Seminarhinweis “Belastbar im Job, energievoll in der Freizeit! Berufliches und Privates locker meistern” am 27. November

Haben Sie häufig das Gefühl, eher fremdgesteuert als selbstbestimmt zu agieren? Und wissen Sie vielleicht manchmal gar nicht mehr wie Sie neben Außendienstterminen, Eigentümerversammlungen, Meetings, Telefonaten, Fragen der Kollegen etc. noch Ihre eigentliche Arbeit schaffen sollen? Ständig ist Ihre Aufmerksamkeit gefordert. Pausen fallen aus, weil Sie keine Zeit für die so wichtigen Erholungsphasen haben. Sport oder Treffen mit Freunden? Keine Zeit und keine Energie. Stopp! Dauerstress führt uns an die Leistungsgrenze und langfristig in den Burn-out.

Erhalten Sie Ihre Leistungsfähigkeit und Ihre Energie, indem Sie den täglichen Stress mit Bewältigungsstrategien auf ein vertretbares Maß reduzieren. Nutzen Sie dieses Online-Seminar, um Ihre Widerstandskraft und Ihre Gesundheit im Alltag zu stärken.

24-Stunden-Erreichbarkeit, Störungen im Arbeitsalltag, ständige Mobilität und gestiegene Leistungsanforderungen brauchen Ihr persönliches Gegenprogramm. Starten Sie jetzt!

Inhalte:
  • Standortbestimmung: Wer oder was stresst Sie im Arbeitsalltag?
  • Warum Stress auf Dauer krank macht….
  • Den eigenen Stressoren auf der Spur
  • Mit einfachen Methoden den Stress kurz- und langfristig beherrschen
  • Mit der richtigen Haltung zum entspannten Arbeiten – stressbedingte Einstellungen verringern
  • Herausforderungen erkennen, Ziele formulieren, Prioritäten setzen
  • Den Arbeitstag sinnvoll planen, strukturieren und organisieren
  • Im Fokus: Konzentration bewahren trotz vielfältiger Störungen
  • Die Kunst der Pausen: Energie tanken für eine hohe Leistungsfähigkeit über den gesamten Tag
  • Einfache Entspannungstechniken zur Regeneration am Arbeitsplatz und nach getaner Arbeit
  • Praktische Übungen, Erfahrungsaustausch, Tipps zum Transfer des Erlernten in den Arbeitsalltag
Zur Anmeldung

Wissenschaftler fordern Kurswechsel in der Klimapolitik des Gebäudesektors

Renommierte Wissenschaftler aus den Bereich Architektur und Ingenieurwesen haben am 14.11.2024 in Berlin ihr Manifest für eine nachhaltige, kosteneffiziente und sozial verträgliche Klimapolitik im Gebäudesektor vorgestellt.

Darin kritisieren sie die seit vielen Jahren einseitige Fokussierung auf immer höhere Energieeffizienzstandards und fordern einen politischen Richtungswechsel. „Die historisch gewachsene, alleinige Fokussierung auf Energieeinsparung im Gebäudesektor ist gescheitert! Nur ein Paradigmenwechsel im Klimaschutz bei Gebäuden auf einen Praxispfad, der die Reduzierung von Treibhausgasemissionen ins Zentrum unseres Handelns rückt, ist finanzierbar, stellt die Erreichung der Klimaschutzziele sicher und gewährleistet bezahlbares Wohnen“, so die Autorinnen und Autoren. Das Manifest ist Gründungsdokument der „Initiative Praxispfad CO2-Reduktion im Gebäudesektor“. Ziel der Initiative ist es, einen breiten Diskurs in der Öffentlichkeit zu organisieren. Die Initiatoren fordern Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie Akteurinnen und Akteure aus Wirtschaft und Politik dazu auf, der Initiative beizutreten.

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt die Initiative der Wissenschaftler und ist ihr offiziell beigetreten. Unterstützen auch Sie die Initiative für bezahlbaren Klimaschutz:

Auf dieser Internetseite kann man der Initiative per Anmelde-Button beitreten: Link. Sie finden auf der Website auch alle Informationen der Initiative und einen Videomitschnitt der Pressekonferenz.

Unser Bundesverband GdW hat sich anlässlich der Initiative mit einem Brief an die Mitglieder der Regionalverbände gewandt. Darin wird um eine Unterstützung der Initiative gebeten. Sollten Sie das Schreiben nicht bekommen haben, schicken wir es Ihnen gerne zu. Bitte melden Sie sich bei Tobias Straubinger (Mail: tobias.straubinger@vdwbayern.de, Tel.: 089 290020-305).

