Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 nimmt Bauen im Bestand in den Fokus

BMUV und UBA zeichnen zum dritten Mal nachhaltige Gebäude, Quartiere und Innovationen aus – Einreichungen ab sofort möglich

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und das Umweltbundesamt (UBA) loben den Bundespreis UMWELT & BAUEN zum dritten Mal aus. Unter der Schirmherrschaft von Bundesumweltministerin Steffi Lemke würdigt der Bundespreis UMWELT & BAUEN Projekte, welche die Werte der europäischen Initiative Neues Europäisches Bauhaus – Nachhaltigkeit, Ästhetik und Inklusion – ganzheitlich umsetzen. Ab sofort werden in vier Kategorien Vorbilder für das Bauen im Bestand gesucht. Die Ausschreibung richtet sich an Vordenker*innen aus den Bereichen Architektur, Fachplanung und Bauprodukte. Teilnahmeschluss ist der 18. November 2024. Die Preisverleihung findet am 7. April 2025 statt.

Im Fokus des Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 steht der Gebäudebestand. Weder die Treibhausgasemissionen noch die Inanspruchnahme von Ressourcen oder das Abfallaufkommen des Bausektors lassen sich mit nachhaltigem Neubau ausreichend reduzieren. Gesucht werden daher energetische Sanierungen, Modernisierungen Umbauten, Aufstockungen und Nachverdichtungen, welche ⁠ Klimaschutz ⁠ und anpassung, Kreislauffähigkeit, Energieeffizienz und ⁠ Biodiversität ⁠ mit Suffizienzstrategien und sozialen Gesichtspunkten in Einklang bringen. „Ziel des Wettbewerbs ist insbesondere, die Vereinbarkeit von ⁠ Nachhaltigkeit ⁠- und Klimaschutzorientierung sowie der sozialen Dimension aufzuzeigen. Erfolgreicher Klimaschutz bedeutet auch, alle Teile der Bevölkerung mit einzuschließen. Mit dem Preis möchten wir Bau- und Umbauprojekte fördern, die soziale, ökologische und ökonomische Aspekte mitdenken“, sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner. Preiswürdig sind vor allem Resultate, die sich auf andere Gebäude übertragen lassen und so zu einer Beschleunigung der Bauwende beitragen.

Die Preisträgerprojekte werden der Öffentlichkeit und den Medien auf einer Preisverleihung am 7. April 2025 im Bundesumweltministerium in Berlin vorgestellt. Sie werden zu Vorbildern für nachhaltiges Bauen und können politische Entscheidungen positiv beeinflussen. Auf der Website des Umweltbundesamts werden die ausgezeichneten Projekte detailliert präsentiert. Durch das UBA produzierte Videoportraits informieren die interessierte Öffentlichkeit.

Kategorien und Teilnahmebedingungen: Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 wird in den Kategorien „Wohngebäude“, „Nicht-Wohngebäude“, „Quartier“ sowie „Sonderpreis für Bauprodukte, bautechnische oder digitale Innovationen” verliehen. Die Bauwerke müssen vorbildlich und in Deutschland bereits realisiert sein. Bei Quartieren genügt eine teilweise Realisierung. Die Innovationen des Sonderpreises müssen marktverfügbar sein. Projekte einreichen können alle Projektbeteiligten wie Bauträger, Architektur- und Planungsbüros, Hersteller oder Forschungseinrichtungen ab sofort bis zum 18. November 2024. Mehrfachbewerbungen in verschiedenen Kategorien sind möglich.

Näheres zu den Teilnahmebedingungen, das Bewerbungsformular sowie die Preisträger der Vorjahre sind online zu finden unter: https://www.umweltbundesamt.de/bundespreis-umwelt-bauen-start .

Hintergrund:
Die aktuelle Sanierungsrate bei Immobilien in Deutschland genügt den Klimaschutzzielen nicht. Der Bundespreis UMWELT & BAUEN 2025 fördert durch die Auszeichnung von Best Practice-Beispielen innovative Technologien, eine fortschrittliche Architektursprache sowie die Wertschätzung der Bevölkerung für die Rohstoffe, die Historie, die Arbeitsleistung und die Baukultur, welche sich in Bestandsgebäuden manifestiert. Nach heutigen Effizienzanforderungen errichtete Neubauten machen nur einen kleinen Anteil des Gebäudebestandes aus und können dessen Energiebedarf daher kaum senken. Eine Intensivierung von Ersatzneubauten ist hinsichtlich der einhergehenden Inanspruchnahme von Ressourcen nicht zielführend. Das Erhalten und Weiterentwickeln des Bestands muss daher zum Standard werden.

