Weiterhin kein Aufschwung bei Baugenehmigungen: Bau-Turbo braucht Rückenwind

Berlin – Wie das Statistische Bundesamt heute mitteilte, wurden im Mai 2025 deutschlandweit 16.800 Wohnungen genehmigt – das sind 5,3 Prozent oder 900 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2024.

Dazu erklärt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:

„Die neuesten Zahlen sind ein weiterer Warnruf: Der Wohnungsbau tritt auf der Stelle – und das in einer Zeit, in der sich die Wohnungsnot weiter zuspitzt. Vor allem bei den Mehrfamilienhäusern, dem zentralen Segment für bezahlbares Wohnen, geht es nicht voran. Ein Minus von 1,6 Prozent im Zeitraum Januar bis Mai 2025 – das ist kein Trendwechsel, das ist ein Alarmsignal.

Dem Wohnungsbau muss endlich ein echter Abwägungsvorrang gegenüber anderen Interessen eingeräumt werden – nur so wird neuer Wohnraum überhaupt möglich. Wir brauchen eine Fast Lane fürs Bauen.

Und die Bundesregierung muss jetzt, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, bereits genehmigte Bauvorhaben aktivieren. So könnten durch eine temporäre Wiederaufnahme der EH55-Förderung kurzfristig rund 120.000 Wohnungen realisiert werden – bei einem Mitteleinsatz von lediglich drei Milliarden Euro. Das wäre ein sofort wirksamer Impuls.

Wir brauchen eine koordinierte Kraftanstrengung auf allen Ebenen – insbesondere aber bei den Kommunen, die über ihre Bauämter den entscheidenden Hebel in der Hand halten. Der Bau-Turbo kann nur zünden, wenn vor Ort Genehmigungen nicht verschleppt, sondern beschleunigt werden.

Wenn Stadt- und Gemeinderäte und Bürgermeister sowie die Bauverwaltungen nicht entschlossen mitziehen, wird aus der politischen Beschleunigungsrhetorik ein Papiertiger. Angesichts der dramatischen Lage auf den Wohnungsmärkten ist jeder nicht genehmigte Bauantrag eine verpasste Chance für Menschen, die händeringend ein Zuhause suchen.

Daher braucht es jetzt ein Umdenken in den kommunalen Verwaltungen: Bauämter müssen zu aktiven Möglichmachern werden – ausgestattet mit klaren Verfahren, festen Zeitvorgaben und spürbarer Unterstützung durch Politik und Verwaltungsführung. Nur so kommt der Bau-Turbo auf die Straße

Und nicht zuletzt: Der Bau-Turbo kann nur dann wirklich zünden, wenn auch die Baukosten sinken. Denn verfügbare Grundstücke nützen nichts, wenn niemand mehr bereit ist zu bauen.“

Baugenehmigungen für Wohnungen im Mai 2025: -5,3 % zum Vorjahresmonat

Januar bis Mai 2025: Deutlicher Aufwärtstrend bei Einfamilienhäusern, Rückgang bei Mehrfamilienhäusern

WIESBADEN – Im Mai 2025 wurde in Deutschland der Bau von 16 800 Wohnungen genehmigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 5,3 % oder 900 Baugenehmigungen weniger als im Mai 2024. Von Januar bis Mai 2025 wurden insgesamt 90 700 Wohnungen genehmigt. Das waren 1,9 % oder 1 700 Wohnungen mehr als im Vorjahreszeitraum. In diesen Ergebnissen sind sowohl Baugenehmigungen für Wohnungen in neuen Wohn- und Nichtwohngebäuden als auch für neue Wohnungen in bestehenden Gebäuden enthalten. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im Mai 2025 insgesamt 13 500 Wohnungen genehmigt. Das waren 4,8 % oder 700 Wohnungen weniger als im Vorjahresmonat.

