WohWi im Dialog 2025 und Seminaranmeldungen – Technische Probleme bei der Anmeldung

Am 25. Juli hat der VdW Bayern die Einladung für die Fachveranstaltung WohWi im Dialog 2025 verschickt und die Anmeldung eröffnet. Wegen eines inzwischen behobenen technischen Fehlers auf unserer Internetseite war eine Anmeldung zwischen dem 30. Juli und dem 4. August nicht möglich. Betroffen ist auch das Anmeldeformular das Seminarbereichs.

Falls Sie sich in diesem Zeitraum für eine Veranstaltung angemeldet haben und keine E-Mail-Bestätigung erhalten haben, bitten wir Sie, sich noch einmal anzumelden.

Bitte entschuldigen Sie die Umstände.

Für Rückfragen zum Anmeldestatus stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung:

WohWi im Dialog:
Miia Mäkinen

+49 89 290020-304; miia.maekinen@vdwbayern.de

Für den Seminarbereich:

Sabine Oberhofer

+4989290020640; sabine.oberhofer@vdwbayern.e

Deutscher Städtetag: Kommunalhaushalte kollabieren

Bislang undenkbare Verschuldungsspirale droht

Die kommunalen Spitzenverbände warnen aufgrund der rasant steigenden Ausgaben vor einer dramatischen kommunalen Finanzkrise und fordern nachhaltige Reformen. Die kommunalen Ausgaben steigen besonders im Sozialbereich, aber auch für das Personal. Verbunden mit einer langanhaltenden Wachstumspause der deutschen Wirtschaft ist die Lage weitaus schlimmer als bisher ohnehin schon befürchtet. Im vergangenen Jahr lag das Defizit in den kommunalen Kernhaushalten in noch nie dagewesener Rekordhöhe bei fast 25 Milliarden Euro.

Zu den Prognosedaten zur kommunalen Finanzlage sagten die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr. Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (Deutscher Städte- und Gemeindebund): „Wir weisen seit Jahren darauf hin, dass die kommunalen Finanzen sich in einer strukturellen Schieflage befinden. Das ganze Ausmaß wird immer deutlicher sichtbar. Defizite in nie gekannter Höhe türmen sich auf, absehbar steigende Kassenkredite läuten eine Zins-Schulden-Spirale ein und die Investitionen schrumpfen zusammen. Die föderale Finanzarchitektur ist völlig aus dem Gleichgewicht geraten.“

In den kommenden Jahren wird sich das Defizit nach der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände nicht verringern, sondern im Gegenteil schrittweise auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen. Damit gehen massive Liquiditätsprobleme einher, die Kassenkreditverschuldung wird explodieren und Investitionen in Kommunen und in den Ländern werden abstürzen. Die kommunalen Rücklagen sind vielerorts bereits vollständig aufgezehrt.

Ursache für die weiter wachsenden Defizite der Kommunalhaushalte sind die ungebremst ansteigenden Ausgaben, vor allem durch gesetzliche Vorgaben, und gleichzeitig deutlich zu gering zunehmende Einnahmen. Im Ergebnis werden die Kommunalhaushalte überlastet und sind strukturell unterfinanziert. Die Defizite lägen noch höher, wenn die Kommunen nicht notgedrungen ihre Investitionen und andere gesetzlich nicht vorgeschriebene Ausgaben zusammenstreichen würden.

