EU-Plan für bezahlbaren Wohnraum

Auf der hochrangigen Konferenz zum Thema „bezahlbarer und nachhaltiger Wohnraum“ in Kopenhagen hat der EU-Kommissar für Energie und Wohnungswesen Dan Jørgensen am 29. September 2025 in seiner Grundsatzrede folgende Eckpunkte des demnächst erscheinenden Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum vorgestellt:

  • Bereitstellung von EU-Geldern: Verdoppelung der Unterstützung für den Wohnungsbau im Rahmen der Kohäsionspolitik. Mit dem nächsten langfristigen Haushalt 2028 bis 2034 sollen EU-Mittel leichter für den bezahlbaren Wohnraum eingesetzt werden.
  • Vereinfachung für öffentliche Ausgaben: Revision der Beihilfen für Wohnungsbauprojekte.
  • Private Investitionen fördern: Ausreichend Spielraum für Investitionen schaffen, die stabile Renditen mit sozialer Verantwortung verbinden. Kein Raum für Spekulationen.
  • Die „Entfinanzialisierung“ des Wohnraums ins Visier nehmen: Erschließung neuer alternativer Finanzierungsmodelle und Vertiefung der Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Investoren
  • EIB-Finanzierungsplattform: Mobilisierung zusätzlicher Investitionen, um bessere Ergebnisse für den sozialen Wohnungsbau, Studentenwohnheime und bezahlbaren, nachhaltigen Wohnraum zu erzielen. Die Plattform soll praktische Maßnahmen für Mitgliedstaaten, Städte und Regionen aufzeigen, um – wo nötig – bezahlbaren und nachhaltigen Wohnraum bereitzustellen.
  • Überarbeitung von rechtlichen Vorgaben und Abbau von Bürokratie – insbesondere Hindernisse aus dem Weg räumen für Planung, Genehmigungen und Beschaffung.
  • Mobilisierung von Ressourcen: Förderung innovativer Bauverfahren und Materialien, Förderung von Innovationen, Sicherstellung ausreichender Kompetenzen und Arbeitskräfte.
  • Neue Gesetzgebung zu Kurzzeitvermietungen für Städte und Regionen, die unter Druck stehen.
  • Konkrete Aktionen für jungen Menschen, Familien, Obdachlose: Ziel angemessenen bezahlbaren Wohnraum als Grundrecht für alle sicherzustellen.
  • Austausch bewährter Verfahren unterstützen.
  • Fortführung praktischer Maßnahmen zur Senkung der Lebenshaltungskosten, z.B. Bereitstellung eines leistungsstarken Wohnungsbestands für Europa und Sicherstellung, dass Wohngebäude modern und effizient sind; Isolierung von Häusern zur Vermeidung von Energie- und Geldverschwendung.

Veröffentlichung des EP-Initiativberichts zur Wohnungskrise in der EU

Am 15. September 2025 hat der Sonderausschuss zur Wohnungskrise (HOUS) seinen Initiativbericht „Wohnungskrise in der Europäischen Union mit dem Ziel, Lösungen für angemessenen, nachhaltigen und bezahlbaren Wohnraum vorzuschlagen“ vorgelegt. Der von dem Berichterstatter Borja Giménez Larraz (EVP, Spanien) verfasste Bericht verfolgt einen zweistufigen, aufeinander aufbauenden Ansatz. Zunächst soll das Wohnungsangebot erheblich gesteigert werden, um strukturelle Ungleichgewichte auf dem Markt zu beheben. In einem zweiten Schritt soll dann die Wohnungsnachfrage gezielt unterstützt werden.

Der Bericht ist in vier für die Wohnungswirtschaft relevante Themenblöcke gegliedert:

  • Steigerung des Angebots,
  • Sicherstellung der Finanzierung und Erleichterung von Investitionen,
  • Unterstützung der Nachfrage nach Wohnraum,
  • Datenaustausch und -analyse.

Dem Bericht zufolge soll die EU dabei als Katalysator wirken, indem sie Hindernisse beseitigt, Investitionen freisetzt und günstige Rahmenbedingungen schafft. Dies soll durch die Reduzierung des Verwaltungsaufwands, die Straffung von Genehmigungsverfahren und den Abbau von Bürokratie erreicht werden. Die Behörden werden nachdrücklich dazu aufgefordert, dringende Maßnahmen zur Förderung des Wohnungsangebots zu ergreifen. Dazu sollen sie regulatorische Belastungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette abbauen, Hindernisse und Bürokratie beseitigen sowie Engpässe in lokalen, nationalen und EU-Rechtsvorschriften beheben, die die Wettbewerbsfähigkeit des Bau- und Renovierungssektors beeinträchtigen.

