Anschreiben der Aareal Bank: Aareal Bank und Advent International verkaufen Aareon an TPG

Anschreiben der Aareal Bank AG:

Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Aareal Bank und Advent International eine Vereinbarung mit TPG und CDPQ über den Erwerb unserer Softwaretochter Aareon geschlossen haben.

Als Verkäufer freuen wir uns, neue Eigentümer für die Aareon gefunden zu haben, die über Finanzkraft und ausgeprägte Branchenerfahrung im Software- und Tech-Sektor verfügen. Der globale Anlagemanager CDPQ, der Mittel für öffentliche Pensions- und Versorgungseinrichtungen verwaltet, wird neben TPG als CO-Investor eine Minderheitsbeteiligung an der Aareon erwerben. Die Aareon wird auf ihrem weiteren Weg von dieser umfangreichen Expertise profitieren. Zudem wird Advent seine Beteiligungen an der Aareon fortsetzen und neues Eigenkapital für einen Minderheitsanteil investieren – das bedeutet für das Unternehmen und Sie als Kunden zusätzliche Kontinuität. Der Verkauf unterliegt noch den üblichen Bedingungen und Genehmigungen und soll in der zweiten Jahreshälfte abgeschlossen werden.

Die Aareal Bank wird auch in Zukunft Ihre Zusammenarbeit mit der Aareon fortsetzen. Über unser Gemeinschaftsunternehmen First Financial bleibt das Banking- und Softwaregeschäft eng miteinander verbunden. Dadurch können Sie weiter auf unsere Expertise sowie unser bewährtes Leistungsangebot im Bankgeschäft vertrauen und profitieren gleichzeitig von Innovationen und neuen Technologietrends in der Immobilienwirtschaft und angrenzenden Industrien.

Für die Kunden der Aareal Bank ändert sich also nichts. Die getroffenen vertraglichen Regelungen behalten unverändert Gültigkeit. Denn wir bleiben langfristiger Partner der Wohnungswirtschaft in Deutschland und an Ihrer Seite.

Mit freundlichen Grüßen
Aareal Bank AG

Anschreiben: Aareal Bank

Seminarhinweis: Mieterhöhungsmöglichkeiten nach der Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen einschließlich der Änderungen vom 01.01.2024

Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt, ergeben sich für ihn verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Durchsetzung einer Mieterhöhung gegenüber dem Mieter. Der VdW Bayern bietet ein Seminar an, dass die aktuell zur Verfügung stehenden Varianten unter Berücksichtigung der einschlägigen Rechtsprechung des BGH sowie der vielfältigen seit dem 1.1.2024 eingetretenen gesetzlichen Änderungen erläutert.

Folgende Inhalte sollen in dem Seminar behandelt werden:

Mieterhöhung nach § 559 BGB

  • Kappungsgrenze, Fristläufe, zusätzliche Kappungsgrenze bei Heizungsmaßnahme, Abgrenzung zu Folge- und Begleitmaßnahmen, Anrechnung auf die Gesamtkappungsgrenze,  Durchführung einer Heizungsmaßnahme in mehreren Abschnitten
  • Form und Inhalt der Mieterhöhungserklärung, Fristen, Kürzungsbeträge
  • Folgen für die Mieterhöhung bei fehlerhafter oder unterbliebener Ankündigung
  • 559 BGB Härtegrund des Mieters, kein Ausschluss der Härte bei Heizungsmaßnahme
  • Mieterhöhung nach § 559c BGB – Vorteile / Nachteile / neue Regelung: Eingreifen des Härteeinwandes bei Heizungsmaßnahmen
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 558 BGB
  • Alternative: Kombination § 558 und § 559 BGB?
  • Alternative: Mieterhöhung nach § 557 BGB
  • Vorgehen im Hinblick auf § 559d BGB / § 6 WiStG

Mieterhöhung nach § 559e BGB

  • Voraussetzungen der neuen Regelung, Inanspruchnahme von Fördermitteln
  • Vorteile für den Vermieter, höhere Umlagemöglichkeit, geringerer Abzug von Instandsetzungskosten
  • Risiken für den Vermieter, keine Anwendbarkeit bei unterbleibender Förderung, mangelnde Kalkulierbarkeit der Refinanzierung

Umlagemöglichkeit nach § 559c und § 559e BGB bei Staffelmietvereinbarung

Keine Modernisierungsumlage bei Maßnahmen nach § 555b Nr. 1a BGB

 „Mietpreisbremse“ – Ausnahmen bei vorangegangener Modernisierung

  • zulässige Überschreitung der „Neuvermietungsmiete“ bei zuvor durchgeführten Modernisierungsmaßnahmen
  • Berechnung der zulässigen neuen Miete nach § 556e BGB

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Zur Anmeldung

Deutscher Bauherrenpreis 2024 auf dem EUREF-Campus in Berlin verliehen

Sonderpreis für Sozialbau Kempten

Bei einer festlichen Preisverleihung wurden am 26. Juni 2024 vor knapp 250 Gästen die Preise des Wettbewerbs zum Deutschen Bauherrenpreis 2024 vergeben. Der Deutsche Bauherrenpreis steht traditionell unter dem Motto „Hohe Qualität – tragbare Kosten“. Prämiert werden zukunftsweisende und innovative Beispiele, die den vielfältigen Herausforderungen unserer Zeit gerecht werden und übertragbare Lösungen anbieten.
Insgesamt hatten sich in diesem Jahr 195 Projekte deutschlandweit für den Deutschen Bauherrenpreis beworben. Darunter befinden sich Neubauten, Modernisierungen und auch Umbauten. Aus der Vielzahl der Projekte wurden 30 Projekte für den begehrten Preis nominiert. Die interdisziplinär zusammengesetzte Jury unter dem Vorsitz von Peter Stubbe, ehemaliger Vorstand der GEWOBA Bremen, zeichnete insgesamt fünf Projekte mit dem Deutschen Bauherrenpreis aus.

Drei weitere Beiträge – darunter die Sozialbau Kempten – erhielten von der Jury einen Sonderpreis. Diese wurden für die Themen „Freiraumgestaltung/Klimaanpassung“, „Denkmalschutz“ und „Bauen mit Holz“ vergeben.

„Die heutigen Preisträger zeigen, Bauen geht bezahlbar und mit hoher Qualität. Das sollte nicht nur in Zeiten schwieriger Rahmenbedingungen die Richtschnur für Projekte sein. Besonders begeistert hat mich, wie gut Gewerbe- und andere Funktionsgebäude zu Wohnraum umgenutzt werden können. Der Preis für den Umbau eines Verwaltungsgebäudes zum barrierefreien Seniorenheim ist hier beispielgebend. Herausragend in vielerlei Hinsicht ist auch das Heidelberger Projekt und das nicht nur wegen der innovativen Holzbauweise. Das Wohnheim Collegium Academicum GmbH für 176 Auszubildende und Studierende wurde in einem partizipativen Prozess geschaffen. Es ist ressourcenschonend und flächensparend gebaut. Dieses ermöglicht sehr günstige Mieten für die begehrten Wohnheimplätze in einem angespannten Wohnungsmarkt. Als Bundesregierung fördern wir Junges Wohnen mit insgesamt 1,5 Milliarden Euro“, sagt Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

„Die Herausforderungen für Bauherren werden von Jahr zu Jahr immer komplexer. Fehlende Grundstücke, eine schwierige Finanzierungslage und die Herausforderungen des Klimawandels sind nur drei von vielen Problemfeldern, denen sich Bauwillige derzeit stellen müssen. Darüber hinaus spielt die Förderkulisse von Wohnraum eine entscheidende Rolle, um die Mieten für die Bewohner bezahlbar zu halten und Bauen in hoher Qualität zu tragbaren Kosten zu ermöglichen“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW.

„Viele Städte in Deutschland werden in den kommenden Jahren weiter wachsen. Wir benötigen daher mehr bezahlbaren, klimaneutralen und qualitativ hochwertigen Wohnraum auf möglichst wenig Fläche. Was sich wie die Quadratur des Kreises anhört, ist machbar. Die beim Deutschen Bauherrenpreis ausgezeichneten Projekte zeigen: Hohe Qualität zu tragbaren Kosten ist auch unter schwierigen Rahmenbedingungen möglich, wenn alle Beteiligten ihre Fähigkeiten zusammenführen. Wir hoffen, dass die guten Beispiele aufgegriffen und vervielfältigt werden“, sagt Burkhard Jung, Oberbürgermeister der Stadt Leipzig und Vizepräsident des Deutschen Städtetages.

