Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2025

Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Lohnentwicklung im vergangenen Jahr turnusgemäß angepasst. Die Werte werden jährlich auf Grundlage gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2025 zugrundeliegende Lohnentwicklung im Jahr 2023 (Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigung für Mehraufwendungen) betrug im gesamten Bundesgebiet 6,44 Prozent.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung erhöht sich im Jahr 2025 auf 8.050 Euro im Monat (2024: 7.550 Euro).

Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 5.512,50 Euro im Monat (2024: 5.175 Euro) und die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (Jahresarbeitsentgeltgrenze) auf 6.150 Euro im Monat (2024: 5.775 Euro).

Die allgemeinen Jahresarbeitsentgeltgrenzen (§ 6 Abs. 6 SGB V) sollen im Jahr 2025 bei  73.800,00 Euro die besondere Jahresarbeitsentgeltgrenze (§ 6 Abs. 7 SGB V) bei  66.150,00 Euro liegen.

Der Abgabesatz in der Künstlersozialabgabeverordnung beträgt für das Jahr 2025 unverändert 5,0%.

Link BMAS

Sachbezugswerte 2025

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vorgelegt.

Damit sollen die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft auf Grundlage der Verbraucherpreissteigerungen von Juni 2023 bis zum Juni 2024 ab dem 01.01.2025 wie folgt neu festgelegt werden:

Sachbezug Verpflegung

Der Monatswert für Verpflegung wird um 6,5 % auf € 333,00 angehoben (§ 2 Abs. 1 S. 1 SvEV).

Damit sind für verbilligte oder unentgeltliche Mahlzeiten

  • für ein Frühstück 2,30 Euro,
  • für ein Mittag- oder Abendessen 4,40 Euro

je Kalendertag anzusetzen. Der kalendertägliche Gesamtwert für Verpflegung soll demnach bei  11,10 Euro liegen.

Sachbezug Unterkunft

Der Monatswert für Unterkunft oder Mieten wird ab 01.01.2025 um 1,3 % auf  282,00 Euro angehoben (§ 2 Abs. 3 S. 1 SvEV).

Gesetzentwurf zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Am 25. Oktober 2024 hat das Bundesministerium für Justiz die Verbändeanhörung über den Referentenentwurf zur Verlängerung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn eingeleitet.

Über die wichtigsten Änderungen möchten wir Sie informieren.

1. Verlängerung Mietpreisbremse bis Ende 2028

Der Referentenentwurf sieht eine Verlängerung der Mietpreisbremse (§ 556d BGB) vor. Die Mietpreisbremse würde dann mit Ablauf des 31. Dezember 2028 auslaufen. Im Koalitionsvertrag wurde noch die Verlängerung der Mietpreisbremse
bis Ende 2029 vereinbart.

2. Höhe Anforderungen an die Begründung der Rechtsverordnung

Die Anforderungen an die Ausweisungen eines Gebietes mit angespanntem Wohnungsmarkt sollen verschärft werden. Die Länder sollen künftig darlegen, was sie getan haben, damit das Wohnungsangebot in dem betreffenden Gebiet größer wird.

Nicht Gegenstand des Gesetzentwurfs sind die im Koalitionsvertrag enthaltene Absenkung der Kappungsgrenze auf 11 % in drei Jahren in angespannten Wohnungsmärkten und die Verlängerung des Betrachtungszeitraums beim Mietspiegel von sechs auf sieben Jahre.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Link BMJ

Zinsänderung in den KfW-Förderprodukten für die Wohnwirtschaft

Zum 30.10.2024 wurden für folgende Förderprodukte die Zinsen geändert:

  • Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
  • Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
  • BEG Wohngebäude – Kredit (261)
  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude (296)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
  • Klimafreundlicher Neubau Wohngebäude (298)
  • BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (358, 359)

Die aktuellen Konditionen finden Sie hier:

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Inflationsrate in Bayern steigt im Oktober 2024 auf 2,4 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Oktober gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,4 Prozent. Dabei kosten Nahrungsmittel 2,9 Prozent mehr als im Vorjahr. Energie kann hingegen 5,2 Prozent günstiger bezogen werden. Zu Halloween verzeichnen die Expertinnen und Experten des Bayerischen Landesamts für Statistik bei Süßwaren eine Preissteigerung von 8,6 Prozent. Für Zucchini, Kürbisse oder Mais steigen die Preise sogar um 42,4 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat September steigen die Verbraucherpreise im Oktober 2024 um 0,5 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum September 2024 etwas teurer (+0,8 Prozent). Die Preise für Kraftstoffe (+1,1 Prozent) und für Heizöl (+5,4 Prozent) liegen ebenfalls über dem jeweiligen Wert des Vormonats.

Wohnungsmieten – Veränderungen parallel zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft vergleichbar zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Oktober 2024 um 2,4 Prozent.

Seminarhinweis: Wann wurde das denn beschlossen? – unternehmensinternen Informations- und Kommunikationsfluss digital managen

Der Informations- und Kommunikationsfluss innerhalb eines Unternehmens ist seit jeher eine Herausforderung. Durch mobiles und flexibles Arbeiten ist es noch schwieriger geworden, Informationen effektiv zu teilen und transparent zu halten. Ein gut durchdachtes und organisiertes, IT-gestütztes Informations- und Kommunikationsmanagement kann helfen, den Arbeitsalltag zu verbessern und Projekte erfolgreich umzusetzen.

Dieses Seminar vermittelt nicht nur theoretisches Wissen, sondern legt auch großen Wert auf die Praxis. Es werden digitale Tools und Methoden vorgestellt, die den Arbeitsalltag erleichtern.

Inhalte:
  • Informations- und Kommunikationsfluss im Team
  • Ursachen und Auswirkungen schlechter Kommunikation
  • Unvollständige Kommunikation und Fehlinformationen
  • Exkurs: Kollaboratives Arbeiten
  • Informationsmanagement als strategisches Mittel zur Erfüllung von Unternehmenszielen
  • Wirtschaftlicher Umgang mit Informationen
  • Gewährleistung der Vollständigkeit relevanter Informationen: digital und methodisch
  • Sicherstellen, dass Arbeitsaufgaben und -anweisungen die richtigen Personen erreichen
  • Speicherung und Verfügbarmachung von Informationen aus informellen Kommunikationswegen
  • Abschluss eines Projekts: Informationsmanagement und Informationsaufbewahrung
  • Exkurs: Wissensmanagement
  • Austausch: Schwächen der verwendeten Verwaltungs- und Kommunikationssoftware identifizieren und passende Ergänzungen finden
  • Rechtliche Aspekte bei der Arbeit mit digitalen Tools
Zur Anmeldung

„Save the date”: Online-Kundendialog mit Dr. Klein WoWi Digital AG am Montag, 18.11.2024

Unser Silberpartner, die Dr. Klein WoWi Digital AG, lädt Sie in Zusammenarbeit mit dem VdW Bayern herzlich zu ihrem ersten Online-Kundendialog ein. Dabei werden Ihnen moderne Softwarelösungen für die Wohnungswirtschaft vorgestellt. Ziel ist es, Ihnen einen Überblick über die Lösungen und das Leistungsangebot von Dr. Klein WoWi zu geben und Ihnen eine alternative ERP- und Softwarelösung anzubieten, die unabhängig vom Aareon-Konzern ist.

Zusätzlich wird Dr. Klein WoWi erklären, wie die Software betrieben werden kann und welche Lizenzmodelle es gibt. Auch der Verbund der Software mit anderen Systemen wird eine Rolle spielen.

Das Team von Dr. Klein freut sich, Ihnen zu zeigen, wie das Unternehmen die Weichen für die Zukunft stellt und gleichzeitig Nachhaltigkeit sicherstellt.
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Online-Kundendialog nicht die gesamte Softwarelösung im Detail präsentiert wird.

Wir würden uns freuen, Sie bei dieser Online-Veranstaltung begrüßen zu dürfen!

