Novelle des Baugesetzbuchs:
Generell begrüßt der GdW den Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus, den sogenannten „Bau-Turbo“, als wichtiges Signal. Die aktuellen Entwicklungen bestätigen jedoch unseren Eindruck, dass noch Anpassungen nötig sind, damit das Gesetz schnell, wirksam und praxistauglich wirkt. Bislang unterstützt der „Bau-Turbo“ lediglich bei der Baugrund-Beschaffung, weshalb weitere Schritte notwendig sind, um die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen. Der GdW setzt sich daher weiterhin aktiv in politischen Gesprächen, etwa auf der Expo Real im Austausch mit der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Verena Hubertz, für Verbesserungen ein. In der offiziellen Anhörung des Deutschen Bundestags zu dem Gesetz hat GdW-Vorstand Dr. Christian Lieberknecht die Interessen der GdW-Unternehmen vertreten. Hiernach hat der federführende Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen noch einige Änderungen an dem Gesetzentwurf beschlossen, die einzelne Bestandteile verbessern. Diese Fassung wurde schließlich vom Deutschen Bundestag verabschiedet.
Für das Jahr 2026 ist eine weitere Novelle des Baugesetzbuchs geplant. Im Rahmen dieser Novelle wird der GdW weitere Verbesserungen anstreben und befindet sich bereits im Austausch mit den Koalitionsfraktionen hierzu. Die Einstufung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse wäre ein wichtiger Schritt, um eine echte „Fast Lane“ zu ermöglichen.
Es benötigt eine ganze Palette von Maßnahmen: einfaches Bauen, günstigere Kosten, schnellere Verfahren und gesellschaftlichen Rückhalt um das Menschenrecht auf Wohnen Wirklichkeit werden zu lassen. Gesetzliche Verfahren und Anforderungen müssen konsequent auf das Ziel der schnellen Wohnraumschaffung ausgerichtet sein. In der Praxis bedeutet das etwa, dass der Gebäudetyp E vereinfacht und bundesrechtlich abgesichert wird, oder dass die TA-Lärm mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten zulässt.
Ein detailliertes Rundschreiben des GdW zur aktuellen Novelle des BauGB finden Sie hier, ebenso die Ausschussfassung des Gesetzentwurfs.
Vergabebeschleunigungsgesetz: Gesamtvergabe statt starrer Losvergabe
Nach aktuellem Stand würde das Vergabebeschleunigungsgesetz für den Wohnungsbau nicht die angestrebte Beschleunigung bewirken. Zwar sieht der Gesetzentwurf einige sinnvolle Erleichterungen vor, hält jedoch im Kern an der starren Pflicht zur Losvergabe fest. Somit bleiben Ausnahmen von der Losvergabe nur in sehr engen Grenzen möglich, was vor dem Hintergrund des dringenden Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum nicht nachvollziehbar ist. Besonders problematisch ist, dass die Regelung nach aktuellem Stand das serielle und modulare Bauen erheblich erschwert. Hier müssen Gesamtvergaben möglich sein, wo sie technisch, wirtschaftlich und zeitlich sinnvoll sind.
Die Bedenken teilt der Bundesrat und sieht in seiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf vor, dass die Gesamtvergabe mehrerer Teil- oder Fachlose, wenn wirtschaftliche, technische oder zeitliche Gründe dies rechtfertigen, möglich sein soll. Der GdW rät ausdrücklich zu dieser Änderung auf dem Weg zu einem praxistauglichen Vergaberecht, welches die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wirklich beschleunigt. Ein entsprechendes Positionspapier des GdW finden Sie anbei.
Bezahlbaren Wohnraum fördern: EH55-Förderung umsetzen
Dass CDU,CSU und SPD die temporäre Einführung der EH55-Förderung zunächst nicht in den Haushaltsentwürfen für 2025 und 2026 verankert hatten, wurde vom GdW und anderen Branchenverbänden kritisiert. Nun wurde in den Haushaltsberatungen des Bundestags für den Haushalt 2025 die Summe von 59 Millionen EUR dem Programm Klimafreundlicher Neubau (KfN) mit dem Zweck zugeschlagen, die EH 55-Förderung zu beginnen. In den Beratungen für den Haushalt 2026 soll diese Förderung verstetigt und ausgebaut werden. Der GdW wird sich weiterhin nachdrücklich hierfür einsetzen.
Mietrechtskommission: Klare Standards gegen Mietwucher und für Investitionssicherheit
Überhöhte Mieten in Regionen mit knappem Wohnraum sind ein ernstes Problem. Diese schaden neben den betroffenen Mieterinnen und Mietern auch der großen Mehrheit der verantwortungsvollen Vermieter. Der GdW fordert ein gezieltes Vorgehen gegen diese schwarzen Schafe, statt pauschaler Verschärfungen für alle. Solche pauschalen Eingriffe verschärfen lediglich die finanziellen Engpässe der sozial orientierten Wohnungswirtschaft und behindern Investitionen in Klimaschutz, altersgerechten Umbau und Neubau. In der Mietrechtskommission der Bundesregierung setzt sich der GdW in diesem Sinne für ausgewogene Lösungen ein, die einen fairen und investitionsfreundlichen Markt begünstigen.
Branchen-Dialog: Expo Real und internationale Impulse für die Wohnungswirtschaft
Vom 06. bis 08. Oktober war der GdW auf der Expo Real vertreten und führte zahlreiche Gespräche mit Akteuren aus der Wohnungswirtschaft, der Politik und der Industrie. Das übergeordnete Thema war die Beschleunigung und die Vergünstigung des Wohnungsbaus. Bei der Eröffnung des neuen „Verbände+“-Stands, sprach Bundesbauministerin Verena Hubertz vom „Bau-Turbo“ und der Novelle des Baugesetzbuchs als wichtige Schritte für die Wohnungswirtschaft. Axel Gedaschko ergänzte, dass dieser Prozess durch das Justizministerium abgesichert werden müsse und richtete an das Bundesbauministerium den Wunsch, dass bei den Förderprogrammen von zu hohen Standards abgerückt werden müsse. Das Justizministerium müsse zusätzlich Verbesserungen beim Vergaberecht umsetzen.
In den branchenübergreifenden Dialogen tat sich vor allem hervor, dass die Branche praxisnahe Lösungen und bessere Rahmenbedingungen braucht, um nachhaltig und zukunftsorientiert arbeiten zu können. Serielles Bauen und Serielle Sanierung spielen hierbei eine ausschlaggebende Rolle, um Klimaschutz mit bezahlbarem Bauen zu verbinden. Die großen Herausforderungen müssen gemeinsam angegangen werden, um sozialen Wohnraum zu erhalten und zukunftsweisend zu schaffen.