Von Januar bis Mai 2025 wurden in Wohngebäuden 3,3 % oder 2 400 Neubauwohnungen mehr genehmigt als im Vorjahreszeitraum 2024. Dabei stieg die Zahl der Baugenehmigungen für neu zu errichtende Einfamilienhäuser gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 14,3 % (+2 200) auf 17 700 an. Der positive Trend bei den Einfamilienhäusern hält bereits seit Dezember 2024 an. Bei den Zweifamilienhäusern sank die Zahl in den ersten fünf Monaten 2025 um 7,9 % (-400) auf 5 100 genehmigte Wohnungen. Bei den Mehrfamilienhäusern, der zahlenmäßig stärksten Gebäudeart, sank die Zahl der Baugenehmigungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 1,6 % (-800) auf 47 200 Wohnungen.

Baugenehmigungen im Neubau von Januar bis Mai 2025 zum Vorjahreszeitraum:
+14,3 % bei Einfamilienhäusern
-7,9 % bei Zweifamilienhäusern
-1,6 % bei Mehrfamilienhäusern

Seminarhinweis: Nachhaltigkeitsberichterstattung für kleinere und mittlere Unternehmen nach dem VSME-Standard

Die Anforderungen an Unternehmen im Bereich Nachhaltigkeit und Klimaschutz steigen – auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Gesetzgeber, Banken und Prüfer: innen fragen zunehmend und unabhängig von einer gesetzlichen Berichtspflicht nachhaltigkeits- und klimaschutzbezogene Informationen nach und fordern die Durchführung konkreter Maßnahmen. Die Umsetzung klimaschutzbezogener Vorgaben, ein Mindestmaß an Nachhaltigkeitsstrategie und deren Berichterstattung gehören zukünftig auch für kleine und mittlere Unternehmen zum guten Ton bzw. zur Messlatte einer ordnungsmäßigen Geschäftsführung.

Im Dezember 2024 hat die EFRAG einen Standard für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung von kleinen und mittleren Unternehmen, die nicht unter die gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen, veröffentlicht. Der Standard bietet diesen Unternehmen ein praktikables und standardisiertes Rahmenwerk für die Nachhaltigkeitsberichterstattung und soll den Datenbedarf von Banken, Investoren und Prüfer: innen abdecken.

Inhalte:

  • Relevanz und Nutzen des VSME-Standards für KMU
  • Abgrenzung zu CSRD und Auswirkungen der EU-Omnibus-Verordnung
  • Überblick über die Module und Berichtsinhalte des VSME-Standards
  • Werkzeuge und Methoden zur ESG-Datensammlung
  • Praxisnahe Umsetzungsschritte für Ihr Unternehmen
  • Mindestanforderungen an THG-Bilanzen und Klimapfade

Umweltschutz in Bayern 2023 weiter im Aufwind

Kurz vor den StatistikTagen 2025 am 24. und 25. Juli in Fürth mit dem Thema „Dimensionen der Nachhaltigkeit – Möglichkeiten und Grenzen der Messung in Forschung und Statistik“ veröffentlicht das Landesamt für Statistik aktuelle Zahlen zur Umweltschutzwirtschaft. So erwirtschaften im Jahr 2023 über alle Wirtschaftszweige hinweg knapp 100 000 Beschäftigte einen Umsatz von 24,3 Mrd. Euro mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz. Besonders Klimaschutz und Elektromobilität sind hier mit Umsätzen von 14, 8 Mrd. Euro bzw. 4,3  Mrd. Euro von Bedeutung.

Fürth. Das Bayerische Landesamt für Statistik teilt mit, dass im Jahr 2023 in Bayern wirtschaftszweigübergreifend insgesamt 99 888 Beschäftigte (gemessen in Vollzeitäquivalenten) mit der Erwirtschaftung von Umsätzen für den Umweltschutz tätig sind. Die Umsätze, die sie mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz erzielt haben, belaufen sich auf 24,3 Mrd. Euro. Während die Beschäftigung im Vergleich zum Berichtsjahr 2022 leicht um 3,9 Prozent steigt, nehmen die umweltbezogenen Umsätze in bayerischen Betrieben mit 14,4 Prozent sehr viel deutlicher zu.