Rückgang der Wohnungsbaugenehmigungen in Bayern um 16,0 Prozent im ersten Halbjahr 2024

Vor dem Hintergrund des Preisanstiegs im Bausektor und höherer Zinsen für Baufinanzierungen werden weiterhin rückläufige Entwicklungen bei der Zahl der Wohnungsbaufreigaben registriert. Bewilligungen für Wohnungen in neuen Wohngebäuden nehmen mit einem Minus von 19,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ab. Bei durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Wohngebäuden geplanten Wohnungen ist ein leichter Anstieg von 2,5 Prozent registriert. Im Wohnneubau hat sich insbesondere das Genehmigungsvolumen für Einfamilienhäuser mit einem Minus von 23,8 Prozent reduziert. Insgesamt hat sich die Anzahl der Baugenehmigungen für Wohnungen in den bayerischen Städten mit einer Abnahme um 24,5 Prozent deutlicher reduziert als in den Landkreisen mit 10,8 Prozent.

Schweinfurt. Nach Mitteilung der Fachgruppe im Bayerischen Landesamt für Statistik werden von Januar bis Juni 2024 in Bayern Baugenehmigungen (einschließlich Genehmigungsfreistellungen) für insgesamt 25 220 Wohnungen bewilligt. Die Zahl der Wohnungsbaufreigaben reduziert sich damit um 4 794 Wohnungen beziehungsweise 16,0 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2023.

Mit Blick auf die Baufreigaben für neue Wohngebäude getrennt nach der Anzahl der Wohnungen zeigen sich unterschiedliche Entwicklungen. Besonders deutlich verringert sich das Genehmigungsvolumen für neue Einfamilienhäuser. Von Januar bis Juni 2024 werden in Bayern für diese Gebäudeart 23,8 Prozent weniger Wohnungen bewilligt als im entsprechenden Vorjahreszeitraum. Der Rückgang der Wohnungsbaufreigaben im Neubau beträgt bei Einfamilienhäusern rund ein Viertel und bei Mehrfamilienhäusern ca. ein Sechstel.

In den bayerischen Regierungsbezirken verringert sich das Genehmigungsvolumen unterschiedlich stark. Im Vergleich nimmt die Anzahl der Wohnungsfreigaben insgesamt in Unterfranken mit 11,2 Prozent und in Oberbayern mit 11,9 Prozent weniger deutlich ab als in anderen Regierungsbezirken. In Schwaben steigt sogar die Zahl der Baugenehmigungen um 3,5 Prozent bzw. 164 Wohnungen.

In Bezug auf die bayerischen Kreise zeigt sich folgendes Stadt-Land-Bild: In den kreisfreien Städten nehmen die Wohnungsbaugenehmigungen um 24,5 Prozent ab, während ein Rückgang des Genehmigungsvolumens in den Landkreisen von 10,8 Prozent ermittelt wird.

Zur Meldung

Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)

Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) beschlossen.

Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nur wenige Anpassungen am Gesetzeswortlaut vorgenommen.

Positiv ist weiterhin, dass es aufgrund des Regelungsvorschlages zu § 336 Abs. 2 Nr. 2a HGB-E dabei bleibt, dass nur große Genossenschaften, die zusätzlich kapitalmarktorientiert sind und mindestens 500 Mitarbeiter haben, von der Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach § 289b HGB-E betroffen sein sollen. Damit wären alle Mitgliedsgenossenschaften ausgenommen.

Bezüglich der Betroffenheit von kleinen und mittelgroßen kommunalen und öffentlichen Wohnungsunternehmen, die aufgrund der jeweiligen Landeshaushalts-, Landkreis-, Gemeindeordnungen und Kommunalverfassungen betroffen sind, wenn diese vorschreibt, dass diese Unternehmen größenunabhängig wie große Unternehmen zu bilanzieren und einen Lagebericht aufzustellen haben, wurden bisher keine Ausnahme im HGB aufgenommen.

Der GdW wird sich im weiteren Gesetzgebungsverfahren gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem VKU für Erleichterungen im HGB einsetzen. Darüber hinaus laufen gemeinsam mit unseren Regionalverbänden entsprechende Initiativen auf den Landesebenen.

Mit der vdw aktuell 27/2024 hatten wir Sie darüber informiert, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung – Nachhaltigkeitsberichterstattung bei kommunalen Unternehmen in den Bayerischen Landtag eingebracht wurde. Zum Artikel: Link

Das weitere Verfahren:

Der Regierungsentwurf wird im weiteren Verfahren zur weiteren Behandlung an den Bundesrat übermittelt und in den Bundestag eingebracht. Mit der Verabschiedung wird im 4. Quartal 2024 gerechnet.