Download Manifest

Vierter Praxisbericht der Initiative Wohnen.2050 erschienen

Der Branchenzusammenschluss Initiative Wohnen.2050 veröffentlichte am „Tag der Wohnungswirtschaft“ des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., seinen vierten Praxisbericht. Der Report 2024/2025 stellt erneut eine Momentaufnahme der sozial orientierten Wohnungswirtschaft auf ihrem Weg in Richtung Klimaneutralität dar. Dabei ein großes Hindernis: Auskömmliche Finanzmittel sind nicht in Sicht!

Auf rund 160 Seiten gewähren bis zu 83 der mittlerweile 240 Partnerunternehmen, 13 Verbände und Institutionen Einblicke in ihre praktische Arbeit. Im Rahmen einer umfassenden Webabfrage wurden zuvor Zahlen, Daten und Fakten ermittelt, individuelle Klimastrategien und realisierte Projekte eingereicht. Neu in dieser Ausgabe: Ein Kapitel mit wissenschaftlichen Perspektiven auf das Spannungsfeld Nachhaltigkeit und finanzielle Rahmenbedingungen sowie ein Kapitel, das die besondere Situation der Wohnungswirtschaft in Ostdeutschland verdeutlicht.

Zum Praxisbericht

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Mit dem vdw aktuell-Artikel vom 23. Oktober (Link) hatten wir Sie über die Beschlussfassung des Bundesrates zur Gefahrstoffverordnung informiert.

Nun hat am 13.11.2024 auch das Bundeskabinett die Änderung der Gefahrstoffverordnung beschlossen. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung
durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Die gemeinsame Interventionen der Wohnungswirtschaft sowohl in den Bundesministerien wie auch bei den Länderchefs, den Beschluss ohne Aufnahme der Erkundungspflichten für Auftraggeber zu fassen, haben damit Erfolg gehabt.

Wir werden auch bei der Ausgestaltung der nun folgenden technischen Ausführungsbestimmungen mitarbeiten und Sie weiter dazu informieren.

Lesen Sie hier die Pressemitteilung des GdW:

Gefahrstoffverordnung: Guter Kompromiss für Gebäudeeigentümer und Gesundheitsschutz bei Asbest beschlossen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft begrüßt die heutige Entscheidung des Bundeskabinetts über eine Änderung der Gefahrstoffverordnung. Ein ursprünglich geplanter Generalverdacht auf Asbest für alle Gebäude, die bis 1993 fertiggestellt wurden, auf eine Asbestbelastung sowie die Einführung von umfassenden Erkundungspflichten für Gebäudeeigentümer sind damit vom Tisch. Um den Arbeitsschutz – der höchste Priorität hat – zu gewährleisten, hat die Bundesregierung nun eine anlassbezogene Erkundung durch die Auftragnehmer, also die Bau- und Handwerksunternehmen beschlossen.

Gebäudeeigentümer sollen nach der von der Bundesregierung geplanten Änderung der Gefahrstoffverordnung von ihnen beauftragte Handwerksunternehmen über das Baujahr des Hauses, sowie ggf. vorliegende weitere Erkenntnisse informieren. Mit dieser Information können Handwerker dann anhand ihres Fachwissens einschätzen, ob in dem Gebäude Baustoffe mit Asbest-Anteilen zum Einsatz gekommen sein könnten. Umfassende Erkundungspflichten für Eigentümer hätten dagegen bedeutet, dass vor Baubeginn alle zu bearbeitenden Bauteile auf Asbest-Anteile untersucht werden müssten. „Die Zahl an Fachkräften, die das umzusetzen hätten, gibt es gar nicht. Die Erkundungen wären zudem extrem teuer geworden. Notwendige energetische Sanierungen zum Erreichen der Klimaziele wären so in sehr weite Ferne gerückt. Deshalb wären umfassende Erkundungspflichten kontraproduktiv für Mensch und Klima“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW.

Asbest ist für die Wohnungswirtschaft kein neues Thema. Seit 1993, dem Ende der Zulässigkeit des Einsatzes von Asbest, steht beim Bauen für die verantwortungsvolle Wohnungswirtschaft der sichere Umgang bei Arbeiten an Bauteilen mit Asbest im Vordergrund. Bei Tätigkeiten an und in Gebäuden müssen sowohl für Arbeiter als auch Mieter Asbestexpositionen vermieden werden. Gemeinsam mit dem Auftragnehmer müssen dazu die notwendigen To-dos vorab abgesprochen werden. Die Erkundung beim Gebäudeeigentümer abzuladen, war aber nicht sinnvoll. Es hätte viele Eigentümer überfordert und letztlich Stillstand bei klimagerechten Gebäudesanierungen bedeutet. Je nach Maßnahmenumfang können aber die Fachfirmen am besten einschätzen, was zu tun ist. „Deshalb ist die heute beschlossene Fassung richtig“, so Gedaschko.

