu denen die organischen Abfälle aus der Biotonne sowie Garten- und Parkabfälle gehören. Die geringsten Anteile entfielen auf Sperrmüll (7 % beziehungsweise 2,5 Millionen Tonnen) und sonstige Abfälle (0,6 % beziehungsweise 0,2 Millionen Tonnen), zu denen beispielsweise Batterien und Farben zählen.

Starke prozentuale Anstiege bei Bioabfällen und Sperrmüll

Im Vergleich zum Vorjahr stieg das Aufkommen im Jahr 2024 in allen Haushaltsabfallarten an. Das Bioabfallkommen verzeichnete mit +5,9 % den stärksten prozentualen Anstieg unter den mengenmäßig bedeutsamen Haushaltsabfallarten. Die Menge des 2024 eingesammelten Sperrmülls stieg im Vorjahresvergleich um 4,8 %, während sich das Hausmüllaufkommen um 2,2 % erhöhte. Bei den Wertstoffen stagnierte das Aufkommen im Vergleich zum Vorjahr.

Anstiege auch im Pro-Kopf-Aufkommen – konstantes Niveau bei Wertstoffen

Das Aufkommen pro Kopf ist in 2024 ebenfalls in nahezu allen Haushaltsabfallarten gestiegen. Das Pro-Kopf-Aufkommen an Haus- und Sperrmüll wuchs gegenüber dem Vorjahr um 4 Kilogramm auf 187 Kilogramm. Bei den Bioabfällen war das Aufkommen im Jahr 2024 mit 128 Kilogramm pro Kopf um 7 Kilogramm höher als 2023. Die pro Kopf getrennt eingesammelte Menge an Wertstoffen blieb dagegen mit rund 134 Kilogramm unverändert gegenüber dem Vorjahr.

Auswirkungen unterschiedlicher Sanierungsraten auf das Energiesystem und seine Kosten”

Das Beratungsinstitut Prognos hat im Auftrag der in Berlin ansässigen “Stiftung Klimaneutralität” den Einfluss unterschiedlicher Sanierungsraten im deutschen Gebäudebestand bis zum Jahr 2025 und die damit in Verbindung stehenden systemischen Gesamtkosten für Wohnungsunternehmen und Mieter untersucht. Das Ergebnis der Untersuchung: Klimaneutralität im Gebäudesektor ist auch mit moderater Sanierungsrate auf aktuellem Niveau erreichbar. Entscheidend sei der Fokus auf Heizungstausch und gezielte Sanierung, nicht auf eine generelle Steigerung der Sanierungsquote.

Die Erreichung der Klimaziele mittels moderater Sanierung in Verbindung mit der Nutzung erneuerbarer Energien kann die wirtschaftlichen Gesamtkosten 2025–2045 um ca. 200 Mio. € senken, wobei sich die wirtschaftlichen Lasten von der Wohnungswirtschaft auf die Energiewirtschaft verschieben. Die Einsparungen im Gebäudesektor überwiegen dabei jedoch die Mehrkosten des Energiesektor. Die Studie hält die Kostenverlagerung vom Gebäudesektor in den Stromsektor ist trotz der geringen Gesamteinsparungen für sozial vorteilhaft, da die Mehrkosten über das Stromsystem auf viele Verbraucher verteilt werden, während die “Hochsanierung” von Wohngebäuden je nach Zustand des Gebäudes Mieterinnen und Mieter punktuell sehr stark belastet – was die Akzeptanz der Wärmewende stark belastet.

Insgesamt zeigt die Studie, dass die Wohnungswirtschaft mit ihrem 2024 eingeforderten Kurswechsel in der Gebäude-Klimapolitik auf die richtigen Argumente gesetzt hat. Die Prognos-Studie bestätigt zum einen, dass die Sanierung aller Gebäude nicht der einzige Weg zur Klimaneutralität im Jahr 2045 ist, zum anderen zeigt sie auch, dass ein Sanierungszwang der falsche Weg zu eine sozialgerechten Klimapolitik ist.

In eigener Sache: „Jahreswechsel“ in Circit

Die Vorbereitungen für die Prüfungssaison 2026 laufen bereits auf Hochtouren. Ein wesentlicher Bestandteil sind dabei auch die Drittbestätigungen, die wir weiterhin mittels des Dienstleisters Circit abwickeln.

