In eigener Sache: vdw aktuell macht Sommerpause

In der Zeit vom 11. August bis zum 1. September 2023 macht der vdw aktuell-Newsletter Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am 7. September. Falls es wichtige Informationen für die Wohnungswirtschaft gibt, werden wir Sie in diesem Zeitraum per E-Mail informieren.

Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern um 27,2 Prozent im ersten Halbjahr 2023

30.014 Baugenehmigungen werden in Bayern von Januar bis Juni 2023 für Wohnungen erteilt. Nach Auskunft der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik sinkt das Genehmigungsvolumen im Vergleich zum ersten Halbjahr 2022 somit um 27,2 Prozent beziehungsweise 11.207 Wohnungen.

Vor dem Hintergrund des Preisanstiegs im Bausektor und höherer Zinsen für Baufinanzierungen werden weiterhin rückläufige Entwicklungen bei der Zahl der Wohnungsbaufreigaben registriert. Bewilligungen für Wohnungen in neuen Wohngebäuden nehmen mit einem Minus von 28,9 Prozent stärker ab als bei durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden geplanten Wohnungen mit 11,3 Prozent. Im Wohnneubau hat sich insbesondere das Genehmigungsvolumen für Wohnungen in Zweifamilienhäusern mit einem Minus um 58,6 Prozent reduziert. Insgesamt hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den bayerischen Landkreisen mit einer Abnahme um 36,5 Prozent deutlicher reduziert als in den kreisfreien Städten mit 4,2 Prozent.

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Online-Seminar „Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern: Ein Geschäftsmodell für Wohnungsunternehmen?“ am 19.09.2023

In den nächsten Jahren soll der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland deutlich forciert werden, um die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zu reduzieren und die Klimaschutzziele zu erreichen. Dazu gehören auch der Ausbau von PV-Dachanlagen, die in vielen Bundesländern bei Neubauten zukünftig verpflichtend sind.

Während heute viele Ein- und Zweifamilienhäuser bereits über PV-Anlagen verfügen, sind diese auf Mehrfamilienhäusern immer noch selten. Zu unattraktiv erschienen den Wohnungsbau-Unternehmen die Rahmenbedingungen für die lokale Stromproduktion. Da in den letzten Jahren die Kosten für Strom aus dem Verteilnetz deutlich angestiegen sind, ist die Wirtschaftlichkeit von PV-Dachanlagen auf Mehrfamilienhäusern neu zu bewerten.

Für Wohnungsunternehmen stellt sich die Frage „Make or buy“, die der Referent Prof. Dr.-Ing. Viktor Grinewitschus, Professur für Energiefragen der Immobilienwirtschaft, EBZ Business School (FH), ausführlich beleuchtet: Vermieten von Dachflächen an ein externes Unternehmen oder Betrieb der Anlagen in Eigenregie? Lieber die gesamte produzierte Energie einspeisen oder einen Teil an die Mieter verkaufen? Wieviel Energie lässt sich auf den Dachflächen produzieren und wieviel davon an Mieter verkaufen? Wie sehen entsprechende Geschäftsmodelle aus?

Inhalte:
• Aufbau von PV-Systemen
• Ertrag von Dachflächen
• Hindernisse für die Errichtung von Dach-PV-Anlagen
• Verfahren zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit
• Gesetzliche Grundlagen von Mieterstrom-Modellen
• Mögliche Geschäftsmodelle
• Praxisbeispiele

Das Seminar richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände, an die Leiter Technik und Bestandsmanagement sowie an Mitarbeiter im Bereich Gebäudetechnik.

Zur Anmeldung

Finale Vertragsmuster und das Erläuterungspapier zur ersten Phase mit Telekom Deutschland liegen vor – GdW-Verhandlungen mit diversen Anbietern laufen

Im Mai 2023 haben wir Sie über den erfolgreichen Abschluss der ersten Verhandlungsphase mit der Telekom Deutschland informiert. Nunmehr liegen neben dem bereits kommunizierten gemeinsamen Positionspapier auch die beiden Musterregelungen eines Errichtungs- und Gestattungsvertrags sowie des optionalen Vermarktungsvertrags in finalen Versionen vor. Wie angekündigt erhalten Sie ebenso ein ausführliches Erläuterungspapier zu den Vereinbarungen.

