BMK erleichtert Umbau durch neue Regel in der Musterbauordnung
„Einfacher, schneller und kostengünstiger bauen“ – unter diesem großen Motto stand die 147. Bauministerkonferenz (BMK) am 20. und 21. November 2025 in Würzburg. Unter dem Vorsitz von Bayerns Bauminister Christian Bernreiter haben die für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Ministerinnen und Minister und Senatorinnen und Senatoren der Länder zwei Tage lang unterschiedliche Themen erörtert und Beschlüsse gefasst, um den Wohnungsbau zu stärken und bezahlbares Wohnen zu ermöglichen. Dazu gehören beispielsweise Erleichterungen beim Umbau im Bestand oder die weitere Entwicklung des Gebäudetyp E. Seitens des Bundes nahm Bauministerin Verena Hubertz an der Konferenz teil.
Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und Vorsitzender der BMK: „Bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist neben dem Neubau der Aus- oder Umbau im Bestand die zweite tragende Säule. Gerade bei alter Bausubstanz erschweren allerdings Abweichungen von aktuellen Anforderungen diese Vorhaben. Konkrete Erleichterungen etwa bei der Aufstockung oder dem Dachgeschossausbau sollen direkt in der Musterbauordnung geregelt und zusammengefasst werden. Damit entlasten wir vor allem die Planer massiv bei ihrer Arbeit. Auch der Gebäudetyp E hilft, Baukosten und Bürokratie zu senken, das zeigen sehr vielversprechende Beispiele wie etwa aus Bayern. Deshalb fordern wir hier eine zügige rechtliche Anpassung durch den Bund. Die BMK setzt sich zudem für einfachere Vergabeverfahren ein, um modulare Bauweisen besser zu nutzen.“
Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen: „Mit der Bauministerkonferenz senden wir ein klares Signal: Die Baukosten müssen runter. Bund und Länder packen das gemeinsam an. Ein wichtiger Schritt ist die ‚Plattform kostenreduziertes Bauen‘. Überall im Land gibt es kluge, günstige Bauideen. Wir bündeln sie, machen sie sichtbar und bringen sie in die Fläche. Mehr Austausch, mehr Wissen, mehr Effizienz. Ein weiterer Schritt ist der Gebäudetyp E. Weniger ist mehr: einfacher, schneller, günstiger bauen und ohne Qualitätsverlust. Erste Länder zeigen, dass es geht. Kompakte Grundrisse, sinnvoll eingesetzte Materialien, kein teurer Schnickschnack. Wir schaffen dafür jetzt die rechtlichen Grundlagen und starten einen breiten Dialog mit Ländern, Verbänden und Praktikern. Wir haben die Instrumente und wir haben den Willen, das Bauen in Deutschland einfacher und bezahlbarer zu machen. Jetzt gehen wir weiter, Schritt für Schritt zu mehr bezahlbarem Wohnraum.”
Die Bauministerkonferenz hat unter anderem folgende Beschlüsse gefasst:
Gebäudetyp E
Die BMK fordert den Bund erneut auf, endlich auch den zivilrechtlichen Rahmen zur Förderung des einfachen Bauens im Gebäudetyp-E-Gesetz anzupassen. Die Länder haben in ihren Bauordnungen die Möglichkeit für einfaches Bauen deutlich verstärkt. Der BMK wurden erste Ergebnisse zu Pilotprojekten zum Gebäudetyp E präsentiert. Ziel ist es, überzogene Baustandards zu reduzieren, so die Baukosten zu senken und bürokratische Vorgaben zu hinterfragen. Erste Erfahrungen zeigen: Mit dem Gebäudetyp E lassen sich die Bauwerkskosten um mehr als 15 Prozent absenken.
Erleichterungen beim Umbau
Umbauten im Bestand müssen einfacher werden. Die BMK hat deswegen beschlossen, Erleichterungen in die Musterbauordnung (MBO) aufzunehmen. Vor allem bei den Abstandsflächen und dem Wärme- und Schallschutz werden in manchen Bereichen die Anforderungen weiter heruntergeschraubt.
Beschleunigung und Vereinfachung von Vergaben
Bislang erschweren vergaberechtliche Hürden die Möglichkeiten des seriellen, modularen und systemischen Bauens. Die BMK fordert daher den Bund auf, die Zusammenfassung mehrerer Leistungen zu erleichtern.