In einem ersten Schritt geht es um die Aktualität der aus dem aktuellen Prüfungsjahr vorgerollten Dritten („Jahreswechsel“). Hier kommen wir bereits ab sofort auf Sie zu, um die Dritten für die Jahresabschlussprüfung zum 31.12.2025 mit Ihnen abzustimmen. Hier geht es also darum, festzustellen, ob z.B. neue Dritte hinzugekommen sind (z.B. neue Bank als Finanzierungspartner) oder es im Jahr 2025 keine Geschäftsbeziehungen mehr mit einem Dritten gab (z.B. sämtliche Konten bei einer Bankgekündigt). Wie immer benötigen wir dabei den Namen, die E-Mail-Adresse sowie die Postanschrift des Dritten. So können wir sicherstellen, dass alle Daten vollständig und korrekt in das neue Jahr übernommen werden.

Es gilt unverändert, dass aus berufsrechtlichen Gründen zur Wahrung der Prüfungsqualität Bestätigungen folgender Dritter in der Regel anzufordern sind:

  • alle Kreditinstitute
  • Rechtsanwälte
  • Steuerberater
  • ggf. Notarbestätigung
  • im Einzelfall weitere Dritte

Nach den Vorbereitungsmaßnahmen werden wir bereits ab Januar die Bestätigungsanfragen an die Dritten adressieren.

Für Genossenschaften gilt bei Vereinfachten Prüfungen nach § 53a GenG und kritischen Würdigungen nach § 53 Abs. 1 GenG, dass weiterhin keine Drittbestätigungen notwendig sind.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich unter drittbestaetigungen@vdwbayern.de zur Verfügung

Robin Wissel

+491705326992

Robert Dobroschke

+89290020209

EU-Vorschlag zur Vereinfachung der SFDR

Die Europäische Kommission hat am 20. November 2025 ihren Vorschlag zur Vereinfachung der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (SFDR) veröffentlicht.

Mit der Überarbeitung soll der Rahmen gestärkt, Greenwashing verhindert sowie die Zugänglichkeit des Rahmens für Kleinanleger und die Nutzung durch Finanzmarktteilnehmer verbessert werden.

Die SFDR wurde ursprünglich als einfaches Offenlegungssystem konzipiert. In einer umfassenden Bewertung der SFDR durch die Kommission wurde jedoch festgestellt, dass sie ihr Ziel nicht vollständig erreicht hat und dass die Offenlegungspflichten nach Artikel 8 und 9 in der Praxis als De-facto-Produktkategorien verwendet werden.

Um dies zu verhindern, hat die EU-Kommission in dem Überarbeitungsvorschlag bestimmte Bedingungen und Mindestkriterien für ESG-Angaben (Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) eingeführt. Ein einfaches Kategorisierungssystem für Finanzprodukte ist vorgesehen, das auf der Grundlage bestehender Marktpraktiken in drei Kategorien unterteilt ist: „Nachhaltigkeit“, „Übergang“ und „ESG-Grundlagen“.

Die erste Kategorie umfasst Produkte, die zu Nachhaltigkeitszielen beitragen, wie etwa Investitionen in Unternehmen oder Projekte, die bereits hohe Nachhaltigkeitsstandards erfüllen.

Die zweite Kategorie betrifft Produkte, die Investitionen in Unternehmen und/oder Projekte lenken, die noch nicht nachhaltig sind, sich aber zu einem glaubwürdigen Übergangsweg verpflichtet haben oder zu Verbesserungen beitragen sollen.

Die dritte Kategorie umfasst Produkte, die verschiedene ESG-Anlageansätze verfolgen, jedoch nicht die Kriterien der ersten beiden Kategorien erfüllen.

Die Kategorien sollen den Anlageprozess für Kleinanleger vereinfachen und ihnen helfen, fundierte Entscheidungen zu treffen.

In allen drei Kategorien gelten die folgenden Grundkriterien: Die eingestuften Produkte sollen sicherstellen, dass mindestens 70 % des Anlageportfolios die gewählte ESG-Strategie unterstützen. Investitionen in schädliche Branchen und Aktivitäten, die mit den Kategorien unvereinbar sind, sind ausgeschlossen. Dazu gehören beispielsweise Unternehmen, die gegen Menschenrechte verstoßen, sowie solche, die über einen bestimmten Schwellenwert hinaus in Tabak, verbotene Waffen und fossile Brennstoffe involviert sind.

Die Kommission schlägt außerdem vor, die Offenlegungspflichten auf Unternehmensebene, d. h. die Angaben, die Finanzmarktteilnehmer auf Unternehmensebene machen müssen, zu streichen. Überschneidungen mit der der CSRD-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen sollen somit vermieden werden. Die Vorschläge zu SFDR und CSDR sind aufeinander abgestimmt.

Zudem soll der Vorschlag die Anzahl der erforderlichen Datenpunkte deutlich reduzieren und sich auf solche beschränken, die verfügbar, vergleichbar und aussagekräftig sind, insbesondere aus der überarbeiteten CSRD sowie anderen belastbaren Quellen.

Zum GdW Europabrief: