Seminarhinweis: Die moderne Assistenz: Wichtige Schlüsselkompetenzen für das Sekretariat /Office der Zukunft am 17. September (online)

Die Anforderungen an die Assistenz von heute haben sich rasant verändert: Sie trifft nicht nur wichtige Vorentscheidungen für ihre Vorgesetzen, ist ein vielseitig belastbares Allroundtalent, verfügt über betriebswirtschaftliche Kenntnisse, hält alle Fäden in der Hand und ist dabei stets freundlich und souverän. Zudem hat sie idealerweise einen Doktortitel in „Chefpsychologie“.

Ihr Nutzen
Wenn Sie wissen, wie Ihr Vorgesetzter führt, gestaltet sich die Zusammenarbeit mit ihm umso effektiver.

Erfahren Sie in diesem interaktiven Online-Seminar zukunftsorientierte Erfolgsfaktoren, um als wichtige Schnittstelle die täglichen Herausforderungen im Sekretariat erfolgreich zu meistern. Professionalisieren Sie Ihre Kompetenzen und lernen Sie effiziente Methoden zur Optimierung Ihres Office Managements kennen.

Inhalte:

  • Der Wandel des Sekretariatsberufes: Was macht uns heute aus?
  • Die Assistenz von morgen: Zukunftsorientierte Schlüsselkompetenzen
  • Wohin geht die Reise: Persönliche Bestandsaufnahme und Entwicklungspotenziale erkennen
  • Diplomatisches Teamwork mit schwierigen Kollegen-Typen und Gesprächspartnern
  • Erfolgreiches und diplomatisches NEIN-Sagen
  • Mit Charme, Stil und Etikette: Business-Knigge im modernen Office
  • Willkommen im Karussell der Charaktere: Der richtige Umgang mit verschiedenen Vorgesetzten-Typen und unterschiedlichen Führungsstilen
  • Arbeitswelt 2030 und der effiziente Einsatz von KI im Office
  • Professionelles Zeit- und Selbstmanagement
  • Der digitale Schreibtisch
  • Effiziente Wiedervorlage
  • Analoge/digitale Tagesplanung
  • Die richtige Prioritätensetzung
  • Zeitdiebe erkennen und optimieren
  • Sinnvolle Kollaborationstools im modernen Office
  • Professionelles E-Mail-, Aufgaben- und Kalendermanagement in Outlook
Information & Anmeldung

Studienstart an der EBZ Business School – Ihre Branchenhochschule

Ein akademischer Abschluss ist in der Berufswelt von immer größerer Bedeutung. Er verspricht attraktive Aufstiegsmöglichkeiten und die Übernahme verantwortungsvoller Tätigkeiten.

Nun sind Sie bereits erfolgreich in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft tätig. Haben Sie schon daran gedacht, Ihre Kompetenzen mit einem Studium an der EBZ Business School (FH) zu erweitern?

Im Oktober 2024 starten folgende Bachelorstudiengänge an Deutschlands größter immobilienwirtschaftlichen Fakultät:

B.A. Real Estate
Der B.A. Real Estate kombiniert als „moderner Klassiker“ betriebswirtschaftliche Fragestellungen mit Nachhaltigkeits- und Projektmanagementthemen.

B.A. Digitalisierung und Immobilienmanagement
Der Studiengang verbindet das bewährte Grundlagenstudium der Immobilienwirtschaft mit Methoden zur digitalen Transformation, um den digitalen Wandel der Branche erfolgreich mitzugestalten.

B.A. Kommunales Immobilienmanagement
Das Studienprogramm wurde gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern konzipiert und ist daher eine Besonderheit. Es bildet die Grundlage für eine erfolgreiche Karriere in der öffentlichen Verwaltung.

B.Sc. Nachhaltiges Energie- und Immobilienmanagement
In diesem Bachelorstudiengang wird eigens auf die wohnungs- und immobilienwirtschaftlichen Handlungsfelder zugeschnittenes Know-how aus Ingenieurwesen, Wirtschaft, Management und energiewirtschaftlicher Praxisanwendung zusammengeführt.

Alle diese Studiengänge vermitteln wichtige Methodenkompetenzen sowie praxisbezogene Kenntnisse und machen Sie zu begehrten Fach- und Führungskräften.

Übrigens:
Verfügen Sie bereits über einen Abschluss als Geprüfte/r Immobilienfachwirt/-in oder Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/-in? Dann steigen Sie verkürzt in unser Studium ein.

Informationen über die Studiengänge, Finanzierungsmöglichkeiten sowie das Werkstudierenden-Programm sind auf der Internetseitewww.ebz-bs.de hinterlegt.

Studieninteressierte werden herzlich zu den EBZ-Informationsveranstaltungen Orientierungstag IMMOBILIENSTUDIUM eingeladen. Diese finden sowohl in Präsenz als auch online statt.

Die Studien- und Karriereberatung des EBZ (E-Mail: studienberatung@ebz-bs.de sowie Tel.: 0234 9447-680) beantwortet gerne Fragen rund um die Studienmöglichkeiten.

Externe Veranstaltung: IMPULS24 – Die Konferenz zur Dekarbonisierung der Wohnungswirtschaft, 19. September 2024, Online

Zum ersten Mal findet in diesem Jahr die IMPULS24 statt. Die Online-Konferenz widmet sich am 19. September der ganzheitlichen Dekarbonisierung der Wohnungswirtschaft.

Unter dem Motto „Heute starten. Morgen verändern.“ fokussiert sich IMPULS24 auf den Weg zur Klimaneutralität und die Finanzierung notwendiger Maßnahmen. Veranstalter ist das Unternehmen Ampeers Energy aus München.
Diskutiert werden unter anderem Themen wie Klimastrategie, Mieterstrommodelle, der Ausbau von Photovoltaik und vieles mehr.

Schirmherr Axel Gedaschko und erfahrene Redner

Die Konferenz steht unter der Schirmherrschaft von Axel Gedaschko, Präsident des Bundesverbandes deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW). Freuen Sie sich auf inspirierende Vorträge von renommierten Experten wie Oliver Zier (gwg Wuppertal), Dr. Karsten Schmidt (Ampeers Energy) und viele mehr.

„Die Wohnungswirtschaft steht vor der großen Herausforderung, das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen und gleichzeitig die Mieten sozialverträglich zu halten. Es gibt bereits viele innovative Ansätze für die Energiewende. Um in die Umsetzung zu kommen, müssen wir in den Dialog treten und voneinander lernen. Die IMPULS24 ist dafür der ideale Ort.“, sagt Gedaschko.

Datum und Anmeldung

Die Veranstaltung findet am Vormittag des 19.09.2024 statt. Weitere Details zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie auf der Veranstaltungswebsite:

Zur Anmeldung

KfW-Information für Multiplikatoren vom 25.Juli

Eine aktuelle Multiplikatoren-Information der KfW sowie Änderungen bei den KfW-Konditionen finden Sie im Mitgliederbereich unserer Internetseite:

Link

Bundesbauministerium: Novelle des Baugesetzbuches: Länder- und Verbändeanhörung gestartet

Das Bundesbauministerium hat am 3o. Juli den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung (Baugesetzbuchnovelle) in die Länder- und Verbändeanhörung gegeben. Die Baugesetzbuchnovelle soll zeitnah im Kabinett beschlossen und bis Ende des Jahres im Deutschen Bundestag verabschiedet werden.

Die wichtigsten Neuerungen der BauGB (Baugesetzbuch)-Novelle:

Aufstockungen

Künftig sollen in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten Erweiterungen von Gebäuden möglich sein, insbesondere Aufstockungen, auch quartiersweise oder stadtweit, ohne dass ein Bebauungsplan geändert werden müsste (vgl. (vergleiche) § (Paragraph) 31 Absatz 3 BauGB (Baugesetzbuch)). Bisher gibt es diese Möglichkeit nur im Einzelfall, der häufig schwer zu begründen war.

Stärkung der kommunalen Vorkaufsrechte

Die Einbringung eines Grundstücks in eine Gesellschaft soll einem Kaufvertrag gleichgestellt werden. Dadurch wird das spätere Unterlaufen kommunaler Vorkaufsrechte durch die Nutzung sogenannte share deals erschwert. Außerdem sollen die kommunalen Vorkaufsrechte nach BauGB (Baugesetzbuch) zukünftig auch dann ausgeübt werden können, wenn ein in Eigentumswohnungen geteiltes Gebäude als Ganzes veräußert wird.

Innenentwicklung

Es soll leichter verdichtet gebaut werden können, d.h. (das heißt) in zweiter Reihe auf dem Grundstück oder in Höfen.

Sozialer Flächenbeitrag

Mit Hilfe der sogenannten Baulandumlegung können Gemeinden Grundstücke entsprechend der Vorgaben eines Bebauungsplans und nach Maßgaben des BauGB (Baugesetzbuch) neugestalten oder vorbereiten. Dieses Instrument soll genutzt werden, um auf mehr Flächen sozialen Wohnungsraum zu schaffen. So soll bei der Baulandumlegung ein sozialer Flächenbeitrag eingeführt werden (§ (Paragraph) 58a BauGB (Baugesetzbuch)). Das heißt konkret: Ergibt sich in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt im Ergebnis einer Baulandumlegung ein Anspruch der Gemeinde gegen die Eigentümer auf Wertausgleich in Geld, soll sie statt des Geldes eine Fläche verlangen können. Dann muss sie sich jedoch dazu verpflichten, auf dieser Fläche sozialen Wohnungsbau zu errichten. Wertmäßig ändert sich für die Eigentümer dadurch nichts. Eigentümer profitieren weiterhin, denn sie erhalten durch die Umlegung besser nutzbares Land.

Umwandlungsschutz

Das Instrument des Umwandlungsschutzes nach § (Paragraph) 250 BauGB (Baugesetzbuch) wird bis Ende 2027 verlängert. Damit können die Länder in besonders ausgewiesenen Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt einen Genehmigungsvorbehalt für die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen einführen.

Fristen für die Bauleitplanung

Die Aufstellung von Bebauungsplänen dauert häufig mehrere Jahre. Künftig sollen die Gemeinden Pläne im Regelfall innerhalb von zwölf Monaten nach Ende der Beteiligungsverfahren veröffentlichen.

Innovationsklausel

Veraltete Bebauungspläne sollen künftig schneller aktualisiert werden können (“Innovationsklausel”). Grundsätzlich findet auf einen Bebauungsplan die Baunutzungsverordnung (BauNVO (Baunutzungsverordnung)) in der Fassung Anwendung, die zum Zeitpunkt der Planaufstellung galt. Verbesserungen in der BauNVO (Baunutzungsverordnung) wirken daher immer nur für die Zukunft, es sei denn, die Gemeinde ändert den Plan förmlich. Für diese Änderung eines Bestandsplans auf die jeweils aktuelle BauNVO (Baunutzungsverordnung) dient künftig auch das sog. vereinfachte Verfahren nach § (Paragraph) 13 BauGB (Baugesetzbuch), in dem auf eine Umweltprüfung verzichtet und Beteiligungsverfahren gestrafft werden können.

Digitalisierung

Die Bekanntmachungen, z. B. (zum Beispiel) zu Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, werden zukünftig auch digital veröffentlicht. Die Teilhabemöglichkeit von Menschen ohne Internetzugang wird weiterhin sichergestellt.

