Betriebsvergleich der Regionalverbände – Erfassung der Daten für das Geschäftsjahr 2024

Wie in den vergangenen Jahren erhalten Sie auch in diesem Jahr die Gelegenheit, am Betriebsvergleich der Regionalverbände teilzunehmen. Für eine Teilnahme ist die Bereitstellung Ihrer Unternehmensdaten mittels Erfassungsbogen erforderlich.

Der Erfassungsbogen für 2024 steht ab sofort im Mitgliederbereich der VdW Bayern-Website in der Rubrik „Downloads – VdW Bayern Informationen“ zum Download bereit. Der Dateiname lautet: „Erfassungsbogen 2024.xlsm“. Sie haben die Möglichkeit, den Erfassungsbogen auch per E-Mail unter betriebsvergleich@vdwbayern.de anzufordern. Gerne können Sie sich auch an Frau Heike Krieg, Tel. +4989290020310 oder Herrn Tjerk Wehland, Tel. +4989290020304 wenden.

Sofern Sie am Betriebsvergleich teilnehmen möchten, füllen Sie den Erfassungsbogen aus und senden ihn an betriebsvergleich@vdwbayern.de zurück. Ihre Daten werden dann auf Plausibilität überprüft und ggf. Änderungsbedarf mit Ihnen abstimmt. Anschließend werden Ihre Daten in den Betriebsvergleich übertragen und Sie erhalten Ihre persönlichen Zugangsdaten bzw. eine Information, dass Ihre Daten zum Abruf zur Verfügung stehen. Mit Ihren Zugangsdaten können Sie auf der Homepage des Betriebsvergleichs www.vdw-betriebsvergleich.de ab diesem Zeitpunkt jederzeit Auswertungen generieren. Bitte beachten Sie, dass nur Teilnehmer am Betriebsvergleich einen Zugang zu den Betriebsvergleichsdaten erhalten.

Der Erfassungsbogen besteht aus mehreren Teilen. Nur Teil I (Seite 1 – 9) muss vollständig ausgefüllt werden, um am Betriebsvergleich teilnehmen zu können. Hier werden allgemeine sowie Bilanz- und GuV-Daten erfasst. Darüber hinaus gibt es einen Teil II, der Daten der Kosten- und Leistungsrechnung bzw. des Betriebsabrechnungsbogens beinhaltet. Für Unternehmen mit einer größeren WEG-Verwaltung wurde ein WEG-Teil eingerichtet. Neu ist der Teil Klimadaten. Hier werden Daten für die Ermittlung von Nachhaltigkeitskennzahlen erhoben.

Mit dem Betriebsvergleich werden einige Kennziffern erhoben, die auch mit der GdW-Jahresstatistik abgefragt werden. Wenn Sie dem VdW Bayern Ihre Betriebsvergleichsdaten für das Geschäftsjahr 2024 bis Mitte September 2025 zur Verfügung stellen, werden diese automatisch in die GdW-Jahresstatistik übertragen. Für Sie hat es den Vorteil, dass ein Teil Ihrer Daten bereits in die GdW-Jahresstatistik einfließt und Sie diese Daten nicht ein weiteres Mal erfassen müssen.

Sollten Sie Interesse daran haben, Ihre Daten für einen Mehrjahresvergleich zu vervollständigen, dann besteht weiterhin die Möglichkeit, auch Daten für vorangegangene Jahre zu erfassen und bereitzustellen.

Zusätzlich zum Erfassungsbogen haben wir für Sie eine Kurzanleitung zu den Auswertungsmöglichkeiten des Betriebsvergleichs auf der Homepage des VdW Bayern bereitgestellt.

Fragen zum Betriebsvergleich können Sie unter betriebsvergleich@vdwbayern.de oder direkt an die oben genannten Ansprechpartner stellen.

Jahrestagung Wohnraum- und Städtebauförderung

Freising war Gastgeber der bayerischen Jahrestagung zur Wohnraumförderung und Städtebauförderung. Unter dem Leitgedanken „Gemeinsam Gestalten: Orte für heute und morgen“ sind Expertinnen und Experten von Planungsbüros, Kommunen und Verwaltung im historischen Asamsaal zusammengekommen, um über die Herausforderungen und Chancen der Stadt- und Wohnraumentwicklung zu diskutieren.

„Der diesjährige Schwerpunkt der Tagung zeigt, wie wichtig es ist, gemeinsam zu handeln, um unsere Städte und Gemeinden zukunftsfähig zu gestalten“, betonte Bayerns Bauminister Christian Bernreiter. „Die Erfahrungen aus den vorgestellten Praxisbeispielen liefern wertvolle Erkenntnisse für andere Gemeinden und zeigen, wie durch Zusammenarbeit innovative Lösungen entstehen können.“

Die gastgebende Stadt Freising steht beispielhaft für die Potenziale der Städtebauförderung. Sie hat in den vergangenen Jahren viele vorbildliche Projekte umgesetzt: Das Asamgebäude wurde grundlegend saniert und für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Am Domberg und durch die Öffnung der Moosach in der Innenstadt entstanden hochwertige Aufenthaltsbereiche, die das städtische Leben bereichern. Wie diese Projekte im Zusammenwirken aller Beteiligten umgesetzt werden konnten und welche Herausforderungen es zu lösen galt, wurde im Rahmen einer Diskussionsrunde erörtert.

Wohnraumförderung als Stabilitätsanker – Städtebauförderung als Innovationsmotor

„Die Berücksichtigung sozialer Aspekte bei der Gestaltung von Orten und Räumen in einer angespannten Baukonjunktur ist eine Herausforderung, die nur durch Zusammenarbeit aller Beteiligten bewältigt werden kann“, so Bauminister Bernreiter. Hier habe sich die Wohnraumförderung des Freistaates Bayern als Stabilitätsanker bewährt, so der Minister weiter.

Mit Bewilligungsmitteln in Höhe von rund 2,2 Milliarden Euro in den vergangenen beiden Jahren und Zustimmungen zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn konnte die Bauwirtschaft gestützt werden. „Das Ergebnis der sozialen Wohnraumförderung in Bayern war im vergangenen Jahr mit 13.600 geförderten Wohnungen herausragend. Jede vierte geförderte Wohnung in Deutschland wurde in Bayern realisiert“, hob Bernreiter hervor. „Noch in diesem Jahr werden neue Projekte im Umfang von rund 400 Millionen Euro aus verschiedenen Förderprogrammen auf den Weg gebracht.“

Durch das breite Leistungsspektrum der Städtebauförderung in Bayern können passgenaue Lösungen zur städtebaulichen Aufwertung sowie zur nachhaltigen Entwicklung von Stadt- und Ortskernen realisiert werden. Die Praxisberichte verdeutlichen auf beeindruckende Weise, wie dabei gezielt an bestehende Stärken und Potenziale vor Ort angeknüpft werden kann. „Erfreulicherweise hat auch die neue Bundesregierung erkannt, dass die Städtebauförderung ein echter Innovationsmotor für unsere Kommunen ist. Deshalb werden die Bundesmittel nun schrittweise verdoppelt“, erklärte Bernreiter.

Seminarhinweis: “Verschiedene Nationen unter einem Dach – Wie funktioniert`s? Interkulturelle Kommunikation im Wohnungsquartier” am 17. Juli

Asylbewerber, Flüchtlinge und Migranten: Menschen aus allen Teilen der Welt kommen nach Deutschland – und sie bringen Ihre Vorstellungen und Verhaltensweisen mit. Mitarbeitende von Wohnungsunternehmen stehen jetzt vor der Herausforderung, Menschen aus verschiedenen Kulturen in den Wohnquartieren zu begegnen und mit ihnen zu arbeiten. Missverständnisse, unterschiedliche Erwartungen oder ungewohnte Verhaltensweisen sorgen im Arbeitsalltag immer wieder für Unsicherheiten.

In diesem praxisnahen Workshop lernen Sie, interkulturelle Situationen besser zu verstehen und souverän zu meistern.

