Zusätzliches KfW-Webseminar “Serielles Sanieren” am 28.02.2023

Aufgrund der vielen Nachfragen bietet die KfW am 28.02.2023 von 15:00 – 16:00 Uhr ein zusätzliches Webseminar „Serielles Sanieren“ an.

Mit der BEG-Reform zum 1. Januar 2023 kann bei der Sanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus 55 oder 40 ein Bonus von 15 Prozentpunkten gewährt werden, wenn das Gebäude mit vorgefertigten Fassaden- bzw. Dachelementen seriell saniert wird. Der GdW hatte sich intensiv für die Erhöhung des Bonus eingesetzt. Im Webseminar wird Ihnen das Prinzip und die Vorgehensweisen bei der seriellen Sanierung vorgestellt. Experten erläutern, welche technischen Voraussetzungen für den Bonus eingehalten werden müssen, und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.

Bei Interesse können Sie oder interessierte Kolleginnen und Kollegen sich hier anmelden:
https://next.edudip.com/de/webinar/serielle-sanierung-von-wohngebauden/1874730

Neue Videos im Bildungsportal

Zu Beginn des Jahres kann das VdW Bayern-Bildungsportal gleich mit fünf neuen Videos aufwarten zu folgenden Themen:

– Mitarbeitergespräch, Teil 2 – Anleitung
– KfW Förderung genossenschaftlichen Wohnens
– KfW Förderung BEG Wohnen, Sanieren und Neubau
– Einführung in ein professionelles LinkedIn-Profil
– C02-Kostenaufteilungsgesetz

Das Bildungsportal des VdW Bayern wird immer wieder um neue Lehrvideos erweitert, so dass wir mittlerweile mehr als 30 Videos zu aktuellen wohnungswirtschaftlichen Themen anbieten. Sie finden im Bildungsportal Videos zu folgenden Bereichen: Recht, Datenschutz, Digitalisierung und IT, Steuern, Wirtschaftsprüfung, Kommunikation, Wohnungswirtschaftliches Management und Personalentwicklung, Versicherungen, Altersversorgung und Förderung.

Die Konditionen für ein Abonnement finden Sie auf unserer Website unter https://www.vdwbayern.de/bildungsportal/

Online-Seminar „Wie komme ich in die Zeitung sowie Krisen-PR für Wohnungsunternehmen“ am 14.02.2023

Medienarbeit als Teilgebiet der PR zielt darauf ab, im redaktionellen Teil der Medien Erwähnung zu finden. Dabei ist die Themenauswahl entscheidend. Das Seminar mit der Referentin Dr. Cathrin Christoph stellt die relevanten Nachrichtenfaktoren und Beispiele aus der Immobilienwirtschaft vor. Die Teilnehmenden lernen die verschiedenen Instrumente der Medienarbeit kennen und werden in die Lage versetzt, diese selbst anzuwenden. Außerdem werden typische Krisenauslöser sowie die Grundlagen der Krisenkommunikation diskutiert.

Inhalte:

  • Nachrichtenfaktoren
  • Instrumente der Medienarbeit
  • Verständliche Texte, gute Überschriften
  • Grundlagen der Krisen-PR

Das Seminar richtet sich an Personen, die im Wohnungsunternehmen für Medienarbeit zuständig sind oder demnächst zuständig sein werden.