Baugenehmigungen für Wohnungen im September 2024: -23,1 % zum Vorjahresmonat

Im September 2024 wurde in Deutschland der Bau von 15 300 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 23,1 % oder 4 600 Baugenehmigungen weniger als im September 2023. Im Zeitraum von Januar bis September 2024 wurden 157 200 Wohnungen genehmigt. Das waren 19,7 % oder 38 500 weniger als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im September 2024 insgesamt 11 400 Wohnungen genehmigt. Das waren 31,1 % oder 5 100 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat. Von Januar bis September 2024 wurden 128 400 Neubauwohnungen genehmigt und damit 22,2 % oder 36 600 weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 25,7 % (-9 800) auf 28 300 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen um 13,0 % (-1 500) auf 9 700. Auch bei der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich um 21,7 % (-22 800) auf 82 400 Wohnungen.

VdW Bayern-Mitgliederbereich für Gremienmitglieder und Mitarbeiter:innen

Seit dem Start des neuen Mitgliederbereichs der VdW Bayern-Internetseite vor vier Jahren haben sich rund 1.700 Personen für das Angebot registriert. Im Mitgliederbereich finden Sie alle Artikel aus der vdw aktuell (mit Schlagwortsuche), wichtige Dokumente und Informationen unseres Bundesverbands GdW, aus dem Bereich Wirtschaftsprüfung und Prüfungsnahe Beratung, aktuelle KfW-Informationen, unsere Rahmenverträge sowie ein Tool für die Prüfungsplanung. Bei Interesse können Sie diesen Service auch Ihren Gremienmitgliedern und selbstverständlich auch Ihren Mitarbeiter:innen ermöglichen.

Die Anmeldung erfolgt über die Internetseite des VdW Bayern: Link

Bei der Registrierung ist die Eingabe der Mitgliedsnummer erforderlich. Bitte teilen Sie diese den Nutzern mit.

Für Rückfragen steht Ihnen Tobias Straubinger gerne zur Verfügung (tobias.straubinger@vdwbayern.de; 089 290020-305).

Entdecken Sie die WohWi-KI – Ihre intelligente Unterstützung für die Wohnungswirtschaft!

Wir freuen uns, Ihnen die WohWi-KI vorstellen zu dürfen – eine innovative generative KI, die speziell für die Anforderungen der Wohnungswirtschaft entwickelt wurde. Erleben Sie, wie künstliche Intelligenz Ihre Arbeit effizienter, präziser und einfacher machen kann!

Die WohWi-KI ist ein Gemeinschaftsprojekt des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und des VdW Bayern DigiSol. Sie basiert auf einem exklusiven Training mit den umfassenden Arbeitshilfen, Stellungnahmen und weiteren wesentlichen Unterlagen des GdW. So können Sie sicher sein, dass die KI ausschließlich auf fundierte und branchenspezifische Informationen zugreift.

Was macht die WohWi-KI besonders?
  • Fachlich fundiert: Jede Antwort basiert auf verlässlichen GdW-Ressourcen.
  • Transparent: Die KI gibt stets Referenzen und Quellen zu ihren Antworten an.
  • Benutzerfreundlich: Erreichbar unter https://wohwi-ki.de/
**Jetzt anmelden und ausprobieren!**

Starten Sie direkt und sichern Sie sich den Zugang zur WohWi-KI. Melden Sie sich ganz einfach über das Anmeldeformular an.

Holen Sie sich Ihre Unterstützung für den Alltag in der Wohnungswirtschaft und entdecken Sie, wie die WohWi-KI Ihre Arbeit revolutionieren kann!

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr VdW Bayern DigiSol-Team

Zur Anmeldung

Sitzung des Fachausschusses Technik am 11. November 2024

2022 beauftragte der VdW Bayern, gemeinsam mit der GEWOFAG, der GWG München (heute beide Münchner Wohnen), der wbg Nürnberg und der Joseph-Stiftung, den Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Professor Dr. Stefan Winter, TU München, mit der Erarbeitung einer „Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau“.

2023 wurde die Planungshilfe im Rahmen eines Workshops den Mitgliedsunternehmen des VdW Bayern übergeben. Seit September steht das umfangreiche Nachschlagewerk als Veröffentlichung im Informationsdienst Holz zum Download bereit.