Ziel des Workshops:
Der Workshop vermittelt praktische Werkzeuge, um Konfliktsituationen mit Mietern, Interessensgruppen und Ehrenamtlichen besser zu verstehen und effektiv zu lösen. Sie lernen, kulturelle Unterschiede als Chance zu begreifen und interkulturelle Kompetenzen im Berufsalltag anzuwenden.

Inhalte:

  • Kulturelle Hintergründe verstehen: Was ist „typisch deutsch“ und wie unterscheidet es sich von anderen Kulturen? Sie erhalten spannende Einblicke und praktische Tipps für eine respektvolle und klare Kommunikation.
    Konflikte entschärfen: Wir besprechen häufige Herausforderungen aus Ihrem Arbeitsalltag – und finden gemeinsam konkrete Ansätze, die funktionieren.

    Praxisorientiert lernen: In kleinen Übungen und mit echten Beispielen erarbeiten wir Lösungen, die Ihnen im täglichen Umgang mit Mietern, Interessengruppen und Ehrenamtlichen helfen.
    Ihr Mehrwert:

Am Ende des Workshops fühlen Sie sich sicherer im Umgang mit kultureller Vielfalt. Sie wissen, wie Sie Konflikte entschärfen, besser aufeinander zugehen und langfristig für ein gutes Miteinander sorgen können – bei Ihnen im Team, in der Nachbarschaft und im Kontakt mit Mietern.

Veranstaltungshinweis: Forum Kommunale Wohnungsunternehmen 2025 am 23. und 24. Juli

Wir laden Sie und Ihre leitenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter herzlich zu unserem diesjährigen Forum kommunale Wohnungsunternehmen ins Tagungszentrum Schloss Hohenkammer ein.

Die Veranstaltung findet statt von Mittwoch, 23. Juli 2025, 12:30 Uhr, bis Donnerstag, 24. Juli 2025, ca. 13:00 Uhr.

Gemeinsam mit unserem Fachausschuss kommunale Wohnungsunternehmen haben wir für dieses Jahr wieder aktuelle und praxisrelevante Themen vorgesehen:

Überforderte Quartiere – Gesellschaftliche Herausforderungen und wohnungswirtschaftliches Handeln:

In den vergangenen Jahren haben sich spürbare Risse und Fragmentierungen in der Gesellschaft gezeigt – Entwicklungen, die sich im Alltag der kommunalen Wohnungsunternehmen und in ihren Quartieren widerspiegeln. Über die vielfältigen Überforderungen sowie Handlungsansätze spricht Prof. Dr. Thorsten Bölting, InWIS-Geschäftsführer. Er ist Autor der kürzlich veröffentlichten GdW-Studie, die sich mit diesen Herausforderungen beschäftigt.

Wenn Nähe zur Gefahr wird – Strategien bei Übergriffen auf Mitarbeitende:

Die wachsenden Belastungen vieler Menschen äußern sich zunehmend in Form von Übergriffen auf Mitarbeitende unserer Wohnungsunternehmen. Wie mit solchen Grenzverletzungen umgegangen werden kann – aus rechtlicher Sicht und anhand praktischer Erfahrungen – erläutern Carolin Buck und Stephan Wiedemann von der Wohnbaugruppe Augsburg. Wie Mitarbeitende gezielt gestärkt werden können, zeigen Tobias Stöhr, Geschäftsführer der GEWOBAU Erlangen, und Diplom-Psychologe Heinrich Fiebiger. Sie berichten über erfolgreiche Schulungen zur Förderung der Resilienz in unterschiedlichen Mitarbeitergruppen.

Künstliche Intelligenz in der Wohnungswirtschaft – Von der Vision in die Praxis

Als Schlüsseltechnologie bietet Künstliche Intelligenz (KI) vielfältige Möglichkeiten: Sie kann Prozesse optimieren, die Kundenzufriedenheit erhöhen und fundierte, datenbasierte Entscheidungen unterstützen. Kommunale Wohnungsunternehmen erkennen zunehmend das Potenzial und starten eigene Projekte zur Nutzung dieser Chancen. In praxisnahen Werkstattberichten geben Unternehmen Einblicke in ihre bisherigen Erfahrungen. So berichtet unter anderem Claudia Bock, Referentin für Digitalisierung bei der wbg Nürnberg, über konkrete Anwendungsbeispiele.