Seit langem weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin: Die Kommunen haben – auch unter Berücksichtigung der Inflation und des enttäuschend geringen Wirtschaftswachstums – weniger ein Einnahmenproblem. Problematisch sind vor allem die rasant wachsenden Ausgaben, ohne dass die Kommunen darauf einen wesentlichen Einfluss haben. Die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände machten deutlich: „Wir erwarten, dass die Länder ihrer Aufgabe nachkommen, eine aufgabengerechte Finanzausstattung der Städte, Landkreise und Gemeinden sicherzustellen und eine Nachsteuerung der kommunalen Finanzausgleiche vornehmen. Wir erwarten vom Bund, der als Gesetzgeber für einen Großteil der Belastungen der Kommunen federführend verantwortlich ist, dass er nun zügig seinen Lösungsbeitrag zur kommunalen Finanzkrise leistet. Dies bedeutet: Erstens und kurzfristig die kommunalen Einnahmen durch einen signifikant höheren Anteil an der Umsatzsteuer dauerhaft stärken. Bereits jetzt leisten die Kommunen deutlich mehr als ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen. Zweitens muss die Ausgabendynamik bei den Sozialausgaben durchbrochen werden. Steigerungsraten in diesem Bereich von jährlich 10 Prozent oder sogar darüber hinaus zwingen jeden Haushalt in die Knie. Drittens gilt es, konsequent die Standards zu überprüfen und einfachere Verfahren zu etablieren. Oftmals müssen Städte, Landkreise und Gemeinde

Die Zeiten weitgehend ausgeglichener Kommunalhaushalte sind vorbei. Defizite, Nothaushalte, harte Konsolidierungsdiskussionen gehören zur neuen Realität in den Rathäusern und Landratsämtern. Die Kommunalpolitik muss mit den Finanzproblemen vor Ort umgehen. Der eigene Gestaltungsspielraum der Kommunen reicht aber bei weitem nicht aus, um die strukturelle Unterfinanzierung zu lösen. Denn Gesetze werden auf Bundes- und Landesebene gemacht, hier erwarten wir grundlegende Reformen.

BBSR: Zahl der Singlehaushalte wächst weiter

Die Zahl der Einpersonenhaushalte in Deutschland wird in den kommenden zwei Jahrzehnten weiter steigen. Laut einer aktuellen Haushaltsprognose des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) wird ihre Zahl bis zum Jahr 2045 von derzeit 17,6 Millionen (2022) auf 18,7 Millionen anwachsen – ein Plus von 6 Prozent. Der Anteil der Singlehaushalte an allen Haushalten erhöht sich damit von 42 Prozent auf 44 Prozent. In den Stadtstaaten wird laut Prognose im Jahr 2045 sogar mehr als jeder zweite Haushalt (52 Prozent) von einer alleinlebenden Person geführt.

„Die wachsende Zahl kleiner Haushalte verändert die Wohnungsnachfrage spürbar“, erklärt Dr. Jana Hoymann, Autorin der Prognose. „Der Wohnungsbedarf steigt auch bei stagnierenden Bevölkerungszahlen weiter an. Wir brauchen mehr kompakte Wohnungen für ein bis zwei Personen – vor allem in den großen Städten. Gleichzeitig werden immer mehr ältere Menschen allein leben. Schon heute mangelt es an barrierefreien Wohnungen, und diese Lücke könnte sich weiter vergrößern.“

Insgesamt rechnet das BBSR mit einem moderaten Anstieg der Haushaltszahl in Deutschland: von 42 Millionen im Jahr 2022 auf rund 42,6 Millionen im Jahr 2045 – ein Zuwachs von rund einem Prozent. Dabei zeigen sich deutliche regionale Unterschiede: Viele Ballungsräume und ländliche Regionen in Süddeutschland werden weiterwachsen. Besonders kräftig fällt das Wachstum in den Stadtstaaten Hamburg und Berlin aus: Für diese Städte erwartet das BBSR einen Zuwachs um mehr als sieben Prozent.

Dem gegenüber stehen deutliche Rückgänge in strukturschwachen, überwiegend ländlichen Regionen in Ostdeutschland, vor allem in Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen. Auch einige westdeutsche Regionen – etwa die Saarregion, Teile des Ruhrgebiets und Südniedersachsen – verzeichnen rückläufige Haushaltszahlen.

Die Prognose stützt sich auf Daten des Zensus 2022 und bildet eine wichtige Grundlage für den künftigen Wohnungsbedarf und die Infrastrukturplanung. Die Haushaltsprognose war Grundlage der in diesem Jahr ebenfalls veröffentlichten Wohnungsbedarfsprognose des BBSR.

