Seminarhinweis: “Die 10 größten Problemfälle im Mietshaus” am 14. Juli

An einem ganz normalen Montag fängt der Wahnsinn an: Der pensionierte Finanzbeamte Paul Penibel wird bei Ihnen vorstellig und berichtet von seinem neunzigjährigen Flurnachbarn. Dieser besitzt neuerdings einen Rollator, den er immer direkt vor Pauls Briefkasten abstellt, so dass der seinen Postkasten nicht öffnen kann. Natürlich könnte er den Rollator zu Seite schieben, stünde dort nicht der zusammengeklappte Kinderwagen der neuen Mieterin aus dem dritten Stock. Dagegen hätte er nichts, wenn die Mieterin den Flur regelmäßig putzen würde, was sie nicht tut. Stattdessen wird sie ständig von fremden Männern besucht. Und der Mann, der nachts zum Kassieren zu ihr kommt, raucht im Hausflur so ein merkwürdiges Zeug, Paul wird ganz benebelt von. Und einen Kampfhund hat der auch noch!

Diese kleinen, aber zeitaufwendigen Dinge sind es, die den Vermieter zur Verzweiflung bringen. Die 10 größten Probleme werden diskutiert, analysiert und praxisnah gelöst. Es besteht genügend Raum für die Teilnehmer, Fragen in die Diskussion einzubringen.

Inhalte:

  • Wohnung: Gewerbliche Nutzung, Tierhaltung, Verwahrlosung
    Balkon + Treppenhaus: Rauchen
    Balkon: Blumenkästen
    Balkon + Terrasse: Grillen
    Treppenhaus: Kinderwagen + Rollator, Reinigung
    Haustür: Abschließen?
    Keller: Sperrmüll

Das Seminar gilt als Weiterbildung im Sinne von §15 der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV). Sie erhalten einen entsprechenden Nachweis auf Ihrer Teilnahmebestätigung über die jeweiligen Stunden.

Kabinett beschließt Rekordinvestitionen

Am 24.06.2025 hat das Bundeskabinett den zweiten Regierungsentwurf des Haushalts 2025, die Eckwerte des Haushalts 2026 sowie die Finanzplanung bis 2029 beschlossen. Der Etat des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen steigt dabei von 6,7 Milliarden Euro in 2024 auf 7,4 Milliarden Euro in 2025 und auf 7,6 Milliarden Euro in 2026. In 2025 haben die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre ein Finanzvolumen von rund 12 Milliarden Euro.
Mit dem Beschluss des Kabinetts kann das parlamentarische Verfahren für den Haushalt 2025 starten. Für 2026 ist der Haushaltsplan mit den Eckwerten zunächst vorskizziert und soll zeitnah ebenfalls im Kabinett verabschiedet werden.

Die wichtigsten Investitionen des BMWSB auf einen Blick:

  • Der soziale Wohnungsbau wird schrittweise deutlich erhöht. Für 2025 stehen Programmmittel von 3,5 Milliarden Euro bereit. Für 2026 sind 4 Milliarden Euro vorgesehen, für 2027 5 Milliarden Euro und für 2028 und 2029 jeweils 5,5 Milliarden Euro. Darin enthalten sind auch eine Verdopplung der Mittel für das Programm Junges Wohnen.
  • Die Programmmittel für die Neubauprogramme “Klimafreundlicher Neubau” (2025 und 2026 jeweils 1,1 Milliarden Euro), “Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment” (2025 und 2026 jeweils 650 Millionen Euro) und “Wohneigentumsförderung für Familien” (2025 und 2026 jeweils 250 Millionen Euro) sollen im neuen Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität ausgebracht werden.
  • Ebenfalls im neuen Sondervermögen vorgesehen sind Programmmittel für die Sanierungsprogramme „Jung kauft Alt“ (2025 und 2026 jeweils 350 Millionen Euro) und “Gewerbe zu Wohnen” (geplant unterjähriger Start 2025 mit 60 Millionen Euro und 2026 mit 360 Millionen Euro). Hinweis: Sämtliche im neuen “Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität” ausgebrachten Programme werden wir perspektivisch zu zwei Themenbereichen “Neubau” und “Sanierung” zusammenführen.
  • Die Städtebauförderung wird 2025 mit 790 Millionen Euro auf schon jetzt hohem Niveau fortgesetzt. Entsprechend dem Koalitionsvertrag ist eine schrittweise Verdopplung der Bundesmittel vorgesehen, beginnend mit einer Anhebung der Programmmittel in 2026 auf 1 Milliarde Euro, in 2027 auf 1,2 Milliarden Euro, in 2028 auf 1,4 Milliarden Euro und in 2029 auf 1,58 Milliarden Euro. Das schafft Planungssicherheit für lebendige Quartiere und stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
  • Um Kommunen auch bei ihrer energetischen Modernisierung zu unterstützen, soll das Programm Energetische Stadtsanierung im Klima- und Transformationsfonds reaktiviert werden mit Programmmittel in Höhe von jeweils 75 Millionen Euro für 2025 und 2026.
  • Ebenfalls im Klima- und Transformationsfonds ist für die Programme Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur (SJK) und Urbane Räume die Finanzierung aller bereits durch den Haushaltsausschuss beschlossenen Projekte gesichert. Zusätzliche Mittel für den Breitensport sollen ab 2026 im Einzelplan des BMWSB ausgebracht werden.
  • Die Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen wurde noch in der letzten Legislatur beschlossen. Die Mittel für die Gründung werden jetzt gesichert. Für 2025 sind 12,5 Millionen Euro und für 2026 sind 15 Millionen Euro vorgesehen.


Bundeshaushalt: Wohnungswirtschaft begrüßt starkes Zeichen für sozialen Wohnungsbau – weiterreichende mutige Reformen dringend notwendig
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Dazu Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW:
„Die heute vom Bundeskabinett beschlossene Rekordförderung für den sozialen Wohnungsbau ist ein starkes Signal in herausfordernden Zeiten. Dass der Bund die Mittel für den sozialen Wohnungsbau im Haushaltsentwurf 2025 auf 3,5 Milliarden Euro erhöht und auch für die kommenden Jahre eine hohe Priorisierung erkennen lässt, begrüßen wir ausdrücklich. Diese Entscheidung unterstreicht, dass das Menschenrecht auf Wohnen in der politischen Realität angekommen ist.

Gleichzeitig ist aber klar: Um den dringend benötigten bezahlbaren Wohnraum in ausreichendem Maße zu schaffen, braucht es mehr als nur Förderzusagen. Es braucht eine echte ‚Fast Lane‘ für den Wohnungsbau – eine politische und regulatorische Kehrtwende. Wir fordern ein überragendes öffentliches Interesse für den Neubau von bezahlbarem Wohnraum. Nur so können Bauverfahren massiv beschleunigt, Genehmigungen vereinfacht und Planungsprozesse entbürokratisiert werden – analog zur EU-Notfallverordnung für die Energiewende.

Besonders dringlich ist zudem eine zeitlich begrenzte, rückwirkende Wiederaufnahme der EH-55-Förderung. Allein bei den GdW-Mitgliedsunternehmen könnten dadurch kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, bundesweit sogar bis zu 51.000. Das wäre ein enormer Hebel – für überschaubare 1,5 Milliarden Euro über zehn Jahre. Diese Mittel wären gut investiert in dringend benötigten Wohnraum, statt in immer neue Auflagen, die Neubauvorhaben strangulieren.

Die bisherigen Neubauprogramme bewerten wir kritisch: Sie fordern zu hohe Standards, wodurch ein Großteil der Fördermittel direkt in die Deckung der daraus resultierenden Mehrkosten fließt – ohne, dass zusätzlicher bezahlbarer Wohnraum entsteht. Das auf Bezahlbarkeit ausgerichtete Programm ‚Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment‘ (KNN) ist nicht praxistauglich. Es sollte mit dem Programm ‚Klimafreundlicher Neubau‘ (KFN) zu einem neuen, einheitlichen Programm für den bezahlbaren Bereich verschmolzen werden – jedoch ohne zusätzliche Auflagen und mit einer Miethöhenbegrenzung. Nur so kann die Förderung ihre soziale Wirkung tatsächlich entfalten.