EU-Omnibus-Verordnung – Wohin geht die Reise?

Die neue EU-Omnibus-Verordnung verfolgt das Ziel, bestehende Nachhaltigkeitsvorgaben zu vereinheitlichen und praxisnäher zu gestalten. Im Fokus steht die Reduzierung bürokratischer Hürden – insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen. Für die meisten Wohnungsunternehmen bedeutet das eine spürbare Entlastung. Doch wie wirkt sich die Verordnung auf die Anforderungen der Banken und die unternehmerische Berichterstattung aus? Jonas Lang, Projektleiter Technik und Nachhaltigkeitsbeauftragter, beleuchtet das Vorgehen der Stadtbau Regensburg. Ergänzt werden seine Ausführungen durch Martin Unterrainer, Bereichsmanager beim VdW Bayern.

Hier der Link zur Anmeldung:

Zugang einer E-Mail an eine “aufgegebene” E-Mailadresse

Das AG Hanau, Beschluss vom 03.03.2025 – 32 C 226/24 hat entschied, dass eine E-Mail im Sinne von § 130 BGB als zugegangen gilt, sobald sie auf dem Server des Empfängers abrufbar ist – unabhängig davon, ob der Empfänger sie tatsächlich liest oder eine automatische Antwort generiert, die auf eine Nichtnutzung der Adresse hinweist. Entscheidend ist, dass der Empfänger durch die Nutzung der E-Mail-Adresse einen Empfangsbereich eröffnet hat und die Nachricht technisch empfangen werden kann.

  • Eine automatische Rückmeldung, dass die Adresse nicht mehr genutzt wird und E-Mails nicht weitergeleitet werden, hindert den Zugang nicht. Die Verantwortung für die Aktualität und Überwachung der E-Mail-Adresse liegt beim Empfänger (Achtung: sofern es sich um eine Privatperson handelt ggf. andere Auslegung möglich).
  • Das Urteil stellt damit klar, dass der Zugang einer E-Mail im Zivilrecht grundsätzlich mit Abrufbarkeit auf dem Server erfolgt, auch bei automatischer Rückantwort (entsprechend BGH-Urteil vom 06.10.2022, VII ZR 895/21).
  • Gleichzeitig werden Absender bei erkennbaren Störungen zur besonderen Sorgfalt verpflichtet, um den Zugang sicherzustellen.

Im laufenden Schuldverhältnis (hier: Mietverhältnis) besteht eine Rücksichtnahmepflicht dahingehend, dass im Falle des Zugangs einer automatischen Antwort, dass die Adresse nicht mehr genutzt wird, der Absender sich im Zweifel um einen alternativen Kommunikationsweg bemühen muss, etwa durch erneute Übersendung per Post oder an eine andere, aktuelle E-Mail-Adresse. Die bloße Berufung auf den technischen Zugang kann im Einzelfall treuwidrig sein (§ 242 BGB).

Cybersicherheit der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik in Aufzuganlagen

Seit April 2023 sind neue Anforderungen für Einrichtungen der Mess-, Regel- und Steuerungstechnik in Aufzugsanlagen hinsichtlich ihrer Informationssicherheit (hier Cybersicherheit genannt) in Kraft getreten. Hierzu haben uns bereits einige Anfragen erreicht. Daher hat der GdW nun die wichtigsten Informationen und den aktuellen Wissensstand zusammengetragen.

Welche Pflichten auf Sie als Wohnungsunternehmen zukommen, hängt u.a. davon ab, wer die Aufzüge in ihren Liegenschaften betreibt, welche Aufgaben sie selbst übernehmen und wie die Aufzugsanlage technisch ausgestaltet ist.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Studie zur 15-Minuten-Stadt: Deutschland weiter als gedacht

Die „15-Minuten-Stadt“, in der Alltagsziele wie Supermärkte, Kitas oder Hausärzte in maximal 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad erreichbar sind, ist in Deutschland deutlich verbreiteter als angenommen. Das zeigt eine vom Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) herausgegebene Studie.