Wohnungswirtschaft befürwortet Glasfaserausbau – warnt aber vor Einschränkungen bei Anbieterwahl und Wettbewerb

Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kritisiert Vorschläge im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG), die eine exklusive Anbindung durch einzelne Netzbetreiber ermöglichen und die freie Anbieterwahl für Mieter einschränken könnten. Eine faktische Monopolstellung einzelner Unternehmen könnte sich negativ auf die Preisgestaltung auswirken. Daher spricht sich der GdW klar für einen fairen Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Nutzer aus.

Konkret sieht der Gesetzentwurf unter anderem vor, Telekommunikationsunternehmen für eine Übergangszeit ein Vorrecht beim Ausbau einzuräumen. Hauseigentümer könnten demnach die Verlegung von Glasfaserleitungen innerhalb von Gebäuden nur noch aus triftigen Sachgründen ablehnen. Zusätzlich wird ein „Zugangsverweigerungsrecht“ diskutiert, das den exklusiven Zugang des ausbauenden Unternehmens für bis zu zwei Jahre sichern würde.

GdW fordert ausgewogene Rahmenbedingungen

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft unterstützt den flächendeckenden Glasfaserausbau ausdrücklich. Gesetzliche Verpflichtungen im Bereich der Inhaus-Netze wären jedoch kontraproduktiv, da viele Gebäude bereits heute im Rahmen freiwilliger Vereinbarungen zwischen Eigentümern und Netzbetreibern gigabitfähig aufgerüstet werden.

Kritisch wären auch mögliche Wettbewerbsverzerrungen – vor allem zulasten kleinerer und mittelständischer Netzbetreiber. Diese könnten durch die geplante Regelung bei der Auswahl von Ausbauobjekten benachteiligt werden. Auch die Exklusivität eines Anbieters über Jahre hinweg wird als problematisch eingestuft, da sie andere Marktteilnehmer ausschließt und somit den Wettbewerb einschränkt.

Statt neuer gesetzlicher Eingriffe sind verlässliche, planbare Rahmenbedingungen notwendig, die bestehende Investitionsanreize erhalten. Dafür sollten alternative Maßnahmen, wie bessere Informationsangebote über die Leistungsfähigkeit moderner Netze sowie politische Signale für den Technologiewechsel, vorangebracht werden.

Inflation in Bayern liegt im Juli 2025 bei 1,9 Prozent

Anstieg der Verbraucherpreise um 0,3 Prozent gegenüber dem Vormonat Juni 2025

Im Freistaat steigen die Verbraucherpreise im Juli 2025 gegenüber dem Vorjahresmonat um 1,9 Prozent. Die Inflation in Bayern liegt damit den zweiten Monat in Folge unter dem 2-Prozent-Ziel der Europäischen Zentralbank. Dabei kosten Nahrungsmittel 2,5 Prozent mehr als im Vorjahr. Energie kann hingegen um 4,4 Prozent günstiger bezogen werden.

Im Vergleich zum Vormonat Juni 2025 steigen die Verbraucherpreise im Juli 2025 um 0,3 Prozent. Nahrungsmittel werden im Vergleich zum Juni 2025 teurer (+0,3 Prozent). Kraftstoffe (+0,6 Prozent) und insbesondere Heizöl (+4,7 Prozent) sind ebenfalls teurer im Vormonatsvergleich. Der Preis für Strom sinkt im Vergleich zum Juni 2025 geringfügig (-0,1 Prozent).

Energie und Kraftstoffe im Vorjahresvergleich günstiger

Die Preise für Energie liegen im Juli 2025 4,4 Prozent unter dem Vorjahreswert. Vor allem Heizöl wird mit einem Rückgang um 5,3 Prozent erkennbar günstiger. Strom (-3,3 Prozent) und Erdgas (-2,9 Prozent) können ebenfalls günstiger bezogen werden sowie auch Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-2,8 Prozent). Der Preis für Kraftstoffe liegt ebenfalls deutlich unter dem Wert des Vorjahres (-5,0 Prozent).

