Gremienumfrage des GdW zum Glasfaserausbau und zur TKG-Novelle

Der GdW hat eine Gremienumfrage zum Glasfaserausbau und zur TKG-Novelle 2025 durchgeführt.

Insgesamt haben sich bundesweit 441 Unternehmen an der Erhebung beteiligt.

Knapp 20 % der Wohnungen der antwortenden Unternehmen sind aktuell an das Glasfasernetz angeschlossen (FTTH). Rund 40 % aller Wohnungen der antwortenden Unternehmen befinden sich in Gebäuden mit einem Glasfaseranschluss (FTTB). In den nächsten 10 Jahren planten die Unternehmen weitere 74 % ihrer Wohnungen an das Glasfasernetz anzuschließen, dabei liegt der Schwerpunkt in einem Zeitraum vom 2 bis 5 Jahren.

Vor allem die Ausbauperspektiven sind sehr positiv und werden vom GdW im weiteren Gesetzgebungsverfahrens aktiv genutzt werden.

EFRAG-Empfehlung: Freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung für KMU

Die Europäische Kommission hat am 30. Juli 2025 eine Empfehlung zur freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) veröffentlicht. Ziel ist es, KMU, die nicht unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, bei der Beantwortung von Nachhaltigkeitsanfragen großer Unternehmen und Finanzinstitute zu unterstützen.

Der von EFRAG entwickelte freiwillige Standard (VSME) soll KMU den Zugang zu nachhaltiger Finanzierung erleichtern, ihre eigene Nachhaltigkeitsleistung besser verständlich machen und ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken. Die Kommission empfiehlt großen Unternehmen, sich bei ihren Informationsanfragen möglichst an diesem freiwilligen Standard zu orientieren.

Im Einzelnen bietet dieser Standard für Unternehmen als Teil des KMU-Entlastungspakets 2023 (Maßnahme 14) einen einfachen und straffen Rahmen für nicht börsennotierte KMU zur Berichterstattung über nachhaltigkeitsbezogene Informationen.

Die Ziele des VSME-Standards bestehen darin, KMU dabei zu unterstützen:

  • Informationen bereitzustellen, um Datenanfragen großer Unternehmen zu erfüllen;
  • Informationen an Banken und Investoren bereitzustellen und damit den Zugang der KMU zu Finanzmitteln zu verbessern;
  • ihre Nachhaltigkeitsfragen besser zu verwalten und damit ihre Wettbewerbsfähigkeit kurz-, mittel- und langfristig zu stärken;
  • zu einer nachhaltigeren und integrativeren Wirtschaft beizutragen.

Der VSME-Standard gliedert sich in zwei separate Module für eine verhältnismäßige Berichterstattung für Kleinst-, kleine und mittlere KMU:

Das Basismodul ist für alle KMU gedacht und konzentriert sich auf die wichtigsten Nachhaltigkeitsindikatoren, die von den Partnern in der Wertschöpfungskette am häufigsten verlangt werden. Es enthält Kernangaben zu Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Umweltkennzahlen für die eigene Belegschaft und Korruptionsbekämpfung.

Das umfassende Modul baut auf dem Basismodul auf und konzentriert sich auf 9 zusätzliche Angaben, die häufig von Banken, Investoren und Wertschöpfungskettenpartnern von KMU-Unternehmen verlangt werden. Dieses Modul umfasst beispielsweise eine kurze Beschreibung der ESG-Praktiken oder zukünftigen Initiativen (Angabe C2), Treibhausgasreduktionsziele und Übergangspläne (Angabe C3), bestätigte Vorfälle in der Wertschöpfungskette (Angabe C7) und den Ausschluss aus EU-Referenzbenchmarks (Angabe C8). VSME erfordert keine Wesentlichkeitsprüfung und fördert Flexibilität und Benutzerfreundlichkeit, indem es Unternehmen die Möglichkeit gibt, nur das anzuwenden, was für ihre Geschäftstätigkeit relevant ist – die „falls zutreffend“-Bedingung. Die modulare Struktur gewährleistet die Übereinstimmung mit dem ESRS für große Unternehmen und die Angleichung an die Vorschriften für nachhaltige Finanzdienstleistungen (SFDR, EBA ESG Säule 3 und Benchmark-Verordnung) durch einen erheblich vereinfachten Rahmen.