„Unsere Auswertungen zeigen, dass die 15-Minuten-Stadt vielerorts bereits Realität ist“, sagt Dr. Brigitte Adam, Projektleiterin im BBSR. „In Gemeinden, die kompakte Siedlungsstrukturen aufweisen, können wir gute Bedingungen für kurze Wege nachweisen – sowohl in Kleinstädten als auch in Mittelstädten und Großstädten.“

Die Studie analysierte alle deutschen Kommunen nach einheitlichen Kriterien. Erfasst wurden insgesamt 24 typische Einrichtungen und Angebote des täglichen Lebens – darunter Supermärkte, Schulen, Arztpraxen, Spielplätze, Grünanlagen, Gastronomie, Schwimmbäder und Haltestellen des ÖPNV. Grundlage der Berechnungen war die Gehgeschwindigkeit eines durchschnittlichen Erwachsenen. In einem speziellen Index wurden zudem unterschiedliche Gehgeschwindigkeiten, z.B. von Älteren oder Kindern berücksichtigt. Bei wenigen Zielen, die üblicherweise seltener aufgesucht werden und so zumeist an wenigeren Standorten vorzufinden sind, wurde die durchschnittliche Geschwindigkeit mit dem Fahrrad angesetzt – etwa bei Schwimmbädern, Fachärzten oder Bibliotheken. So entstand ein präzises Bild der Naherreichbarkeit im Sinne der 15-Minuten-Stadt.

Im Ergebnis zeigt sich: Im Durchschnitt erreichen Menschen in Deutschland rund drei Viertel dieser Einrichtungen innerhalb von 15 Minuten zu Fuß oder mit dem Fahrrad. In den am besten bewerteten Städten liegen die Ziele im Schnitt sogar nur sechs bis acht Minuten entfernt. „Es ist ein weitverbreiteter Irrtum, dass nur Großstädte oder hippe Gründerzeitviertel kurze Wege ermöglichen“, so Dr. Brigitte Adam. „Unsere Daten belegen, dass funktional durchmischte Quartiere mit kurzen Wegen auch in Großwohnsiedlungen oder Gartenstädten möglich sind.“

Eine zentrale Erkenntnis: Von Quartieren mit guter Nahversorgung profitieren Menschen unterschiedlicher sozialer Herkunft. „Die Sorge, dass gute Erreichbarkeit automatisch zur Verdrängung einkommensschwächerer Haushalte führt, hat sich nicht bestätigt“, erklärt Adam.

474.700 untergebrachte wohnungslose Personen Ende Januar 2025 in Deutschland

Zum Stichtag 31. Januar 2025 waren in Deutschland nach den Meldungen von Kommunen und Einrichtungen rund 474.700 Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, hat sich damit die Zahl gegenüber dem Vorjahr um 8 % erhöht (2024: 439.500). Der Anstieg ist vermutlich auf Verbesserungen der Datenmeldungen im vierten Jahr seit der Einführung der Statistik zurückzuführen.

Die Statistik erfasst wohnungslose Personen, die in der Nacht vom 31. Januar zum 1. Februar 2025 beispielsweise in überlassenem Wohnraum, Sammelunterkünften oder Einrichtungen für Wohnungslose untergebracht waren. Obdachlose Personen, die ohne jede Unterkunft auf der Straße leben sowie Formen von verdeckter Wohnungslosigkeit (zum Beispiel bei Bekannten oder Angehörigen untergekommene Personen) werden nicht in der Statistik berücksichtigt, sind aber Teil der begleitenden Wohnungslosenberichterstattung, die alle zwei Jahre vom Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen durchgeführt wird.

137.800 untergebrachte Personen kommen aus der Ukraine

Schutzsuchende aus der Ukraine stellen zwar nach wie vor die größte Gruppe (29 %) innerhalb der Statistik dar, jedoch fiel der Anstieg nicht so stark aus wie in den vergangenen Jahren. Zum Stichtag 31. Januar 2025 wurden 137.800 geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer in der Statistik erfasst (2024: 136.900). Insgesamt wurden 409.000 Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit gemeldet (2024: 377.900), ihr Anteil an allen untergebrachten wohnungslosen Personen liegt wie im Vorjahr bei 86 % (2024: 86 %). Der Anteil von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit liegt mit 65.700 Personen (2024: 61.500) weiterhin bei rund 14 %.

