Online-Seminarhinweis: Zusatzkompetenz Bautechnik für Auszubildende Immobilienkaufmann/-kauffrau am 15. Februar 2024

Im Berufsbild des Immobilienkaufmanns/-kauffrau kommen technische und bauliche Inhalte oft zu kurz. Um diese Wissenslücke zu schließen, bieten wir speziell für Auszubildende dieses Seminar an. Das Seminar verstärkt das verzahnte Wissen von technischen und kaufmännischen Inhalten.

Kaufmännische und technische Abteilungen in Wohnungsunternehmen arbeiten eng bei der Umsetzung von Neubauten und Modernisierungen zusammen. Nicht selten fehlt das gegenseitige Verständnis für die jeweilige Sicht auf das Projekt und die sehr unterschiedlichen Problemlagen. Das Kennenlernen bautechnischer Grundlagen und Begriffe ist ein Schritt zur Problemlösung.

Im Seminar werden wesentliche Elemente des Bauprozesses dargestellt:

Bauelemente vom Fundament bis zum Dach werden gezeigt. Dabei werden sowohl der Neubau als auch Besonderheiten im Bestand und bei Modernisierungen berücksichtigt. Ebenso werden Baufehler und typische Bauschäden am Beispiel besprochen. Die „TGA – Technische Gebäudeausstattung“ wird behandelt. Die Kosten einzelner Maßnahmen werden aufgezeigt und Empfehlungen zu einzelnen Bauteilen werden den Teilnehmern vermittelt.

Es wird großer Wert auf eine praxisnahe und mit Beispielen unterlegte Vermittlung der Inhalte gelegt. Die Teilnehmer sind ausdrücklich zum Erfahrungsaustausch und zur Diskussion eingeladen.

Informationen & Anmeldung

Erinnerung: Auslobung des Deutschen Bauherrenpreises 2024 – Frist endet am 26.02.2024

Die Auslobung des Wettbewerbs zum Deutschen Bauherrenpreis 2024 läuft. Noch können Projekte, die zwischen 2020 und 2023 fertigstellt wurden, eingereicht werden. Die Frist endet am 26.02.2024 um 18 Uhr.

Bewerbungen sind über das Portal Link möglich.

Die feierliche Preisverleihung findet am 26. Juni 2024 erstmalig im Vorfeld des nächsten Wohnzukunftstages des GdW auf dem EUREF-Campus in Berlin statt.

Die Arbeitsgruppe KOOPERATION, die aus den drei Verbänden Deutscher Städtetag, Bund Deutscher Architektinnen und Architekten (BDA) und GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. besteht, lobt seit 35 Jahren den im Bereich des Wohnungsbaus bekanntesten und wichtigsten Preis, den Deutschen Bauherrenpreis, unter dem Motto ” Hohe Qualität zu tragbaren Kosten” aus.

Ausführliche Informationen können Sie dem beigefügten Auslobungstext entnehmen.

Download Auslobungstext

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Neue Richtlinie

Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist auch die überarbeitete Richtlinie zur “Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) am 01.01.2024 in Kraft getreten (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 29.12.2023). Eine neue Heizungsförderung unterstützt dabei den Einbau neuer Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien mit bis zu 70 % Investitionskostenzuschuss. Weitere Effizienzmaßnahmen, z. B. Dämmung oder Fenstertausch, werden weiterhin mit bis zu 20 % Investitionskostenzuschuss gefördert.

Daneben wird es auch ein Förderangebot im Rahmen eines Ergänzungskredites für alle BEG Einzelmaßnahmen geben. Das bekannte Förderangebot eines zinsgünstigen Kredits mit Tilgungszuschuss für die Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibt erhalten.

Ergänzungskredit – Wohngebäude (358/359): Neues Förderangebot ab 27.02.2024

Der Ergänzungskredit dient der Finanzierung von Sanierungsvorhaben, bei denen förderfähige Einzelmaßnahmen gemäß vorgenannter Richtlinie umgesetzt werden. Der Ergänzungskredit kann nur zusätzlich zu einer nach dieser Richtlinie bereits erteilten Zuschussförderung beantragt werden.

Ein ausführliches Informationsschreiben der KfW zur neuen BEG-Richtlinie und dem Ergänzungskredit finden Sie hier zum Herunterladen.