Informationen und Anmeldung: Link

Baumaterialien im Jahr 2022 erneut stark verteuert

Lieferengpässe, Materialknappheit, gestiegene Energiepreise – die Folgen von Corona-Pandemie und Ukraine-Krieg haben auch den Bausektor erheblich beeinflusst. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren nahezu alle Baumaterialien im Jahresdurchschnitt 2022 noch einmal deutlich teurer als im Vorjahr, als es bereits hohe Preissteigerungen gegeben hatte. Preistreibend auf den Baustellen wirkten sich vor allem die gestiegenen Energiepreise aus. So verteuerten sich besonders Baustoffe wie Stahl, Stahlerzeugnisse oder Glas, die energieintensiv hergestellt werden. Stabstahl war im Jahresdurchschnitt 2022 um 40,4 % teurer, Blankstahl 39,1 %, Betonstahlmatten 38,1 % und Stahlrohre kosteten 32,2 % mehr als im Jahresdurchschnitt 2021. Stahl wird oft in Verbindung mit Beton unter anderem im Rohbau zur Verstärkung von Bodenplatten, Decken oder Wänden eingesetzt. Metalle insgesamt waren 2022 um 26,5 % teurer als im Vorjahr. Flachglas, was üblicherweise für Fenster, Glastüren oder -wände verwendet wird, verteuerte sich 2022 um 49,3 % im Vergleich zum Jahresdurchschnitt 2021. Zum Vergleich: Der Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte insgesamt legte im Jahresdurchschnitt 2022 um 32,9 % gegenüber 2021 zu. Ohne Berücksichtigung der Energiepreise waren die Erzeugerpreise 14,0 % höher als im Jahresdurchschnitt 2021.

Arbeiten am Bau ebenfalls deutlich verteuert

Mit den Baumaterialpreisen stiegen auch die Preise für Arbeiten am Bau. Insgesamt verteuerten sich die Preise für den Neubau von Wohngebäuden im Jahresdurchschnitt 2022 um 16,4 % gegenüber dem Vorjahr. Das ist die höchste gemessene Veränderung gegenüber einem Vorjahr seit Beginn der Erhebung im Jahr 1958. Dabei kletterten die Preise in nahezu allen Bereichen kräftig. Dämm- und Brandschutzarbeiten an technischen Anlagen kosteten 27,2 % mehr als im Jahresdurchschnitt 2021, Verglasungsarbeiten waren 21,2 % teurer als ein Jahr zuvor, Metallbauarbeiten 20,7 % und Stahlbauarbeiten 19,8 %.

Weniger Neubauten genehmigt

Angesichts der steigenden Preise stockt der Wohnungsbau in Deutschland. Von Januar bis November 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen von neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 5,7 % auf rund 322 000. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis November 2022 rund 276 000 Wohnungen genehmigt. Das waren 5,8 % weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei sank die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um 15,9 %, für Zweifamilienhäuser um 10,1 %. Bei Mehrfamilienhäusern kam es dagegen zu einer leichten Erhöhung um 1,2 %. Einen Rückgang gab es auch bei bestehenden Wohngebäuden: Hier wurden von Januar bis November 2022 Baumaßnahmen an rund 38 000 Wohnungen genehmigt und damit 1,7 % weniger als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Die Zahl der Baugenehmigungen ist ein wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität, da Baugenehmigungen geplante Bauvorhaben darstellen. Allerdings nimmt die Zahl der Bauvorhaben, die noch nicht begonnen beziehungsweise noch nicht abgeschlossen wurden (der sogenannte Bauüberhang), seit dem Jahr 2008 zu. Im Jahr 2021 lag der Überhang von genehmigten aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen bei rund 846 000 Wohnungen. Die tatsächliche Entwicklung der Bautätigkeit wird in den Baufertigstellungen dargestellt. Ergebnisse zu den Baufertigstellungen und zum Bauüberhang im Jahr 2022 wird das Statistische Bundesamt im Mai 2023 veröffentlichen.

Zur Pressemitteilung von Destatis: Link

Aufhebung der Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) zum 02.02.2023

Vor dem Hintergrund der stetigen Abnahme der Häufigkeit und Schwere von Infektionen mit SARSCoV-2, der allgemein günstigen Prognosen hinsichtlich des mittel- und langfristigen Infektionsgeschehens als auch durch die zunehmende Immunität in der Bevölkerung und das Ausbleiben neuer Virusvarianten, die den Immunschutz umgehen, hat das Bundeskabinett am 25.01.2023 beschlossen, die ursprünglich bis zum 07.04.2023 befristete Corona-ArbSchV mit der Aufhebung der Maskenpflicht im Personenfernverkehr zum 02.02.2023 aus.

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat zudem – nicht zuletzt aufgrund des geschlossenen ablehnenden Votums der Arbeitgeberbank – klargestellt, dass auch die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (siehe auch AGV-Coronavirus-Newsticker 52) kein weiteres Mal überarbeitet wird.