Stärkung der Klimaanpassung

Künftig sollen die Kommunen im Zuge der Erteilung des Baurechts z. B. (zum Beispiel) die Schaffung von dezentralen Versickerungsanlagen auf einem Grundstück anordnen können oder auch die Anlage eines Gründaches. Insbesondere soll eine solche Möglichkeit auch für den sog. unbeplanten Innenbereich (§ (Paragraph) 34 BauGB (Baugesetzbuch)) geschaffen werden, in dem sich ein Großteil des Bauens abspielt. Dort kommt es bisher allein darauf an, dass sich das neue Gebäude in die umgebende Bebauung einfügt. Flächen sollen zudem künftig leichter multifunktional genutzt werden (z. B. (zum Beispiel) ein Sportplatz zugleich als Retentionsfläche).

Pflanz- und Maßnahmengebot

Bauherren müssen zukünftig innerhalb einer bestimmten Frist bei den zuständigen Behörden nachweisen, dass sie sogenannte Ausgleichsmaßnahmen, z. B. das erforderliche Pflanzen von Bäumen oder die Begrünung von Dächern,
umgesetzt haben (vgl. § 135a BauGB). Die Anzeigepflicht führt zu weniger Verwaltungsaufwand der Gemeinde. Das “Grün” im Baugebiet wird verlässlich umgesetzt.

Der Gesetzentwurf soll im September 2024 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das Gesetzgebungsverfahren soll im Bundestag bis Ende 2024 abgeschlossen sein.

Eine Bewertung der Novelle durch die Wohnungswirtschaft folgt in der nächsten Ausgabe der vdw aktuell.

Link zur Meldung des BMWSB

Immobilien-Top-Themen 2024: Die drängendsten Herausforderungen

Ergebnisse des BBSR-Expertenpanel Immobilienmarkt

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat den Akteurinnen und Akteuren des Immobilienmarktes auf den Zahn gefühlt: Was sind die Top-Themen der Branche in 2024? Wo liegen die drängendsten Herausforderungen für die Wohnungsmärkte und die Wirtschaftsimmobilienmärkte? Das vorliegende Heft widmet sich den Einschätzung der Fachleute, die im Wohnungs-, Büro-, Einzelhandels- und Logistikmarkt tätig sind. Insgesamt spielen in allen Märkten nach wie vor die Themen Energie, Nachhaltigkeit und ESG sowie die aktuellen Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit der Zinsentwicklung und der Finanzierung von Immobilieninvestments eine überaus wichtige Rolle. Die Ausgangssituation auf der Nachfrageseite wird von den Befragten für die vier Immobilienmärkte als stark unterschiedlich eingeschätzt: während im Wohnungs- und im Logistikmarkt der Angebotsmangel auf den obersten Plätzen rangiert, sorgen sich die Fachleute im Büro- und im Einzelhandelsmarkt vielmehr über Nachfragedefizite und steigende Leerstände.

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Zensus 2022: Über 1,2 Mio. Einwohner in Niederbayern

In einer Pressekonferenz mit dem Regierungspräsidenten von Niederbayern, Rainer Haselbeck, präsentierten der Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik, Dr. Thomas Gößl, und der Abteilungsleiter Zensus und Bevölkerung, Prof. Dr. Michael Fürnrohr, am 25.07.2024 die Ergebnisse für den Regierungsbezirk Niederbayern.

Niederbayern hat nach den Ergebnissen aus dem Zensus 2022 insgesamt 1 234 536 Einwohner und damit rund 61 702 Einwohner oder 5,3 Prozent mehr als beim letzten Zensus im Jahr 2011. Damit hat sich Niederbayern ähnlich wie Gesamt-Bayern entwickelt, das seitdem mit einem Plus von 5,2 Prozent zugelegt hat. Mit Blick in die regionale Tiefe wird dieses Wachstum vor allem in den Kreisen und kreisfreien Städten entlang der Isar und der Donau deutlich. Speziell die Landkreise Dingolfing-Landau und Kelheim wachsen mit 9,3 Prozent und 9,8 Prozent besonders stark.