Um die Anwendung des VSME zu erleichtern, hat die EFRAG eine digitale VSME-Excel-Vorlage und eine XBRL-Taxonomie sowie einen XBRL-Konverter entwickelt, um automatisierte, maschinenlesbare Angaben zu unterstützen. Diese Tools sind auf der speziellen EFRAG-Webseite verfügbar und werden in den kommenden Wochen aktualisiert, um der Empfehlung der Europäischen Kommission Rechnung zu tragen und die Verwendung mehrerer Sprachen zu ermöglichen. Darüber hinaus führt die EFRAG eine Bestandsaufnahme der verfügbaren Instrumente, wie z. B. Treibhausgasrechner, durch, um KMU bei ihren Berichterstattungsbemühungen zu unterstützen. Gleichzeitig arbeitet die EFRAG an der Entwicklung von drei Leitfäden zur Unterstützung der Erstellung der folgenden Angaben im umfassenden Modul:

  • C2 – Beschreibung der Praktiken, Strategien und künftigen Initiativen für den Übergang zu einer nachhaltigeren Wirtschaft: Beispiele für Praktiken, Strategien und künftige Initiativen.
  • C3 – Treibhausgasreduktionsziele und Klimawandel: Schritt-für-Schritt-Leitfaden zur Erstellung von Treibhausgasreduktionszielen und Übergangsplänen (für KMU).
  • C7 – Schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte – Beispiele für schwerwiegende negative Vorfälle im Bereich der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.

Die Empfehlung ist Teil des Omnibus I-Vereinfachungspakets vom Februar 2025 und dient als Zwischenlösung, bis eine entsprechende delegierte Verordnung vorliegt. Diese könnte inhaltlich noch abweichen und wird erst nach Abschluss der Verhandlungen zwischen den EU-Gesetzgebern verabschiedet.

Weitere Informationen zu der Empfehlung und Antworten auf häufige Fragen zur Empfehlung finden Sie hier:

Aufruf zur Teilnahme am Neuen Europäischen Bauhaus-Festival 2026

Die Vorbereitungen für die dritte Ausgabe des Neuen Europäischen Bauhaus Festivals, das vom 9. bis 13. Juni 2026 in Brüssel stattfinden wird, laufen bereits.

Während dieser fünf Tage bringt das Festival verschiedene Akteure durch Debatten, Ausstellungen, Workshops und künstlerische Darbietungen zusammen.

Thema der Ausgabe wird die transformative Kraft des demokratischen Engagements für nachhaltigere und inklusivere Gemeinschaften sein, mit besonderem Fokus auf bezahlbaren Wohnraum als Grundlage demokratischer Teilhabe.

Wie bereits in den vergangenen Jahren besteht das Festival aus einer Messe, einem Fest und verschiedenen Satelliten-Veranstaltungen. Momentan läuft noch bis zum 30. September 2025 ein Aufruf zur Bewerbung für die Teilnahme am Fest und an der Messe. So besteht die Möglichkeit, als Aussteller die eigene Arbeit auf internationaler Bühne zu präsentieren und Kontakte zu potenziellen Partnern zu knüpfen oder künstlerische und kulturelle Aktivitäten im Rahmen des Festivals zu zeigen. Für Organisationen, die nicht vor Ort sein können, gibt es außerdem die Möglichkeit, sich bis zum 31. Dezember 2025 für parallele Veranstaltungen in Europa und weltweit zu bewerben.

Mehr Geld für den Wohnungsbau im Bundeshaushalt 2025: 12 Milliarden Euro für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner Bereinigungssitzung am 4. September einige Anpassungen des zweiten Regierungsentwurfs für den Haushalt 2025 beschlossen und stellt dem Bundesbauministerium deutlich mehr Mittel für seine Arbeit zur Verfügung. Insgesamt beträgt der Haushalt im Einzelplan 25 für 2025 rund 12 Milliarden Euro – 7,4 Milliarden Euro Ausgaben sowie 4,7 Milliarden Euro als Verpflichtungsermächtigungen. Dazu kommen Programmmittel von rund 2,7 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität (SVIK) sowie rund eine Milliarde Euro im Klima- und Transformationsfonds (KTF).

Mit dem Haushalt 2025 wurden für den Einzelplan 25 u.a. folgende Punkte verabredet:

  • Wohngeld: Erhöhung der Ausgaben um 210 Millionen Euro auf 2,36 Milliarden Euro
  • Sozialer Wohnungsbau: Neue Programmscheibe in Höhe von 3,5 Milliarden Euro
  • Städtebauförderung: Neue Programmscheibe der Städtebauförderung in Höhe von rund 790 Millionen Euro.