Wir werden Sie über den weiteren Verlauf informieren.

Anlage 1: Regierungsentwurf CSRD
Anlage 2: BMJ CSRD-Umsetzung Informationspapier

Seminarhinweis: Hitzebeständige Grünanlagen am 18.09.2024 (online)

Trockenheit und Hitze stellen jeden noch so grünen Daumen vor große Herausforderungen. Die letzten Sommer zeigten, dass wir trotz der Intensivierung von Bewässerungsmaßnahmen kaum hinterherkommen. Verdorrte Pflanzen und Grünanlagen sind die Folge. Auch die kommenden Jahre versprechen hier keine Besserung. Langfristig müssen wir uns auf klimatische Veränderungen und deren Auswirkungen einstellen, um präventiv handeln zu können und uns so vor den Folgeschäden zu schützen.

Wo es in manchen Fällen lediglich an der richtigen Bewässerungssteuerung hapert, ist es an anderen Stellen schon zu spät. Wer bereits bei der Neubepflanzung einige wesentliche Aspekte beachtet und die richtige Wahl trifft, kann auch mit deutlich reduzierter (ganz ohne Pflege kommen wir leider nicht aus) zeit- und kostenintensiver Pflege eine lange Lebensdauer seiner Grünanlagen gewährleisten.

Inhalte:
  • Bodenfeuchteüberwachung und Bewässerungssteuerung
  • Stabilisation und differenzierte Pflanzenstärkung
  • Vitalisierende Maßnahmen und Revitalisierung vorhandener Grünanlagen
  • Neubegrünung mit trockenheitsverträglichen Pflanzen
  • Welche Pflanzen eignen sich für welchen Standort?
Lernziele
  • Sie können Maßnahmen für ein effizientes Bewässerungsmanagement ableiten
  • Ihnen sind Methoden der Pflanzenstärkung bekannt
  • Sie können nicht hitzeresistente Pflanzen und Grünanlagen in ihrem Bestand bestimmen und entsprechend effektive Maßnahmen zur Erhaltung des Bestandes einleiten.
  • Sie können zwischen der Notwendigkeit der Neubegrünung und Möglichkeiten der Revitalisierung unterscheiden.
  • Sie können langfristige Strategien zur Grünflächengestaltung ableiten
  • Sie können Neupflanzungen klimagerecht und zukunftweisend gestalten/planen
Zur Anmeldung

Novelle der Gefahrstoffverordnung

Mit der vdw aktuell 26/2024 haben wir Sie über die Wendung im Bereich der Gefahrstoffverordnung informiert. Vor allem wurde der von der Wohnungswirtschaft sehr kritisierte Generalverdacht für alle Gebäude, die vor 1993 fertiggestellt wurden, nunmehr aufgehoben und es erfolgt eine deutliche Fokussierung der neuen Gefahrstoffverordnung beim Umgang mit Asbest auf den Arbeitsschutz. Diese neue Novelle soll am 21.08.2024 vom Bundeskabinett verabschiedet werden und bedarf danach noch der Zustimmung der Länder.

In einem Informationsgespräch am 30.07.2024, zu dem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eingeladen hatte, wurde dabei deutlich, dass das Bauhauptgewerbe, die Bauindustrie, das Bauhandwerk und die IG Bau von dem neuen Kompromiss nicht begeistert sind und darauf hinwirken wollen, dass die vorherige Fassung wieder zum Zuge kommt. Der GdW hat aus diesem Grunde die drei beteiligten Minister noch einmal angeschrieben
und den Kompromiss begrüßt. Das Schreiben finden Sie im Mitgliederbereich unter Downloads GdW-Informationen.

Link zum Mitgliederbereich

Wohnungsmarktbarometer München: Kaufpreise gesunken, Mieten gestiegen

Mit dem Wohnungsmarktbarometer veröffentlicht das Referat für Stadtplanung und Bauordnung regelmäßig eine Auswertung der Angebotsmieten und Kaufpreise für Wohnimmobilien in der Stadt München. Die neueste Analyse für das Jahr 2023 zeigt, dass die Kaufpreise erstmals seit vielen Jahren gesunken sind – im Bestand deutlich stärker als im Neubau. Zum Verkauf wurden Neubauwohnungen für durchschnittlich rund 12.600 Euro pro Quadratmeter angeboten, 1,9 Prozent weniger als im Jahr 2022. Dabei wurden die Immobilien in den meisten Größenklassen zu niedrigeren Preisen als vor einem Jahr inseriert. Für den Erwerb einer Bestandsimmobilie wurden mit rund 8.600 Euro pro Quadratmeter durchschnittlich 11,4 Prozent weniger verlangt als im Jahr 2022.