Darüber hinaus sollen die Verfügbarkeit von Bauland verbessert, öffentliches Land mobilisiert und Verfahren zur Flächennutzungsplanung für den Bau von Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum vereinfacht werden. Zudem sollen integrierte Ansätze verfolgt werden, um ökologische und wirtschaftliche Ziele in Einklang zu bringen. Auch die für die Erteilung einer Baugenehmigung erforderliche Zeit sollte reduziert werden, einschließlich der Einführung des „Grundsatzes des positiven behördlichen Schweigens“ bei der Erteilung von Genehmigungen für Neubauten und Renovierungen (mit Ausnahmen z.B. Umwelt- und Denkmalschutz).

Der Bericht fordert außerdem Hilfen für Innovationen im Wohnungsbau sowie die Förderung von Produktivität und Effizienz im Bauprozess. Er fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, Projekte zur Sanierung öffentlicher Gebäude für Wohnzwecke sowie zur Umwandlung ungenutzter öffentlicher Gebäude in Sozialwohnungen zu prüfen. Dabei unterstreicht er die Bedeutung der Bereitstellung von Sozialwohnungen mit Fokus auf besonders betroffene Gruppen.

Des Weiteren fordert der Bericht, zusätzlich zu öffentlichen Hilfen private Investitionen zu mobilisieren und Voraussetzungen zu schaffen, die private Investitionen in Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen begünstigen. Anreize sollen außerdem für Unternehmen geboten werden, die an Projekten für bezahlbaren Wohnraum beteiligt sind.

Maßgeschneiderte wohnungspolitische Programme, die die Hürden beim Zugang zu Wohnraum für Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen bewältigen, sollen geprüft werden, insbesondere für strategische Berufsgruppen (Gesundheits- und Sicherheitspersonal, Lehrer usw.). Zu den Maßnahmen könnten beispielsweise steuerliche Anreize gehören.

Positiv an dem Bericht ist, dass Vorgaben für die Europäische Investitionsbank gemacht, die Kohäsionsförderungen Stadtentwicklung und Wohnungsbau ganzheitlich betrachtet und gefördert sowie das Subsidiaritätsprinzip gewahrt werden soll unter Berücksichtigung der Rolle der Kommunen bei der Erstellung des Plans für bezahlbares Wohnen. Der Berichterstatter betont: „Die Lage ist dringend. In acht Jahren sind die Immobilienpreise um 48 % gestiegen. Die Mieten sind um 18 % gestiegen. Die Öffentlichkeit ist sich dessen bewusst und leidet darunter. Deshalb ist das Thema Wohnen zu einem ihrer Hauptanliegen geworden. Wir müssen handeln“. Aufgrund der Seitenzahlbegrenzung des Berichts hat der Berichterstatter angemerkt, dass er weitere Punkte wie Beihilfen und Spekulation im Rahmen von Änderungsanträgen zu seinem Bericht einbringen wird.

Die Europaabgeordneten des Sonderausschusses Wohnungsbau haben nun bis zum 20. Oktober 2025 Zeit, Änderungsanträge zum Initiativbericht einzureichen. Danach erfolgen die Beratungen in den mitbefassten EP-Ausschüssen mit eigenen Fristen für Änderungsanträge.

Der eigentliche Fahrplan des Europäischen Parlaments sieht eine Befassung der EP-Ausschüsse bis Februar 2026 und die Plenarabstimmung im März 2026 vor. Die nächsten Wochen werden zeigen, ob der Fahrplan des Europäischen Parlaments aufrechterhalten wird, da die EU-Kommissionspräsidentin Frau von der Leyen überraschend die Veröffentlichung des Europäischen Plans für bezahlbaren Wohnraum der EU-Kommission für noch in diesem Jahr 2025 angekündigt hat.