Mit dem Haushalt 2025 wurden zudem folgende Punkte im Bereich des Klima- und Transformationsfonds (KTF) verabredet:

  • Energetische Stadtsanierung: Neue Fördermittel in Höhe von 75 Millionen Euro.
  • Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel: Neue Förderrunde in Höhe von 80 Millionen Euro.

Zusätzlich wurden folgende Mittel im Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität verabredet, die bislang insbesondere im KTF veranschlagt waren:

  • Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN): Neue Programmscheibe in Höhe von 600 Millionen Euro.
  • Klimafreundlicher Neubau (KFN): Neue Programmscheibe in Höhe von rund 1,11 Milliarden Euro.
  • “Gewerbe zu Wohnen” (GzW) wird in 2026 starten; Mittel in 2025 zur Vorbereitung des Programmstarts sind bereitgestellt
  • Wohneigentumsförderung für Familien (WEF): Neue Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro.
  • Das Förderprogramm “Jung kauft Alt” (JkA) wird mit einer neuen Programmscheibe in Höhe von 350 Millionen Euro weitergeführt.

Außerdem wurde mit dem Programm Sanierung kommunaler Sportstätten eine Programmscheibe in Höhe von 333 Millionen Euro ausgebracht.

Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2026 geht nun in das parlamentarische Verfahren. Im Deutschen Bundestag wird dann der Gesetzentwurf beraten. Voraussichtlich Ende November wird der Bundestag über den Haushalt 2026 abstimmen, im Dezember muss noch der Bundesrat sein Votum abgeben. Anschließend wird das Gesetz zum Haushalt an den Bundespräsidenten zur Unterzeichnung übermittelt.

„Bau-Turbo“ ist wichtiger Schritt – Kommunen müssen ihn zünden

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW begrüßt den vorgelegten Gesetzentwurf zur Beschleunigung des Wohnungsbaus als wichtiges Signal. Gleichzeitig sind Nachbesserungen notwendig, damit der sogenannte „Bau-Turbo“ in der Praxis tatsächlich Wirkung entfalten kann. Denn er suggeriert fälschlicherweise, dass damit der komplette Bauprozess schneller und einfacher wird – das ist aber nicht der Fall. Aktuell geht es ausschließlich und begrenzt darum, schneller mehr Baugrund zur Verfügung zu stellen. Daher sind weitere Schritte unabdingbar, um wirklich die Geschwindigkeit bei der Schaffung von Wohnraum zu erhöhen.

„Der Wohnungsmangel in Deutschland ist längst zu einer sozialen und wirtschaftlichen Schicksalsfrage geworden. Jetzt kommt es darauf an, dass der Bau-Turbo nicht nur ein Etikett bleibt, sondern schnell, wirksam und praxistauglich umgesetzt wird. Entscheidend sind die Kommunen. Sie haben den Zündschlüssel für den Bau-Turbo in der Hand. Sie müssen das Gesetz vor Ort zur Anwendung bringen“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko anlässlich der öffentlichen Anhörung im Deutschen Bundestag am morgigen Mittwoch.

Bezahlbaren Wohnraum als überragendes öffentliches Interesse festschreiben

Eine zentrale Forderung der Wohnungswirtschaft ist, die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum im Baurecht – analog zu § 2 EEG für erneuerbare Energien – als „überragendes öffentliches Interesse“ festzuschreiben. Dies würde Planungs- und Genehmigungsverfahren erheblich beschleunigen.

„Wir brauchen eine ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau. Wenn der Ausbau von Windrädern oder Stromtrassen im überragenden öffentlichen Interesse steht, dann gilt das erst recht für bezahlbaren Wohnraum. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Voraussetzung für gesellschaftlichen Zusammenhalt“, so Gedaschko.

Bezahlbares Wohnen braucht Gebäudetyp E

Der GdW fordert darüber hinaus die bundesrechtliche Absicherung des Gebäudetyps E, der flexible Bau- und Ausstattungsstandards erlaubt und Baukosten spürbar senken kann. Diese notwendige Absicherung muss jetzt schnell kommen.

Anpassung der TA Lärm dringend notwendig

Ein weiteres Hemmnis für mehr Wohnungsbau ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). „Die Kommunen müssen mehr Flexibilität bei der Ausweisung von Baugebieten haben. Wenn wir Wohnungsbau an bestehenden Gewerbe- oder Industriegebieten ermöglichen wollen, dann dürfen wir uns nicht durch überzogene Detailvorgaben selbst blockieren“, sagt Gedaschko.