Anders sieht es bei den Mieten aus: Die durchschnittliche Erstbezugsmiete für eine unmöblierte Neubauwohnung lag in der Landeshauptstadt 2023 bei 23,82 Euro pro Quadratmeter und damit acht Prozent über dem Niveau von 2022. Im Bestand waren die Wiedervermietungsmieten unmöblierter Wohnungen mit 20,40 Euro pro Quadratmeter um 6,3 Prozent höher gegenüber dem Vorjahr.

22,4 Prozent aller inserierten Wohnungen wurden 2023 möbliert angeboten. Dabei handelte es sich vor allem um kleinere Bestandswohnungen zwischen 20 und 40 Quadratmetern. Möblierte Neubauwohnungen wurden für durchschnittlich 31,23 Euro pro Quadratmeter und damit um etwa zwölf Prozent teurer als 2022 angeboten. Sie waren um rund 31 Prozent teurer als unmöblierte Neubauwohnungen. Möblierte Bestandswohnungen wurden 2023 mit durchschnittlich 26,53 Euro pro Quadratmeter um fast fünf Prozent teurer inseriert als im Jahr 2022.

Für das Wohnungsmarktbarometer 2023 wurden rund 42.300 Miet- und Kaufangebote ausgewertet, die auf dem Internetportal ImmobilienScout24 veröffentlicht wurden. Seit 2016 dienen die Onlineanzeigen dieses Internetportals als Datengrundlage. Erstmalig wurden für die Jahre 2022 und 2023 auch die Anzeigen in die Auswertung aufgenommen, die kürzer als einen Tag, also nur für einige Stunden, inseriert waren.

Das Wohnungsmarktbarometer 2023 steht hier zum Download bereit:

Link

Zensus 2022: 1,9 Mio. Einwohner in Schwaben

Bevölkerung Schwabens wächst seit letztem Zensus 2011 um 6,4 Prozent

Der Zensus ist die größte Erhebung der amtlichen Statistik und gibt Auskunft darüber, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Ein Blick auf die regionalen Verhältnisse und deren Entwicklung für den Regierungsbezirk Schwaben zeigt eine Bevölkerungsentwicklung mit deutlichem Wachstum im Vergleich zum letzten Zensus im Jahr 2011. Alle Kreise und kreisfreien Städte Schwaben nehmen zu. Zum Zensusstichtag am 15. Mai 2022 leben in Schwaben 1 893 005 Menschen.

In der Pressekonferenz mit der Regierungspräsidentin von Schwaben, Barbara Schretter, präsentierte der Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik, Dr. Thomas Gößl, am 31.07.2024 die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Schwaben.

Schwaben hat nach den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 insgesamt 1 893 005 Einwohner und damit rund 113 806 Einwohner oder 6,4 Prozent mehr als beim letzten Zensus im Jahr 2011. Damit hat sich der Regierungsbezirk Schwaben stärker entwickelt als Bayern insgesamt (plus 5,2 Prozent seit 2011). Mit Blick in die regionale Tiefe sind die Stadt und der Landkreis Augsburg mit 10,0 Prozent bzw. 8,9 Prozent, sowie der Kreis Neu-Ulm mit 9,0 Prozent und die Stadt Kaufbeuren mit 8,8 Prozent besonders stark gewachsen. 285 der 340 Gemeinden haben zugelegt.

Anteilig mehr Kinder und Jugendliche als im bayerischen Durchschnitt

Mit 43,6 Jahren liegt das durchschnittliche Alter in Schwaben etwa gleichauf mit dem gesamtbayerischen Wert von 43,7 Jahren. Frauen sind im Schnitt 44,7 Jahre alt und damit etwas jünger als im bayerischen Mittel von 44,8 Jahren. Männer sind mit durchschnittlich 42,4 Jahren nochmal jünger und liegen damit genau im bayerischen Durchschnitt. Allerdings ist in Schwaben das durchschnittliche Alter in den elf Jahren zwischen den Zensus-Erhebungen gestiegen, denn im Jahr 2011 lag das durchschnittliche Alter bei 42,4 Jahren. Schwaben hat aber gleichzeig den größten Anteil von Kindern und Jugendlichen: 17,3 Prozent der Bevölkerung (327 835 Personen) sind unter 18 Jahren (Bayern: 16,8 Prozent) und mit dem Anteil der unter 10-Jährigen mit 10,0 Prozent (188 403 Personen) der Gesamtbevölkerung zeigt sich Schwaben als der anteilig kinderreichste Regierungsbezirk in Bayern. Zu den jüngsten Gemeinden gehören Sielenbach mit 39,1 Jahren und Kraftisried mit 39,4 Jahren. Sie zählen gleichzeitig zu den Gemeinden mit den meisten unter 18-Jährigen.