Die Publikation erfreut sich großer Beliebtheit, wie Michael Keller vom Informationsdienst Holz im Rahmen seines Vortrags bei der Sitzung des Fachausschusses Technik am Montag, 11. November 2024, berichtete. Die 252 Seiten umfassende Veröffentlichung des VdW Bayern erläutert grundsätzliche Anforderungen für den Brand- Schall- und Wärmeschutz der Holztafel-, Holzmassiv- und Hybridbauweise, und stellt Musterdetails der gängigen Bauteile in Gebäuden der Gebäudeklasse drei bis fünf mit Ausschreibungstexten und den entsprechenden Nachweisen zur Verfügung.

Michael Keller informierte in der Sitzung zudem über die neue Muster-Holzbaurichtlinie. Neben dem weitern inhaltlichen Austausch, u.a. über Alternativen zum Planungsprozess nach HOAI im Rahmen von Bauvorhaben in serieller und modularer Bauweise, diskutierten die Mitglieder über das Konzept des Workshops Technik am Dienstag, 21. Januar 2025 in Fürth. Er beschäftigt sich mit der „Dekarbonisierung als Grundlage für die Bestandsentwicklung“. Im Mittelpunkt stehen Werkstattberichte von Wohnungsunternehmen und aktuelle Entwicklungen bei Wärmepumpen und Speichertechnologien. Die Anmeldung zur Veranstaltung ist ab Mitte Dezember über unsere Website www.vdwbayern.de unter der Rubrik Veranstaltungen/Fachveranstaltungen möglich.

Der Fachausschuss Technik begrüßte in seiner dritten Sitzung 2024 das neu berufene Mitglied André Zaman, Geschäftsführer der NUWOG, Neu-Ulm. Neu berufen wurde zudem nach dem Ausscheiden von Dr. Doris Zoller, Geschäftsführerin der Münchner Wohnen, die seit Mai 2024 Mitglied im Verbandsrat des VdW Bayern ist, Ole Beißwenger, Prokurist der Münchner-Wohnen.

Für Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Frau Dr. Susanne Koch gerne zur Verfügung (089 2900 20 312 / susanne.koch@vdwbayern.de).

Strukturerhebung im bayerischen Bauhauptgewerbe 2024: Anzahl der Betriebe unverändert, Personalstand sinkt

Die diesjährige Strukturerhebung im Bauhauptgewerbe ergibt für Bayern Ende Juni 2024 einen Beschäftigtenstand von insgesamt 174 789 Personen in diesem Wirtschaftssektor. Nach Auskunft des Bayerischen Landesamts für Statistik sinkt der Personalstamm um 1,9 Prozent bei insgesamt gleichbleibender Anzahl von 15 256 Betrieben. In den 13 510 Kleinbetrieben mit jeweils weniger als 20 tätigen Personen arbeiten 38,0 Prozent aller Beschäftigten des Bauhauptgewerbes. In den 204 Großbetrieben mit je mindestens 100 tätigen Personen sind es 29,2 Prozent. Im Vorjahresmonat lag eine sehr ähnliche Verteilung der Beschäftigtenzahl nach Betriebsgröße vor mit einem Anteil von 37,8 Prozent in den Kleinbetrieben und 29,0 Prozent in den Großbetrieben.

Der im bayerischen Bauhauptgewerbe im Juni 2024 erwirtschaftete baugewerbliche Umsatz beziffert sich auf 2,72 Milliarden Euro: eine nominale Abnahme gegenüber Juni 2023 um 4,9 Prozent. Zu diesem Umsatz tragen die 5 791 bauhauptgewerblichen Betriebe mit Sitz in Oberbayern mit 810,79 Millionen Euro bei. In sechs von sieben bayerischen Regierungsbezirken werden nominal niedrigere baugewerbliche Umsätze als im Vorjahresmonat verbucht. Die durchschnittlichen Abnahmen liegen zwischen 0,7 Prozent für die Betriebe in Mittelfranken und 13,6 Prozent für die Betriebe in Schwaben. In Niederbayern wird im Juni 2024 eine Umsatzsteigerung von 4,0 Prozent erfasst.

Im bayerischen Bauhauptgewerbe werden Ende Juni 2024 an 20 Arbeitstagen 17,28 Millionen Arbeitsstunden gearbeitet. Gegenüber dem Berichtsmonat im Vorjahr mit 21 Arbeitstagen sinkt das geleistete Arbeitspensum damit insgesamt um 5,6 Prozent. In allen bayerischen Regierungsbezirken werden abnehmende Arbeitsstunden festgestellt. Das Minus liegen zwischen 1,9 Prozent in Unterfranken und 7,1 Prozent in Schwaben.