Die Musterregelung eines Gestattungs- und Errichtungsvertrages beinhaltet einen Glasfaser-Vollausbau der Gebäude (FTTH) , der optionale Vermarktungsvertrag kann darüber hinaus für eine Glasfaseranbindung der Gebäude (FTTB) Anwendung finden, ohne dass die Wohnungen mit Glasfaser direkt angebunden sein müssen. Die Musterregelungen gelten für GdW-Wohnungsunternehmen und ihre verbundenen Unternehmen. Sie bieten insbesondere kleinen und mittleren Wohnungsunternehmen Vorteile und Rechtssicherheit. Zu den Vorteilen zählen unter anderem:

  • Kostenfreier Glasfaseranschluss und Vollausbau der Gebäude mit vier Fasern pro Wohnung.
  • Ausbau anhand einer mit Wohnungsunternehmen abgestimmten technischen Leitlinie.
  • Kostenfreier Betrieb und Service, auf Wunsch über die Vertragslaufzeit hinaus.
  • Zusicherung der Telekom für eine Netznutzung durch Dritte.
  • Angebot einer Vermarktungskooperation an alle interessierten Mitgliedsunternehmen des GdW, die mehr als 100 (einhundert) Wohneinheiten im Bestand haben.

Jedoch raten wir Wohnungsunternehmen, die die erweiterte Kürzung in Anspruch nehmen, derzeit vom Abschluss des optionalen Vermarktungsvertrages ab. Eine werbliche Tätigkeit jeglicher Art kann zur Versagung der erweiterten Kürzung führen. Der GdW sieht auch keine Rechtsgrundlage zur Anwendung der 5 %-Grenze des § 9 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe c) GewStG. In jedem Fall sollte der steuerliche Berater hinzugezogen und ggf. eine verbindliche Auskunft eingeholt werden. Der Abschluss des Gestattungs- und Errichtungsvertrages ist vom Abschluss des Vermarktungsvertrages unabhängig.

Mit der Telekom schließt sich unmittelbar eine zweite Verhandlungsphase mit dem Ziel weiterer Regelungen zu technischen und wirtschaftlichen Kooperationsmöglichkeiten im Falle des Eigenausbaus von FTTH-Gebäudenetzen durch Mitgliedsunternehmen des GdW oder verbundene Unternehmen sowie zu Rahmenbedingungen für die Übereignung von FTTH-Gebäudenetzen auf Wohnungsunternehmen oder mit ihnen verbundenen Unternehmen an. Auf Anregung von Wohnungsunternehmen wird der GdW Möglichkeiten für eine Musterregelung einer reinen FTTB-Anbindung ausloten.

Wohnungsunternehmen können aufgrund der Ergebnisse dieser sowie weiterer zwischen Telekom und GdW geführter Verhandlungen im Rahmen der technischen Möglichkeiten eine Anpassung bereits geschlossener Verträge, sofern technisch möglich, sowie den Abschluss weiterer Verträge mit der Telekom verlangen.

Die Telekom hat bereits sehr intensiv Mitgliedsunternehmen angeschrieben und für einen Vertrag geworben. Zur Vermeidung von Missverständnissen stellen wir klar, dass der GdW der Telekom weder bisher noch in Zukunft Adressen zur Verfügung gestellt hat oder stellen wird.

Der GdW führt in Abstimmung mit dem Fachausschuss Wohnungswirtschaft 4.0 derzeit weitere Verhandlungen u. a. mit Vodafone und PYÜR/Tele Columbus. Ein zwischenzeitlich endverhandeltes Papier mit dem Kabelverband FRK wird in Kürze nach Fertigstellung eines Erläuterungspapiers kommuniziert. Alle vom GdW verhandelten Rahmenbedingungen sind ausdrücklich nicht exklusiv und nicht abschließend.