Alle Register ziehen – Deutschland braucht Neubau-Klima

Um die Wohnungsbaukrise nachhaltig zu überwinden, fordert der GdW ein ressortübergreifendes Vorgehen: eine dreisäulige Förderung für sozialen Wohnungsbau, das mittlere Preissegment sowie steuerliche Anreize. Darüber hinaus ist eine kurzfristige Wiederaufnahme der EH55-Förderung notwendig, wie sie mit dem Beschluss des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages von vergangener Woche nun in Aussicht steht. Der Bau-Turbo selbst muss zügig und ohne zusätzliche Hürden umgesetzt werden.

„Wir müssen beim Wohnungsbau deutlich an Geschwindigkeit zulegen. Und Deutschland braucht ein echtes Neubau-Klima. Nur so kann wieder bezahlbarer Wohnraum für alle entstehen“, sagt Gedaschko.

Die ausführliche GdW-Stellungnahme finden Sie hier:

Seminarhinweis: Der Runde Tisch: Vermitteln bei Nachbarschaftskonflikten mit Techniken der Mediation am 9. Oktober

Kundenbetreuer wenden viel Kraft und Zeit auf, um Streit zwischen Nachbarn beizulegen. Der Kundenbetreuer wird von den Mietern als eine Art Schiedsrichter in Anspruch genommen – das ist nicht nur anstrengend, sondern führt auch selten zu einem dauerhaften Erfolg. Und auch die konventionelle rechtliche Klärung sorgt nicht für eine Befriedung. Helfen können in diesen Fällen Techniken der Mediation.

In diesem Seminar wird Ihnen das Handwerkszeug so vermittelt, dass es zu den Aufgaben eines Wohnungsunternehmens passt.

Inhalte:

  • Wann ist ein Runder Tisch sinnvoll?
  • Lösungsoptionen am Runden Tisch
  • Methodische Aufgaben in der Vermittlung
  • Einladung zum Runden Tisch
  • Rahmenbedingungen, Regeln, Einleitung
  • Kleines und großes Handwerkszeug
  • Ablauf und Phasen von Runden Tischen
  • Was tun, wenn Konfliktparteien zum Gespräch nicht bereit sind?
  • Wie kann man mit Verhärtungen umgehen?
  • Wie lassen sich stabile Vereinbarungen erreichen?
  • Wie sollte man mit Drohungen und Beleidigungen umgehen?
  • Was tun, wenn ein Konfliktgespräch scheitert?

Aareon-Informationsveranstaltung „Umstellung von WODIS Sigma auf WODIS Yuneo” am 29.09.2025 in München

Die Aareon Deutschland GmbH lädt Sie herzlich zu der Informationsveranstaltung „Umstellung von WODIS Sigma auf WODIS Yuneo“ beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen ein.

Wann:

29.09.2025, 10:00 -14:30 Uhr inkl. Mittagsimbiss

Wo:

VdW Bayern, Stollbergstraße 7, 80539 München

Das Seminar ist speziell für Wohnungsunternehmen konzipiert und richtet sich gezielt an alle, die die Umstellung planen oder sich aktuell im Prozess der Umstellung befinden.

In einem kompakten Format gibt Aareon Einblicke und konkrete Handlungsempfehlungen für das erfolgreiche Upgrade auf Wodis Yuneo. Als besonderes Highlight wird darüber hinaus die Aareon Cloud Services vorgestellt.

Zudem begrüßen wir Matthias Böttcher von der Allgemeine Baugenossenschaft für Augsburg und Umgebung eG, der vor Ort sein wird, um mit Ihnen seine Erfahrungen aus dem Umstellungsprojekt zu teilen.

Bitte sichern Sie sich Ihren Platz bis spätestens Donnerstag, 25.09.2025. Die Anmeldung läuft über Aaron.

Kontakt:

Aareon Deutschland GmbH
Frau Patricia Chromik
E-Mail: patricia.chromik@aareon.com

Tel.: +49 6131 301 551

Immobilien-Top-Themen 2025 – Neue Publikation des BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt

Welche Themen bewegen die Immobilienmärkte 2025? Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat Ihre Nennungen der wichtigsten Themen und Herausforderungen für 2025 auf Basis der jährlichen Befragung des „BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt“ identifiziert und in einer Publikation für Sie aufbereitet.