Im Vergleich zur Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011 hat Niederbayern rund 32 000 Einwohner oder 2,5 Prozent weniger als bisher angenommen. Der Korrekturbedarf ist damit etwas größer als im bayernweiten Durchschnitt (- 2,2 Prozent).

Bevölkerung im Schnitt nur wenig älter

Die Niederbayern sind insgesamt etwas älter als das bayerische Mittel. So sind die Frauen im Schnitt 45,2 Jahre und die Männer 42,9 Jahre. Bayernweit betrachtet liegen die Werte bei Frauen bei 44,8 Jahren und bei Männern bei 42,4 Jahren.

Hinsichtlich der Erwerbstätigkeit zeigt sich, dass Frauen zu knapp zehn Prozentpunkten weniger erwerbstätig sind als Männer. Das ist nicht nur auf den Anteil der Hausfrauen zurückzuführen, sondern liegt auch am höheren Anteil von Frauen, die Ruhegehälter empfangen.

Wohnen und Heizen in Niederbayern: Spitzenreiter bei Holzheizungen

In Niederbayern gibt es 367 324 Wohngebäude (ohne Wohnheime) und damit mehr als 30 000 Gebäude mehr als beim Zensus 2011. In Niederbayern beträgt die durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung 114,8 m² und liegt damit rund 14 Quadratmeter über dem bayerischen Durchschnitt. Am meisten Wohnfläche je Wohnung bietet die Gemeinde Geratskirchen. Hier liegt die durchschnittliche bewohnte Fläche bei 158,9 m². In der der Gemeinde Bad Füssing sind es hingegen 84,1 m².

Der Anteil der Wohngebäude, deren Energieträger überwiegend Holz- und Holzpellets sind, beträgt in Niederbayern knapp 19 Prozent. Der bayerische Durchschnitt liegt bei knapp 13 Prozent. Die Spannbreite reicht in Niederbayern von 10,2 Prozent in der Stadt Plattling bis zu knapp 50 Prozent in Kollnburg. Besonders im Bayerischen Wald, im Landkreis Rottal-Inn und um die Stadt Kelheim ist diese Art des nachhaltigen Heizens mit erneuerbaren Energien weit verbreitet. Als erneuerbare Energien werden dabei Biomasse (inklusive Holz und Holzpellets), Biogas,Solar/ Geothermie und Wärmepumpen definiert.

Überall dort, wo also „Holz gemacht“ wird, ist die Heizart mit Holz auch weit verbreitet. Teilweise liegt dort der Anteil der Holzheizungen dreimal so hoch wie der bayerische Durchschnitt.

Die Mietpreise in Niederbayern liegen im Durchschnitt bei 6,58 Euro pro m² und damit mehr als zwei Euro pro m² unter dem bayerischen Mittel von 8,74 Euro pro m². Die Bandbreite reicht von 4,93 Euro pro m² im Landkreis Freyung-Grafenau bis zur Stadt Landshut mit 8,20 Euro pro m².

Link zur Meldung

Inflation in Bayern im Juli 2024 bei 2,5 Prozent

Die Inflationsrate, gemessen als prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat, liegt im Juli 2024 bei 2,5 Prozent. Im Vergleich zum Vormonat steigen die Verbraucherpreise im Juli 2024 um 0,3 Prozent.

Die Teuerungsrate des Gesamtindex ohne Nahrungsmittel und Energie, in der öffentlichen Diskussion oft als Kerninflationsrate bezeichnet, beläuft sich in diesem Monat auf 3,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Preise zum Start in die Sommerferien

Zum Zeugnis die Schülerinnen und Schüler auf ein Eis einladen ist für Eltern deutlich teurer als letztes Jahr: Im Restaurant oder Café sind 14,7 Prozent mehr für den Eisbecher oder das Dessert zu bezahlen als noch im Juli 2023. Dann doch lieber ein Eis im Einzelhandel kaufen? Auch hier ist das Speiseeis um 5,0 Prozent teurer als im Vorjahresmonat. Die Abkühlung an heißen Sommertagen durch den Besuch eines Schwimmbads ist mit 4,4 Prozent ebenfalls im Preis gestiegen. Insgesamt sind im Juli 2024 Sport-, Freizeit- und Erholungsdienstleistungen spürbar teurer als im Vorjahresmonat (+5,2 Prozent).