Download

Wiederaufnahmen des KfW-Programms 134 – Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Seitdem die KfW infolge der Bundes-Haushaltssperre im November 2023 das Programm 134 zur Förderung des genossenschaftlichen Wohnens (Kauf von Genossenschaftsanteilen) eingestellt hat, setzte sich der VdW Bayern an der Seite der GIMA München sowie unseres Bundesverbandes, dem GdW, dafür ein, dass diese wichtige Förderung für Bayerns junge Wohnungsgenossenschaften wieder aufgenommen wird.

Die Aktivitäten in der Pressearbeit, bei politischen Gesprächen und am Rande von Veranstaltung haben glücklicherweise Früchte getragen. Am 18. Januar fand die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des deutschen Bundestages statt. Im Ergebnis der Sitzung können wir Ihnen mitteilen, dass die Förderung im Programm 134 wieder aufgenommen wird.

Leider wurde der Titel gegenüber dem Regierungsentwurf nochmals gekürzt. Es stehen nun 3,8 Millionen Euro anstelle der ursprünglich geplanten 5 Millionen Euro zur Verfügung. Durch die nun erfolgte Kürzung bleibt erneut ein Baustein der Wohnraumoffensive hinter den Erwartungen zurück. Der VdW Bayern wird auch weiterhin auf eine Verstetigung und den Ausbau des Programms drängen.

Die erneute Antragsstellung über die Seite der KfW ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht möglich, sollte aber in den kommenden Tagen wieder freigeschaltet werden. Wir empfehlen Ihnen bei Interesse eine regelmäßige Prüfung.

Staatsregierung beschließt Eckpunkte für Doppelhaushalt 2024/2025

Die Bayerische Staatsregierung hat am 29. Januar die Eckpunkte für den Doppelhaushalt 2024/2025 beschlossen.

Der Freistaat Bayern will auch weiterhin für eine solide, nachhaltige und generationengerechte Finanz- und Haushaltspolitik stehen. Dafür sei neben einer klugen Prioritätensetzung auch weiterhin strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Der Haushaltsentwurf 2024/2025 kommt ohne neue Schulden aus. Die verfassungsrechtliche Schuldenbremse wird eingehalten. Ab dem Haushaltsjahr 2024 wird mit der Tilgung der zur Bewältigung der Corona-Krise in den Jahren 2020 bis 2022 im Sonderfonds Corona-Pandemie aufgenommenen Schulden begonnen.

Der Ministerrat hebt u.a. folgende Eckpunkte des Haushalts 2024/2025 hervor:

  • Die Gesamtausgaben 2024/2025 betragen insgesamt knapp 149 Mrd. Euro.
  • Die Ausgaben steigen im Jahresdurchschnitt 2024/2025 um rund 3,1 %.
  • Die Bildungsausgaben steigen weiter deutlich an und bilden mit insgesamt rund 52 Mrd. Euro den größten Ausgabenblock im Staatshaushalt.
  • Im Bereich der Inneren Sicherheit und des Rechtsschutzes sind insgesamt Ausgaben in Höhe von rund 17 Mrd. Euro eingeplant.
  • Die Ausgaben für Gesundheit betragen insgesamt rund 3,6 Mrd. Euro.
  • Der kommunale Finanzausgleich 2024 erreicht mit rund 11,4 Mrd. Euro einen neuen Spitzenstand. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um rund 213 Mio. Euro.
  • Die Investitionsausgaben werden deutlich erhöht und betragen nunmehr insgesamt gut 22 Mrd. Euro. Die Investitionsquote steigt im Jahresdurchschnitt 2024/2025 auf 15,0 %.
  • Zur Tilgung der coronabedingten Kreditaufnahme ist zunächst eine Tilgung i. H. v. 100 Mio. Euro vorgesehen.
  • Für den Doppelhaushalt 2024/2025 sind gut 6.000 zusätzliche Stellen vorgesehen. Darin enthalten sind insbesondere 4.100 zusätzliche Stellen für weitere Verbesserungen des bayerischen Schulsystems und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung (2.900 Lehrerstellen und 1.200 Stellen für Unterstützungskräfte an Schulen) und knapp 1.000 zusätzliche Stellen für Polizei und Justiz

Der Ministerrat stellt u.a. folgende Ausgabenschwerpunkte für den Entwurf des Haushalts 2024/2025 heraus:

  • Die staatliche Wohnraumförderung erreicht mit einem Bewilligungsrahmen von rund 885 Mio. Euro im Jahr 2024 und 940 Mio. Euro im Jahr 2025 jeweils ein neues Rekordniveau. Sie umfasst darüber hinaus das kommunale Wohnraumförderungsprogramm (150 Mio. Euro pro Jahr), die Bayerischen Holzbauförderung (35 Mio. Euro pro Jahr) und die Studentenwohnraumförderung (38 Mio. Euro pro Jahr). Zusätzlich wird die Eigenkapitalbasis der Studentenwerke zur Realisierung von studentischem Wohnraum um insgesamt 50 Mio. Euro gestärkt. Damit steht für den Bereich des studentischen Wohnraums in den Jahren 2024 und 2025 insgesamt ein Betrag rund 330 Millionen Euro zur Verfügung.
  • Die „Wohnungsbaumilliarde“ (Bewilligungsrahmen) wird damit– wie im Koalitionsvertrag vereinbart – verstetigt.
  • Für weitere Kapitalzuführungen an die BayernHeim GmbH werden im Haushaltsentwurf 2024/2025 120 Mio. Euro aus Grundstockmitteln sowie insgesamt 125 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen eingeplant. Für das Ziel, bis zum Jahr 2025 10.000 neue Wohnungen auf den Weg zu bringen, wird damit eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage geschaffen.
  • Der Bewilligungsrahmen des Bayerischen Städtebauförderungsprogramms wird im Haushaltsentwurf 2024/2025 mit insgesamt 230 Mio. Euro auf hohem Niveau fortgeführt. Zusammen mit den Bund-Länder- und EU-Programmen ergibt sich für beide Jahre ein Bewilligungsrahmen in Höhe von insgesamt rund 635 Mio. Euro.
  • Mit den für das sog. „BayernDarlehen“ vorgesehenen Mitteln kann im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm ein zusätzliches Darlehenskontingent in Höhe von 250 Mio. Euro generiert werden. Damit kann ein wesentlicher Baustein des Bayerischen Baukonjunkturprogramms bereits vollständig umgesetzt werden.
  • Für den Neubau von Staatsbedienstetenwohnungen werden weitere Fördermittel in Höhe von insgesamt rund 160 Mio. Euro (zzgl. Ca. 156 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigungen) sowie weitere 60,0 Mio. Euro (zzgl. 51 Mio. Euro Verpflichtungsermächtigung) für Kapitalzuführungen an die staatseigene Stadibau GmbH vorgesehen.

Im Bayerischen Landtag soll der Doppelhaushalt voraussichtlich im zweiten Quartal 2024 beschlossen werden.

Erinnerung: Forum Soziale Quartiers- und Stadtentwicklung am 8. Februar 2024

Der VdW Bayern und sein Fachausschuss Soziale Quartiers- und Stadtentwicklung laden Sie herzlich zum Forum am Donnerstag, 8. Februar 2024 nach Würzburg ein.

Soziale Mischung und stabile Nachbarschaften: Das Thema ist angesichts zunehmender sozialer Entmischung und teilweise bereits überforderter Nachbarschaften brandaktuell. Zunächst geht es um die Erkenntnisse einer aktuellen Studie des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Untersucht wurde zum einen die Mischungsstrategien von kommunalen, genossenschaftlichen und privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen. Zum anderen entwickelte die durchführende Forschungsgruppe eine Handreichung, wie und an welchen Stellen im Wohnungsunternehmen auf die Mischung Einfluss genommen werden kann. Die Studie ist ein deutsch – schweizerisches Gemeinschaftsprojekt der TU Berlin mit dem Swiss Real Institute Zürich und der Zimraum GmbH Zürich. Referieren wird Dr. Joelle Zimmerli, Geschäftsführerin der Zimraum. Im Anschluss geht es um die zukünftigen Herausforderungen bei der Wohnungsvergabe am Beispiel der Landeshauptstadt München. Monika Betzenbichler, Leiterin der Abteilung Soziale Wohnraumversorgung im Amt für Wohnen und Migration, gibt einen Einblick in ihre Arbeit.