Untergebrachte Wohnungslose sind zu 41 % unter 25 Jahre alt und mehrheitlich Männer

41 % der gemeldeten Personen waren jünger als 25 Jahre (2024: 40 %). Der Anteil der Personen im Alter ab 65 Jahren blieb mit rund 5 % unverändert gegenüber dem Vorjahr. Im Durchschnitt waren die am Stichtag 31. Januar 2025 untergebrachten Personen 31 Jahre alt. 56 % der untergebrachten wohnungslosen Personen waren Männer und rund 42 % Frauen (2024: 55 % Männer und 43 % Frauen). Für 2 % der Fälle wurde das Geschlecht mit “unbekannt“ angegeben.

Paare mit Kindern und Alleinstehende am häufigsten untergebracht

Die wohnungslosen Personen sind in verschiedenen Haushalts- beziehungsweise Familienkonstellationen untergebracht. Personen in Paarhaushalten mit Kindern bildeten mit 163.400 Personen (gut 34 %) die größte Gruppe. Fast ebenso viele Personen (159.800 oder knapp 34 %) waren alleinstehend, knapp 17 % oder 79.000 Personen waren in Alleinerziehenden-Haushalten, 7 % oder 33 400 Personen in sonstigen Mehrpersonenhaushalten und 4 % beziehungsweise 17 300 Personen in Paarhaushalten ohne Kinder untergebracht. Bei 21.800 Personen (4 %) war der Haushaltstyp unbekannt.

117.900 untergebrachte Wohnungslose in Nordrhein-Westfalen

Im Bundesländervergleich waren im bevölkerungsreichsten Land Nordrhein-Westfalen mit 117.900 Personen die meisten Personen wegen Wohnungslosigkeit untergebracht, gefolgt von Baden-Württemberg mit 94.600 Personen und Berlin mit 53.600 Personen. Am wenigsten untergebrachte Wohnungslose wurden in Thüringen (3.000), Sachsen-Anhalt (1.200) und Mecklenburg-Vorpommern (700 Personen) gemeldet.

Bayern weiterhin Magnet für Zuzüge: Wanderungsgewinn im Jahr 2024 bei über 77.000 Personen

Die Wanderungsbilanz Bayerns wies im Jahr 2024 einen Überschuss in Höhe von 77.384 Personen auf. Nach Meldung des Bayerischen Landesamts für Statistik ergab sich der Saldo aus insgesamt 416.582 Zuzügen und 339.198 Fortzügen über die Grenzen des Freistaats.

Aus dem Ausland zogen im abgelaufenen Berichtsjahr 298.332 Personen nach Bayern, aus dem restlichen Bundesgebiet 118.250 Personen. Von den Fortziehenden verließen 230.488 Personen den Freistaat in Richtung Ausland, während 108.710 ins restliche Bundesgebiet zogen. Gegenüber dem Ausland erzielte Bayern im Jahr 2024 somit einen Wanderungsgewinn in Höhe von 67.844 Personen, gegenüber dem restlichen Bundesgebiet in Höhe von 9.540 Personen. Insgesamt lag der Wanderungsgewinn im Jahr 2024 mit 77.384 Personen circa 21.700 Personen unter dem des Vorjahres, als 99.124 Personen (Ausland: 92.740, restliches Bundesgebiet: 6.384) mehr zu- als fortgezogen sind. Im Vergleich zum letzten Jahr vor dem Ukraine-Krieg (2021) hat sich der Saldo von 52.772 auf 77.384 Personen erhöht.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, entfielen fast 54 Prozent des Wanderungsüberschusses gegenüber dem Ausland auf Personen mit einer asiatischen Staatsangehörigkeit (36.404) und ca. 27 Prozent auf Personen mit einer europäischen Staatsangehörigkeit (18.627). Zu dem hohen Wanderungsüberschuss aus Europa hat insbesondere die weiterhin verstärkte Zuwanderung von ukrainischen Staatsangehörigen (20.460) aufgrund des anhaltenden Ukraine-Krieges geführt. Dreizehn Prozent des positiven Wanderungssaldos mit dem Ausland sind auf Personen mit einer afrikanischen Staatsangehörigkeit (9.046) zurückzuführen. Knapp fünf Prozent des Wanderungsgewinns gegenüber dem Ausland wurde durch Personen mit einer nord- oder südamerikanischen Staatsangehörigkeit (3.291) erzielt.