Auch beim Klimaschutz im Bestand braucht es mehr Mut zur Realität. Gezielte Einzelmaßnahmen bieten ein vielfach besseres Kosten-Nutzen-Verhältnis. Der Fokus muss ganz klar auf CO2-Reduzierung gelegt werden. Klimaschutz darf nicht an den sozialen Realitäten vorbeigehen. Deshalb braucht es eine neue Balance zwischen Ökologie, Ökonomie und sozialer Verantwortung.

Es braucht jetzt mutige Schritte und eine ehrliche Neubewertung der Prioritäten. Ohne regulatorische Entschlackung, zielgerichtete Förderung und realistische Anforderungen wird die Wohnungsfrage nicht zu lösen sein. Es geht dabei nicht um politische Symbolik, sondern um das Zuhause von Millionen Menschen.“

Viertes Modernisierungsgesetz Bayern auf dem Weg

Bericht aus der Kabinettssitzung vom 24. Juni 2025

Die ersten beiden bayerischen Modernisierungsgesetze haben mit einer Vielzahl an Deregulierungen bereits zum Jahresbeginn 2025 für spürbare Entlastungen gesorgt. Das Dritte Modernisierungsgesetz Bayern mit zahlreichen weiteren Erleichterungen wird derzeit im Landtag behandelt. Mit dem Vierten Modernisierungsgesetz Bayern wird diese Modernisierungskette nun nahtlos fortgesetzt. Ziel bleibt, wie auch bei den Vorgängern, das bayerische Landesrecht Stück für Stück auf Möglichkeiten der Deregulierung und Entbürokratisierung zu überprüfen und bürokratische Lasten und Hindernisse abzubauen.

Ein zentraler Baustein des Gesetzentwurfs ist die umfassende Novelle des Bayerischen Landesplanungsrechts. Als Instrument der Gesamtplanung übt das Landesplanungsrecht auf die Bauleitplanung und die einzelnen Fachplanungen maßgeblichen Einfluss aus. Es betrifft damit jeden: die Wirtschaft, die Bürger, den Staat – auf wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Ebene. Mit dem Entwurf werden die Rahmenbedingungen für die Raumordnung in Bayern vereinfacht, beschleunigt und auf aktuelle und zukünftige Entwicklungen angepasst. Neben einem starken Fokus auf Digitalisierung werden Verfahrensschritte deutlich gestrafft und die Verfahren zur Aufstellung von Raumordnungsplänen beschleunigt.

Zudem adressiert das Gesetz gesetzliche Berichts- und Evaluationspflichten: Sie binden in hohem Maße Arbeitskraft und gehen mit großem bürokratischen Aufwand einher. So ächzt nicht nur die bayerische Wirtschaft unter der Last unzähliger Berichtspflichten, sondern auch der Staat selbst. Er hat sich hier Fesseln angelegt, die es zu lösen gilt. Mit der umfassenden Streichung der gesetzlichen Verankerung von Berichts- und Evaluationspflichten wird es künftig möglich sein, bei gebotenem Anlass Berichte zu erstatten oder Evaluationen durchzuführen, die auch wirklichen Mehrwert bieten. Es kann und soll weiterhin berichtet und evaluiert werden, wenn es denn sachgerecht ist – es ist aber künftig kein gesetzliches „Muss“ mehr.