Beteiligung und Kooperation in Quartieren und Wohnungsunternehmen: Ein Dauerbrenner beim Forum. 2024 geht es um die DNA und die Unternehmensphilosophie von Wohnungsgenossenschaften und -gesellschaften. Welche Dynamik entwickelt die genossenschaftliche Selbstverwaltung? Wie schaffen es Gesellschaften ihre Mieterinnen und Mieter einzubinden, mit dem Ziel unterschiedliches Wissen und vielfältige Erfahrungen zusammenzuführen, um Bestehendes noch besser zu machen? Impulse setzen Rut Gollan, Vorständin der wagnis eG und Gerda Peter, Geschäftsführerin des ESW Bayern.

Lebenswerte Quartiere für Menschen und (Wild-)Tiere: Das Animal-Aided Design ist eine Methode zur Berücksichtigung der Bedürfnisse von wild lebenden Tieren in der Stadtplanung. Es geht darum die biologische Vielfalt in den Städten zu erhalten und das positive Miteinander zwischen Menschen und wild lebenden Tieren zu ermöglichen. Gerade kommunale Wohnungsunternehmen sind Vorreiter in der Erprobung und Umsetzung des AAD. Über das Konzept und die Pläne der wbg Nürnberg berichtet Magdalena Müller, Team Garten und Landschaftsbau. In München wurde in der Brantstraße bereits 2015 das weltweit erste AAD-Wohnungsbauprojekt begonnen. Die GEWOFAG hat die Bedürfnisse und Anforderungen von Tieren und Pflanzen in die Stadt- und Bauplanung integriert – zum Vorteil von Mensch und Tier. Stefan Feller, Leiter der Stabsstelle Klimaschutz der Münchner Wohnen, berichtet aus Sicht seines Unternehmens über die Erfahrungen der letzten Jahre und was daraus zu lernen ist.

Zur Anmeldung kommen Sie mit einem Klick auf den nachfolgenden Link
https://www.vdwbayern.de/kalender/forum-sqs-2024/

Wir freuen uns auf den persönlichen Austausch im Novum Conference & Events Würzburg.
Die Daten zum ZOOM-Meeting erhalten Sie – wenn Sie sich zur Zuschaltung anmelden – am 6. Februar 2024.

Erinnerung: DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024

Bewerbungsfrist bis zum 15. Februar verlängert!

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024 sucht unter dem Motto „Auf Erfolgskurs: Mehrwerte schaffen im ganzen Team“ Konzepte, die die Immobilienwirtschaft zur attraktiven Arbeitgeberin machen. Unternehmen können sich noch bis zum 15. Februar 2024 bewerben.

Das Fachmagazin DW Die Wohnungswirtschaft richtet den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft zum 21. Mal aus, um herausragende Beispiele aus der Praxis der Wohnungs-und Immobilienwirtschaft zu ehren. Präsentiert wird der Award von der Aareon AG. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist erneut Schirmherr der Initiative.

Demografischer und gesellschaftlicher Wandel: Neue Arbeitskonzepte gesucht

Die demografischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklungen stellen die Arbeitswelt zunehmend vor große Herausforderungen, Mitarbeitende zu gewinnen, langfristig zu motivieren, zu entwickeln und zu binden. Gerade angesichts der immer umfangreicher werdenden Komplexität der immobilienwirtschaftlichen Aufgaben wächst der Personal- und Fachkräftebedarf stärker an. Daher muss die Branche zum einen qualifiziertes Personal für die Immobilienunternehmen stetig sichern und weiterbilden, zum anderen aber auch die Immobilienunternehmen selbst für die Mitarbeitenden grundsätzlich attraktiv gestalten und moderne Arbeitsorganisationen implementieren.

Die Anforderungen der heutigen Arbeitnehmenden gehen noch weiter: Vereinbarkeit von Familie und Beruf, ein modernes Arbeitsumfeld zum Wohlfühlen, mobiles Arbeiten mit innovativen digitalen Lösungen, Teamarbeit und mehr Verantwortung durch verteilte Führung, Weiterentwicklungsmöglichkeiten und Wertschätzung sind die wichtigsten Stichworte.

Für den DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft 2024 werden Strategien und gelebte Führungs- und Organisationskonzepte gesucht, die immobilienwirtschaftliche Unternehmen zu attraktiven Arbeitgebern für neue und bestehende Mitarbeitende machen.