Fast zwei Drittel der umweltbezogenen Umsätze im Bereich Klimaschutz

Güter und Leistungen für den Klimaschutz haben im Jahr 2023 mit 14,8 Mrd. Euro den weitaus größten Anteil (60,9 Prozent) an den umweltbezogenen Umsätzen insgesamt. Der Bereich „Klimaschutz“ erfasst neben Speichertechnologien für Strom und Wärme oder klimaschützenden Technologien zur Stromerzeugung wie Windkraft oder Solarenergie auch die Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Im zuletzt genannten Bereich werden im Jahr 2023 Erlöse in Höhe von 4,6 Mrd. Euro erzielt, 9,4 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Den stärksten Zuwachs verzeichnet aber mit einem Plus von 61,7 Prozent der Umweltbereich „Lärmbekämpfung“. Die Umsätze belaufen sich hier auf knapp 1 Mrd. Euro. Die Umsätze im Bereich Elektromobilität nehmen im Vorjahresvergleich um 33,2 Prozent auf 4,3 Mrd. Euro zu und dominieren mit einem Anteil von 85,8 Prozent die Umsätze im Bereich der Luftreinhaltung, die insgesamt rund 5,0 Mrd. Euro betragen.

Jobmotor Green Jobs: Verdopplung der Beschäftigung seit 2010

Mit wirtschaftszweigübergreifend knapp 100 000 Beschäftigen spielt der Umweltschutz auch für den bayerischen Arbeitsmarkt eine erhebliche Rolle. Die meisten Beschäftigten sind dem Produzierenden Gewerbe (89 395 Beschäftigte) und hier vor allem dem Verarbeitenden Gewerbe (72 544 Beschäftigte) zuzuordnen. Weitere wichtige Beschäftigungsbereiche sind das Baugewerbe mit 16 756 Beschäftigten und die Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen mit 9 429 Beschäftigten.

Seit 2010 haben sowohl die Beschäftigung als auch die Umsätze mit Gütern und Leistungen für den Umweltschutz erheblich zugenommen. So hat sich die Zahl der Beschäftigten fast verdoppelt (+ 95,7 Prozent), während die umweltbezogenen Umsätze im Zeitraum 2010 bis 2023 nominal um 51,0 Prozent von 16,1 Mrd. auf 24,3 Mrd. Euro gestiegen sind. Allerdings hat sich der Anteil der Auslandsumsätze in diesem Zeitraum deutlich verändert. Hatten im Jahr 2010 die umweltbezogenen Auslandsumsätze noch einen Anteil von 59,4 Prozent an den umweltbezogenen Umsätzen insgesamt, waren es im Jahr 2023 noch 30,1 Prozent. Die umweltbezogenen Umsätze im Ausland haben dabei nicht nur relativ an Bedeutung verloren, sondern haben auch absolut von 9,6 Mrd. auf 7,3 Mrd. Euro abgenommen.

Externe Veranstaltung: Workshop “Bezahlbares Wohnen in Europa” am 04. September 2025 in München

Der deutsche ESPON Kontaktpunkt im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) lädt Sie ein, am

Workshop “Bezahlbares Wohnen in Europa”
am 04. September 2025 im „Kultur im Trafo“, Nymphenburger Str. 171a, 80634 München teilzunehmen.

Das Projekt ESPON Projekt HOUSE4ALL – „Zugang zu erschwinglichem und hochwertigem Wohnraum für alle Menschen“ – bietet einen umfassenden und vergleichenden Überblick darüber, wie „bezahlbar“ Wohnraum in Europa ist. Die Ergebnisse dieses ESPON-Forschungsprojektes sollen nun vorgestellt und gemeinsam mit den Ergebnissen weiterer Forschungen diskutiert werden. Ziel des Workshops ist es, die Ergebnisse in den deutschen Kontext einzuordnen und Strategien zur Verbesserung der Bezahlbarkeit des Wohnens in Deutschland abzuleiten.

Gerne können Sie sich oder eine Vertreterin oder ein Vertreter Ihrer Institution zur Veranstaltung anmelden: Workshop „Bezahlbares Wohnen in Europa“

Informationen zum ESPON-Projekt finden Sie hier und als Kurzbroschüre. Der Pre-Event-Brief mit weiteren Informationen zu den Themen und Fragestellungen des Workshops finden Sie hier. Das Programm finden Sie hier:

Trampolin im Garten des Nachbarn: was tun?

Das OLG Brandenburg Az. 5 U 140/23 (GE 2025), Urteil vom 19.09.2025 befasste sich mit folgendem Thema.