Seminarhinweis “Aktuelle Änderungen der Bayerischen Bauordnung: Chancen für den Wohnungsbau” am 27. Oktober

Zum Jahresbeginn und zum 01.10.2025 sind zahlreiche Änderungen der Bayerischen Bauordnung in Kraft getreten, die Wohnbauvorhaben erleichtern sollen. Die Änderungen betreffen insbesondere Abstandsflächen in Großstädten, Aufstockungen und Anforderungen an Stellplätze, Freiflächen und Spielplätze. Das Seminar stellt die wesentlichen Änderungen vor und untersucht anhand typischer Fälle aus der Praxis Chancen und Herausforderungen mit besonderem Fokus auf den geförderten Wohnungsbau.

Inhalte:

  • Änderung des Abstandsflächenrechts in Großstädten
  • Kommunalisierung der Regelungen zur Stellplatzpflicht und Spielplatzpflicht
  • Beschränkungen bei der Freiflächengestaltung
  • Erleichterungen bei eingeschossiger Aufstockung
  • Erweiterung der Verfahrensfreiheit
  • Änderungen im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens

Die Bedeutung des Rückgabeprotokolls

LG Essen, Urteil vom 12.12.2024, Az: 10 S 147/23

Nicht sehr selten kommt es nach Beendigung des Mietverhältnisses zu Streitigkeiten wegen Schäden an der Mietsache. Vermieter begehren Ersatz für während der Mietzeit entstandene, über die normale Abnutzung hinausgehende Schäden – der Mieter verweigert sich mit der Feststellung: „..war schon vor Mietbeginn vorhanden.“. „..wurde zur Übergabe nicht festgestellt.“ .. oder, oder, oder.

In diesem Zusammenhang stellt das Urteil des Landgerichts Essen (LG Essen, vom 12.12.2024, Az: 10 S 147/23) nochmals klar, dass ein gemeinsam erstelltes und von beiden Parteien unterschriebenes Protokoll bei Auszug eine weitreichende rechtliche Bindungswirkung hat: Was im Protokoll nicht als Mangel oder Schaden dokumentiert ist, gilt als vertragsgemäß zurückgegeben und kann später nicht mehr nachträglich eingefordert werden – weder vom Vermieter noch vom Mieter.

Das Gericht machte dabei deutlich:
Vermieter können Ansprüche wegen Schäden oder fehlender Schönheitsreparaturen nur durchsetzen, wenn sie diese konkret belegen können. Ein Rückgabeprotokoll ist dabei ein wichtiges Beweismittel. Werden Mängel darin nicht oder nicht detailliert und eindeutig formuliert aufgeführt, können sie im Nachhinein in der Regel nicht mehr geltend gemacht werden. Denn was im Protokoll nicht dokumentiert ist, ist nicht als Mangel festgestellt – das Protokoll hat hier die Funktion einer sog. Negativerklärung. Eine Negativerklärung im Zusammenhang mit einem Rückgabeprotokoll bedeutet, dass alles, was nicht als Mängel oder Schäden eindeutig festgestellt wurden, als nicht vorhanden gilt – also eine formale Bestätigung, dass sich die Wohnung oder das Objekt bei der Rückgabe – abgesehen von den protokollierten Punkten – in einem einwandfreien Zustand befindet.

Beanstandungen im Protokoll sind laut einer Entscheidung des BGH (Urteil vom 10.11.1982 – VIII ZR 252/81) verbindlich. Ansprüche, die sich weder auf erkannte und im Protokoll festgehaltene noch auf offensichtliche Mängel beziehen, sind im Normalfall ausgeschlossen, weil beide Seiten durch die gemeinsame Unterschrift den Zustand verbindlich „vereinbart“ haben. Eine Ausnahme gilt jedoch für sog. „verdeckte Mängel“ – das sind solche, die nicht offensichtlich erkennbar sind. Hier können trotz des Protokolls noch Ansprüche geltend gemacht werden.

Gleiches gilt umgekehrt beim Einzugsprotokoll: Auch hier bestätigt der Mieter mit seiner Unterschrift den Zustand der Wohnung, so dass er später keine Mängel geltend machen kann, die bereits bei Einzug erkennbar waren, aber nicht festgehalten wurde. Bereits bei der Wohnungsübergabe (Einzug) sollten daher alle vorhandenen Mängel gründlich dokumentiert werden. Unterbleibt die ordnungsgemäße Dokumentation von Vorschäden im Protokoll, kann dies sowohl zulasten des Mieters als auch des Vermieters wirken. Für den Mieter besteht das Risiko, für Schäden in Anspruch genommen zu werden, die er nicht verursacht hat. Der Vermieter wiederum läuft Gefahr, berechtigte Schadensersatzforderungen nicht durchsetzen zu können, da mangels schriftlicher Fixierung ein Nachweis im Streitfall nicht oder nur schwer erbracht werden kann. Das ist für Vermieter insbesondere wichtig, wenn es darum geht, ob die Wohnung an den Mieter renoviert oder unrenoviert übergeben worden ist, denn Schönheitsreparaturen können nicht wirksam auf Mieter übertragen werden, wenn die Wohnung in unrenoviertem Zustand an den Mieter übergeben wurde.

Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass bei nicht renovierten oder erkennbar abgewohnten Wohnungen gewisse Mängel bzw. Abnutzungserscheinungen vorausgesetzt werden müssen. Eine pauschale Negativerklärung („keine Schäden vorhanden“) entfaltet daher nicht immer die volle Wirkung.

Ein sorgfältig dokumentiertes Einzugsprotokoll schafft aber die fehlende Transparenz und Rechtssicherheit für beide Parteien und ist ein wichtiges Instrument zur Vermeidung von Konflikten.

Fazit:

Das Urteil zeigt, wie wichtig eine sorgfältige Dokumentation sowohl bei der Wohnungsübergabe (Einzug) und -rückgabe (Auszug) ist und stärkt die Bedeutung eines Protokolls.

Die Mietparteien sind gut beraten, Schäden und Mängel von Anfang an präzise festzuhalten, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

GdW: Gesetzgebung, Bundeshaushalt und Austausch: Wohnungspolitik im “Herbst der Reformen”

Novelle des Baugesetzbuchs:

Generell begrüßt der GdW den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, den sogenannten „Bau-Turbo“, als wichtiges Signal. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen jedoch unseren Eindruck, dass noch Anpassungen nötig sind, damit das Gesetz schnell, wirksam und praxistauglich wirkt. Bislang unterstützt der „Bau-Turbo“ lediglich bei der Baugrund-Beschaffung, weshalb weitere Schritte notwendig sind, um die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. Der GdW setzt sich daher weiterhin aktiv in politischen Gesprächen, etwa auf der Expo Real im Austausch mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, für Verbesserungen ein. In der offiziellen Anhörung des Deutschen Bundestags zu dem Gesetz hat GdW-Vorstand Dr. Christian Lieberknecht die Interessen der GdW-Unternehmen vertreten. Hiernach hat der federführende Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, die einzelne Bestandteile verbessern. Diese Fassung wurde schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.

Für das Jahr 2026 ist eine weitere Novelle des Baugesetzbuchs geplant. Im Rahmen dieser Novelle wird der GdW weitere Verbesserungen anstreben und befindet sich bereits im Austausch mit den Koalitionsfraktionen hierzu. Die Einstufung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse wäre ein wichtiger Schritt, um eine echte „Fast Lane“ zu ermöglichen.

Es benötigt eine ganze Palette von Maßnahmen: einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlichen Rückhalt um das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden zu lassen. Gesetzliche Verfahren und Anforderungen müssen konsequent auf das Ziel der schnellen Wohnraumschaffung ausgerichtet sein. In der Praxis bedeutet das etwa, dass der Gebäudetyp E vereinfacht und bundesrechtlich abgesichert wird, oder dass die TA-Lärm mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten zulässt.

Ein detailliertes Rundschreiben des GdW zur aktuellen Novelle des BauGB finden Sie hier, ebenso die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs.

Vergabebeschleunigungsgesetz: Gesamtvergabe statt starrer Losvergabe

Nach aktuellem Stand würde das Vergabebeschleunigungsgesetz für den Wohnungsbau nicht die angestrebte Beschleunigung bewirken. Zwar sieht der Gesetzentwurf einige sinnvolle Erleichterungen vor, hält jedoch im Kern an der starren Pflicht zur Losvergabe fest. Somit bleiben Ausnahmen von der Losvergabe nur in sehr engen Grenzen möglich, was vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum nicht nachvollziehbar ist. Besonders problematisch ist, dass die Regelung nach aktuellem Stand das serielle und modulare Bauen erheblich erschwert. Hier müssen Gesamtvergaben möglich sein, wo sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind.

Die Bedenken teilt der Bundesrat und sieht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor, dass die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen, möglich sein soll. Der GdW rät ausdrücklich zu dieser Änderung auf dem Weg zu einem praxistauglichen Vergaberecht, welches die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wirklich beschleunigt. Ein entsprechendes Positionspapier des GdW finden Sie anbei.