Die anliegenden Regelungen mit der Telekom finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads/GdW-Informationen:

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Bruttoinlandsprodukt stieg im Jahr 2021 nominal in allen bayerischen Bezirken

Nach Mitteilung des Fachteams im Bayerischen Landesamt für Statistik erhöhte sich das nominale Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Bayern im zweiten Pandemiejahr 2021 um insgesamt 5,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. In allen bayerischen Bezirken wuchs das BIP zwischen 3,8 Prozent (Schwaben) und 6,7 Prozent (Oberbayern). Auf Ebene der Kreise stehen die Landkreise Altötting und Dingolfing-Landau mit einem Wachstum von 24,2 und 22,2 Prozent an der Spitze. Misst man das BIP des Jahres 2021 nicht am Niveau des Krisenjahres 2020, sondern am BIP des Vor-Corona-Jahres 2019, fällt das Wachstum allerdings geringer aus: In diesem Zweijahres-Zeitraum stieg das BIP im Wirtschaftsraum Bayern nominal um 3,5 Prozent.

Auch im Jahr 2021 zeigten sich zwischen Landkreisen und kreisfreien Städten deutliche Unterschiede: Während das Bruttoinlandsprodukt in den kreisfreien Städten einen Wert in Höhe von durchschnittlich 75 348 Euro je Einwohner erreichte, erzielten die Landkreise durchschnittlich 40 397 Euro. Insgesamt betrug das Bruttoinlandsprodukt 50 704 Euro je Einwohner in Bayern. Von den Regierungsbezirken wies Oberbayern mit 63 307 Euro den höchsten Wert auf. Die übrigen Bezirke reihten sich mit Werten zwischen 41 603 und 47 564 Euro dahinter ein. Auf Kreisebene schnitten die Kreisfreie Stadt Ingolstadt mit 130 486, der Landkreis München mit 122 854 und die kreisfreie Stadt Erlangen mit 104 650 Euro am besten ab.

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Inflationsrate im Juli 2023 bei +6,2 %

Die Inflationsrate in Deutschland − gemessen als Veränderung des Verbraucherpreisindex (VPI) zum Vorjahresmonat – lag im Juli 2023 bei +6,2 %. Im Juni 2023 hatte die Inflationsrate bei +6,4 % gelegen. „Die Inflationsrate hat sich etwas abgeschwächt, bleibt aber weiterhin auf einem hohen Niveau“, sagt Ruth Brand, Präsidentin des Statistischen Bundesamtes, und ergänzt: „Besonders die Preisentwicklung von Nahrungsmitteln treibt die Inflation weiter an. Zudem erhöhten sich die Energiepreise wieder etwas stärker als in den beiden Vormonaten. Hier wirkt ein Basiseffekt durch den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022.“ Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Verbraucherpreise im Juli 2023 gegenüber dem Vormonat Juni 2023 um 0,3 %.

Energieprodukte binnen Jahresfrist um 5,7 % teurer

Die Preise für Energieprodukte lagen im Juli 2023 um 5,7 % über dem Niveau des Vorjahresmonats (nach +3,0 % im Juni 2023 und +2,6 % im Mai). Dabei war insbesondere die Preisentwicklung von Strom auffällig. Strom war im Juli 2023 um 17,6 % teurer als im Juli 2022, im Juni 2023 hatte die Zunahme gegenüber dem Vorjahr noch 10,5 % betragen. Der starke Anstieg ist im Wesentlichen auf den Wegfall der EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 zurückzuführen. Der dämpfende Effekt auf die Inflationsrate entfiel mit dem Berichtsmonat Juli 2023.

Weiter verteuerten sich von Juli 2022 bis Juli 2023 feste Brennstoffe mit +12,8 % und Erdgas mit +8,5 % besonders stark. Unterdurchschnittlich erhöhten sich die Preise für Fernwärme (+2,1 %). Dagegen verbilligten sich Mineralölprodukte deutlich mit -7,8 %, insbesondere leichtes Heizöl (-35,5 %). Günstiger als vor einem Jahr waren trotz des Tankrabatts im Vorjahr auch die Kraftstoffe (-4,9 %).

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