Der Nachbar verlangt die Entfernung oder Versetzung eines großen Trampolins (4,5 m Durchmesser, 2,8 m hoch) von der Grundstücksgrenze sowie die Unterlassung von Einsichtnahmen auf ihr Grundstück vom Trampolin aus zum Schutz ihrer Privatsphäre.

Das Landgericht hatte die Klage bereits abgewiesen. Die Kläger legten Berufung ein.
Im Rahmen des Urteils wird festgestellt, dass das Trampolin eine „sonstige, nicht fest verbundene Anlage“ ist. Insofern ist der notwendige Grenzabstand einzuhalten.

Die Beklagten wurden daher verurteilt, das Trampolin entsprechend zu versetzen. Ein Anspruch auf vollständige Entfernung oder Unterlassung der Nutzung besteht allerdings nicht. Die Nutzung des Trampolins ist sozialadäquat und keine gezielte Störung der Privatsphäre. Geringfügige, nicht gezielte Störungen sind zu dulden. Die Nutzung des Trampolins durch Kinder ist sozialadäquat und kein unzulässiger Eingriff in die Privatsphäre der Nachbarn.

Ein Unterlassungsanspruch wegen Einsichtnahme in das Grundstück besteht nicht, solange keine gezielte Störung oder Ausspähung vorliegt.

Fazit

Das Urteil betont die Sozialadäquanz alltäglicher Nutzungen und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme unter Nachbarn. Absolute Abschirmung der Privatsphäre ist im Wohngebiet nicht durchsetzbar.

Nachbarschaftliche Nutzung und geringfügige Störungen sind zu dulden, solange keine gezielte oder wesentliche Beeinträchtigung vorliegt. Nur bei Überschreiten gesetzlicher Grenzwerte oder gezielter Störung besteht ein Abwehranspruch.

dena-Studie zur Energiewende vor Ort: Warum es in vielen Kommunen stockt

Neue dena-Studie zeigt: Damit Kommunen die Energiewende vor Ort erfolgreich umsetzen können, braucht es gesicherte Mittel, bessere Prozesse, mehr Fachkräfte und eine engere Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen.
Ob energetische Sanierung öffentlicher Gebäude, Ausbau erneuerbarer Energien oder Wärmewende – Kommunen sind Schlüsselakteure der Energiewende, denn sie setzen die Maßnahmen direkt vor Ort um. Doch vielerorts scheitern lokale Projekte oder kommen nur schleppend voran. Warum das so ist und wie sich die Lage verbessern lässt, zeigt die aktuelle Studie der Deutschen Energie-Agentur (dena) „Kommunen als zentrale Umsetzungsinstanz einer erfolgreichen Energiewende“.
Nicole Pillen, Bereichsleiterin Urbane Energiewende der dena, betont: „Um die Aufgaben der Energiewende zu stemmen, brauchen Kommunen dringend mehr rechtliche, finanzielle und personelle Handlungsspielräume. Konkrete Instrumente und praxistaugliche Prozesse sowie Strukturen können dabei helfen – etwa durch stärkere Energiedienstleistungen, um die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude schneller umzusetzen.“

Analyse von vier zentralen Handlungsebenen

Die neue Studie analysiert auf vier Handlungsebenen die Zielkonflikte und Bedarfe von Kommunen, benennt bestehende Hemmnisse und leitet daraus konkrete Handlungsempfehlungen für die Bundespolitik ab. Ein zentraler Kernkonflikt: Nationale Rahmenbedingungen und lokale Umsetzungspraxis passen oft nicht zusammen. Wachsende Aufgaben treffen auf knappe Budgets und fehlende Planungssicherheit.

Um diese Lücke zu schließen, empfiehlt die Studie unter anderem einen strukturierten Bund-Länder-Dialog, der die Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen neu organisiert – etwa durch eine Geschäftsstelle, die den Austausch koordiniert und die Belange der Kommunen stärker einbindet. Außerdem könnte der Kommunale-Realisierbarkeit-Check künftig sicherstellen, dass neue Vorgaben mit den tatsächlichen Kapazitäten der Kommunen übereinstimmen und klären, ob zusätzliche Unterstützung oder Entbürokratisierung nötig ist.

