BGH-Beschluss zur Streupflicht: Neue Maßstäbe für Eigentümer – Haftungsrisiken und Handlungspflichten

Einleitung

Mit Beschluss vom 1. Juli 2025 (Az. VI ZR 357/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die rechtlichen Leitplanken für die Verkehrssicherungspflicht bei winterlicher Glätte neu justiert. Die Entscheidung betrifft unmittelbar Grundstückseigentümer und Verwalter, die für die Sicherheit von Gehwegen verantwortlich sind. Sie senkt die prozessualen Hürden für Geschädigte und verschärft zugleich die Anforderungen an die Organisation des Winterdienstes. Für Eigentümer bedeutet dies: Wer seine Pflichten nicht lückenlos erfüllt und dokumentiert, riskiert empfindliche Haftungsfolgen.

Kernaussagen des Beschlusses

Der BGH rügt überhöhte Anforderungen an die Substantiierungspflicht: Es genügt künftig, wenn der Kläger nachvollziehbar darlegt, dass spiegelglatte Flächen und Temperaturen um den Gefrierpunkt vorlagen. Aufwendige meteorologische Gutachten sind nicht mehr zwingend erforderlich. Damit wird die Beweisführung für Geschädigte erheblich erleichtert.

Die winterliche Räum- und Streupflicht setzt eine konkrete Gefahrenlage voraus. Einzelne Glättestellen reichen nicht aus; erforderlich ist eine „allgemeine Glätte“. Diese muss jedoch nicht das gesamte Gemeindegebiet erfassen – es genügt, wenn der betroffene Bereich objektiv gefährlich ist.

Grundsätzlich gilt:

Wer seiner Streupflicht nicht nachkommt, setzt die maßgebliche Ursache für einen Unfall. Ein Mitverschulden des Geschädigten kann die Haftung nur ausschließen, wenn dessen Verhalten von „ganz besonderer, schlechthin unverständlicher Sorglosigkeit“ geprägt ist. Damit reduziert der BGH die Abwehrpotenziale für Eigentümer erheblich.

Prozessual stärkt der Beschluss die Position von Klägern:

Ein in zweiter Instanz konkretisiertes Vorbringen ist nicht als „neu“ im Sinne des § 531 Abs. 2 ZPO zu werten, wenn es lediglich ein bereits schlüssiges Vorbringen aus erster Instanz verdeutlicht.

Praktische Konsequenzen für Eigentümer

  • Dokumentation ist Pflicht:
  • Eigentümer sollten jede Räum- und Streumaßnahme lückenlos dokumentieren – idealerweise mit Zeitangaben, Fotos und Nachweisen beauftragter Dienstleister.
  • Versicherungsschutz prüfen:
  • Angesichts der verschärften Haftungsrisiken ist eine Anpassung der Haftpflichtpolicen dringend geboten.
  • Organisationspflichten: Wer den Winterdienst delegiert, bleibt verantwortlich für Kontrolle und Überwachung. Unterlassene Kontrolle kann als Organisationsverschulden gewertet werden.

Inflation in Bayern liegt im November 2025 bei 2,2 Prozent

Rückgang der Verbraucherpreise um 0,2 Prozent gegenüber dem Vormonat Oktober 2025

Im Vergleich zum Vormonat Oktober 2025 sinken die Verbraucherpreise im November 2025 um 0,2 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum Vormonat geringfügig günstiger (-0,2 Prozent). Die Preise für Heizöl steigen dagegen deutlich (+6,5 Prozent) an. Für Kraftstoffe müssen die Verbraucher im November 2025 im Vergleich zum Vormonat 1,3 Prozent mehr bezahlen. Der Preis für Strom sinkt im Vergleich zum Oktober 2025 um 0,2 Prozent.

Heizöl und Kraftstoffe im Vorjahresvergleich teurer

Die Preise für Energie liegen im November 2025 um 0,7 Prozent unter dem Vorjahreswert. Strom (-2,9 Prozent) und Erdgas (-3,4 Prozent) können im Vorjahresvergleich deutlich günstiger bezogen werden. Der Preis für Heizöl (+4,1 Prozent) steigt hingegen im Vergleich zum November 2024. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe werden deutlich teurer (+18,7 Prozent). Der Preis für Kraftstoffe liegt im November 2,1 Prozent über dem Wert des Vorjahres.