Nahrungsmittel werden geringfügig teurer

Im Jahresvergleich müssen die Verbraucherinnen und Verbraucher im Juli 2024 leichte Preissteigerungen bei Nahrungsmitteln hinnehmen (+1,4 Prozent). Im Vergleich zum Vormonat zeigt sich hier eine geringfügige Absenkung um 0,1 Prozent. Obst ist 1,6 Prozent günstiger und Gemüse 1,6 Prozent teurer als im Vorjahresmonat.

Energiepreise steigen im Vergleich zum Juni

Die Preise für Energie liegen im Juli 2024 1,9 Prozent unter dem Vorjahreswert. Im Vergleich zum Vorjahresmonat wird Erdgas mit 7,2 Prozent deutlich günstiger. Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (-19,2 Prozent) sowie Strom (-4,2 Prozent) können ebenfalls deutlich günstiger bezogen werden, während Heizöl mit +8,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr teurer ist. Kraftstoffe liegen leicht unter dem Wert des Vorjahres (-0,9 Prozent).

Tanken wird zum Start in die Feriensaison im Vergleich zum Vormonat Juni teurer (+0,4 Prozent). Die Preise für Brennholz, Holzpellets oder andere feste Brennstoffe (+0,1 Prozent), Heizöl (+1,9 Prozent), Gas (+1,1 Prozent) und Strom (+0,2 Prozent) steigen ebenfalls im Vergleich zum Vormonat.

Wohnungsmieten – moderate Veränderungen

Die Preisentwicklung bei Wohnungsmieten ohne Nebenkosten verläuft leicht unterdurchschnittlich im Vergleich zum Gesamtindex. Gegenüber dem Vorjahresmonat erhöhen sie sich im Juli 2024 um 2,4 Prozent.

3,4 Millionen Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert

Immer mehr Unternehmen und private Haushalte in Deutschland nutzen die Energie der Sonne zur Stromerzeugung. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren im April 2024 auf Dächern und Grundstücken hierzulande gut 3,4 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 81 500 Megawatt installiert. Damit nahm die Zahl der Anlagen gegenüber dem Vorjahresmonat um 29,8 % zu, die installierte Leistung stieg im selben Zeitraum um 20,5 %. Im April 2023 hatte es knapp 2,7 Millionen Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von insgesamt rund 67 600 Megawatt gegeben. Erfasst werden alle Photovoltaikanlagen, die in die Netze der öffentlichen Versorgung einspeisen und über einen Stromzähler verfügen, der die eingespeisten Strommengen misst. Kleinere Anlagen, wie etwa die sogenannten Balkonkraftwerke, fallen daher in der Regel nicht darunter.

Durch den Betrieb von Photovoltaikanlagen wurden 2023 hierzulande rund 53,6 Millionen Megawattstunden Strom ins Netz eingespeist. Damit entfielen 11,9 % des eingespeisten Stroms in Deutschland auf Photovoltaik – ein neuer Höchstwert. 2022 hatte Photovoltaik einen Anteil von 10,6 % an der gesamten Stromeinspeisung ausgemacht. Rekordmonat für Solarstrom in Deutschland war bisher der Juni 2023: Mit gut 8,5 Millionen Megawattstunden wurde mehr als ein Viertel (27,3 %) des eingespeisten Stroms in jenem Monat mithilfe von Photovoltaikanlagen erzeugt.