Externe technische Normen, die ständig verschärft werden, setzen Maßstäbe, die oftmals ohne Rücksicht auf Verhältnismäßigkeit und Zweckmäßigkeit durchgesetzt werden. Dieser „Stand der Technik“ wird nicht vom Staat, sondern von der externen Entwicklung und privaten Normungen bestimmt. Ein solcher Zwang zu technischer Maximalleistung verursacht jedoch unnötige Bürokratie und hohe Kosten. Denn der Staat hat keinen Einfluss darauf, ob diese technischen Anforderungen in angemessenem Verhältnis zu den damit verbundenen Kosten und dem Nutzen stehen. Hier gilt es, das Heft des Handelns wieder in die Hand zu nehmen. Indem der Verweis auf den „Stand der Technik“ im bayerischen Landesrecht gestrichen wird, können so künftig innovative, praxisnahe und kostengünstigere Lösungen gefunden werden, die den tatsächlichen Bedürfnissen entsprechen, und zugleich eine Kultur der Eigenverantwortung und des Qualitätsbewusstseins gefördert werden.

Über den weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie informieren.

Projekt Juno – Vorzüge der mittelbaren Beteiligung und Fakten Dr. Klein Wowi Digital AG und WOWIPORT WOWIPORT

Die Dr. Klein Wowi Digital AG hat ein Dokument erstellt, das die Vorzüge einer mittelbaren Beteiligung an der Dr. Klein Wowi Digital AG zusammenfasst. Zusätzlich werden relevante Informationen über die Dr. Klein Wowi Digital AG und WOWIPORT bereitgestellt.

Für den kommenden Monat sind weitere digitale Informationsveranstaltungen geplant, um interessierten Unternehmen das Beteiligungsmodell vorzustellen. Die Termine von Dr. Klein Wowi finden Sie hier:

Externer Beitrag: Bitte um Unterstützung einer Bachelorarbeit (EBZ Business School)

Mein Name ist Lukas Maximilian Schumacher. Ich studiere derzeit Real Estate (B.A.) an der EBZ Business School in Bochum und schreibe aktuell meine Bachelorarbeit zum Thema „Strategische Herausforderungen in der Wohnungswirtschaft“.

Im Zentrum meiner Arbeit steht die Frage, welche strategischen Maßnahmen maßgeblich zur langfristigen Wettbewerbsfähigkeit von Wohnungsunternehmen beitragen. Um praxisnahe Einblicke zu gewinnen, führe ich qualitative Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Wohnungswirtschaft durch.

Da Sie eine Vielzahl an Wohnungsunternehmen vertreten, möchte ich Sie herzlich bitten, meine Interviewanfrage ggf. an interessierte Mitgliedsunternehmen weiterzuleiten. Das Gespräch dauert etwa 30–45 Minuten, kann per Videokonferenz oder telefonisch stattfinden und orientiert sich an einem thematischen Leitfaden (ESG, Digitalisierung, strategisches Management). Der Leitfaden ist diesem Beitrag beigefügt.

Ein kurzer Überblick zu mir: Vor dem Studium habe ich eine Ausbildung zum Immobilienkaufmann bei Vonovia abgeschlossen und bringe daher bereits erste praktische Branchenerfahrungen mit.

Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mich bei diesem Forschungsvorhaben unterstützen könnten. Gerne sende ich bei Bedarf weitere Informationen.

Kontakt:

Lukas Maximilian Schumacher
Mobil: 0176 5887 8165
Mail: LukasMaximilian.Schumacher@stud.e-b-z.de

Herausragende Bauten in Bayern: Ausstellung im Bauministerium

HeraAm letzten Juniwochenende öffnen sich der breiten Öffentlichkeit wieder die Türen von rund 200 herausragenden Beispielen qualitativ hochwertiger Architektur in allen sieben Regierungsbezirken. Unter dem Motto „Vielfalt bauen“ präsentieren die Architektouren 2025 der Bayerischen Architektenkammer eine breite Auswahl an Projekten, die mit kreativen Ansätzen und interdisziplinärer Zusammenarbeit überzeugen. Auftakt war auch in diesem Jahr die Eröffnung der begleitenden Ausstellung mit ausgewählten staatlichen oder staatlich geförderten Projekten im Foyer des Bauministeriums durch Bayerns Bauminister Christian Bernreiter und die Präsidentin der Bayerischen Architektenkammer Prof. AA. Dipl. Lydia Haack.