Bezahlbaren Wohnraum fördern: EH55-Förderung umsetzen

Dass CDU,CSU und SPD die temporäre Einführung der EH55-Förderung zunächst nicht in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 verankert hatten, wurde vom GdW und anderen Branchenverbänden kritisiert. Nun wurde in den Haushaltsberatungen des Bundestags für den Haushalt 2025 die Summe von 59 Millionen EUR dem Programm Klimafreundlicher Neubau (KfN) mit dem Zweck zugeschlagen, die EH 55-Förderung zu beginnen. In den Beratungen für den Haushalt 2026 soll diese Förderung verstetigt und ausgebaut werden. Der GdW wird sich weiterhin nachdrücklich hierfür einsetzen.

Mietrechtskommission: Klare Standards gegen Mietwucher und für Investitionssicherheit

Überhöhte Mieten in Regionen mit knappem Wohnraum sind ein ernstes Problem. Diese schaden neben den betroffenen Mieterinnen und Mietern auch der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Vermieter. Der GdW fordert ein gezieltes Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe, statt pauschaler Verschärfungen für alle. Solche pauschalen Eingriffe verschärfen lediglich die finanziellen Engpässe der sozial orientierten Wohnungswirtschaft und behindern Investitionen in Klimaschutz, altersgerechten Umbau und Neubau. In der Mietrechtskommission der Bundesregierung setzt sich der GdW in diesem Sinne für ausgewogene Lösungen ein, die einen fairen und investitionsfreundlichen Markt begünstigen.

Branchen-Dialog: Expo Real und internationale Impulse für die Wohnungswirtschaft

Vom 06. bis 08. Oktober war der GdW auf der Expo Real vertreten und führte zahlreiche Gespräche mit Akteuren aus der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Industrie. Das übergeordnete Thema war die Beschleunigung und die Vergünstigung des Wohnungsbaus. Bei der Eröffnung des neuen „Verbände+“-Stands, sprach Bundesbauministerin Verena Hubertz vom „Bau-Turbo“ und der Novelle des Baugesetzbuchs als wichtige Schritte für die Wohnungswirtschaft. Axel Gedaschko ergänzte, dass dieser Prozess durch das Justizministerium abgesichert werden müsse und richtete an das Bundesbauministerium den Wunsch, dass bei den Förderprogrammen von zu hohen Standards abgerückt werden müsse. Das Justizministerium müsse zusätzlich Verbesserungen beim Vergaberecht umsetzen.

In den branchenübergreifenden Dialogen tat sich vor allem hervor, dass die Branche praxisnahe Lösungen und bessere Rahmenbedingungen braucht, um nachhaltig und zukunftsorientiert arbeiten zu können. Serielles Bauen und Serielle Sanierung spielen hierbei eine ausschlaggebende Rolle, um Klimaschutz mit bezahlbarem Bauen zu verbinden. Die großen Herausforderungen müssen gemeinsam angegangen werden, um sozialen Wohnraum zu erhalten und zukunftsweisend zu schaffen.

Dritte Tarifverhandlungsrunde 2025: Fortschritte und Ausblick

Am 9. Oktober 2025 fand in Frankfurt am Main die dritte Verhandlungsrunde zum Vergütungstarifvertrag statt. Trotz intensiver Diskussionen konnte noch keine Einigung erzielt werden. Die Verhandlungen werden im November fortgesetzt.

Die dritte Runde der Tarifverhandlungen zum Vergütungstarifvertrag wurde am 9. Oktober 2025 in Frankfurt am Main abgehalten. Der Arbeitgeberverband legte ein erneut verbessertes Angebot vor, das jedoch von den Gewerkschaften nach eingehender Diskussion abgelehnt wurde.

Trotz der Ablehnung wurden wichtige Verhandlungspunkte weiter vertieft, um die Grundlage für die nächste Verhandlungsrunde zu schaffen. Diese wird am 14. November 2025 in Düsseldorf fortgesetzt.

ifo-Institut: Wohnungsmieten werden zum Wachstumshindernis

Der Mietmarkt in deutschen Großstädten spaltet sich zunehmend. Während bei bestehenden Verträgen die Mieten nur moderat zulegten, stiegen die Mieten bei Neuverträgen in den sieben größten deutschen Städten seit 2013 um rund 75 Prozent. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie des ifo Instituts. „Diese Entwicklung droht zum sozialen Sprengstoff und zum Wachstumshemmnis für Städte zu werden: Wenn Arbeitskräfte sich Wohnen in den Metropolen nicht mehr leisten können, verlieren die Städte an wirtschaftlicher Kraft“, sagt Oliver Falck, Leiter des ifo Zentrums für Innovationsökonomik und Digitale Transformation, einer der Autoren.