Tanken wird im Vergleich zum Vormonat Oktober 2025 um 1,3 Prozent teurer. Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+4,7 Prozent) und Heizöl (+6,5 Prozent) steigen spürbar an. Moderate Preissenkungen im Vergleich zum Vormonat ergeben sich bei Erdgas (-0,3 Prozent) und Strom (-0,2 Prozent).

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen auf dem Niveau der allgemeinen Preisentwicklung

Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten ohne Nebenkosten im November 2025 um 2,2 Prozent. Die Preissteigerung in diesem Bereich liegt damit auf dem Niveau der allgemeinen Preisentwicklung.

Integrierte kommunale Schulden steigen im Jahr 2024 um 6,3 %

Die Schulden der Gemeinden und Gemeindeverbände einschließlich ihrer Beteiligungen beim nicht-öffentlichen Bereich stiegen nach einer Modellrechnung der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder zum Jahresende 2024 gegenüber dem Jahresanfang um 6,3 %. Im Vorjahr hatte der Anstieg 3,0 % betragen. Für die integrierten kommunalen Schulden werden neben den Schulden der kommunalen Kernhaushalte auch die Schulden der Extrahaushalte und sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen bis in tiefe Beteiligungsstufen abgebildet und den Kommunen zugeordnet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ergab sich so zum Jahresende 2024 insgesamt ein Schuldenvolumen von 343,8 Milliarden Euro oder 4 448 Euro pro Kopf.

Der Anstieg der Gesamtverschuldung nach der integrierten Modellrechnung ist vor allem auf den deutlichen Schuldenaufbau der kommunalen Kern- und Extrahaushalte (+10,9 % bzw. +9,5 %) zurückzuführen. Diese wiesen 2024 ein Rekorddefizit auf. Die Schulden der Beteiligungen an sonstigen öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen wuchsen um 2,4 %.

Pro-Kopf-Verschuldung in Hessen mit 6 291 Euro am höchsten

Die Gemeinden und Gemeindeverbände in Hessen waren nach der Modellrechnung der integrierten Schulden Ende 2024 mit 6 291 Euro pro Kopf am stärksten verschuldet. Durch einen Anstieg von 6,8 % überholten die hessischen die saarländischen Kommunen (6 100 Euro pro Kopf), die Ende 2023 die höchsten integrierten Pro-Kopf-Schuldenwerte aufgewiesen hatten. Der Anstieg der kommunalen Schulden im Saarland (+1,4 %) ist weiterhin gedämpft, da im Rahmen des Saarlandpakts Kassenkredite der kommunalen Kernhaushalte vom Land übernommen werden.

Höchster Anstieg in Nordrhein-Westfalen

Der Anstieg der integrierten kommunalen Schulden war in Nordrhein-Westfalen mit +9,9 % am höchsten. Danach folgen Schleswig-Holstein mit +8,9 % und Bayern mit +8,0 %. Diese beiden Länder hatten auch schon im Vorjahr die höchsten Zuwächse, bleiben aber mit ihrer Pro-Kopf-Verschuldung (3 718 Euro bzw. 3 453 Euro) deutlich unter dem Bundesdurchschnitt.

Entschuldungsprogramm sorgt für deutlichen Schuldenabbau in Rheinland-Pfalz

Die integrierten kommunalen Schulden in Rheinland-Pfalz gingen um 10,2 % zurück. Seit 2024 können die Kommunen dort über das Landesprogramm “Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz“ (PEK-RP) Liquiditätskredite vom Land übernehmen lassen. Durch den Rückgang weist Rheinland-Pfalz mit 4 253 Euro eine Pro-Kopf-Verschuldung unter dem Bundesdurchschnitt auf. Die geringsten Schuldenniveaus pro Kopf haben die Kommunen in Brandenburg (2 587 Euro) und Sachsen (3 148 Euro).

Terminerinnerung: Online-Mitgliederdialog am 11. Dezember

Wir möchten Sie nochmals herzlich zum nächsten Online-Mitgliederdialog des VdW Bayern einladen.

Wann: 11. Dezember 2025 von 13:30 bis 15:00 Uhr

Was:

  • Aktuelle Themen aus den Vorstandsressorts
  • Fragen und Antworten zu aktuellen Themen rund um die Wohnungswirtschaft

Wenn Sie noch weitere Themenvorschläge haben, können Sie sie gerne an den VdW Bayern schicken.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme beim letzten Mitgliederdialog des Jahres 2025 und einen guten Austausch.