Im Mittelpunkt der Ausstellung stehen die rund 50 staatlichen oder staatlich geförderten Vorhaben, die in diesem Jahr Teil der Architektouren sind. Gezeigt werden Beispiele für bezahlbares und lebenswertes Wohnen, nachhaltiges und zeitgemäßes Bauen, sowie attraktive Stadträume, die einen echten Mehrwert für die Menschen vor Ort bieten.

Die Ausstellung ist noch bis einschließlich Freitag, 18. Juli 2025, jeweils montags bis freitags von 10 bis 18 Uhr im Foyer des Bauministeriums, Franz-Josef-Strauß-Ring 4, 80539 München, zu sehen. Alle Projekte der diesjährigen Architektouren gibt es auch hier: www.byak.de/architektouren

Die diesjährigen Architektouren finden am Wochenende vom 28. und 29. Juni statt. Rund 200 über ganz Bayern verteilte und von einem unabhängigen Beirat ausgewählte Projekte können dann vor Ort besichtigt werden.usragende Bauten in Bayern: Ausstellung im Bauministerium

Wohnungsbau braucht „Fast Lane“: GdW fordert auf Jahrespressekonferenz überragendes öffentliches Interesse für neuen bezahlbaren Wohnraum

Die sozial orientierte Wohnungswirtschaft fordert eine politische und regulatorische Kehrtwende im Umgang mit dem Wohnungsbau. „Bezahlbarer Wohnraum muss endlich denselben Stellenwert wie die Energiewende erhalten – wir brauchen eine Fast Lane für den Wohnungsbau“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, anlässlich der Jahrespressekonferenz seines Verbandes.

Die rund 3.0000 sozial orientierten Wohnungsunternehmen im GdW kommen angesichts schlechter Rahmenbedingungen für Neubau und Sanierung sowie eines mangelhaften Finanzierungsumfeldes immer stärker unter Druck: So investierten die im GdW organisierten Wohnungsunternehmen 2024 rund 19,7 Mrd. Euro und damit nur leicht mehr (1,7 Prozent) als im Vorjahr. Doch während die Investitionen in den Bestand um 8,5 Prozent stiegen, sanken die Mittel für den Neubau das dritte Jahr in Folge – 560 Mio. Euro weniger als 2023. Für 2025 wird ein Einbruch der Neubauinvestitionen um fast 20 Prozent auf nur noch 6,4 Mrd. Euro erwartet. Insgesamt werden die Gesamtinvestitionen der Unternehmen voraussichtlich auf 17,6 Mrd. Euro zurückgehen.

„Selbst bei genehmigten Projekten haben viele Unternehmen den Rückzug angetreten – weil die Kosten nicht mehr darstellbar sind“, so Gedaschko. Die Ursachen sind klar: sehr hohe Baupreise und Zinsen, massive Auflagen und unzureichende Förderkulissen.

„Fast Lane“ statt Förderwirrwarr – Wohnungsbau muss Vorrang bekommen

Angesichts dieser Entwicklung schlägt der GdW eine Übertragung der EU-Notfallverordnung zur Energiewende auf den Wohnungsbau vor. „Was bei Windrädern möglich ist, muss auch beim Menschenrecht auf Wohnen gelten. Wir brauchen jetzt eine rechtliche Grundlage, um Bauverfahren für bezahlbaren Wohnraum drastisch zu beschleunigen – durch ein überragendes öffentliches Interesse“, betont Gedaschko. Konkret bedeutet das: beschleunigte Planungs- und Genehmigungsverfahren, eingeschränkte Einwendungsmöglichkeiten und eine befristete Sonderregelung zur Priorisierung von Wohnraum in angespannten Märkten. Damit könnten Zielkonflikte etwa mit dem Natur- oder Denkmalschutz pragmatisch gelöst werden – ohne ökologische Mindeststandards aufzugeben.

