Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen und zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten beschlossen

Die Bundesregierung hat am 13. September 2023 den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen beschlossen.

Der Gesetzentwurf, der nunmehr dem Deutschen Bundestag zugeleitet wird, ermöglicht die Durchführung reiner Online-Versammlungen im Wohnungseigentumsrecht durch einen Mehrheitsbeschluss. Darüber hinaus wird die Stromerzeugung durch Steckersolargeräte in den Katalog der sog. privilegierten baulichen Veränderungen des Wohnungseigentumsrechts und des Mietrechts aufgenommen. Schließlich wird die Übertragung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten ermöglicht, die der Nutzung von Grundstücken für Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien sowie für bestimmte Anlagen im Zusammenhang mit der Herstellung und Nutzung von Wasserstoff dienen.

Der GdW hat zum Entwurf im Rahmen der Verbändeanhörung Stellung genommen. Über den Entwurf des Bundesministeriums der Justiz wurden Sie in einem Rundschreiben vom 1. Juni 2023 informiert. Als Anlagen finden Sie beide Dokumente sowie den Gesetzentwurf der Bundesregierung.

Über den weiteren Verlauf werden wir Sie selbstverständlich weiterhin informieren.

Anlage 1: GdW-Stellungnahme
Anlage 2: GdW-Rundschreiben
Anlage 3: Gesetzentwurf

Seminarhinweis: Technisches Wissen für Hausmeister, Objektbetreuer und technische Mitarbeiter in der Wohnungswirtschaft am 16.10.2023

Hausmeister sind in der Regel die ersten Ansprechpartner, wenn Probleme in den Wohnungen/Gebäuden auftreten. Sie sollten möglichst schnell erste Maßnahmen einleiten bzw. selbst durchführen können. Damit kommt den Hausmeistern gerade als Ansprechpartner für die Mieter und den Kollegen aus den technischen Abteilungen eine sehr wichtige Bedeutung zu.

Aufgrund unzureichender Kenntnisse in technischen und rechtlichen Fragestellungen – vor allem auch bei der Verkehrssicherheit von baulichen und technischen Anlagen und Außenanlagen – herrscht oft eine große Verunsicherung. Hinzu kommt, dass das Wissen um die erforderliche Dokumentation für handwerkliche Leistungen nicht oder nur unzureichend bekannt ist.

Im Seminar wird daher vermittelt, wie die Umsetzung eigener und beauftragter Leistungen in der Praxis erfolgt und wie wichtig die Dokumentation für die verschiedenen Tätigkeiten ist. Vor diesem Hintergrund werden die Belange der Verkehrssicherheit in ihrer rechtlichen Bedeutung für die verschiedenen Aufgabenbereiche beleuchtet.

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Information & Anmeldung:

Preis für baureifes Land in Bayern im Jahr 2022 im Durchschnitt bei 430 Euro pro Quadratmeter

Nach jüngsten Ergebnissen der Statistik der Kaufwerte für Bauland melden die bayerischen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte im Verlauf des Jahres 2022 den Verkauf von 11 024 baureifen Grundstücken in Bayern. Damit wechseln im Freistaat Grundstücke im Wert von 4,15 Milliarden Euro ihre Eigentümerin bzw. ihren Eigentümer. Im Durchschnitt beläuft sich der Preis für baureifes Land je Quadratmeter in Bayern im Jahr 2022 auf 430 Euro.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, bestehen zwischen den einzelnen Regierungsbezirken große Preisunterschiede. So ist baureifes Land in Oberbayern mit durchschnittlich 1 343 Euro am teuersten. Wird die Stadt München nicht berücksichtigt, liegt der Quadratmeterpreis für Oberbayern um mehr als die Hälfte niedriger bei 632 Euro. In Mittelfranken müssen im Schnitt 318 Euro für den Quadratmeter bezahlt werden. In Schwaben (265 Euro) und Niederbayern (189 Euro) ist der Quadratmeterpreis deutlich geringer. Am niedrigsten sind die Werte für den Quadratmeter baureifes Land in der Oberpfalz (149 Euro), in Unterfranken (147 Euro) und in Oberfranken (109 Euro).