Hier die Einwahldaten:

https://us06web.zoom.us/j/84559393079?pwd=VzZ5Z3FtcllDV2xqZVkrbXJhM0VpQT09
Meeting-ID: 845 5939 3079
Kenncode: 506664

 

Einladung zum Klimagipfel der Wohnungswirtschaft am 26. und 27. Februar 2026 in Konstanz

Der vbw und der VdW Bayern freuen sich, Ihnen und der gesamten süddeutschen Wohnungswirtschaft auch im kommenden Jahr ein gemeinsames Forum des Austausches rund um die Themen Klimaschutz und Dekarbonisierung anbieten zu können.

Beim Klimagipfel der Wohnungswirtschaft 2026 erwarten Sie erneut Vorträge von hochkarätigen Expertinnen und Experten wie dem Tübinger Geograph Dr. Hans-Joachim Rosner und dem Energie- und Gebäudeautomationsforscher Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus (EBZ Business School). Von ihnen – sowie im Zuge weiterer Impulsbeiträgen aus der Wohnungswirtschaft und anderen Praktikern – erhalten Sie konkrete Einblicke unter anderem in Wege zur Klimaneutralität, Effizienzsteigerungen im Heizungskeller, innovative Mieterstrommodelle, serielles Bauen in der Kreislaufwirtschaft und die Einrichtung und den Betrieb kalter Nahwärmenetze.

Abgerundet wird die Tagung wie in den letzten Jahren mit einer Abendveranstaltung in Konstanz.

Sofern Sie digital teilnehmen, erhalten Sie rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn einen Link, der Sie zum Livestream führt.

Jahresausklang der Initiative Wohnen.2050 am 10. Dezember (Online-Veranstaltung)

Keynote von Nachhaltigkeitsexpertin Prof. Dr. Maja Göpel

Um mehr Bewusstsein für das Klimathema zu schaffen, wäre es „wichtig, mittelfristig zu zeigen, dass Investitionen heute auch zu Vorteilen in den Kosten-Nutzen-Bilanzen führen und natürlich die eingesparten Kosten deutlich machen“, so Prof. Dr. Maja Göpel Anfang November in den tagesthemen. Denn: „Die Kosten des Nichthandelns werden höher.“ Das Interview mit der Politökonomin, Transformationsforscherin und Nachhaltigkeitsexpertin fand im Rahmen der Berichterstattung rund um die 30. UN-Klimakonferenz statt.

In diesem Kontext zeigte sich: Klimaschutz genießt aktuell keinen guten Ruf in der Gesellschaft und taucht auf der politischen Agenda immer seltener auf. Laut Göpel sei es umso bedeutender, das Gefühl zu vermitteln, „dass das etwas ist, wo es sich lohnt, mitzumachen.“ Die Menschen müssten vom Ziel überzeugt sein. Diesen Spirit teilt die IW.2050 mit Prof. Dr. Maja Göpel. Daher freut sich der Branchenzusammenschluss besonders, die Politikberaterin und Bestseller-Autorin am 10. Dezember als Keynote-Speakerin im Rahmen seiner Konferenz zum Jahresausklang online begrüßen zu dürfen. Neben IW.2050-Partner:innen und deren Mitarbeitenden können sich auch externe Interessierte bis spätestens 8. Dezember 2025 unter info@iw2050.de anmelden.

Bereits seit über 25 Jahren engagiert sich Göpel an der Schnittstelle von Wissenschaft, Politik und Gesellschaft. Sie ist Professorin für Nachhaltigkeitstransformation an der Leuphana Universität Lüneburg, Gründerin von Mission Wertvoll, Mitglied im Club of Rome sowie im World Future Council. Weitere Stationen ihres Wirkens: die Hamburger Denkfabrik The New Institute, der Wissenschaftliche Beirat der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) sowie der Bioökonomierat der Bundesregierung. Für ihre Arbeit wurde „Deutschlands Professionelle Mutmacherin“ vielfach ausgezeichnet, zuletzt mit der Science Communication-Medaille und dem Theodor-Heuss-Preis.

Broschüre „Starke Partner der Kommunen“ zur Kommunalwahl 2026

Am 8. März 2026 finden in Bayern Kommunalwahlen statt. Die Kommunalpolitik entscheidet maßgeblich mit darüber, wie viel bezahlbarer Wohnraum vor Ort entsteht. Im Vorfeld der Wahl hat der VdW Bayern eine Broschüre für seine Mitglieder erstellt, die zentrale wohnungspolitischen Handlungsfelder in den Kommunen benennt und Lösungsansätze aus Sicht der Wohnungswirtschaft aufzeigt.