Digitalisierung im Baugenehmigungsverfahren
Der BIM-basierte Bauantrag (BIM = Building Information Modelling) beinhaltet großes Potenzial für effizientere Verfahren und bessere Datennutzung. Wesentlicher Bestandteil eines vollständig digitalisierten Baugenehmigungsverfahrens ist die digitale Baugenehmigung. Der Bund wird daher aufgefordert, hierfür die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen.
BauGB-Novelle
Bauen ist heute oft zu kompliziert und zu teuer. Besonders die langen und bürokratischen Planungs- und Genehmigungsverfahren bremsen den Wohnungsbau. Dazu kommen zahlreiche Anforderungen aus anderen Bereichen wie Naturschutz und Immissionsschutz, die oft mit großem Aufwand verbunden sind. Die BMK fordert die Bundesregierung auf, nach dem Wohnungsbau-Turbo weitere angekündigte umfassende Reformen zügig und in enger Abstimmung mit den Ländern umzusetzen, um den Wohnungsbau wirksam voranzubringen.
Wahlmöglichkeit der Abschreibungsdauer im Wohnungsbau
Die BMK setzt sich generell für bessere steuerliche Rahmenbedingungen ein, um Anreize im Wohnungsbau zu schaffen. Insbesondere mit Blick auf bestandshaltende, sozialorientierte Wohnungsunternehmen fordert sie die Bundesregierung auf, das Steuerrecht zu ändern, damit Neubauten optional wieder länger abgeschrieben werden können – entweder (wie bisher) über 50 oder über 80 Jahre. Der soziale Wohnungsbau profitiert unter Umständen von langen Abschreibungszeiten, da so die steuerliche Belastung langfristig reduziert und der Kapitalfluss verbessert werden kann.
Plattform kostengünstiges Bauen
Die Ergebnisse und vielfältigen Aktivitäten zum kostengünstigen Bauen von Bund und Ländern werden künftig auf einer Plattform gesammelt und im Sinne von best-practice-Beispielen präsentiert. Sie richtet sich an Bund, Länder, Kommunen und die Bauwirtschaft und soll einen einheitlichen Anlaufpunkt darstellen und einfacheren Wissenstransfer für innovative Maßnahmen ermöglichen.
Wohnungswirtschaft begrüßt Ergebnisse der Bauministerkonferenz – jetzt zählt die schnelle Umsetzung
Zu den in Würzburg vorgestellten Ergebnissen der Bauministerkonferenz erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die Bauministerkonferenz hat ein wichtiges Signal gesendet: Bauen in Deutschland muss endlich einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Die beschlossenen Schritte gehen klar in die richtige Richtung.
Sehr positiv sind unter anderem die geforderten Erleichterungen beim Umbau in der Musterbauordnung. Weniger strenge Vorgaben bei Abstandsflächen sowie beim Wärme- und Schallschutz erleichtern die Arbeit im Bestand deutlich und schaffen dringend benötigten Spielraum für zusätzlichen Wohnraum.
Auch die geforderte Vereinfachung von Vergaben ist ein richtiger Schritt. Serielle und modulare Bauweisen können nur dann ihr volles Potenzial entfalten, wenn vergaberechtliche Hürden abgebaut werden.
Die Beschlüsse zur Digitalisierung der Baugenehmigungsverfahren, insbesondere der BIM-basierte Bauantrag und die digitale Baugenehmigung, sind überfällig. Sie versprechen echte Beschleunigung und mehr Planungssicherheit.
Dringend notwendig bleibt zudem der Fortschritt bei der BauGB-Novelle. Die Verfahren sind heute zu kompliziert, zu langwierig und zu teuer. Die Bundesregierung muss die angekündigten Reformen jetzt rasch und gemeinsam mit den Ländern vorantreiben.
Für uns als Wohnungswirtschaft besonders zentral: Der Gebäudetyp E kann ein echter Bau-Turbo werden. Die Länder haben geliefert, jetzt muss der Bund den notwendigen zivil- und vor allem mietrechtlichen Rahmen schaffen. Ohne Rechtssicherheit wird der Gebäudetyp E in der Praxis nicht funktionieren.
Die Richtung stimmt – jetzt kommt es darauf an, dass Bund und Länder diese Beschlüsse schnell und entschlossen umsetzen. Jede Verzögerung bedeutet weniger bezahlbare Wohnungen.“