„Wir stehen für gesellschaftliches Engagement beim Planen und Bauen. Dazu gehört vor allem auch der Einsatz für bezahlbares Wohnen. Dies steht beim Deutschen Bauherrenpreis – neben der architektonischen Qualität – im Vordergrund. In der Jury sind uns vor allem die vielen guten Beispiele für Umnutzung und Umbau des Bestandes aufgefallen, die ein Zeichen für verantwortliches Planen und Bauen angesichts des Klimawandels setzen“, sagt Jan O. Schulz, Mitglied im Präsidium des Bundes Deutscher Architektinnen und Architekten BDA.

Der Deutsche Bauherrenpreis ist der wichtigste Preis im deutschen Wohnungsbau und wird von den drei auslobenden Verbänden GdW, BDA und Deutscher Städtetag, die sich zur AG KOOP zusammengeschlossen haben, bereits seit 1986 vergeben. Neben dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen wird der Preis auch vom bdla Bund Deutscher Landschaftsarchitekt:innen gefördert.

Die Preisträger

Umbau GESOBAU-Verwaltungssitz zu Seniorenwohnen, Berlin
Bauherr: Gesobau AG, Berlin
Architektur: Anne Lampen Architekten BDA, Berlin
Freiraumplanung: MEWIS Landschaftsarchitekten, Biesenthal
Der GESOBAU ist es mit dem Umbau des ehemaligen Verwaltungssitzes gelungen, Büroflächen zu Wohnungen umzuwandeln und sich dabei an den Bedürfnissen der Mieter in der Nachbarschaft zu orientierten. Der Umbau zeigt vorbildlich, wie die Transformation von Bürogebäuden zur Schaffung von mehr Wohnraum gelingen kann.

Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg, Düsseldorf
Bauherr: Rheinwohnungsbau GmbH, Düsseldorf
Architektur: hector3architekten; Schmale Architekten GmbH, Grevenbroich
Freiraumplanung: GREEN Landschaftsarchitekten Clever + De Jonghe PartGmbB, Duisburg
Die Rheinwohnungsbau macht mit ihrem Projekt „Wohnquartier Sermer Weg / Volkardeyer Weg“ deutlich, dass eine vernünftige Kombination aus Abriss, Neubau und Bestandserhalt gute Antworten für die qualitätsvolle Weiterentwicklung von Wohnquartieren bieten kann.

Wohnen für Geflüchtete – Typenhäuser, Erftstadt-Liblar
Bauherr: Eigenbetrieb Immobilienwirtschaft Stadt Erftstadt, Erftstadt
Architektur: Lorber Paul Architektur und Städtebau, Köln
Freiraumplanung: club L94 Landschaftsarchitekt*innen, Köln
Mit dem Projekt „Wohnen für Geflüchtete“ zeigt Erftstadt nicht nur Verantwortung für die Unterbringung von Geflüchteten, sondern zugleich auch eindrucksvoll, dass Flüchtlingswohnungen mit einer hohen architektonischen Qualität künftig in den normalen Wohnungsmarkt überführt werden können.

Wohnanlage Raiffeisengelände, Feldkirchen
Bauherr: Gemeinde Feldkirchen, Feldkirchen
Architektur: Felix+Jonas Architekten mit m3 Bauprojektmanagement für LPH 6-9, München
Freiraumplanung: mahl gebhard konzepte, Landschaftsarchitekten BDLA Stadtplaner, München
Mit der Wohnanlage Raiffeisengelände ist es der Gemeinde Feldkirchen in besondere Weise gelungen, ein integriertes Wohnquartier und qualitätsvollen neuen Stadtbaustein zu schaffen, der positiv in die Nachbarschaft hineinwirkt.

Neubau Studierenden- und Auszubildendenwohnheim dgj 223, Heidelberg
Bauherr: Collegium Academicum GmbH, Heidelberg
Architektur: DGJ Architektur GmbH, Frankfurt am Main
Freiraumplanung: GDLA Gornik Denkel landschaftsarchitektur partg mbb, Heidelberg
Dem Collegium Academicum in Heidelberg ist es gelungen, in einem partizipativen Prozess mit den künftigen Bewohnern einen innovativen Holzbau für Azubis und Studierende zu schaffen, der durch die konsequente Orientierung auf nachhaltiges, gemeinschaftlich orientiertes und bezahlbares Bauen in besonderer Weise beeindruckt.

Die Sonderpreise

Wohnen am Weiher, Kempten
Bauherr: Sozialbau Kempten Wohnungs- und Städtebau GmbH, Kempten
Architektur: Die Sozialbau, Kempten
Freiraumplanung: Geiger & Waltner Landschaftsarchitekten, Kempten
Die Sozialbau Kempten zeigt, dass auch hochgeschossige Wohngebäude ausschließlich aus einheimischen Hölzern und ohne Beton auf der Grundlage innovativer Brandschutzkonzepte gebaut werden können. Ein wichtiges Zeichen für nachhaltiges Bauen in Deutschland.