Fazit der Befragung mit 700 Fachleuten:

Geringe Bautätigkeit, hohe Kostenfaktoren, Leerstände und Klimaverantwortung – die Herausforderungen sind vielfältig. Während Wohnungs- und Logistikmärkte einen Mangel an Angeboten beklagen, kämpfen Büro- und Einzelhandelsmärkte mit Leerständen. Von hoher Bedeutung für alle Immobiliensegmente sind zudem die Auswirkungen von Klimaschutz und Klimaanpassungen sowie die anspruchsvolle wirtschaftliche und finanzielle Lage. Nachhaltige Immobilien gewinnen an Bedeutung und erzielen oftmals höhere Preise. Zwar sind die steigenden Bau- und Sanierungskosten auf der einen Seite belastend, auf der anderen Seite bringen nachhaltige Gebäude oft einen Wettbewerbsvorteil mit. Umgekehrt wird bei energieintensiven Immobilien ein steigender Leerstand erwartet und damit die Marktfähigkeit in Frage gestellt.

Hier geht´s zum Bericht:

LH München: Positive Beispiel von Spielplätzen für eine Broschüre zur Spielplatzsatzung gesucht

Die Landeshauptstadt München erstellt derzeit eine Broschüre zur neuen Spielplatzsatzung. Neben einer kurzen Einführung zu Zielen und Anforderungen der Satzung sollen darin vor allem gelungene Beispiele aus der Stadt vorgestellt werden.

Dafür werden Projekte gesucht, die als anschauliche Praxisbeispiele dienen können. Wohnungsunternehmen können hierzu kurze Beschreibungen und zwei bis drei Fotos in hoher Auflösung einreichen. Die Materialien werden bis Ende September/Anfang Oktober benötigt. Die Broschüre soll Ende des Jahres erscheinen.

Wenn Sie ein Projekt beisteuern möchten, wenden Sie sich bitte direkt an Herrn Thomas Jakob vom Referat für Stadtplanung und Bauordnung.

Kontakt:

Thomas Jakob
Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung
E-Mail: thomas.jakob@muenchen.de
Telefon: 089 – 233 22944

Bilanz- und Steuerwissen: 12 Artikel aus der Publikation DW Die Wohnungswirtschaft exklusiv für die Mitlieder des VdW Bayern

In den Jahren 2024 und 2025 haben der GdW und die Regionalverbände die Artikelreihe „Bilanz- und Steuerwissen – Aktuelles aus den Prüfungsorganisationen des GdW“ in der DW Die Wohnungswirtschaft wieder mit interessanten Fachbeiträgen gefüllt. Die Artikel umfassen eine große Bandbreite vieler verschiedener Themen. In dieser nunmehr 15. Ausgabe des DW-Sonderhefts finden Sie die Artikel der DW 10/2024 bis 09/2025.

Mit dem Themengebiet „Klima und Wohnen“ befassen sich gleich drei Artikel. Zu Beginn der Reihe fragen Dr. Ingrid Vogler und Carsten Herlitz „Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung: Eine Lösung für PV-Strom?“, denn mit dem sogenannten Solarpaket 1 der Bundesregierung trat ein neues Modell neben das bisherige Mieterstromkonzept. Über die „Bilanzielle Behandlung von Klimainvestitionen“ klärt Ingeborg Esser auf. Sie berichtet ferner über „Die neue Wohngemeinnützigkeit“, mit der die Bundesregierung – per Jahressteuergesetz 2024 – ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg brachte.

Auch der VdW Bayern hat sein Fachwissen in der Artikelreihe eingebracht: Robert Dobroschke und Matthäus Ernst behandeln die Einführung der E-Rechnung. In „E-Rechnungen: Was sich für Unternehmen ändert“ beleuchten sie notwendige Anpassungen in Wohnungsunternehmen, in „Erste Erfahrungen mit der E-Rechnung“ liefern sie ein Zwischenfazit aus Sicht der Prüfung.

Der Beitrag von Michael Sparn beschäftigt sich mit Einzelaspekten der Ordnungsmäßigkeitsprüfung bei Genossenschaften. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ist ein zentraler Bestandteil der genossenschaftlichen Pflichtprüfung. Weiterhin ist diese Prüfung ein entscheidendes Instrument, um Schwachstellen zu identifizieren und die Qualität der Unternehmensführung zu verbessern. Der Artikel informiert, worauf besonders zu achten ist.

Der VdW Bayern stellt seinen Mitgliedsunternehmen das Heft exklusiv zur Verfügung. Wir wünschen eine informative und anregende Lektüre.