Darüber hinaus empfiehlt die Studie die Einführung eines kommunalen Innovationsbonus und einer Experimentierklausel. Diese können gezielt Anreize schaffen, damit Verwaltungen vor Ort neue und innovative Praxisansätze erproben und die Innovationskraft in den Kommunen stärken. Zudem sollten laut Studie Förderprogramme gezielt ausgebaut werden – etwa zur Gründung regionaler Energie- und Wertschöpfungsagenturen sowie für zusätzliche Fachkräfte. So ließe sich die flächendeckende Unterstützung der Kommunen stärken, auch bei Kommunikations- und Koordinationsaufgaben. Ziel ist es, ihre Resilienz und Handlungsfähigkeit langfristig zu sichern.

Schließlich spricht sich die Studie auch für den Aufbau einer bundesweiten Plattform „Lokale Energie” aus. Dort könnten sich kommunale Akteure wie Stadtwerke, Energiegenossenschaften und andere lokale Initiativen gezielt zu Best Practices und innovativen Geschäftsmodellen austauschen. Bisher fehlt für diesen Wissenstransfer ein strukturierter Kanal.

Drei Gutachten beleuchten die Fragestellungen

Die dena-Analyse basiert auf drei ausführlichen Gutachten:

  • Das Kompetenzzentrum Öffentliche Wirtschaft, Infrastruktur und Daseinsvorsorge (KOWID) der Universität Leipzig untersucht kommunale Verwaltungs- und Entscheidungsstrukturen.
  • Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) aus Darmstadt analysiert Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozesse im Gebäudebereich.
  • Die Hamburger Rechtsanwälte Günther Partnerschaft beleuchtet die rechtlichen Anforderungen für kommunale Energiewende- und Klimaschutzaufgaben.

Rückgang bei bayerischen Sozialwohnungen

München (23.07.2025) – Der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen warnt vor einem Schwund bei geförderten Wohnungen im Freistaat. Im Jahr 2024 konnten die Verbandsmitglieder nur 1.822 geförderte Wohnungen bauen. Ein Rückgang um 42 Prozent. Im gleichen Zeitraum fielen tausende Wohnungen aus der Sozialbindung. Die 506 sozial orientierten Wohnungsunternehmen des Verbandes bewirtschaften 106.699 geförderte Wohnungen. Verbandsdirektor Hans Maier rechnet für die nächsten Jahre mit einem weiteren Rückgang. Darauf verwies der Verband beim Forum kommunale Wohnungsunternehmen am 23. Juli.

Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen in Bayern ist groß. Das spüren vor allem die kommunalen Wohnungsunternehmen. Deren Wartelisten für geförderte Wohnungen sind lang. Und das nicht nur in Großstädten wie München, sondern auch in Mittel- und Kleinstädten. In Bayern fehlen nach Berechnungen des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen rund 200.000 bezahlbare Mietwohnungen. „Der Druck auf den Wohnungsmarkt wird noch weiter zunehmen“, ist Maier überzeugt. Für die nächsten Jahre erwartet er weiter sinkende Neubauzahlen im Segment geförderter Mietwohnungsbau.

Verantwortlich für diese Entwicklung sind vor allem die hohen Baukosten. „Für dieselben Investitionsmittel bekommen Bauherren immer weniger Wohnraum“, erklärt der Verbandsdirektor. Die Baupreise im Wohnungsbau sind seit 2019 um 44 Prozent gestiegen. Hinzu kommt die schwierige Situation bei der Wohnraumförderung. Der wegen einer drastischen Überzeichnung der Wohnraumfördermittel verhängte Zusagestopp ist zwar aufgehoben, doch die Verunsicherung bei der Wohnungswirtschaft ist groß. „Im Augenblick wissen viele Unternehmen nicht, wie es weiter geht. Die Planungssicherheit fehlt“, sagt der Verbandsdirektor. Die Wohnungsunternehmen bräuchten dringend wieder eine klare Perspektive. Hoffnung setzt Maier in die Finanzplanung der Bundesregierung. Diese sieht eine schrittweise Erhöhung der Wohnraumfördermittel bis zum Jahr 2029 vor.