Betrachtet man einzelne Staatsangehörigkeiten, so gab es im Jahr 2024 die höchsten positiven Auslandswanderungssalden bei Personen aus der Ukraine (20 460), gefolgt von Personen aus Syrien (10 914), Indien (7 353), Afghanistan (5 558), dem Kosovo (5 062) der Türkei (3 691) sowie Staatsangehörigen aus Bosnien und Herzegowina (3 227), Vietnam (2 361) und Serbien (2 048).

Innerhalb Bayerns kam es im Jahr 2024 zu 570 244 übergemeindlichen Wanderungsbewegungen, was im Vergleich zum Vorjahr (2023: 609 280) ein Minus von
39 036 innerbayerischen Umzügen darstellt.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter berichtet, konnten auf Regierungsbezirksebene im Jahr 2024 alle Regierungsbezirke ein deutliches Wanderungsplus verbuchen (Oberbayern: 33 019, Niederbayern: 7 278, Oberpfalz: 6 799, Oberfranken: 3 866, Mittelfranken: 8 343, Unterfranken: 7 354, Schwaben: 10 725).

Kabinettssitzung: Bayern plant Modernisierung, Entbürokratisierung und Digitalisierung der Denkmalpflege

Nach der Reform des Bayerischen Denkmalschutzes im Jahr 2023 und der Öffnung der Denkmalpflege für die Nutzung regenerativer Energien, soll 2025 ein weiterer Meilenstein für die Denkmalpflege folgen. Der Bayerische Ministerrat hat am 8. Juli 2025 die Einleitung der Verbändeanhörung beschlossen.

Mit der Novelle des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes plant die Staatsregierung die Denkmalpflege zu modernisieren und von überflüssiger Bürokratie zu entlasteten – bei gleichbleibend hohem Schutz unseres kulturellen Erbes. Unter dem Leitspruch „Mehr Vertrauen, weniger Vorschriften, schnellere Verfahren“ soll die Denkmalpflege in Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und dem Landesdenkmalrat moderner, effizienter und bürgernäher gestaltet werden. Dazu werden insbesondere Regelungen abgeschafft, die sich in der Praxis nicht bewährt haben, und durch flexiblere und praxistauglichere Verfahren ersetzt.

Mehr Vertrauen schafft künftig ein Denkmalpflegewerk als bundesweit neues Instrument: Dadurch sind sämtliche Pflegemaßnahmen, die im Einklang mit diesem Instrumentarium durchgeführt werden, erlaubnisfrei. Für Maßnahmen an Bau- und Bodendenkmälern wird außerdem ein verbindlicher Katalog erlaubnisfreier Vorhaben im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert. Bei Einzelbaudenkmälern ohne Denkmalwert im Inneren beschränkt sich die Erlaubnispflicht künftig konsequent auf Veränderungen, die das äußere Erscheinungsbild betreffen.

Weniger Vorschriften ergeben sich durch die vollständige Abschaffung der Liste der beweglichen Denkmäler sowie den Wegfall der Regelung zu Grabungsschutzgebieten. Dadurch werden überholte Vorgaben gezielt reduziert und die Denkmalpflege wird spürbar entlastet.

Schnellere Verfahren ergeben sich vor allem aus der Verkürzung von Fristen und dem Abbau von Hürden für eine Digitalisierung der Verfahrensabläufe. So können denkmalschutzrechtliche Prozesse künftig einfacher und zügiger durchgeführt werden.

Wir werden Sie über die weitere Entwicklung informieren.