Mit Auslaufen der Corona-ArbSchV entfällt die Verpflichtung der Arbeitgeber, auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung die erforderlichen Schutzmaßnahmen zum betrieblichen Infektionsschutz in einem betrieblichen Hygienekonzept festzulegen (§ 2 Corona-ArbSchV). Der Arbeitgeber ist auch nicht mehr verpflichtet, die Beschäftigten über die Gesundheitsgefährdungen bei einer Erkrankung an COVID-19 und die Möglichkeit einer Schutzimpfung zu informieren und ihnen zu ermöglichen, sich während der Arbeitszeit gegen das Coronavirus impfen zu lassen (§ 3 Corona-ArbSchV; siehe Coronavirus-Newsticker 52). Im Hinblick auf die Impfung während der Arbeitszeit gelten ab dem 02.02.2023 wieder die allgemeinen Regeln (insb. § 616 BGB) wie bei anderen Arztbesuchen auch.

Ab dem 02.02.2023 richten sich die Pflichten der Arbeitgeber im Hinblick auf die Coronapandemie wieder allein nach den allgemeinen Arbeitsschutzvorschriften. Arbeitgeber haben die Infektionsgefahr weiterhin im Rahmen der allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 ArbSchG zu berücksichtigen und erforderliche Schutzmaßnahmen festzulegen (siehe auch CoronavirusNewsticker 49). Sofern auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb weiter abgeschwächte Schutzmaßnahmen gelten sollen, z.B. Maskenpflicht in Aufzügen, Maskenpflicht bei einer Coronainfektion (s.u.), sind diese in Betrieben mit Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung zu regeln. Die Betriebsvereinbarung bildet dann die Rechtsgrundlage für die Umsetzung der Schutzmaßnahmen. In Betrieben ohne Betriebsrat können die Maßnahmen gemäß § 106 GewO i.V.m. 618 BGB angeordnet werden.

KfW: Merkblatt zur Förderung genossenschaftlichen Wohnens

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland. Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird.

Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss).

Ein aktuelles Merkblatt der KfW finden Sie im Mitgliederbereich: Link

GdW Information 167 – Kurzbericht: Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland 2022/2023

Die gesamtwirtschaftliche Lage in Deutschland war im Jahr 2022 vor allem geprägt von den Folgen des Kriegs in der Ukraine, zu denen extreme Energiepreiserhöhungen zählten. Hinzu kamen dadurch verschärfte Material- und Lieferengpässe, massiv steigende Preise für weitere Güter wie beispielsweise Nahrungsmittel und Baustoffe sowie der Fachkräftemangel und die andauernde, wenn auch im Jahresverlauf nachlassende Corona-Pandemie. Trotz dieser nach wie vor schwierigen Bedingungen konnte sich die deutsche Wirtschaft im Jahr 2022 insgesamt gut behaupten.

Die GdW-Information finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen/Arbeitshilfen: Link

 

 

Erweiterte Gewerbesteuerkürzung bei Mieterstrom, E-Mobilität und sonstigen mieternahen Dienstleistungen – Auslegung des neuen § 9 Nr. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes Aktualisierte Fassung von Januar 2023

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung des § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. des Gewerbesteuergesetzes ist eine der wichtigsten, aber auch streng restriktiven steuerlichen Vorschriften für Wohnungsunternehmen. Mit Wirkung ab 2021 hat diese Vorschrift durch das sog. Fondsstandortgesetz eine wichtige Änderung erfahren, die es Wohnungsunternehmen ermöglicht, in bestimmten Grenzen Strom aus erneuerbaren Energien zu erzeugen und sowohl als Mieterstrom als auch als Ladestrom im Zusammenhang mit E-Mobilität anzubieten sowie sonstige mieternahe Dienstleistungen zu erbringen, ohne dass es zu einem Verlust der erweiterten Gewerbesteuerkürzung kommt.

Im Dezember 2021 wurde eine erste Auslegung des neuen § 9 Nr. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes veröffentlicht. Nunmehr hat der Arbeitskreis aus dem Fachausschuss Steuern des GdW diese Ausarbeitung anhand des nun vorliegenden Ländererlasses zur Neuregelung des § 9 Nr. 1 Satz 3 des Gewerbesteuergesetzes fortgeschrieben.