Wohnbauten in der Hauptstraße, Berlin
Bauherr: HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH, Berlin
Architektur: roedig.schop architekten bda, Berlin
Freiraumplanung: hochC Landschaftsarchitekten, Berlin
Der HOWOGE ist es mit der Ergänzung der Wohnanlage in Berlin-Rummelsburg vorbildlich gelungen, den Herausforderungen des Klimawandels durch eine bewusste Freiraumgestaltung und umfangreiche Maßnahmen zur Klimaanpassung zu begegnen und eine hohe Aufenthaltsqualität für die Bewohner zu schaffen.

Alte Schule – Wohnen am Pestalozzipark, Halle (Saale)
Bauherr: GWG „Eigene Scholle“ eG, Halle (Saale)
Architektur: ENKE WULF architekten, Berlin
Freiraumplanung: ENKE WULF architekten, Berlin
Mit dem Umbau der denkmalgeschützten „Alten Schule“ aus dem Jahr 1929 in Wohnungen und einer Geschäftsstelle der GWG „Eigene Scholle“ zeigt die Genossenschaft durch großen Ideenreichtum beispielhaft, welche Umnutzungspotenziale in leergefallenen Schulgebäuden bestehen.

Weitere Informationen zum Deutschen Bauherrenpreis sowie die ausführliche Dokumentation finden Sie hier:

Link

Verkauf der Aareon: Gemeinschaftliches Schreiben an die neuen Eigentümer der Aareon

An die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsunternehmen:

Am Mittwoch vergangener Woche hat sich der Vorstand des GdW nach vorheriger Videokonferenz mit Vertretern der Aareal-Bank und Aareon darauf verständigt, ein Schreiben des GdW an die neuen Eigentümer von Aareon zu richten.
In diesem Brief sollen die existierenden Fragen und Sorgen im Zusammenhang mit dem Verkauf zusammengefasst werden.

Daher die gestrige Bitte von Axel Gedaschko an uns:

Sammeln Sie bitte die bislang an Euch gerichteten Fragen oder auch Befürchtungen aus Eurer Region. Sogar wenn sie spontan als eher grundlos einzuschätzen sind. Unser Ziel ist es, dies alles zu bündeln und auf dieser Basis diese Fragen an die Shareholder zu richten, um so schnell und so viel Klarheit wie möglich für unsere sehr vielen Mitgliedsunternehmen zu gewinnen, die Aareon Produkte verwenden.

Der klare Schwerpunkt sollte der Verkauf von Aareon sein.

Neben der Bitte um schriftliche Beantwortung unserer Fragen werden wir gleichzeitig auch den Wunsch nach einem gemeinsamen Austausch der neuen Eigentümer mit den Vertretern der Verbände deutlich machen.
Darüber hinaus streben wir ein vertrauliches Gespräch an, in dem wir die Positionen und Erwartungen der Wohnungswirtschaft sehr klar vertiefen wollen.

Lassen Sie mich an dieser Stelle eine erste Einschätzung der Situation vornehmen:

Die Übernahme hat sich bereits seit gut zwei Jahren abgezeichnet, nachdem die Zuordnung von IT-Lösungen zwischen Aareon und Aareal Bank sowie auch deren Bepreisung durch die Aareal Bank erfolgte (insbesondere BK 01).
Dieser Vorgang hatte bereits seinerzeit zu heftigen Diskussionen geführt. Ein weiteres Signal war Ende letzten Jahres die Übertragung der BK 01 Lösung auf die First Financial und damit die Übernahme durch die Aareon.
Auch wurde danach die Möglichkeit eines späteren Verkaufes immer wieder erörtert.Dies ist nunmehr erfolgt.

Damit sind also sowohl die Aareal-Bank nach dem Delisting als auch die Aareon in der Hand von Private Equity.
Teilweise handelt es sich mit der Advent-Group auch um den gleichen Eigentümer.

Da es das Bestreben von Private Equity Unternehmen ist, ihre Assets mittelfristig werthaltig wieder zu veräußern, dürfte dies auch hier der vorgezeichnete Weg sein.
Würde er in einem Börsengang enden, wäre dies unter den neuen Umständen ein eher positiv zu wertender Weg: durch einen Börsengang unterbleiben weitere Kettenverkäufe.
Zudem würde in der Folge mittels Berichtspflichten zu vielen Themen eine starke Transparenz geschaffen, die für uns derzeit nicht mehr gegeben ist.
Aber dies wird sich eben erst in der Zukunft zeigen.