Die Lösungsansätze dafür liegen im Personalmanagement, im Wissenstransfer, der Aus- und Weiterbildung, aber auch dem täglichen Arbeiten an den Objekten und in den Quartieren der Immobilienwirtschaft sowie zukunftsorientierten Strategien. Welche Konzepte zu Führung und Arbeitsorganisation haben Sie? Wie gewinnen und binden Sie Mitarbeitende? Wie begeistern Sie Ihre Mitarbeitenden immer wieder für den Arbeitsalltag? Wie unterstützen Sie Mitarbeitende durch moderne Arbeitsmittel und Software bei der täglichen Arbeit? Wie fördern Sie komplexes Denken und Handeln und damit auch das Wachsen von Wissen und Leistung? Wie lassen Sie Mitarbeitende am Unternehmen und seinen Erfolgen teilhaben?

Kriterien für eine Bewerbung

Gesucht werden Projekte, die effiziente Konzepte und umsetzbare Lösungsansätze für die beschriebenen Herausforderungen gefunden haben. Entscheidend für die Jurybewertung ist, dass es sich um konkrete Projekte handelt, die bereits abgeschlossen, beziehungsweise begonnen mit ersten Zwischenergebnissen sind. Kern der Bewerbungen müssen klare und belegbare Projektaussagen sein.

Bewerbungen können bis zum 15. Februar 2024 online unter www.dw-zukunftspreis.de eingereicht werden.

Der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft richtet sich an Wohnungs- und Immobilienunternehmen aus allen Regionen Deutschlands, die im Rahmen der aufgeführten Projekt-und Prozessbeispiele besonders innovative zukunftsgerichtete Leistungen vollbracht haben. Ziel des Preises ist es, Best-Practice-Lösungen in der Immobilienwirtschaft nicht nur zu identifizieren, sondern auch anzuerkennen.

Die aufmerksamkeitsstarke Preisverleihung am 20. Juni 2024 im Rahmen des Aareon SUMMIT in Heidelberg und die Veröffentlichung der Siegerprojekte im führenden Branchenmagazin DW Die Wohnungswirtschaft sowie über weitere (Online-)Kanäle von Haufe.Immobilien soll den Wissenstransfer zwischen deutschen Wohnungs- und Immobilienunternehmen fördern.

Namhafte Jury kürt die Sieger

Die Jury setzt sich aus namhaften Vertretern der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft zusammen, den Juryvorsitz hat Prof. Dr. Dr. Dr. h.c. Franz-Josef Radermacher inne, unter anderem Mitglied im Club of Rome. Die technische und organisatorische Betreuung der Jurysitzungen übernimmt der BBU Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen e.V. Unterstützt wird der DW-Zukunftspreis der Immobilienwirtschaft außerdem vom BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen e.V.

Die Partner würdigen mit diesem Preis Wohnungs- und Immobilienunternehmen, die besonders zeitgemäße und zukunftsfähige Konzepte zur Bewältigung ihrer immobilienwirtschaftlichen und unternehmerischen Herausforderungen erarbeitet und umgesetzt haben.

Weitere Informationen sowie das Online-Bewerbungsformular finden Sie unter www.dwzukunftspreis.de.

Bevölkerung wächst im Jahr 2023 um gut 0,3 Millionen Personen

Zum Jahresende 2023 lebten in Deutschland nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) rund 84,7 Millionen Menschen. Gegenüber dem Jahresende 2022 wuchs die Bevölkerung damit um gut 0,3 Millionen Personen. Der Zuwachs entspricht dem Durchschnitt der Jahre 2012 bis 2021 und war deutlich geringer als im Jahr 2022, in dem die Bevölkerungszahl vor allem infolge der starken Zuwanderung aus der Ukraine um 1,1 Millionen Menschen gestiegen war. Die Nettozuwanderung (Saldo aus Zu- und Fortzügen) war auch im Jahr 2023 die alleinige Ursache des Bevölkerungswachstums. Wie in allen Jahren seit der deutschen Vereinigung fiel die Bilanz der Geburten und Sterbefälle auch 2023 negativ aus, da erneut mehr Menschen starben als geboren wurden.

Geburtendefizit mit mindestens 320 000 etwa auf Vorjahresniveau

Die Zahl der Geburten ging 2023 gegenüber dem Vorjahr um etwa 7 % und die Zahl der Sterbefälle um rund 4 % zurück. Ausgehend von den bereits vorliegenden Meldungen der Standesämter ist für 2023 mit 680 000 bis 700 000 Geborenen zu rechnen (2022: 738 819). Die Zahl der Gestorbenen betrug mindestens 1,02 Millionen (2022: 1,07 Millionen; zur Zahl der Sterbefälle siehe die Pressemitteilung vom 9. Januar 2024). Aus der Schätzung der Geburten- und Sterbefälle ergibt sich ein Geburtendefizit (Differenz zwischen Geburten und Sterbefällen) von mindestens 320 000. Dies entspricht etwa dem Niveau des Vorjahres (-328 000) und ist deutlich höher als im gesamten Zeitraum von 1991 bis 2021.