Die ifo-Forscher berechnen, wie stark Mieten in bestehenden Verträgen und in Neuverträgen auseinanderfallen: Im Durchschnitt beträgt der Unterschied 4,48 Euro pro Quadratmeter, was einem Aufschlag von 48 Prozent entspricht. Besonders groß ist die Differenz in Berlin mit rund 70 Prozent, gefolgt von München mit 45 Prozent und Hamburg mit 37 Prozent. In Köln, Frankfurt, Stuttgart und Düsseldorf liegen die Aufschläge zwischen 30 und 36 Prozent. „Auf dem Wohnungsmarkt öffnet sich zunehmend eine Schere: Während Mieterinnen und Mieter im Bestand von regulierten und stabilen Preisen profitieren, zahlen Wohnungssuchende bei Neuverträgen deutlich höhere Mieten. Das kann bei gleicher Lage und gleicher Wohnungsgröße mehrere hundert Euro Unterschied bedeuten, der Mietmarkt wird zu einer Lotterie“, sagt ifo-Forscher Simon Krause, Koautor der Studie.

Die Studie beleuchtet erstmals die Folgen für die Mietbelastung getrennt nach Bestand und Neuvermietungen. Im Bestand liegt die durchschnittliche Mietbelastung bei Haushalten mit niedrigem Einkommen seit Jahren stabil bei rund 35 Prozent. Bei Neuvermietungen steigt sie dagegen deutlich und erreicht in Großstädten inzwischen fast 50 Prozent. „Angesichts der großen Differenz zwischen der Miete in bestehenden Verträgen und Neuverträgen bleiben die Menschen lieber in ihren günstigen Wohnungen, auch wenn diese nicht mehr zu ihrer Lebenssituation passen. Das senkt die Mobilität der Menschen und beeinträchtigt ihre Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt“, sagt ifo-Forscher Pascal Zamorski, Koautor der Studie.

Die Politik müsse stärker auf der Angebotsseite ansetzen und den Wohnungsbestand effizienter nutzen. Entscheidend seien niedrigere Kosten beim Bau sowie beim Kauf bzw. Verkauf, schnellere Genehmigungen und gezielte Förderung bezahlbarer Wohnungen. Die Regulierung von Mietpreisen könne zwar dämpfend wirken, löse aber das Problem des knappen Wohnraums nicht.

Baupreise für Wohngebäude im August 2025: +3,1 % gegenüber August 2024

Die Preise für den Neubau konventionell gefertigter Wohngebäude in Deutschland sind im August 2025 um 3,1 % gegenüber August 2024 gestiegen. Im Mai 2025, dem vorherigen Berichtsmonat der Statistik, hatte der Preisanstieg im Vorjahresvergleich 3,2 % betragen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, erhöhten sich die Baupreise im August 2025 gegenüber Mai 2025 um 0,5 %. Alle Preisangaben beziehen sich auf Bauleistungen am Bauwerk einschließlich Mehrwertsteuer.

Die Preise für Rohbauarbeiten an Wohngebäuden stiegen von August 2024 bis August 2025 um 2,2 %. Den größten Anteil an den Rohbauarbeiten und auch am Gesamtindex für den Neubau von Wohngebäuden haben Betonarbeiten und Mauerarbeiten. Während die Preise für Betonarbeiten im Vorjahresvergleich um 1,2 % zunahmen, erhöhten sich die Preise für Mauerarbeiten um 1,3 %. Dachdeckungsarbeiten waren im August 2025 um 4,4 % teurer als im August 2024, die Preise für Erdarbeiten stiegen im gleichen Zeitraum um 3,1 % und die Preise für Zimmer- und Holzbauarbeiten um 4,7 %.

Die Preise für Ausbauarbeiten lagen im August 2025 um 3,6 % über denen des Vorjahresmonats. Hierbei erhöhten sich die Preise für Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (darunter zum Beispiel Wärmepumpen) um 4,4 %. Diese haben unter den Ausbauarbeiten neben Metallbauarbeiten den größten Anteil am Baupreisindex für Wohngebäude. Für Metallbauarbeiten stiegen die Preise um 1,9 %. Bei Elektro-, Sicherheits- und Informationstechnischen Anlagen – darunter fallen zum Beispiel Elektro-Warmwasserbereiter und Kommunikationsanlagen – nahmen sie um 5,1 % zu, bei Wärmedämm-Verbundsystemen um 3,3 %.