Die uns besonders betreffende Frage ist daher, wie die höhere Werthaltigkeit des Assets erreicht werden soll, welche Story dazu geschrieben werden soll.
Hier müssen wir deutlich machen, dass wir gemeinsam eine kraftvolle Kundengruppe sind, die – wenn es in die falsche Richtung läuft – durch eine entsprechend klare öffentliche Darstellung einen späteren Verkauf oder Börsengang relativ stark beeinträchtigen und sogar beeinflussen könnte.
Daher sollte es auch das künftige Interesse von Aareon sein, hier eher “Ruhe” zu haben indem einerseits die Dienstleistung ordnungsgemäß erbracht wird und andererseits die weitere Preisbildung der Aareon Produktfamilie für die Wohnungswirtschaft eine eintretende Zufriedenheit mit dem System nicht konterkariert.

Um dies zu begleiten, sollte auch die Rolle von regionalen und zentralen Kundenbeiräten vermehrt aktiv genutzt werden. Besonders hier muss die weitere kritische inhaltliche Auseinandersetzung zum jeweiligen Status der Produktperformance und der Preisbildung erfolgen.

Jetzt aber zunächst meine abschließende Bitte an die Vertreter der Regionalverbände:
Senden Sie all die Fragen, die Sie selber selbst oder aber Eure Mitgliedsunternehmen haben, bis zum kommenden Monta an mich.

Selbstverständlich kann dies nicht das Ende für weitergehende Fragestellungen sein, die garantiert teilweise auch erst später auftauchen.
Aber: wir sollten für den Start des kritischen Dialogs nicht allzuviel Zeit verstreichen lassen, um auch dadurch unsere Entschlossenheit und Handlungsfähigkeit zu zeigen.

Mit freundlichen Grüßen

Axel Gedaschko

In diesem Sinne bitten um zeitnahe Zusendung an hans.maier@vdwbayern.de

Rundschreiben: Änderung Bundesfernstraßenmautgesetz zur LkW-Mautpflicht ab 3,5 t

Ab dem 01.07.2024 besteht für Lastkraftwagen mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t eine bundesweite Mautpflicht für Autobahnen. Wohnungsunternehmen entstehen hierdurch Mehrkosten für eigene Fahrzeuge sowie für die Gartenpflege, da Fahrzeuge des Garten- und Landschaftsbaus nicht der Handwerkerausnahme des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 10 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) unterfallen. Es ist jedoch eine Umlage als Betriebskosten für die Gartenpflege gem. § 2 Nr. 10 Betriebskostenverordnung (BetrKV) auf die Mieter möglich.

Mit dem vorliegenden Rundschreiben informieren wir Sie über die damit verbundenen Mehrkosten für Wohnungsunternehmen und die Möglichkeit der Weitergabe an den Mieter über die Betriebskosten. Mieter sind berechtigt, diese Mehrkosten gem. § 35a EStG als Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen steuerlich abzusetzen.

Weitere Informationen

Inflation in Bayern bei 2,7 Prozent

Die Inflation in Bayern ist im Juni klar über zwei Prozent geblieben. Anders als bundesweit sinkt sie nicht. Große Preissteigerungen zeigt sie unter anderem bei Heizöl und im Gastgewerbe.

Fürth (dpa/lby) – Die Inflation in Bayern lag im Juni bei 2,7 Prozent. Damit verharrt sie auf dem Niveau vom Vormonat Mai, wie das Landesamt für Statistik auf Basis vorläufiger Daten bekannt gab. Damit steigt der Abstand zur aktuell niedrigeren deutschlandweiten Inflation, die laut Statistischem Bundesamt im Juni nach vorläufigen
Zahlen auf 2,2 Prozent fiel. Es ist zudem der fünfte Monat in Folge, in dem die Inflation im Freistaat über der bundesweiten lag.

Im Freistaat verteuerte sich unter anderem leichtes Heizöl auf Jahressicht überdurchschnittlich stark. Sein Preis stieg um 8,9 Prozent. Auch im Bildungswesen war der Anstieg mit 9,6 Prozent
überdurchschnittlich. Bei Gaststätten und Beherbergungsdienstleistungen waren es 7,0 Prozent, bei
Wohnungsnebenkosten 4,8 Prozent. Die Nettokaltmieten stiegen im Schnitt um 2,6 Prozent – minimal unterhalb der allgemeinen Inflation.