Die aktualisierte Fassung finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen/Arbeitshilfen: Link

Bayern verlängert Frist für Grundsteuererklärung

Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung Der Freistaat Bayern hat in einem Alleingang überraschend die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bis zum 30. April 2023 verlängert. Bayerns Finanzminister Albert Füracker gab die Entscheidung am 31.01.2023 nach der Sitzung des Bayerischen Kabinetts bekannt.

Ein Antrag auf Fristverlängerung bis 30. April 2023 ist nicht erforderlich. Falls Sie bereits vorab ein Antrag auf Fristverlängerung gestellt haben und dieser abgelehnt wurde, hat sich die Ablehnung erledigt. Es gilt die neue Abgabefrist zum 30. April 2023.

Kurz vor dem Ende der ursprünglichen Verlängerung zum 31.01.2023 fehlten in Bayern nach Angaben des Finanzministeriums noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.

Ihre Ansprechpartnerin zum Thema Grundsteuer bei der Bavaria Tax GmbH ist Edeltraud Schmid.
Tel.: +49 89 29 00 20-217
E-Mail: grundsteuer.tax@vdwbayern.de

Praxispartner aus Franken und Schwaben für ein europäisches Förderprojekt zur Rückgewinnung von Wärme aus Abwasser gesucht

Gemeinsam mit APE (Aqua Publica Europea), VIVAQUA und anderen Partnern bereitet die Gemeinde Etterbeek (Brüssel) einen europäischen Projektvorschlag für die Ausschreibung 2 von Interreg Nordwesteuropa vor. Es handelt sich um ein Projekt zur Rückgewinnung von Wärme/Kälte aus Abwasser. Mit diesem derzeit noch sehr selten genutzten, aber potenziell sehr kostengünstigen Verfahren, welches von VIVAQUA patentiert wurde, können Gebäuden im Winter beheizt und im Sommer klimatisiert werden.

Das Projekt steht noch für die Teilnahme weiterer Projektpartner aus der Wohnungswirtschaft offen. Aufgrund der Struktur der europäischen Ausschreibung müssen interessierte Wohnungsunternehmen über ein Wohngebäude in Franken oder Schwaben verfügen, welches als Pilotstandort geeignet ist.

Im Einzelnen muss das Gebäude…

  • sich gerade im Bau oder in einer größeren Renovierung befinden
  • an ein Kanalisationsnetz mit für die Rückgewinnung ausreichenden konstanten Durchfluss angeschlossen sein.

Ein Großteil der administrativen Aufgaben wird durch VIVAQUA übernommen. Wohnungsunternehmen sind in erster Linie für die technische Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen am Wohngebäude verantwortlich.

Für die Projektpartner (die Gebäudeeigentümer oder -verwalter) ergeben sich laut Ausschreibung folgende Vorteile:

  • Ein europäischer Projekt-Zuschuss, der bis zu 60 % der Kosten deckt: förderfähig sind Investitionen in das Gebäude selbst, in die gebäudenahe Infrastruktur, anfallende Betriebskosten sowie Personalkosten.
  • Vorreiterrolle bei der Nutzung einer neuen regenerativen Energie-Quelle und damit Beitrag zu den lokalen und globalen Zielen der Dekarbonisierung der Wirtschaft und der Bekämpfung des Klimawandels.
  • Träger eines europäischen Leuchtturmprojektes mit positiven Auswirkungen auf das Unternehmen-Image.

Bitte beachten Sie: Die Frist zur ersten Interessenbekundung mit Verweis auf einen geeigneten Pilotstandort läuft bereits am 9. Februar ab. Interessierte Unternehmen sollten sich daher schnellstmöglich melden.

Der europäische Dachverband der sozialorientierten Wohnungswirtschaft, Housing Europe, übernimmt die Vernetzung der Projektpartner. Interessierte Wohnungsunternehmen können sich beim VdW Bayern melden, der alle Kontakte weitergibt und erste Fragen beantwortet. Ansprechpartner ist Herr Tjerk Wehland, 089 2900 20 315 / tjerk.wehland@vdwbayern.de