Mietentwicklung moderat – Betriebskosten treiben Belastung

Trotz der angespannten Lage bleiben die Mieten bei den GdW-Unternehmen stabil: Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt 2024 bei 6,62 Euro pro Quadratmeter – fast einen Euro unter dem Bundesdurchschnitt. Der Anstieg um 23 Cent (3,6 Prozent) bleibt moderat, vor allem im Vergleich zum Anstieg der sonstigen Kosten rund ums Wohnen.
Problematisch sind insbesondere die Betriebskosten: Die warmen Betriebskosten stiegen 2024 um knapp 5 Prozent auf 1,64 Euro pro Quadratmeter, die kalten sogar um 6 Prozent auf 1,90 Euro pro Quadratmeter. Insgesamt verteuerte sich das Wohnen allein durch Energiekosten seit Kriegsbeginn 2022 um bis zu 438 Euro pro Jahr.

Sozialwohnungen weiter auf dem Rückzug

Der Bestand an Sozialwohnungen geht bundesweit weiter zurück – trotz gestiegener Zahlen im geförderten Neubau. 2024 wurden rund 27.000 neue Sozialwohnungen errichtet – ein Plus von 17 Prozent. Dennoch sank der Gesamtbestand erneut, weil deutlich mehr Wohnungen aus der Bindung fielen. Bei den GdW-Unternehmen liegt der Sozialwohnungsbestand 2024 rund 1,2 Millionen Einheiten unter dem Stand von 2002.

EH-55-Förderung: 51.000 Wohnungen könnten sofort starten

Ein zentrales Instrument zur Reaktivierung des Neubaus sieht der GdW in der Wiederauflage der Förderung für Effizienzhäuser 55 (EH55). Nach einer Verbandsumfrage könnten allein durch eine solche Förderung bei den GdW-Mitgliedern kurzfristig 17.000 Wohnungen realisiert werden, für die Planungen zuletzt häufig aufgrund der zu schlechten Finanzierungsbedingungen in der Schublade gelandet sind. Hochgerechnet auf den gesamten Wohnungsbau wären es sogar bis zu 51.000 Wohneinheiten.
Der erforderliche Förderaufwand: rund 1,5 Milliarden Euro – für Zuschüsse und Zinsverbilligungen über zehn Jahre. „Ein überschaubarer Betrag für eine enorme Wirkung. Statt mit immer neuen Auflagen den Neubau zu strangulieren, sollte die Politik bestehende Standards fördern – verlässlich, planbar und unbürokratisch“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Warnung vor Mietrechtsverschärfung: Neubau droht Zusammenbruch

Mit großer Sorge sieht der GdW aktuelle politische Diskussionen zur Ausweitung der Mietpreisbremse auf Neubauten bis Baujahr 2019. „Das wäre ein Neubau-Killer. Wer jetzt zusätzlich Regulierung für Wohnungen plant, die gerade noch wirtschaftlich darstellbar sind, treibt die Branche vollends in die Knie“, warnt Gedaschko.

Klimaschutz im Bestand: Förderung effizient ausrichten

Zudem fordert der GdW eine Neuausrichtung der Förderung für Klimaschutz im Bestand. Studien zeigen: Während die Sanierung zum Effizienzhaus bis zu 1.034 Euro pro eingesparter Tonne CO₂ kostet, liegt der Wert bei Einzelmaßnahmen bei nur 132 Euro – bei Heizungstausch sogar bei 97 Euro. Die Förderung müsse daher gezielt auf Maßnahmen mit hohem CO₂-Minderungspotenzial konzentriert werden – und auf vermietete Wohnungen, denn Mieter gehören überwiegend zur unteren Einkommenshälfte.
„Wohnen darf kein Luxusgut werden“, so Gedaschko. „Deshalb brauchen wir eine neue Balance aus Klimaschutz, Wirtschaftlichkeit und Sozialverträglichkeit. Wer das Wohnen klimaneutral machen will, muss dafür sorgen, dass es auch bezahlbar bleibt.“

