Workshop Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau am 16.11.2023

Seit März 2023 liegt die VdW Bayern-Planungshilfe mehrgeschossiger Holzbau vor. Beauftragt vom Verband und vier Mitgliedsunternehmen. Die Bearbeitung lag beim TUM-Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion, Prof. Stefan Winter.

Die Planungshilfe erleichtert den Einstieg in das Planen und Bauen mit Holz, auch bei Aufstockungsvorhaben. Sie bietet Standardaufbauten für gängige Bauteile in Gebäuden der Gebäude-klasse drei bis fünf und soll als praxisnahe Grundlage für zukünftige Projekte der Wohnungswirtschaft Bayern dienen.

Im Mittelpunkt des Workshops steht die Handhabung der Planungshilfe, flankiert von Projektberichten aus der Wohnungswirtschaft. Der Nachmittag bietet Einblicke in die Fertigung und die Arbeitsabläufe eines Holzbau-Unternehmens. Die Gumpp & Maier GmbH in der Gemeinde Binswangen gehört zu den führenden Holzbau-Unternehmen Europas.

Die Veranstaltung, gemeinsam konzipiert mit den Mitgliedern des Fachausschuss Technik und dem Lehrstuhl für Holzbau und Baukonstruktion an der TU München, wird von Andreas F. Heipp, Vorsitzender des Fachausschusses, moderiert.

Informationen & Anmeldung

Noch mehr Stornierungen im Wohnungsbau – Geschäftsklima fällt auf Allzeittief

Im Wohnungsbau berichten immer mehr Unternehmen von stornierten Projekten. Im September zeigen sich 21,4% der Firmen betroffen, nach 20,7% im Vormonat. Das ist eines der Ergebnisse, die in einem aktuellen Artikel im ifo Schnelldienst beschrieben sind. „Viele Projekte sind wegen der höheren Zinsen und gestiegenen Baukosten nicht mehr wirtschaftlich umsetzbar. Die Wohnungen, die heute nicht begonnen werden, werden uns in zwei Jahren auf dem Mietmarkt fehlen. Das ifo Geschäftsklima im Wohnungsbau notiert mittlerweile auf dem tiefsten Stand seit Beginn der Erhebung 1991, bei -54,8 Punkten“, sagt Klaus Wohlrabe, Leiter der ifo Umfragen.

Auch die Klagen über einen Auftragsmangel in der Branche werden immer lauter, derzeit zeigen sich 46,6% der Firmen betroffen, nach 44,2% im August. „Das ist eine Verdreifachung innerhalb der letzten 12 Monate. Die Entwicklung ist dramatisch“, ergänzt Wohlrabe. Die Umfrage wurde noch vor dem Wohnungsbaugipfel Ende September durchgeführt. „Es bleibt abzuwarten, ob die angekündigten Maßnahmen den Wohnungsbau beleben können. Die Rahmenbedingungen für den Neubau sind jedenfalls mehr als schwierig“, sagt Wohlrabe.

GdW-Europabrief: Revision der Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz

Im Anschluss an die interinstitutionelle Vereinbarung über die Revision der Grenzwerte für die Asbestexposition am Arbeitsplatz Ende Juni 2023 haben die Abgeordneten des Europäischen Parlaments am 3. Oktober 2023 mit 614 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen der Vereinbarung zugestimmt.

In den Vorschriften wird der Grenzwert für die berufsbedingte Asbestexposition ohne Übergangsfrist auf 0,01 Asbestfasern pro cm³ festgelegt, während er derzeit bei 0,1 liegt. Nach einer Übergangszeit von sechs Jahren müssen die Mitgliedstaaten eine modernere und genauere Technologie zum Nachweis von Fasern einsetzen, nämlich die Elektronenmikroskopie, und den Grenzwert auf 0,002 Asbestfasern pro cm³, ausgenommen dünne Fasern, oder 0,01 Asbestfasern pro cm³, einschließlich dünner Fasern, senken.

Die Vorschriften werden eine Liste von Möglichkeiten zur Vermeidung der Exposition sowie hohe Anforderungen an die Schulung der Arbeitnehmer enthalten.

Der Rat hat die neuen Vorschriften am 23. Oktober 2023 formell angenommen. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU tritt die Richtlinie 20 Tage später in Kraft.