Tanken wird im Vergleich zum Vormonat Juni 2025 allerdings um 0,6 Prozent teurer. Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+3,4 Prozent) sowie für Heizöl (+4,7 Prozent) steigen deutlich. Ebenso steigen geringfügig die Preise für Erdgas (+0,4 Prozent). Strom hingegen wird im Vormonatsvergleich um 0,1 Prozent günstiger.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen im Vergleich zum Gesamtindex

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft leicht über dem Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sich die Wohnungsmieten im Juli 2025 um 2,2 Prozent.

Siedlungs- und Verkehrsfläche wächst jeden Tag um 51 Hektar

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland ist im vierjährigen Mittel der Jahre 2020 bis 2023 durchschnittlich um 51 Hektar pro Tag gewachsen. Dies zeigen die aktuellen Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) zum Nachhaltigkeitsindikator “Anstieg der Siedlungs- und Verkehrsfläche”. Insgesamt nahm der tägliche Anstieg im Mittel der Jahre 2020 bis 2023 gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum der Vorjahre um rund 2 Hektar zu (49 Hektar pro Tag in den Jahren 2019 bis 2022). Ziel der Bundesregierung in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie ist es, den durchschnittlichen täglichen Anstieg bis zum Jahr 2030 auf unter 30 Hektar zu begrenzen. Bis 2050 wird eine Flächenkreislaufwirtschaft angestrebt. Das heißt, es sollen dann netto keine weiteren Flächen für Siedlungs- und Verkehrszwecke beansprucht werden.

Die Siedlungs- und Verkehrsfläche darf nicht mit versiegelter Fläche gleichgesetzt werden, da sie auch unversiegelte Frei- und Grünflächen enthält. Dazu zählen beispielsweise alle den Gebäuden unmittelbar zugehörigen Flächen wie Haus- und Vorgärten oder Campingplätze. Auch Grünanlagen, Spielplätze und Friedhöfe zählen zur Siedlungs- und Verkehrsfläche.

Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe wachsen langsamer

Innerhalb der Siedlungsfläche zeigte sich 2023 ein verändertes Bild im Vergleich zu den Vorjahren: Die Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen wuchsen 2023 um 35 Hektar pro Tag. Teil der Industrie- und Gewerbeflächen sind auch Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien. Besonders deutlich war die Zunahme der Flächen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Bayern um 17,2 % im Jahr 2023. Insgesamt war die Zunahme der Flächen für Wohnbau, Industrie und Gewerbe sowie öffentliche Einrichtungen im Jahr 2023 jedoch aufgrund der abnehmenden Bautätigkeit im Innen- und Außenbereich von Gemeinden und Städten schwächer als in den beiden Vorjahren. 2022 hatte die Zunahme dieser Flächen 37 Hektar pro Tag betragen, 2021 waren es 39 Hektar pro Tag und 2020 noch täglich 40 Hektar. Ursächlich hierfür waren insbesondere Rückgänge der Flächen für Industrie und Gewerbe in Brandenburg (-7,1 %) und Thüringen (-6,7 %).

Sport-, Freizeit- und Erholungs- sowie Friedhofsflächen nahmen 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich zu, nämlich um 17 Hektar pro Tag (2022: 12 Hektar pro Tag). Besonders stark nahmen die Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen in Brandenburg mit +14,8 % zu. Grund hierfür ist die Rückführung von Bauerwartungsflächen zu Sport-, Freizeit- und Erholungsflächen.

14,6 % der Bodenfläche Deutschlands für Siedlungs- und Verkehrszwecke verwendet

14,6 % und damit 5,2 Millionen Hektar der Gesamtfläche Deutschlands werden für Siedlungs- und Verkehrszwecke in Anspruch genommen. Davon entfallen 9,5 % (3,4 Millionen Hektar) auf die Siedlungsfläche (einschließlich Bergbaubetriebe, Tagebau, Grube und Steinbruch) und 5,1 % (1,8 Millionen Hektar) auf die Verkehrsfläche.