Mit dieser Broschüre möchten wir Impulse geben. Für den Austausch. Für gemeinsame Strategien. Und für kommunalpolitische Entscheidungen, die wirken.

Die Kernbotschaft: Ohne kommunale Gestaltungskraft kein bezahlbares Wohnen. Grundstücke, Baurecht, Fördermittel, Wärmewende, in all diesen Bereichen haben Städte und Gemeinden direkten Einfluss. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungswirtschaft als Partnerin der Kommunen verstanden und eingebunden wird. Wir stehen bereit: wirtschaftlich stabil, regional verankert und sozial orientiert.

Die Broschüre „Starke Partner der Kommunen“ bietet kompakte Argumente, Fakten und Vorschläge, zugeschnitten auf den kommunalpolitischen Diskurs. Sie macht deutlich, welchen Beitrag sozial orientierte Wohnungsunternehmen bereits leisten und wie sie gemeinsam mit den Kommunen Lösungen voranbringen können.

Ein Werkzeug für Ihre Gespräche vor Ort

Nutzen Sie die Broschüre für Ihre eigene Kommunikation mit der lokalen Politik – etwa bei Gesprächen mit Kommunalpolitikern oder der Verwaltung.

Die zentralen Themen:

• Vergabe von Grundstücken mit Konzept statt nach Höchstpreis

• Effizientere Planungs- und Genehmigungsverfahren

• Bedarfsorientierte Förderung und bezahlbare Standards

• Zusammenarbeit bei der Wärmewende

• Gründung und Stärkung kommunaler Wohnungsunternehmen

Der Zündschlüssel für den Wohnungsbau liegt vor Ort. Die Kommunen in Bayern spielen eine tragende Rolle, wenn es darum geht, bezahlbares, klimagerechtes und nachhaltiges Wohnen zu gestalten.

Wir brauchen eine kommunale Baupolitik, die das Machbare in den Mittelpunkt stellt. Die nicht auf Maximalforderungen setzt, sondern auf gute Partnerschaften. Und genau hier kommt die Wohnungswirtschaft ins Spiel.

Seminarhinweis: “Der Wohnbau-Turbo: Geplante Änderungen des BauGB zur Beschleunigung des Wohnungsbaus” am 10. Dezember

Die als „Bau-Turbo“ angekündigten Änderungen des BauGB sollen Wohnbauvorhaben erleichtern und Verfahren beschleunigen. Hierfür sind umfangreiche Abweichungsmöglichkeiten von geltenden rechtlichen Vorgaben vorgesehen. Auch die Befreiung von Bebauungsplänen und die Anforderungen an das Einfügen in die nähere Umgebung im Innenbereich werden erleichtert. Durch die neuen Möglichkeiten der Festsetzung von Emissionskontingenten in Bebauungsplänen können Lärmkonflikte rechtssicher gelöst werden. Das Seminar bietet einen Überblick über die geplanten gesetzlichen Änderungen und untersucht Chancen und mögliche Anwendungsfälle.

Inhalte:

  • Neue Festsetzungsmöglichkeiten in Bezug auf Emissionskontingente in Bebauungsplänen und neue Fehlerfolgenregelung
  • Befreiung von Bebauungsplänen zugunsten des Wohnungsbaus
  • Erleichterte Anforderungen an das Einfügen in die nähere Umgebung im Innenbereich
  • Neues gemeindliches Zustimmungsverfahren
  • Verlängerung der Genehmigungspflicht von Aufteilungen
  • Befristete Abweichungsmöglichkeit für Wohnbauvorhaben: Sonderregelung des § 246e BauGB

VdW Bayern Seminare: Halbjahresprogramm Januar bis Juni 2026

Das neue Seminarprogramm für das 1. Halbjahr 2026 ist auf unserer Website als pdf abrufbar. Die Wohnungswirtschaft steht weiterhin vor vielfältigen Herausforderungen, die es zu meistern gilt. Unser Programm unterstützt Sie dabei, diesen Wandel aktiv mitzugestalten. Neben bewährten Klassikern haben wir erneut brandaktuelle Themen in unser Angebot aufgenommen.

Unsere Seminare finden Sie auf unserer Website entweder chronologisch oder Sie können nach Kategorien und MaBV filtern, um Ihr gewünschtes Seminarthema zu finden und sich anzumelden.

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