Für die Umsetzung aller Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht haben die Mitgliedstaaten dann zwei Jahre Zeit. Eine Ausnahme bildet die Einführung der Elektronenmikroskopie als Messverfahren, für die eine Frist von sechs Jahren vorgesehen ist.

GdW-Europabrief

Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im August 2023: +10,8 % zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe ist nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) im August 2023 gegenüber Juli 2023 kalender- und saisonbereinigt um 10,8 % gestiegen. Das ist der zweite deutliche Anstieg in Folge: Im Juli hatte der Auftragseingang gegenüber dem Vormonat um 9,6 % zugenommen. Im Hochbau stieg der Auftragseingang um 1,8 %, im von Großaufträgen beeinflussten Tiefbau um 18,6 %.

Im Vergleich zum Vorjahresmonat August 2022 stieg der reale, kalenderbereinigte Auftragseingang um 17,5 %. Dabei stieg der Auftragseingang im Hochbau um 0,9 %, im Tiefbau sogar um 34,5 %. Aufgrund der höheren Baupreise lag der nominale (nicht preisbereinigte) Auftragseingang im Bauhauptgewerbe im August 2023 um 21,9 % über dem Vorjahresniveau.

In den ersten acht Monaten 2023 lagen die Auftragseingänge im Bauhauptgewerbe kalender- und preisbereinigt real um 7,6 % unter und nominal um 1,9 % über dem Vorjahreszeitraum.

Realer Umsatz nur leicht gestiegen

Der reale Umsatz im Bauhauptgewerbe ist im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 % gestiegen. Der nominale Umsatz erhöhte sich aufgrund der gestiegenen Baupreise um 3,8 % auf 9,9 Milliarden Euro.

In den ersten acht Monaten 2023 sanken die Umsätze im Vergleich zum Vorjahreszeitraum real um 4,0 % und stiegen nominal um 5,4 %.

Die Zahl der im Bauhauptgewerbe tätigen Personen erhöhte sich im August 2023 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,2 %

Bundesrat billigt Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes

Am 20. Oktober 2023 hat der Bundesrat ein Gesetz aus dem Bundestag gebilligt, das Einsparziele beim Energieverbrauch von öffentlichen Stellen und Unternehmen bis zum Jahr 2030 vorsieht. Hintergrund ist die Novelle der europäischen Energieeffizienzrichtlinie.

Vorgaben für die öffentliche Hand
Bund, Länder und Kommunen sollen Vorbilder bei der Energieeffizienz werden. Sie müssen jährlich eine kumulierte Endenergieeinsparung von 2 Prozent erreichen, dazu Energie- und Umweltmanagementsysteme einführen. Bis 2030 soll der Bund jährlich 45 Terawattstunden, die Länder 3 Terawattstunden Energie einsparen, die sie durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Information, Beratung, Bildung und Förderung bewirken müssen.

Register für energieintensive Unternehmen
Für energieintensive Unternehmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden gibt es künftig ein öffentliches Register und die Pflicht, Energie- und Umweltmanagementsystemen einzuführen.

Firmen mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch ab 2,5 Gigawattstunden müssen innerhalb von drei Jahren konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen erstellen und veröffentlichen.

Das Gesetz wird nun über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es tritt am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Link zur Meldung

Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes,

zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuches, zur Änderung der Verordnung über Heizkostenabrechnung, zur Änderung der Betriebskostenverordnung und zur Änderung der Kehr- und Überprüfungsordnung (GEG)

Nach Veröffentlichung des sog. Heizkostengesetztes (GEG) im Bundesgesetzblatt tritt dieses nunmehr zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die Vorschriften über den hydraulischen Abgleich für Heizungsanlagen, die nach dem 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurden, sowie Änderungen der Verordnung über Heizkostenabrechnungen treten zum 1. Oktober 2024 in Kraft.

Der GdW hatte Sie über Inhalte der Novelle umfassend informiert und wird über Einzelheiten der Umsetzung bis Ende des Jahres eine Arbeitshilfe vorlegen, die auch mietrechtliche Aspekte beinhaltet.

Unabhängig der Arbeitshilfe werden wir Sie über mietrechtliche Aspekte informieren, insbesondere über die Umlegbarkeit der neu eingebauten Heizungsanlage nach Modernisierung.