Insgesamt umfasst die Gesamtfläche Deutschlands 35,8 Millionen Hektar. Die Fläche für Vegetation bildet mit 83,1 % den höchsten Anteil (29,7 Millionen Hektar). Diese besteht im Wesentlichen aus Flächen für Landwirtschaft mit 50,3 % (18,0 Millionen Hektar) und Waldflächen mit 29,9 % (10,7 Millionen Hektar). Lediglich 2,3 % der bundesdeutschen Fläche sind mit Gewässern (0,8 Millionen Hektar) bedeckt.

In eigener Sache: Beiträge im Newsletter vdw aktuell

Die letzte Ausgabe unseres Newsletters vdw aktuell hat bei einigen Leserinnen und Lesern für Irritationen gesorgt. Auslöser war der Passwortschutz für die Artikel der vdw aktuell. Die Newsletterinhalte waren nur lesbar, wenn sich der Nutzer für den Mitgliederbereich der VdW Bayern-Website angemeldet hat. Wir bitten Sie, diese Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

Dieser Schritt wurde gemacht, da ohne Passwortschutz die teilweise sensiblen Inhalte der vdw aktuell über eine Internet-Suche gefunden werden können. Das soll zukünftig vermieden werden.

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Seit der Umstellung des Mitgliederbereichs im Jahr 2020 haben sich 1.900 Personen angemeldet.

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Sie finden übrigens alle Beiträge der vdw aktuell als Nachrichte für die Wohnungswirtschaft im Mitgliederbereich der Internetseite und haben hier auch die Möglichkeit, über die Suchfunktion (Lupen-Symbol) nach Themen und Schlagworten zu recherchieren.

Bei Rückfragen melden Sie sich gerne bei Tobias Straubinger (tobias.straubinger@vdwbayern.de).

Wechsel der Verbandsspitze des GdW

Am 05.08.2025 hat der Verbandsrat im Rahmen einer außerordentlichen Sitzung die nach Eintragung der Satzung notwendigen personellen Weichen des Verbandes neu gestellt.

Diese betreffen den Verbandsrat und den Vorstand des GdW. Axel Gedaschko bleibt GdW-Präsident.

1. Verbandsrat

Nach der neuen Satzung muss der Vorsitzende des Verbandsrats Vertreter einer Wohnungsgenossenschaft sein. Aufgrund des Wechsels des Unternehmens ist diese Voraussetzung beim langjährigen Vorsitzenden des Verbandsrats, Herrn Franz-Bernd Große-Wilde, nicht mehr gegeben. Insofern war ein neuer Vorsitzender des Verbandsrats zu wählen.

Des Weiteren war für die BAG der Wohnungsgenossenschaften und für die BAG der kirchlichen Wohnungsunternehmen sowie für die Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen je ein stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats zu wählen.

Jeweils einstimmig wurden gewählt:

Herr Axel Fietzek (LebensRäume Hoyerswerda eG) als Vorsitzender des Verbandsrats.

Guido Schwarzendahl (BAG der Wohnungsgenossenschaften) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.

Dr. Thomas Hain (AGW Arbeitsgemeinschaft Großer Wohnungsunternehmen) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.

Thomas Hummelsbeck (BAG der kirchlichen Wohnungsunternehmen) als stellvertretender Vorsitzender des Verbandsrats.

2. Vorstand

Gemäß der neuen Satzung wird der GdW nicht nur von einem Vorstand im Sinne des § 26 BGB, sondern von mindestens zwei, höchstens drei Vorständen vertreten. Die Etablierung des „Vier-Augen-Prinzips“ war einer der Gründe für die Neufassung der Satzung.

Einstimmig zum Vorstand wurden gewählt:

Frau Ingeborg Esser und Herr Dr. Christian Lieberknecht