Hohe Nettozuwanderung, jedoch deutlich niedriger als im Jahr 2022

Die Nettozuwanderung wird für das Jahr 2023 auf 680 000 bis 710 000 Personen geschätzt. Im Vergleich zu den Jahren mit besonders starker Fluchtmigration 2015 (+1,14 Millionen) und 2022 (+1,46 Millionen) war die Nettozuwanderung 2023 damit deutlich geringer. Im langfristigen Kontext war sie allerdings auf hohem Niveau und vergleichbar nur mit den Jahren 1991 (+603 000) und 1992 (+782 000), als viele Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler aus der ehemaligen Sowjetunion sowie Kriegsflüchtlinge aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen.

CO2-Emissionen beim Heizen binnen 20 Jahren um 12 % gesunken

Private Haushalte verbrauchen durch Heizen die meiste Energie. Damit verbunden ist meist auch die Freisetzung von Kohlendioxid (CO2). Die gesamten CO2-Emissionen privater Haushalte beim Heizen sind binnen 20 Jahren um 12 % gesunken. Im Jahr 2021 wurden knapp 147 Millionen Tonnen CO2 emittiert, um Wohnräume warm zu halten, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. 2001 waren es noch knapp 167 Millionen Tonnen CO2. Dieser Rückgang hat mehrere Gründe: Zum einen wird seltener mit Öl geheizt, dafür stärker mit den emissionsärmeren Energieträgern Gas, Fernwärme oder Strom. Darüber hinaus spielen Erneuerbare Energien für die Beheizung von Wohnräumen eine zunehmende Rolle. Zum anderen ist im selben Zeitraum auch der Energieverbrauch beim Heizen zurückgegangen: um knapp 13 % im Jahr 2021 gegenüber 2001.

Heizen ist für 70 % des CO2-Ausstoßes beim Wohnen verantwortlich

Nicht allein durch Heizen, sondern auch für warmes Wasser, Elektrogeräte und Beleuchtung verbrauchen private Haushalte im eigenen Zuhause Energie – und setzen dadurch CO2 frei. Allerdings waren im Jahr 2021 knapp 70 % des CO2-Ausstoßes von insgesamt rund 210 Millionen Tonnen im Bereich Wohnen auf das Heizen zurückzuführen. Warmwasser hatte einen Anteil von 13 % am CO2-Ausstoß im Bereich Wohnen, die Prozesswärme, etwa fürs Kochen oder für Spülmaschinen, einen Anteil von 6 %. Auf den Betrieb anderer Elektrogeräte entfielen knapp 9 % des emittierten CO2, auf die Beleuchtung knapp 2 %.

Zum Vergleich: Durch motorisierten Individualverkehr, also beispielsweise Fahrten im Auto oder mit dem Motorrad, verursachten private Haushalte 2021 in etwa halb so viele CO2-Emissionen wie beim Wohnen: insgesamt rund 100 Millionen Tonnen.

Inflation in Bayern im Januar 2024 bei 2,9 Prozent

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Januar gegenüber dem Vorjahresmonat um 2,9 Prozent. Dabei sind Nahrungsmittel 3,8 Prozent teurer als im Vorjahr. Energie kann jedoch um 3,8 Prozent günstiger bezogen werden. Ohne Nahrungsmittel und Energie verzeichnet das Bayerische Landesamt für Statistik eine Preissteigerung von 3,6 Prozent.

Im Vergleich zum Vormonat steigen die Verbraucherpreise im Januar 2024 um 0,2 Prozent. Darin enthalten ist ein Anstieg der Nahrungsmittelpreise um 0,5 Prozent. Die Preise für Heizöl (-3,1 Prozent) liegen hingegen unter dem Wert des Dezembers 2023, während sie für Kraftstoffe (+0,9 Prozent) und Erdgas (+3,0 Prozent) über den Vormonatswerten liegen.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft im Vergleich zum Gesamtindex unterdurchschnittlich. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Januar 2024 um 2,4 Prozent.