Ohne Mut zur Reform keine Lösung der Wohnungsfrage

Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Prioritäten klar zu setzen: „Wir brauchen eine kluge Kombination aus regulatorischer Entschlackung, zielgerichteter Förderung und realistischen Anforderungen. Das Menschenrecht auf Wohnen ist kein politisches Luxusprojekt, sondern existenzielle Notwendigkeit – für Millionen Menschen und für den sozialen Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Neuer Wohnraum braucht neue Flächen – InWIS-Studie stellt 30-Hektar-Ziel auf den Prüfstand

„Zu bezahlbarem Wohnraum gehört vor allem: Bauen, bauen, bauen“, sagte Bundeskanzler Friedrich Merz in seiner Regierungserklärung Mitte Mai. Neben der Bezahlbarkeit steht auch die Frage im Raum, auf welchen Flächen zukünftig eigentlich Wohnungen geschaffen werden sollen. Knapp vier Prozent von Deutschlands Fläche werden aktuell für den Bausektor in Anspruch genommen. Im Spannungsfeld zwischen wachsendem Wohnraumbedarf, Flächenkonkurrenz und ökologischen Zielsetzungen drohen zukünftig zentrale politische Ziele aneinander zu geraten. Denn die deutsche Nachhaltigkeitsstrategie sieht vor, Flächenneuinanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen von aktuell 55 auf 30 Hektar pro Tag bis zum Jahr 2030 zu begrenzen. Ab 2050 soll der Flächenverbrauch sogar auf 0 Hektar reduziert werden. Im Rahmen der Studie „Wohnungsbau braucht (mehr) Fläche – Flächenneuinanspruchnahme und Innenentwicklungspotenziale auf dem Prüfstand“ analysiert die InWIS Forschung & Beratung GmbH im Auftrag von acht Bau- und Wohnungsverbänden die Vereinbarkeit von Wohnraumbedarf und Flächensparzielen. Die Ergebnisse sind eindeutig: Allein durch Innenentwicklung kann der Wohnungsbedarf in Deutschland nicht gedeckt werden.

„Das politische Ziel der Flächenneuinanspruchnahme ist unter den aktuellen Bedingungen kaum erreichbar – ohne neue Wohnbauflächen vor allem in wachsenden Städten drohen massive Engpässe am Wohnungsmarkt“, erklärt Studienleiter Prof. Dr. Torsten Bölting. Die Studie zeigt: Während die Bevölkerungszahlen in vielen Regionen steigen und der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum zunimmt, sind die Potenziale der Innenentwicklung – etwa durch Baulückenschließung oder Umnutzung – begrenzt, schwer mobilisierbar und häufig zu teuer. Die Reichweite verfügbarer Innenflächen reicht daher vielfach nicht zur langfristigen Abdeckung des Wohnungsbedarfs aus – ohne neue Flächen drohen daher gravierende Engpässe bei der Wohnraumversorgung.

Da der Beitrag der Innenentwicklung sowohl quantitativ also auch in der Geschwindigkeit der möglichen Realisierung hinter den Erfordernissen zurückbleibt, fordern die Autoren eine ehrliche Diskussion über Zielkonflikte zwischen Wohnraumbedarf, ökologischen Zielen und der Sicherstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Stadt und Land. „Flächensparen darf nicht zur Wohnraumverknappung führen“, so Bölting weiter. Die Studie gibt konkrete Handlungsempfehlungen für Politik, Verwaltung und Planung, wie ein pragmatischer Umgang mit der Flächenfrage gelingen kann – unter anderem durch verbesserte Datengrundlagen, beschleunigte Verfahren und gezielte Förderanreize für qualitätsvolle Nachverdichtung und maßvolle Außenentwicklung. Laut den Auftraggebern der Studie muss die neue Bundesbauministerin ihre Ankündigungen zur Ausweisung neuer Baulandflächen nun schnell in die Tat umsetzen. Denn nur auf ausreichend Flächen lässt sich mehr „bauen, bauen, bauen“.

