Modernisierte Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)
Bei der Erstellung von Jahresabschlüssen von Wohnungsunternehmen sind neben den allgemeinen Regelungen des Handelsrechts über § 330 HGB bestimmte (ergänzende) Gliederungsvorschriften einzuhalten. Die novellierte „Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV)“ trat zum 1.7.2023 in Kraft. Sie [...]