Neben den Baupreisen werden auch die Preise für Instandhaltungsarbeiten an Wohngebäuden (ohne Schönheitsreparaturen) erhoben. Diese lagen im August 2025 um 3,8 % über denen des Vorjahresmonats.

Inflationsrate im September 2025 bei +2,4 %

Die Inflationsrate in Deutschland – gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im September 2025 bei +2,4 %. Im August 2025 hatte sie +2,2 % betragen, nach jeweils +2,0 % im Juli und Juni 2025. “Nach der abnehmenden Teuerung seit Jahresbeginn stieg die Inflationsrate nun im zweiten Monat in Folge”, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes (Destatis). “Die Preise für Dienstleistungen stiegen weiterhin überdurchschnittlich. Zudem hat sich der Preisrückgang bei Energie weiter deutlich abgeschwächt und wirkte weniger inflationsdämpfend als in der jüngeren Vergangenheit.” Gegenüber dem Vormonat August 2025 stiegen die Verbraucherpreise im September 2025 um 0,2 %.

Energieprodukte verbilligten sich um 0,7 % gegenüber September 2024

Die Preise für Energieprodukte lagen im September 2025 um 0,7 % niedriger als im Vorjahresmonat. Der Preisrückgang für Energie schwächte sich damit im fünften Monat in Folge ab und fiel deutlich niedriger aus als im August 2025 (-2,4 % gegenüber August 2024). Die Preise für Kraftstoffe (+1,1 %) stiegen im September 2025 erstmals seit Mai 2024 gegenüber dem Vorjahresmonat. Die Preise für Haushaltsenergie (-1,9 %) gingen im gleichen Zeitraum zurück. Insbesondere konnten die Verbraucherinnen und Verbraucher von günstigeren Preisen für Fernwärme (-2,2 %), Brennholz, Holzpellets oder andere Brennstoffe (-1,8 %) und Strom (-1,6 %) profitieren. Etwas teurer als ein Jahr zuvor war hingegen Erdgas (+0,7 %) und erstmals seit Juli 2024 auch leichtes Heizöl (+0,1 %).

Nahrungsmittel verteuerten sich binnen Jahresfrist um 2,1 %

Die Preise für Nahrungsmittel waren im September 2025 um 2,1 % höher als im Vorjahresmonat und lagen damit erstmals seit Januar 2025 wieder unter der Gesamtteuerung. Im August 2025 hatte der Preisauftrieb für Nahrungsmittel noch bei +2,5 % gelegen. Von September 2024 bis September 2025 verteuerten sich vor allem Zucker, Marmelade, Honig und andere Süßwaren (+6,5 %) sowie Obst (+5,1 %). Auch für Molkereiprodukte und Eier (+3,6 %) sowie Fleisch und Fleischwaren (+3,2 %) fiel die Preiserhöhung deutlich aus. Günstiger als ein Jahr zuvor wurden hingegen Speisefette und Speiseöle (-3,2 %) sowie Gemüse (-2,1 %). Im Einzelnen standen auffälligen Preiserhöhungen (zum Beispiel Schokoladen: +21,2 %) auch auffällige Preisrückgänge (zum Beispiel Olivenöl: -22,6 %) gegenüber.

Bezahlbarer Wohnraum braucht verlässliche Rahmenbedingungen

Wohnungswirtschaft diskutiert in Reit im Winkl über Wege aus der Baukrise

München / Reit im Winkl (14.10.2025) – Die Wohnungswirtschaft steht unter Druck: hohe Baukosten, steigende Zinsen, wachsende Anforderungen an Klimaschutz und Energieeffizienz, zugleich fehlt es an bezahlbarem Wohnraum. Wie dieser Spagat gelingen kann, diskutieren über 500 Teilnehmerinnen und Teilnehmer bei der Fachtagung „WohWi im Dialog“ des Verbands bayerischer Wohnungsunternehmen vom 13. bis 15. Oktober in Reit im Winkl.