Lebensmittel und alkoholfreie Getränke verteuerten sich mit 1,9 Prozent dagegen unterdurchschnittlich. Haushaltsenergie insgesamt verbilligte sich sogar um 2,5 Prozent, obwohl auch das stark
gestiegene Heizöl in diesen Bereich fällt. Andere Rückgänge glichen seinen Effekt offenbar mehr als aus.

Hybride Sitzung des Fachausschuss Technik am Dienstag, 25. Juni 2024

Der Fachausschuss Technik tagte am Dienstag, 25. Juni 2024 bereits zum zweiten Mal in neuer Zusammensetzung. Ausschussvorsitzender ist weiterhin Andreas F. Heipp, Joseph-Stiftung. Als neuer Stellvertreter wurde das langjährige Mitglied des Fachausschusse, Norbert Pracht, BSG Allgäu vom Gesamtvorstand des VdW Bayern berufen. Wieder im Fachausschuss sind Christian Bengl, SWG Schweinfurt, Ralph Büchele, BayernHeim, Thomas Seidel, Baugenossenschaft Hof und Dr. Doris Zoller, Münchner Wohnen. Als neue Mitglieder begrüßten wir am Jahresanfang Harald Lauer, Baugenossenschaft Selbsthilfe, Harald Martin, ESW Bayern und Marcus Schulz, wbg Nürnberg.

Im Mittelpunkt der Sitzung stand der inhaltliche Austausch, u.a. zur Sanierung von PAK-haltigen Klebstoffen und Asbest im Innen und Außenbereich. Ein aus Sicht der Teilnehmer relevantes Thema, da es trotz strukturiertem Vorgehen für Unsicherheiten sorgt und immer wieder zu nicht kalkulierbaren Mehrkosten führt. Thematisiert wurde zudem der Umgang mit Balkonkraftwerken im Bestand und bei Modernisierungsmaßnahmen, mit dem jedes der vertretenen Unternehmen konfrontiert ist, aber in der Praxis von überschaubar wenigen Mieterhaushalten realisiert wird.

Informiert wurden die Mitglieder des Fachausschusses über den geplanten Ablauf des Forum Technik, das am Mittwoch, 24. Juli 2024 in Erlangen stattfindet. Ausführlich diskutiert wurde zudem das Programm des technischen Tags am Mittwoch, 16. Oktober im Rahmen des große Branchentreffens WohWi im Dialog in Reit im Winkl. Erste Stichworte sind Werkstattberichte zum seriellen und modularen Bauen, nachhaltiges Bauen und die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Neues zum Thema Wärmepumpen in der Praxis. Dazu der Hinweis auf einen aktuellen Praxisleitfaden für „Wärmepumpen in Mehrfamilienhäuser“. Herausgeber ist die Deutsche Energie-Agentur (dena), mit dem Bundesverband Wärmepumpen, Fraunhofer und GdW als Partner

(Download unter https://www.gebaeudeforum.de/fileadmin/gebaeudeforum/Downloads/Leitfaden-Handbuch/Leitfaden_Waermepumpen-in-Mehrfamilienhaeusern.pdf)

Für Fragen zur Arbeit des Fachausschusses steht Ihnen Frau Dr. Susanne Koch gerne zur Verfügung (089 2900 20 312 / susanne.koch@vdwbayern.de)

Zensus 2022: 82,7 Mio. Einwohner in Deutschland: Gebäude- und Wohnungszählung erfasst erstmals Energieträger und Nettokaltmiete

In der Bundespressekonferenz in Berlin am 25.6.24 veröffentlichen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder die Ergebnisse des Zensus 2022. Er ist die größte Erhebung der amtlichen Statistik. Damit startet die Veröffentlichung der Ergebnisse für Bund und Länder. Das Bayerische Landesamt für Statistik in Fürth veröffentlicht und analysiert die bayerischen Ergebnisse in der Pressekonferenz am 28.6.24 mit Innenminister Joachim Herrmann in Fürth und veranstaltet in den Folgewochen Regionalkonferenzen, in denen die Zensus-Ergebnisse in regionaler und fachlicher Tiefe für die sieben bayerischen Regierungsbezirke vorgestellt und eingeordnet werden.