Baugenehmigungen für Wohnungen im Juli 2023: -31,5 % gegenüber Vorjahresmonat

Im Juli 2023 wurde in Deutschland der Bau von 21 000 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 31,5 % oder 9 600 Baugenehmigungen weniger als im Juli 2022. Von Januar bis Juli 2023 sank die Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 27,8 %. Dies entspricht einen Rückgang um 60 300 auf 156 200 Wohnungen. Zum Rückgang der Bauvorhaben dürften weiterhin vor allem steigende Baukosten und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen beigetragen haben. In den Ergebnissen sind sowohl die Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Gebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten.

Deutliche Rückgänge der Baugenehmigungen bei allen Gebäudearten außer in Wohnheimen

In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden von Januar bis Juli 2023 insgesamt 128 300 Wohnungen genehmigt. Das waren 31,6 % oder 59 200 Wohnungen weniger als im Vorjahreszeitraum. Dabei ging die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser um gut ein Drittel (-36,5 % bzw. -17 800 Wohnungen) auf 30 800 zurück. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl genehmigter Wohnungen sogar um mehr als die Hälfte (-53,2 % bzw. -10 200) auf 8 900. Auch bei der Gebäudeart mit den insgesamt meisten Wohnungen, den Mehrfamilienhäusern, verringerte sich die Zahl der genehmigten Wohnungen deutlich, und zwar um mehr als ein Viertel (-27,5 % bzw. -31 800) auf 83 600. Lediglich die Zahl der Wohnungen in Wohnheimen nahm um 10,6 % oder 500 auf 4 900 zu.

Seit März 2023 gibt es die Wohnbauförderung für klimafreundlichen Neubau der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Diese Förderung kann unter anderem von Privatpersonen zur Eigennutzung oder Vermietung sowie von Unternehmen beantragt werden. Noch ist kein eindeutiger Effekt dieser Maßnahmen auf die Genehmigungszahlen erkennbar: Die Zahl der Baugenehmigungen ging im Zeitraum März bis Juli 2023 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sogar etwas stärker zurück (Einfamilienhäuser -39,5 % bzw. -14 100, Zweifamilienhäuser -53,5 % bzw. -7 300, Mehrfamilienhäuser -29,2 % bzw. -24 700 und Wohnheimen -8,4 % bzw. -300) als im Zeitraum Januar bis Juli 2023.

GdW-Pressestatement

Bessere Förderung von Wohnraum für Studierende

In den bayerischen Hochschulstädten gibt es weiterhin einen hohen Bedarf an preiswertem Wohnraum für Studierende. Der Freistaat Bayern hat für 2023 38 Millionen Euro an Landesmitteln für die Förderung von Wohnraum für Studierende vorgesehen. Auch wegen der gestiegenen Baukosten gelten ab sofort deutlich höhere Fördersätze pro Wohnplatz. Zudem können nun auch bis zu 20 Prozent der Wohnheimplätze an Auszubildende vermietet werden.

Eine wesentliche Änderung der neugefassten Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Studierende ist, dass der Förderhöchstbetrag deutlich angehoben wurde. Die Förderung je Wohnplatz steigt von 40.000 Euro auf bis zu 45.000 Euro bei einer 25-jährigen Belegungsbindung oder sogar auf bis zu 75.000 Euro bei einer 40-jährigen Belegungsbindung. Neu hinzugekommen ist die Möglichkeit, dass bis zu 20 Prozent der geförderten Wohnplätze an Auszubildende vergeben werden können.

Die Miete je Wohnplatz bleibt wie bisher grundsätzlich bei 260 Euro plus Möblierungszuschlag. Nur in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf wie München kann sie 280 Euro je Wohnplatz plus Möblierungszuschlag betragen.

Wichtiger Hinweis für alle Antragssteller: Zuwendungen aus dem Programm können nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bewilligt werden, ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Zuwendungsanträge können daher unter Umständen wegen Überzeichnung des Förderprogramms nicht bewilligt werden.

Eine Übersicht über die Förderung von Wohnraum für Studierende und die aktuell geltenden Richtlinien finden Sie hier:

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