Ausländische Bevölkerung in Schwaben

In Schwaben hat etwa jede siebte Person (13,7 Prozent) nicht die deutsche Staatsbürgerschaft. Die meisten Personen, die allein eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, kommen dabei aus einem Land der Europäischen Union (6,3 Prozent) oder aus dem sonstigen Europa (4,7 Prozent). Nur knapp drei Prozent (2,7 Prozent) haben eine außereuropäische Staatsangehörigkeit. Die häufigsten Staatsangehörigkeiten der ausländischen Personen in Schwaben: 2,0 Prozent (37 561 Personen) türkische Staatsbürgerschaft, 1,5 Prozent (28 967 Personen) rumänische Staatsbürgerschaft, 0,9 Prozent (17 277 Personen) kroatische Staatsbürgerschaft. Ein Blick auf die regionalen Unterschiede zeigt, dass die türkische Staatsangehörigen besonders stark im Westen des Regierungsbezirks mit bis zu 6,5 Prozent in Ichenhausen und Günzburg (5,4 Prozent) sowie auch in den kreisfreien Städten mit 3,6 Prozent in Augsburg bis 2,2 Prozent in Kaufbeuren vertreten sind. Die rumänischen Staatsangehörigen stellen die größte Gruppe bei den ausländischen Staatsangehörigkeiten mit einem Anteil von 13,8 Prozent in Münster und 5,8 Prozent in Leipheim.

Wohnen und Mietpreise in Schwaben

In Schwaben gibt es 483 872 Gebäude mit Wohnraum (darunter 467 092 Wohngebäude) und damit mehr als 33 000 Gebäude mehr als beim Zensus 2011. Die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung beträgt 101,1 m² und liegt damit nahe dem bayerischen Durchschnitt von 100,5 m².

Die Mietpreise in Schwaben liegen im Durchschnitt bei 7,49 Euro pro m² und damit gut einen Euro pro m² unter dem bayerischen Mittel von 8,74 Euro pro m². Die Bandbreite reicht von 6,25 Euro pro m² im Landkreis Dillingen a. d. Donau bis zur Stadt Augsburg mit 8,48 Euro pro m².

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Wohnungsbau: Bayerns Genossenschaften geht die Puste aus

Drastischer Rückgang bei Fertigstellungen 2024 – mehr Investitionen in Klimaschutz

München (04.08.2024) – Die 356 bayerischen Wohnungsgenossenschaften werden 2024 nur noch rund 500 Wohnungen errichten. Das ist ein Rückgang um 40 Prozent im Vorjahresvergleich. Verantwortlich sind die hohen Baukosten und eine Verschiebung der Investitionen vom Neubau zur energetischen Modernisierung der Wohnungsbestände.

„Die Wohnungswirtschaft baut zwar auch in der Baukrise“, sagt Hans Maier, Verbandsdirektor beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen. Doch gerade den Wohnungsgenossenschaften fehle angesichts hoher Kosten und Anforderungen aktuell der Spielraum für weitere Neubauprojekte. Durch die Bau- und Zinskostensteigerungen hat sich nach Berechnungen der Wohnungswirtschaft die zur Refinanzierung der Projekte wirtschaftlich nötige Miete seit 2021 um 65 Prozent erhöht. „Mieten von 16 Euro und mehr können und wollen die Genossenschaften aber nicht bei ihren Mietern abrufen“, erklärt Maier.

Für die Wohnungsgenossenschaften gibt es derzeit zwei große Herausforderungen: Mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen, um den Druck auf dem Wohnungsmarkt zu lindern und die Wohnungsbestände klimaneutral auszurichten. Angesichts der begrenzten finanziellen Mittel entscheiden sich immer mehr Wohnungsgenossenschaften für Investitionen in den Klimaschutz. „Der Druck auf dem Mietwohnungsmarkt wird zukünftig eher noch zunehmen“, glaubt der Verbandsdirektor.

Diese Entwicklung zeigt für den Verband, dass die Wohnungswirtschaft zur Erfüllung der an sie gestellten Aufgaben mehr Mittel oder bessere Rahmenbedingungen beim Wohnungsbau – etwa durch weniger Bürokratie oder einfachere Baustandards – benötigt.

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