Bevölkerungszahl in Deutschland niedriger als angenommen

Nach den jetzt vorliegenden Ergebnissen des Zensus 2022 lebten am 15. Mai 2022 rund 82,7 Mio. Einwohner in Deutschland. Im bundesweiten Durchschnitt hat Deutschland zum Stichtag des Zensus, dem 15. Mai 2022, insgesamt 1,6 Prozent weniger Einwohner als nach der bisher gültigen amtlichen Einwohnerzahl aus der Bevölkerungsfortschreibung auf der Basis des Zensus 2011 angenommen. In sieben Ländern sind die Abweichungen der Bevölkerungszahl nach unten größer als 1,6 Prozent, darunter am deutlichsten mit jeweils -3,5 Prozent in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie in Mecklenburg-Vorpommern. In Bayern liegt die Abweichung bei -2,2 Prozent. In ebenfalls sieben Ländern ist die Abweichung der Bevölkerungszahl unterdurchschnittlich, darunter mit jeweils -0,6 Prozent am geringsten in Schleswig-Holstein und Thüringen. Zwei Länder, nämlich Bremen und das Saarland, weisen gegenüber der Bevölkerungsfortschreibung eine Abweichung der Bevölkerungszahl nach oben auf (Bremen +1,9 Prozent, Saarland +1,8 Prozent). Auf Gemeindeebene zeigt sich aber auch innerhalb der Länder ein differenzierteres Bild.

Niedrigere Bevölkerungszahlen in mehr als der Hälfte der Gemeinden

Der Zensus 2022 ermittelt die Bevölkerungszahlen aller 10 786 Gemeinden Deutschlands. In 3 163 Gemeinden (29 Prozent) gab es kaum Unterschiede zur bisherigen Bevölkerungsfortschreibung (Abweichung nach oben oder unten weniger als ein Prozent). In 5 989 Gemeinden (56 Prozent) gab es am 15. Mai 2022 mindestens ein Prozent weniger Einwohner als bisher ausgewiesen. Die restlichen Gemeinden haben nach dem Zensus 2022 um mindestens ein Prozent höhere Bevölkerungszahlen als bislang angenommen.

Berlin, Hamburg, München und Köln bleiben die deutschen Millionenstädte
Unter den zehn größten Städten Deutschlands verzeichnet Köln mit -5,9 Prozent die größte und München mit -2,0 Prozent die geringste prozentuale Abweichung der Bevölkerungszahl nach unten gegenüber der Bevölkerungsfortschreibung auf Basis des Zensus 2011. In Berlin und Hamburg liegt die Abweichung bei -3,5 Prozent.

Abweichungen bei den kleinen Gemeinden überdurchschnittlich

Die Korrekturen der Bevölkerungszahlen sind in den Gemeinden, wenn man nach der Größenklasse geht, in den kleinen Gemeinden am höchsten und liegen über dem Bundesdurchschnitt von -1,6 Prozent. In den kleinen Gemeinden mit weniger als 10 000 Einwohnern sind es 2,1 Prozent weniger als in der Bevölkerungsfortschreibung angenommen.

„Beim Zensus 2011 waren die kleinen Gemeinden noch von der Korrektur durch die Personenerhebung ausgenommen. Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 die Methodik des registergestützten Zensus und den Zensus 2011 bestätigt, aber empfohlen, in Zukunft die Korrekturstichprobe auch auf die kleinen Gemeinden auszuweiten. Dieser Empfehlung ist der Bundesgesetzgeber gefolgt, sodass im Zensus 2022 erstmalig ein stichprobenbasiertes Korrekturverfahren auch bei Gemeinden unter 10 000 Einwohnern durchgeführt wurde.“, so Dr. Thomas Gößl, Präsident des Bayerischen Landesamts für Statistik.

Abweichungen bei der ausländischen Bevölkerung über dem Durchschnitt
Nach dem Zensus 2022 lebten zum Stichtag 15. Mai 2022 in Deutschland rund 10,9 Mio. Ausländerinnen und Ausländer. Das sind nahezu 1,0 Mio. weniger als durch die Bevölkerungsfortschreibung bisher amtlich ausgewiesen. Zum Vergleich: Die bundesweite Abweichung der Bevölkerungszahl nach unten betrug insgesamt 1,4 Mio. Personen. Rund 71 Prozent der Abweichung ist damit auf die nicht-deutsche Bevölkerung zurückzuführen.