Anlage Bundesgesetzblatt

Verlängerung der bestehenden Billigkeitsregelungen – Ausweitung auf 2023

Das Bundesfinanzministerium bzw. die obersten Finanzbehörden der Länder haben die beiden bestehenden Billigkeitsregelungen im Zusammenhang mit der Unterbringung von UkraineFlüchtlingen verlängert.

1
Vermietungsgenossenschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 10 KStG)

Bei Vermietungsgenossenschaften bleiben aus Billigkeitsgründen – nunmehr – bis zum 31.12.2023 Einnahmen aus der Wohnraumüberlassung an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die keine Mitglieder der Vermietungsgenossenschaft sind, bei der Berechnung der 10%- Einnahmengrenze i. S. d. § 5 Abs. 1 Nr. 10 Satz 2 KStG unberücksichtigt. Diese Einnahmen sind dabei weder bei der Bestimmung der gesamten Einnahmen der Vermietungsgenossenschaft noch bei der Ermittlung der Einnahmen aus nicht begünstigten Tätigkeiten zu berücksichtigen.

Hinweis:
Das BMF hat gegenüber dem GdW klargestellt, dass solche Einnahmen ertragsteuerlich nicht begünstigte Einnahmen darstellen; sie bleiben “lediglich” bei der Ermittlung der 10%-Einnahmengrenze – zur Bestimmung des steuerlichen Status der Genossenschaft – unberücksichtigt.

2
Erweiterte Gewerbesteuerkürzung (§ 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG)

Aus Billigkeitsgründen wird für Einnahmen – nunmehr – bis zum 31.12.2023 nicht geprüft, ob die entgeltliche Überlassung von möbliertem Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine den Tatbestand der Gewerblichkeit erfüllt.

Erträge aus sonstigen Unterstützungsleistungen – wie z. B. aus der entgeltlichen Zurverfügungstellung von Nahrungsmitteln, Hygieneartikeln oder Kleidung – sind für die Inanspruchnahme der erweiterten Kürzung nur dann unschädlich, wenn die Erträge aus unmittelbaren Vertragsbeziehungen mit den Mietern des Grundbesitzes resultieren und diese Einnahmen im Wirtschaftsjahr nicht höher als 5 % der Einnahmen aus der Gebrauchsüberlassung des gesamten Grundbesitzes sind (§ 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe c GewStG).

Vermieten Grundstücksunternehmen Wohnraum z. B. an juristische Personen des öffentlichen Rechts, die den angemieteten Wohnraum an Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine überlassen, gelten diese Wohnraumnutzenden aus Billigkeitsgründen im Jahr 2022 und im Jahr 2023 als (mittelbare) Mieter des Grundstücksunternehmens i. S. d. § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe c GewStG.

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Seminarhinweis: “Mieterstrom und Sektorenkopplung – ein aktiver Beitrag zum Ausbau erneuerbarer Energien” am 7.11.2023

Mieterstrom bringt als dezentrale Energieversorgung von Mehrfamilienhäusern die Energiewende in die Städte. Vor Ort erzeugter Strom wird an verschiedene Abnehmer geliefert – für die Stromversorgung der Mieter genauso wie für den Betrieb weiterer Anlagentechnik wie Wärmepumpen und Ladestationen für E-Autos. Damit unterstützt Mieterstrom die Sektorenkopplung und bietet den Haushalten viele Vorteile.

Verfügt Ihr Unternehmen über eine Strategie? Brauchen Sie einen Booster für Ihre Strategie? Dann sind Sie bei diesem Seminar genau richtig.
Sie erhalten Anregungen, Ideen und Inspiration für Ihre Mieterstrom-Strategieentwicklung. Das Besondere: Es werden nicht nur Best-Practise-Beispiele vorgestellt, sondern auch über Probleme mit potenziellen Partnern berichtet.

Inhalte:
  • Was ist Mieterstrom?
  • Mieterstrom-Modelle in der Praxis
  • Partner im Bereich des Mieterstroms
  • Sektorenkopplung am Beispiel von E-Lademöglichkeiten
  • Steuerliche Hürden und Lösungsmöglichkeiten
Ihre Vorteile:
  • Sie lernen Möglichkeiten kennen, wie Sie für Ihr Wohnungsunternehmen neue Geschäftsfelder erschließen
  • Sie können mit Fachkräften aus anderen Unternehmen Netzwerken und sich über unterschiedliche Ansätze austauschen
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