Datum: 18. November 2024
Uhrzeit: 9:30 – 12:00 Uhr

Der Anmeldelink zur Veranstaltung wird in der nächsten Ausgabe der vdw aktuell veröffentlicht. Er lag bis Redaktionsschluss nicht vor.

KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau: Neue Merkblattversionen ab 01.11.2024

Für die Produkte Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude (297/298) und Nichtwohngebäude (299) passt die KfW zum 01.11.2024 die Merkblätter an. In den neuen Merkblattversionen wird die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ausgeschlossen. Zusätzlich wurden die Merkblätter um zwei neue Absätze zur Wirkungsmessung und Datenweitergabe ergänzt. Ebenfalls wurden kleinere redaktionelle Anpassungen vorgenommen mit dem Ziel, einige Förderbedingungen klarer zu formulieren.

Die neuen Merkblattversionen 11/2024 sind ab dem 01.11.2024 gültig. Die aktualisierten Dokumente stehen ab sofort im KfW-Partnerportal zur Verfügung. Der Zugriff erfordert eine Registrierung.

Link KfW Partnerportal

GdW & CoWorkLand: Rahmenvereinbarung 2.0

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. und die CoWorkLand eG (CWL) haben daher bereits im Jahr 2021 eine erste über zwei Jahre befristete Rahmenvereinbarung abgeschlossen, die nun mit einer neuen Rahmenvereinbarung 2.0 fortgesetzt wird.

Die Rahmenvereinbarung 2.0 besteht aus mehreren Bausteinen. Dazu gehören Analysen der CWL über Eignung und Bewertung von Potenzialen bestehender Nutzflächen von Wohnungsunternehmen zum möglichen Betrieb als Coworking-Spaces sowie Auswahl und Betreuung von geeigneten Betreibern. Darüber hinaus umfasst die Rahmenvereinbarung auch Empfehlungen für die Ausgestaltung eines Betreibervertrages (Leistungen von Betreibern) sowie einen Mustervertrag für die Nutzung von Coworking-Spaces durch Beschäftigte von Wohnungsunternehmen über die CWL-Buchungsplattform. Gegenüber der ersten Rahmenvereinbarung ist das Angebot der CWL hinzugekommen, die Wohnungsunternehmen durch Vorträge und Workshops zu unterstützen.

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Verfügbares Einkommen je Einwohner in Bayern im Jahr 2022 so stark gestiegen wie seit Langem nicht – dennoch reale Kaufkraftverluste wegen der hohen Inflation

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik meldet, erzielten die privaten Haushalte in Bayern im Jahr 2022 mit durchschnittlich 37 085 Euro je Einwohner das höchste Primäreinkommen in Deutschland. Es umfasst das Einkommen aus Erwerbsarbeit und Vermögen. Zieht man davon u.a. Steuern und Sozialabgaben ab und rechnet u.a. die empfangenen monetären Sozialleistungen hinzu, standen den bayerischen Haushalten im Jahr 2022 durchschnittlich 28 643 Euro (alt: 28 469 Euro) je Einwohner für Konsum und Sparen zur Verfügung – ebenfalls der höchste Wert in Deutschland. Auch im zeitlichen Vergleich ragt dieses Ergebnis besonders heraus: Nie seit Beginn der Zeitreihe für das wiedervereinigte Deutschland im Jahr 1991 ist das verfügbare Pro-Kopf-Einkommen in Bayern binnen eines Jahres nominal so stark gestiegen wie im Jahr 2022, nämlich um 6,2 Prozent (alt: 5,5 Prozent) gegenüber 2021. Für Deutschland insgesamt belief sich die Zunahme nominal auf 5,6 Prozent.

Trotz dieses starken Wachstums blieb das Verfügbare Einkommen in Bayern und Deutschland jedoch hinter dem Anstieg der Verbraucherpreise zurück, die 2022 im Vorjahresvergleich um 7,1 bzw. 6,9 Prozent anzogen. Unter dem Strich sank somit die reale Kaufkraft in Bayern und in Deutschland.