Die InWIS-Studie „Wohnungsbau braucht (mehr) Fläche“ steht ab sofort unter diesem Link zum Download zur Verfügung.

Klarstellung zur Anforderung von Beweismitteln bzgl. des Zugangs eines Einwurf-Einwurfschreibens

BAG vom 30.01.2025 – 2 AZR 68/24

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die bloße Vorlage des Einlieferungsbelegs eines Einwurf-Einschreibens und die Darstellung seines Sendungsverlaufs für sich allein genommen, ohne die Vorlage einer Reproduktion des Auslieferungsbelegs, keinen Anscheinsbeweis für einen Zugang der eingelieferten Postsendung beim Empfänger begründet.

Ohne Vorlage einer Reproduktion des Auslieferbeleges bleibt der Absender beweisfällig für den Zugang des konkreten Schreibens.

Die Entscheidungsgründe

Ohne Auslieferungsbeleg fehlt es an Angaben über die Person des den Einwurf bewirkenden Postbediensteten sowie über weitere Einzelheiten der Zustellung. Die reine Vorlage des Einlieferungsbelegs begründet keine gegenüber einfachen Briefen signifikante erhöhte Wahrscheinlichkeit für den Zugang der Sendung beim gewollten Empfänger des Einwurf-Einschreibens.

Auch der Ausdruck des Sendungsstatus bietet keine ausreichende Gewähr des Zugangs. Es lässt sich weder feststellen, wer die Sendung zugestellt hat, noch gibt es ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass das vom BGH beschriebene oder das jeweils gültige Verfahren der Deutschen Post AG für die Zustellung der eingelieferten Postsendung tatsächlich eingehalten wurde. Er besagt auch nichts darüber aus, ob der Zusteller tatsächlich eine besondere Aufmerksamkeit auf die konkrete Zustellung gerichtet hat, die den Schluss rechtfertigen würde, dass die eingelieferte Sendung in den Briefkasten des Empfängers gelangt ist. Der von der X-GmbH vorgelegte Sendungsstatus lässt weder erkennen, an wen die Zustellung erfolgt sein soll, ob persönlich an den Empfänger, an eine andere Person in dessen Haushalt oder Einwurf in den Briefkasten, noch zu welcher Uhrzeit, unter welcher Adresse oder zumindest in welchem Zustellbezirk. Auch die Person des Zustellers wird in keiner Weise kenntlich gemacht.

Fazit

Die Entscheidung zeigt einmal mehr, dass die Zustellung wichtiger Dokumente durch einen Boten durchgeführt werden sollte, der den Inhalt des Schreibens zur Kenntnis genommen hat und auf einer Kopie des Schreibens Datum und Uhrzeit des Einwurfes in den Briefkasten dokumentiert und dieses unterzeichnet. Die Nutzung eines Einwurf-Einschreibens und erst recht eines Einschreibens mit Rückschein birgt dagegen erhebliche Gefahren hinsichtlich der Beweisbarkeit des Zugangs des Schreibens.

Als thematische Ergänzung verweisen wir auf die bereits eingetretene Modernisierung des Postrechts
ab 01.01.2025 gelten verlängerte Zustellfristen für Briefe

• Gem. der neuen Regelung werden Standardbriefe innerhalb von 3–4 Werktagen (statt bisher 1–2 Tagen) zugestellt.
• Ziel ist eine effizientere Logistik und Reduzierung von Lufttransporten

  1. Aus der Fristenanpassung ergibt sich auch eine Anpassung gesetzlicher Fristen. Die Bekanntgabefiktionen verschieben sich vom 3. auf den 4. Werktag nach Postaufgabe.

Betroffene Gesetze sind:
• Verwaltungsrecht (§§ 41 VwVfG, 3 VwZG)
• Verfahrensrecht (ZPO, FamFG, VwGO, FGO)
• Steuerrecht (§§ 122 AO, 55 FGO).

  1. Fazit:
    Bei Zustellung per Post beginnen Fristen (z. B. für Steuerbescheide, Klagen) erst am 4. Werktag nach Aufgabe.