Gebäude- und Wohnungszählung

Am Zensus-Stichtag gab es in Deutschland 20,0 Mio. Gebäude mit Wohnraum und darin insgesamt 43,11 Mio. Wohnungen. Damit entspricht die Zahl der Wohnungen aus der Gebäude- und Wohnungszählung im Wesentlichen der Zahl der Wohnungen aus der Bestandsfortschreibung vom 31. Dezember 2021 mit 43,08 Mio. Wohnungen. Seit dem vorherigen Zensus 2011 ist die Zahl der Gebäude mit Wohnraum deutschlandweit um 1,0 Mio. Gebäude gestiegen und die Zahl der Wohnungen um 2,5 Mio..

Höchste Nettokaltmieten in München, Frankfurt am Main, Stuttgart und Heidelberg
Erstmals wurde beim Zensus 2022 die Nettokaltmiete für alle Wohnungen erhoben. Bei den Großstädten haben München (richtig: 12,89 Euro, alt: 12,98 Euro), Frankfurt am Main (10,58 Euro), Stuttgart (10,39 Euro) und Heidelberg (10,02 Euro) eine durchschnittliche Nettokaltmiete pro Quadratmeter mit jeweils über 10 Euro. Berlin ist mit durchschnittlich 7,67 Euro pro Quadratmeter im Mittelfeld angesiedelt. Die teuerste ostdeutsche Großstadt ist Potsdam mit 7,85 Euro. Die günstigste Großstadt bundesweit ist Chemnitz mit 5,26 Euro.

In den kommenden Jahren könnte serielles Bauen auf etwa zehn Prozent Marktanteil anwachsen

Der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen (GdW) geht davon aus, dass etwa fünf Prozent seiner Mitgliedsfirmen seriell bauen, die Tendenz sei aber steigend. In den kommenden Jahren könnte serielles Bauen auf etwa zehn Prozent Marktanteil anwachsen. Gerade in den Städten bietet sich angesichts der Krise am Wohnungsmarkt dadurch ein bedeutendes Potenzial: Durch die Anwendung von vorgefertigten Elementen in Holztafelbauweise verkürzen sich die Bauzeiten und die Baubelastungen verringern sich teilweise erheblich. Eine serielle Sanierung mit Holz eignet sich besonders gut für architektonisch einfachere und typenähnliche Gebäude. Es gibt bundesweit rund 2,3 Millionen Gebäude, die für eine Sanierung dieser Art in Frage kommen.

Die Thematik serielles Bauen und Sanieren mit Holz wird aktuell in der erschienen Broschüre unseres Partners INFORMATIONSDIENST HOLZ umfassend dargestellt. Wir freuen uns, dass die Praxisbeispiele in der Broschüre aus Bayern kommen. Denn wir von proHolz Bayern haben Anfang 2023 eine Fachberatung Holzbau Bayern installiert und können firmenneutrale Spezialisten gerade für dieses hochaktuelle Thema “Serielles Bauen/Sanieren mit Holz” kostenlos anbieten.

Weitere Informationen

EBZ-Business School – Befragung der Mitgliedsunternehmen

Der VdW Bayern Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V. möchte Sie gerne im Bereich der Personalentwicklung unterstützen. Die sich rasant verändernde Arbeitswelt mit stets neuen Herausforderungen benötigt hoch qualifiziertes Personal zur Bewältigung der immer komplexer werdenden Aufgaben. Gleichzeitig nimmt der Fachkräftemangel weiter zu. Die gezielte Weiterentwicklung der Nachwuchskräfte in den Unternehmen ist daher ein wesentlicher Baustein, um diesen Anforderungen gerecht zu werden.

Die EBZ Business School, unsere Hochschule in Trägerschaft des GdW, hält Studien-Angebote für die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft bereit, die wir Ihnen gerne vor Ort zugänglich machen möchten. Mit ihrer Expertise als „DIE Immobilienhochschule“ ist die Hochschule eine der größten Anbieter für Studium, Vernetzung und Forschung-Praxis-Transfer. Unter den folgenden Links finden Sie das Studienangebot https://www.ebz-business-school.de/studiengaenge.html und Informationen zur Business School https://www.ebz-business-school.de/index.html.

Um Ihren Bedarf nach einem solchen Angebot einschätzen zu können und die regionalen Besonderheiten zu verstehen, benötigen wir Ihre Rückmeldung. Wir haben eine kurze Befragung erstellt, deren Beantwortung ca. 5 Min. dauert.

Unter diesem Link https://forms.office.com/e/5EDKEpPztt gelangen Sie zur anonymen Umfrage. Vielen Dank für Ihre Zeit und Ihren Einsatz!