China wichtigster Lieferant von Photovoltaikanlagen für den deutschen Markt

Der Import von Photovoltaikanlagen ist in den ersten fünf Monaten des Jahres 2024 stark zurückgegangen: Von Januar bis Mai sank der Wert der eingeführten Solarzellen und Solarmodule gegenüber dem Vorjahreszeitraum um zwei Drittel (66,0 %) auf knapp 605 Millionen Euro. Auch der Wert der exportierten Photovoltaikanlagen sank in diesem Zeitraum von knapp 616 Millionen Euro auf gut 216 Millionen Euro – ein Rückgang von 64,9 %.

Im Jahr 2023 sind Photovoltaikanlagen im Wert von knapp 3,6 Milliarden Euro nach Deutschland importiert worden, gegenüber dem Vorjahr war der Wert damit bereits um 12,5 % gesunken. China ist das aus deutscher Sicht mit Abstand wichtigste Herkunftsland für Photovoltaikanlagen: 86,4 % der nach Deutschland eingeführten Photovoltaikanlagen kamen 2023 aus der Volksrepublik. Danach folgten mit großem Abstand die Niederlande (5,4 %) und Vietnam (2,6 %).

Der Wert der Importe von Photovoltaikanlagen war 2023 mehr als dreimal so hoch wie der Wert der Exporte dieser Waren aus Deutschland. Exportiert wurden im vergangenen Jahr Photovoltaikanlagen im Wert von gut 1,1 Milliarden Euro – knapp ein Viertel (23,5 %) weniger als ein Jahr zuvor. Diese gingen zu einem großen Teil in europäische Staaten. Die wichtigsten Abnehmer waren 2023 Österreich (17,8 %), Italien (11,4 %) und die Schweiz (9,0 %).

Produktion von Solarmodulen 2023 rückläufig

Die Produktion von Solarmodulen für Photovoltaikanlagen ist in Deutschland im 1. Quartal 2024 ebenfalls deutlich gesunken: Gegenüber dem Vorjahresquartal ging die Anzahl der produzierten Solarmodule um mehr als die Hälfte (52,8 %) auf knapp 495 600 Stück zurück. Noch stärker als bei Solarmodulen fiel der Produktionsrückgang bei Solarkollektoren aus. Diese wandeln Sonnenenergie in Wärme um, sowohl für die Warmwassererzeugung als auch zum Heizen. Während im 1. Quartal 2023 noch knapp 64 800 Solarkollektoren hergestellt wurden, waren es von Januar bis März 2024 rund 21 300. Das entspricht einem Rückgang von 67,1 %.

Bereits im vergangenen Jahr ist die Produktion von Solarmodulen hierzulande zurückgegangen. 2023 wurden gut 3,4 Millionen Solarmodule zum Absatz produziert. Das waren 12,8 % weniger als im Vorjahr. 2022 waren knapp 4,0 Millionen solcher Module hergestellt worden. Ein stärkerer Rückgang zeigt sich auch hier bei den Solarkollektoren: Im Jahr 2023 wurden in Deutschland knapp 192 000 Stück produziert, mehr als ein Viertel (28,4 %) weniger als noch ein Jahr zuvor (268 100).

Solarstrom war 2022 Einnahmequelle für knapp 5 % der Haushalte

Private Haushalte erzeugen Solarstrom nicht nur für den Eigenbedarf – sie speisen ihn auch ins Netz ein. Im Jahr 2022 hatten 4,7 % der privaten Haushalte (rund 1,8 Millionen) in Deutschland Einnahmen aus dem Verkauf von Solarstrom. Der Anteil hat in den vergangenen Jahren zugenommen: 2015 waren es 3,1 % (1,2 Millionen Haushalte).

Die Einnahmen dieser privaten Haushalte aus dem Stromverkauf lagen 2022 bei durchschnittlich 183 Euro im Monat und sind somit im Vergleich zu 2015 mit monatlich 266 Euro um knapp ein Drittel (31,2 %) gesunken. Eine mögliche Ursache für diesen Rückgang dürfte die nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sinkende Einspeisevergütung für neuinstallierte Photovoltaikanlagen sein.