„Die Lage spitzt sich weiter zu“, betonte Verbandsdirektor Hans Maier zum Auftakt der Veranstaltung. Der Bau neuer Wohnungen sei vielerorts nur noch mit Förderung möglich. Doch die Mittel reichten nicht aus. „Wenn wir unseren Versorgungsauftrag ernst nehmen, brauchen wir eine verlässliche Wohnraumförderung, mehr steuerliche Anreize und bezahlbare Grundstücke, statt immer neuer Normen und Auflagen“, sagte Maier. Wer bezahlbar vermieten soll, muss auch bezahlbar bauen können, fordert der Verbandschef.
Die sozial orientierten Wohnungsunternehmen in Bayern bieten mit rund 550.000 verwalteten Wohnungen stabile Mieten von durchschnittlich 7,23 Euro pro Quadratmeter – rund ein Drittel unter dem bayerischen Marktdurchschnitt, in München sogar über 60 Prozent niedriger. Doch auch diese Unternehmen geraten zunehmend an ihre Grenzen. Der Neubau geht zurück, zugleich nimmt der Druck im Bestand zu. In München etwa warten aktuell 26.000 Haushalte mit Wohnberechtigungsschein auf eine Wohnung – jährlich werden dort aber von den Mitgliedsunternehmen weniger als 6.000 Wohnungen neu vergeben.

Klare Forderungen an die Politik
Die bayerische Wohnungswirtschaft appelliert an Bund und Freistaat, die Rahmenbedingungen für den bezahlbaren Wohnungsbau grundlegend zu verbessern. Nach Einschätzung des VdW Bayern sind dafür eine Reihe konkreter Maßnahmen notwendig:

Erstens: Es braucht ein Gesetz für den Gebäudetyp-e, das neue Wege für nach wie vor hochwertiges aber gleichzeitig preisgünstigeres Bauen erlaubt, ohne dass Unternehmen umfassenden Haftungsrisiken ausgesetzt sind. Die bestehenden technischen Standards müssen stärker auf Wirtschaftlichkeit und Praxistauglichkeit geprüft werden.

Zweitens: Die Förderung von Neubau und Bestand muss planbar, dauerhaft und auskömmlich gestaltet werden. Nur wenn Förderprogramme verlässlich sind, können Wohnungsunternehmen langfristig investieren.

Drittens: Die Vergabe öffentlicher Aufträge sollte vereinfacht werden. So ließen sich Projekte schneller und unbürokratischer realisieren.

Viertens: Steuerliche Anreize könnten neues privates Kapital in den Wohnungsbau lenken. Instrumente wie Sonderabschreibungen oder degressive AfA haben sich in der Vergangenheit bewährt und sollten reaktiviert werden.

Fünftens: Die Politik muss die regionalen Unterschiede stärker berücksichtigen. Maßnahmen, die für angespannte Wohnungsmärkte in Metropolen gelten, sind nicht immer auf den ländlichen Raum übertragbar. Wohnungspolitik muss allen Regionen gerecht werden, nicht nur den Großstädten.

An das Bundesbauministerium und an den bayerischen Bauminister Christian Bernreiter appellierte der Verbandsdirektor: “Schaffen Sie den rechtlichen Rahmen dafür, dass wir wieder bezahlbare Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung“ anbieten können.

Fachlicher Austausch – praxisnah und zukunftsorientiert
Das Programm von „WohWi im Dialog“ vereint politische Debatte, fachliche Impulse und konkrete Praxisberichte. Zu den Referenten gehören u. a. Staatsminister Christian Bernreiter, GdW-Präsident Axel Gedaschko, Rechtsanwalt Michael Halstenberg, Prof. Dr. Ursula Münch sowie zahlreiche Praktikerinnen und Praktiker aus der bayerischen Wohnungswirtschaft.

Im Fokus stehen dabei Themen wie:

  • der Umgang mit Baukosten und Fördermitteln,
    die wirtschaftliche Sicherung von Wohnungsunternehmen,
    der Fachkräftemangel,
    der Umgang mit Elementarschäden und IT-Risiken,
    sowie Wege zur Klimaneutralität im Gebäudebestand.

Zahlreiche Wohnungsunternehmen präsentieren ihre Lösungen – von Kooperationen im Neubau über neue Geschäftsmodelle bis hin zu Energieprojekten im Bestand. Ziel ist es, voneinander zu lernen und gemeinsam Wege zu finden, wie trotz schwieriger Rahmenbedingungen weiterhin bezahlbarer Wohnraum entstehen kann.